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COVID-19 Informationen für Trainerinnen und Trainer

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Academic year: 2022

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COVID-19 Informationen für Trainerinnen und Trainer

Bitte unterstützen Sie uns aktiv bei der Umsetzung und Einhaltung der COVID-19 Maßnahmen, um bestmögliche Lern- und Arbeitsbedingungen für unsere Aus- und Weiterbildungsangebote zu gewährleisten.

1)

Beim Betreten des Schulungsgebäudes gilt als Zutrittsvoraussetzung ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne der gütigen Verordnung, wobei allfällige Sonderbestimmungen für Wien zu beachten sind. Außerdem ist eine FFP2-Maske zu tragen, die selbst mitzubringen ist. Die Verpflichtung zum Tragen gilt nicht für Teilnehmende während sie sich auf ihren Sitzplätzen aufhalten sowie für Vortragende. Der Mindestabstand von 1m zwischen Personen ist immer einzuhalten. Im Bedarfsfall machen Sie die Teilnehmenden bitte auf unsere Hausordnung aufmerksam.

2)

Kontrollieren Sie am Beginn des Seminars die Einhaltung der gültigen Zutrittsvoraussetzungen gemäß Punkt 1) und tragen Sie die durchgeführte Kontrolle in der Anwesenheitsliste ein.

3)

Legen Sie die Anwesenheitsliste frei zugänglich auf Ihren Tisch im Seminarraum für jeden Seminartag auf und fordern Sie die Teilnehmenden auf, diese in der Pause mit eigenem Schreibgerät zu

unterzeichnen.

4)

Der Seminarraum ist regelmäßig zu lüften, am besten alle 20 Minuten. Sie können diese Aufgabe an

„Fenster-Verantwortliche“ übertragen. Diese Personen sind für das regelmäßige Lüften während des Seminars verantwortlich. Durch diese Zuständigkeit ist auch betreffend Hygiene gewährleistet, dass nur bestimmte Personen den Fenstergriff berühren.

5)

Weisen Sie im Bedarfsfall die Teilnehmenden bei Gruppenarbeiten auf die Einhaltung der 1m Abstandsregel bzw. auf das Tragen einer FFP2-Maske hin.

6)

Das genützte Equipment und die eingesetzten Hilfsmittel in den Seminarräumen werden regelmäßig desinfiziert. Stellen Sie jeder Teilnehmenden / jedem Teilnehmenden im Bedarfsfall einen Flipchart-Stift für den gesamten Seminartag zur Verfügung, sodass keine Weitergabe eines Stiftes erforderlich ist.

7)

Bitte geben Sie während des Seminars keine Anschauungsobjekte wie Prospekte, Kataloge, Bücher etc.

durch.

8)

Bitte führen Sie keine Kennenlern- und Aktivierungsspiele z.B. mit einem Ball oder sonstigen Utensilien durch, sodass das Weitergeben des jeweiligen Gegenstandes entfällt.

9)

Ermöglichen Sie den Teilnehmenden durch eine entsprechende Pausengestaltung, so lange es das Wetter zulässt, die Pausen im Freien zu verbringen.

10)

Die Konsumation von Speisen und Getränken hat nur auf dem fix zugewiesenen Plätzen im Seminarraum oder im Freien zu erfolgen. Im Bedarfsfall machen Sie die Teilnehmenden auf unsere Hausordnung

aufmerksam. Es stehen Wasserspender im Schlossgebäude, Oktogon und der Teichdependance zur

Verfügung bzw. es gibt wie bisher die Möglichkeit, Kaffee und Getränke an unseren Automaten zu erwerben.

Wir empfehlen aber trotzdem, auch eine eigene Getränkeflasche / eigene Getränke mitzunehmen, da die Versorgung mit Wasserkrügen und Wassergläsern im Seminarraum leider nicht möglich ist.

11)

Wenn eine Person im Training Symptome aufweist oder befürchtet, an Covid-19 erkrankt zu sein, muss diese Person sofort in einem eigenen, abgesonderten Raum untergebracht werden. Informieren Sie bitte umgehend unter der Tel. +43/1/71606-667211 eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des Teams der Verwaltungsakademie des Bundes. Der Erste-Hilfe-Raum im Schlossgebäude im Erdgeschoß, Zimmer Nr. E05 steht dafür zur Verfügung. Auf die Corona-Hotline 1450 wird verwiesen.

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