wll Dresden. nr6?qeu.
La ndesha uptstadt Dresden Veterinär-und
Lebensmittelüberwachungsa mt
Landeshauptstadt Dresden . Postfach L2 O0 20. 01001 Dresden
███
████ █████
█████████ █
████ █████
I tn,
z"i.tr"n
▊unser zeichen
█es informiert
s,.
▊zimmer█████
▊e-rurrn
I o.trtIntttnrt ████
██████
▊
██
███████████████████████▏ lor. "r,. roro
Ihr Antrag nach dem VIG Nr. #t71993- Informationszugang Club 1L, Hochschulstr. 48, 01069 Dresden
Sehr █████ ███ █████
die im vollziehbaren Grundbescheid vom 13. Februar 2020 gesetzte Frist ist abgelaufen. Rechtsbehelfe wurden nicht eingelegt.
Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, die den Zugang zu den von lhnen nachgesuchten Informa- tionen gestatten, 5 5 Abs. 4 VlG.
Die inhaltliche Richtigkeit der Informationen ist nicht überprüft worden, soweit es sich nicht um personenbe- zogene Daten handelt, S 6 Abs. 3 Satz 1 VlG. Der informationspflichtigen Stelle sind Hinweise auf Zweifel an der Richtigkeit nicht bekannt, 5 6 Abs. 3 Satz 2 VlG.
Die schriftliche Auskunft wird wie folgt erteilt: siehe beiliegendes Inforrnationsblatt.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Anlagen
█████
██ ██████
amtierende Abteilungsleiterin
Ostsächsische Sparkasse Dresden Postbank Burkersdorfer Weg 18,0U89 Dresden Sie erreichen uns über die Haltestellen:
IBAN: DE58 8505 0300 3159 0000 00 IBAN: DE77 8601 0090 0001 0359 03 Telefon (03 5U 408 05 11 Südhöhe mit den Buslinien 63 und 66
BIC: OSDDDES1XXX BIC: PBNKDEFF Telefax (03 51) r$8 05 13 Sprechze*en:
Mo F12 Uhr
E-Mails: Di, Do 9-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr veterinaeramt@dresden.de
Deutsche Bank Commerzbank
fBAN: DE81870700000527 7777 @ IBAN: D876850400000112074000
BIC: DEUTDE8CXXX BIC: COBADEFFXXX www.dresden.de
Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie über ein Formular einreichen, Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails an die [andes- hauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikat zu verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dres- den.delkontakt.
Anlage zur VIG Anfrage vom 12.L2.2019: [#171993]
7. Wonn haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrie b stattgefu n de n :
Club 77
Hochschutstrol3e 48 01069 Dresden
Antwort: Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen waren am 31.01.2018 und am 29.08.2019.
2. Kom es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantroge ich hiermit die Herousgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Unter ,,Beonstondungen" verstehe ich unzulössige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG)oder onderen geltenden Hygienevorschriften.
Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beonstondungen gekommen sein, beontrage ich die Herousgabe des entsprechenden, vollstöndigen Kontrollberichts
-
unobhängig dovon, wie thre Behörde die Beonstondungen eingestuft hot (bspw. ols ,,geringfügig" oder ,,schwerwiegend").Antwort: ja (siehe anliegende Kontrollberichte). Oie beanstandeten Abweichungen wurden in der Regel unverzüglich abgestellt.
Kontrollbericht
Bericht zur Kontrolle gemäß Artikel 9 der VO (EG) Nr. 882120A4
Club '11 e. V.
Schankwirtschaft Club 11 e.V., RK 4 Hochschulstr.48
01069 Dresden
Kontrolldatum: 31.01 .201 B
Kontrollobjekt: Club 11 e. V.
Seite 1 von 3
kontrollierende Behörde:
Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 1200 20
01001 Dresden
Tef.:
0351 - 4080521Fax:
0351 -408 05 13Email: veterinaeramt@dresden.de Kontrollart:
planmäßige Routinekontrolle
am:
31.01.2018von:
19:30 Uhr bis: 20:15 UhrBetriebsräu me/.bereiche:
Kontrolliert:
Betriebsstätte (allgemein), Lagenaum-Getränke, Schankraum / ThekeKontrottpunkte:
[}
Hygiene-betriebl. EigenkontrollelgHAccP
(einschließlich Dokumentation)
M Rückverfolgbarkeit
(einschließlich Dokumentation)
P
Reinigung/Desinfektion (einschließlich Dokumentation)MAusbildung/Schulung Personal (einschließlich Dokumentation)
P
Scnadtingsbekämpfung (einschließlich Dokumentation)MDokumentation
PHygiene allgemein
(Räume, Geräte, Personal)
B] Zusammensetzung-nicht mikrob.
M Kennzeich nu ng/Aufmachung Mandere Kontrollpunkte
(2.8. Venreigerung der Duldungs- und Mitwirkungspflicht und sonstige nicht bereits defi nierte Punkte)
Kennzeichnu ng/Aufmach ung Eine Kennzeichnung bestimmter Stoffe oder Ezeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können fehlt in den Speise- und/oder den Getränkekarten bzw. am Aushang.
Behebung: Stoffe oder Ezeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, sind im Einzelnen zu nennen. Es kann auch mit Fußnoten bzw. Buchstaben gearbeitet werden, wenn ein erklärender Hinweis in der Karte steht.
Altemativ kann eine separate Allergenkarte venryendet werden, soweit in allen anderen Karten ein deutlich sichtbarer Hinweis auf diese Allergenkarte / Autzeichnung vorhanden ist.
Bei den Oberbegriffen "glutenhaltiges Getreide" und
"Schalenfrüchte" muss die jeweilige Unterart genannt werden.
z.B. Weizen, Gerste, Roggen,... bzw. Mandeln, Haselnüsse,...
unverzüglich Feststellungen/Män geUAnordnu ngen :
Feststellungen/Anord nungen
Kennzeichnung/Aufmachung
M
In der Karte wird 'Saft" ausgelobt. Es wird jedoch nur "...nektar"ODER ".. .fruchtsaftgetränk" verwendet.
Nach der Fruchtsaft-Verordnung (FrSaftV) darf ein Saft nur als solcher bezeichnet werden, wenn er zu 't00 % aus dem
Fruchtfleisch oder Fruchtsaft des jeweiligen Obst oder Gemüses gewonnen wird.
Ein Fruchtnektar besteht zwischen 25 und 50 % aus Früchten.
Bei Fruchtsaftgetränken liegt der Fruchtanteilje nach Sorte bei mindestens 6 % bei Zitrusfrüchten, 30 % bei Kernobst oder Trauben und mindestens 10 % beianderen Früchten.
Behebung: Es ist die Bezeichnung des Herstellers zu
übernehmen und in der Speisekarte darauf hinzuweisen bzw.
abzuändem. Ggf. ist das entsprechende Produkt zu verwenden.
unverzüglich
Schankraum / Theke V Feststellungen/Anordnungen zu beheben bis
Reinig ung/Desinfektion
M
Die Reinigung und Desinfektion der Getränkeschankanlage (GSA) erfolgt nur alle 4 Wochen. Getränkeschankanlagen sind regelmäßig nach spezifischem Bedarf zu reinigen und zu desinfizieren, damit Getränke und Grundstoffe nicht nachteilig beeinflusst werden. Durch einen geringen Ausstoß oder längeren Schankpausen ist der Reinigungsbedarf erhöht.Behebung: Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der GSA nach den Vorgaben der DIN 6650-6 ist durchzuführen ggf.
ist der Reinigungsintervall zu verkürzen. Die Reinigung und Desinfektion sind von demjenigen mit Datum und Art der hygienischen Wartung zu bescheinigen, der die Reinigung und Desinfektion durchgeführt hat.
unverzüglich
Rein ig u n g/Desinfektion
M
Der Eiswürfelbereiter ist im Inneren, insbesondere der Bereich hinter den Vorhangklappen, mit bräunlichen Belägenverunreinigt. Es besteht die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel, wie z.B. Getränke.
Behebung: Eis, dass mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss aus Trinkwasser hergestellt werden. Es muss so hergestellt und gelagert werden, dass eine Kontamination ausgeschlossen ist. Das Gerät ist umgehend mit geeigneten Mitteln zu reinigen und zu desinfizieren.
unverzüglich
Kontrollbericht Kontroldatum:31.01.2018
seite 2 von 3 Bericht zur Kontrolle gemäß Artikel 9 der VO (EG) Nr.882t2004
Kontrollobjekt: Club 11 e. V.Maßnahmen:
Mängel-
/
Kontrollbericht, geringfügige MängelüticntUitOer
angefertigt
ÜProbenentnommen lEine
kostenpflichtige Nachkontrolle erfolgtil
Merkblätter ausgehändigt:Kontrollbericht
Bericht zur Kontrolle gemäß Artikel 9 der VO (EG) Nr. 88212004
Kontrolldatum: 3 1 .01 .201 8 Kontrollobjekt: Club 11 e. V.
Seite 3 von 3
Kontrolle durch:
Erklärung des/der Verantwortlichen (ggf. der anwesenden Person):
Eine Ausfertigung des Kontrollberichts habe ich erhalten.
r r
Kontrollbericht Kontroltdatum:29.08.2019
seite 1 von 2 Bericht zur Kontrolle gemäß Artikel 9 der VO (EG) Nr.88212004
Konhollobjekt: Club 11 e. V.Club 11 e. V.
Schankwirtschaft Club 11 e.V.. RK 4 Hochschulstr.43
01069 Dresden
Behörde:
Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 1200 20
01001 Dresden
Tef.:
0351 - 408052'lFax:
0351 -408 05 13Email: veterinaeramt@dresden.de
planmäßige Routinekontrolle
am:
29.08.2019von:
18:10 Uhr bis: 18:40 Uhr Betriebsräume/öereiche:Kontrolliert:
Betriebsstätte(allgemein), Lagerraum-Getränke,schankraum/ThekeKontrottpunkte:
p
Hygiene-betriebl. Eigenkontrolle MHACCP(einschließlich Dokumentation)
MRtickverfolgbarkeit
(einschließlich Dokumentation)
B
Reinigung/Desinfektion(einschließlich Dokumentation) V] Ausbildung/Schulung Personal
(einschließlich Dokumentation)
M ScnaOtingsbekämpfung (einschließlich Dokumentation)
VlDokumentation
PHygiene allgemein
(Räume, Geräte, Personal)
P Zusammensetzung-nicht mikrob.
M Kennzeichnung/Aufmachung E]andere Kontrollpunkte
(2.8. Vennteigerung der Duldungs- und Mitwirkungspflicht und sonstige nicht bereits defi nierte Punkte)
Feststellungen/MängeUAnordnu ngsn :
Betriebsstäfte (allgemein) V Feststellungen/Anord nungen zu beheben bis Ausbildung/Schulung
Personal
M
Die Belehrung des Personals tiber hygienisches Arbeiten erfolgt bei der Einstellung und regelmäßig aller 6 Monate.Behebung: Derzeit erfolgt darüber keine Dokumentation
->
Belehrungsnachweis ist zu führen.
unverzüglich
Kennzeichnu ng/Aufmachung
Ll
Die Allergene werden nicht im Einzelnen benannt.Allergene nur teilweise gekennzeichnet.
Behebung: Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, sind im Einzelnen zu nennen. Es kann auch mit Fußnoten bzw. Buchstaben gearbeitet werden, wenn ein erklärender Hinweis in der Karte steht.
Alternativ kann eine separate Allergenkarte venrendet werden, soweit in allen anderen Karten ein deutlich sichtbarer Hinweis auf diese Allergenkarte / Aufzeichnung vorhanden ist.
Bei den Oberbegriffen "glutenhaltiges Getreide" und
"Schalenfrüchte" muss die jeweilige Unterart genannt werden.
z.B. Weizen, Gerste, Roggen,... bzw. Mandeln, Haselnüsse,...
Die Deklaration kann bezogen auf das komplette Gericht erfolgen, wenn dieses nur komplett abgegeben wird; kann das Gericht aus Einzelkomponenten zusammengestellt werden, ist sie bezogen auf die jeweilige Komponente vorzunehmen.
unverzüglich
Kontrollbericht Kontrolldatum:29.08.2019
seite 2 von 2 Bericht zur Kontrolle gemäß Artikel 9 der VO (EG) Nr.88212004
Kontrollobjekt: Club 11 e. V.Mängel-
/
Kontrollbericht, geringfügige Mängelf
Lichtbilderangefertigt [Proben entnommen Ieine
kostenpflichtige Nachkontrolle erfolgtil
Merkblätter ausgehändigt:Erklärung des/der Verantwortlichen (ggf, der anwesenden Person):
Eine Ausfertigung des Kontrollberichts habe ich erhalten.
Unterschrift:
Anwesende(r): Unterschrift: