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Berlin, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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Academic year: 2022

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022

Berlin, 01.12.2021

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Arbeitsmarkt – und Integrationsprogramm 2022

Jobcenter Berlin Reinickendorf 2

Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL ... 3

2. DEZENTRALE EINSCHÄTZUNG ZUR KONJUNKTUR- UND ARBEITSMARKTENTWICKLUNG ... 3

3. ENTWICKLUNG DER KUNDENSTRUKTUR DES JOBCENTERS ... 4

4. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG ... 5

4.1. Operative Schwerpunkte und Maßnahmen ... 5

4.2 Personal- und Finanzrahmen ... 6

4.3. Performancepotenzial ... 6

ANLAGE 1: KUNDENSTRUKTUR ... 8

ANLAGE 2: BERLINER LANDESINSTRUMENTE... 12

ANLAGE 3: GLOSSAR ... 14

Impressum

Jobcenter Berlin Reinickendorf

jobcenter-berlin-reinickendorf@jobcenter-ge.de

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Arbeitsmarkt – und Integrationsprogramm 2022

Jobcenter Berlin Reinickendorf 3

1. Präambel

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) des Jobcenters Berlin Reinickendorf orien- tiert sich an den gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung der Bund-Länder-Arbeits- gruppe Steuerung SGB II, den operativen Schwerpunkten SGB II im Planungsbrief 2022 der Zent- rale und dem Portfolio an Landesinstrumenten, welches den Integrationsfachkräften (IFK) des Job- centers ergänzend für den Personenkreis der SGB II-Kundinnen und Kunden zur Verfügung steht.

Insbesondere ist das AMIP operativ an den lokalen Rahmenbedingungen und Handlungsfeldern des Bezirks Berlin Reinickendorf ausgerichtet. Empfehlungen des örtlichen Beirates zur Planung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenmix wurden ebenfalls berücksichtigt.

Aufgrund des längerfristigen strategischen Ansatzes soll das AMIP nicht nur kurzfristige, sondern mittelfristige operative Ansätze, beispielsweise zu den Themen Langzeitarbeitslosigkeit, Ausbil- dungsvermittlung und Angleichung der Erwerbstätigkeitsquote von Frauen und Männern bieten.

Aufgrund der vierten Welle der Corona Pandemie und der Volatilität der wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen ist allerdings eine Fortschreibung der Planung über 2022 aktuell nicht möglich. Je- doch sind wir in der aktuellen Phase der Pandemie deutlich besser aufgestellt als noch 2020/2021.

Wir haben unser Dienstleistungsportfolio für unsere Kundinnen und Kunden erweitert. Über den freien Zugang zu unserem neuen Kundenportal, auch unter Pandemiebedingungen, bieten wir ne- ben persönlichen Terminen vermehrt digitalisierte Services und integrierte telefonische Kontakt- möglichkeiten direkt über unsere eigene JC App und vor Ort an. Sowohl Mitarbeitende, als auch Kundinnen und Kunden profitieren von dieser flexiblen, agilen Prozessoptimierung. Letztere müs- sen nicht mehr unnötig vor Ort sein und Schlange stehen; sie können zukünftig viele Kleinigkeiten telefonisch oder per App von zu Hause erledigen. Das gibt Spielraum für noch bessere terminierte Beratung und persönliche Kundenbetreuung in Notfällen sowie in Vermittlungs- und Leistungsan- gelegenheiten.

2. Dezentrale Einschätzung zur Konjunktur- und Ar- beitsmarktentwicklung

2022 wird das dritte Jahr, in dem wir mit den Folgen der Coronapandemie leben und arbeiten. Auch wenn die Pandemie noch nicht endgültig überwunden ist, befindet sich der Arbeitsmarkt wieder auf Erholungskurs. Die wirtschaftliche Entwicklung lässt sich jedoch nur mit Unsicherheiten prognosti- zieren, mögliche fortdauernde Lieferengpässe oder Einschränkungen durch Corona sorgen für er- neute Planungsunsicherheit in 2022. Bereits für 2021 hat sich die Erholung im vierten Quartal er- neut abgeschwächt und der erwartete Jahreszuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts wurde auf 2,2 % reduziert. Für 2022 wird ein Wirtschaftswachstum von 3,8 % erwartet. Einhergehend wird für das gesamte Bundesgebiet ein Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für 2022 um 1,6 % prognostiziert, während der Beschäftigungsaufbau für 2021 mit 0,9 % erwartet wird.

Für Berlin wird wie in den Vorjahren der bundesweit höchste Anstieg (+2,4 %) vorhergesehen. Der erwartete Rückgang der Arbeitslosigkeit fällt für Berlin mit -11,5 % leicht überdurchschnittlich aus (Deutschland gesamt: -11,1 %). Dabei profitiert der Rechtskreis SGB III (Deutschland: - 22,6 %)

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deutlich stärker als der Rechtskreis SGB II (Deutschland: -4,2 %). Für Berlin wird ein überdurch- schnittlicher Rückgang im SGB III (-30,4 %) und ein unterdurchschnittlicher Rückgang im SGB II (- 3,6 %) erwartet. Die Übertritte aus dem SGB III ins SGB II sind dabei berücksichtigt.1

Für das Land Berlin beträgt, mit Stand Oktober 2021, die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen 9,2 % (10,2 % im Vorjahresmonat (VJM)) und die anteilige SGB II-Arbeitslosen- quote 6,7 % (6,6 % im VJM). Für Berlin Reinickendorf beträgt die Arbeitslosenquote 9,3 % (10,7 % im VJM) und die anteilige Arbeitslosenquote SGB II 7,0 % (7,2 % im VJM) und liegt 0,3 Prozent- punkte über dem Berliner Schnitt.2

Betrachtet man die Regionalstruktur, so ist festzustellen, dass in Berlin Reinickendorf die Beschäf- tigungsquote mit 49,5 % in Berlin am niedrigsten ist, für Gesamt-Berlin liegt diese bei 55,8 %. Die Beschäftigungsquote der Frauen im Bezirk Reinickendorf liegt mit 48,5 % unter der Reinickendorfer Gesamtquote und ist im Vergleich der Berliner Bezirke ebenfalls am niedrigsten (Berlin gesamt:

55,1 %). Die Beschäftigungsquote Älterer (55 bis 64 Jahre) ist mit 45,4 % ebenfalls am schwächs- ten in Berlin (Berlin Gesamt: 52,4 %).3

Auf dem Ausbildungsmarkt herrscht für Berlin immer noch ein Bewerberüberangebot vor. So ka- men für das Berufsbildungsjahr 2020/21 auf 100 betriebliche Ausbildungsstellen 142 Bewerberin- nen und Bewerber. Gleichzeitig hält der Trend an, dass unversorgte Jugendliche (3.394 berlinweit) auf unbesetzte Ausbildungsstellen (1.112 berlinweit, ca. 8 % aller gemeldeten Ausbildungsstellen) treffen. Für den AA-Bezirk Berlin Nord inkl. Berlin Reinickendorf gab es 6.769 gemeldete Bewer- berinnen und Bewerber bei 5.564 gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen. Dies entspricht einer Relation von 0,8 gemeldeten Ausbildungsstellen je Bewerberin/Bewerber.4 Für noch unver- sorgte und benachteiligte Bewerberinnen und Bewerber werden Nachvermittlungsaktionen, be- triebliche Praktika zur Einstiegsqualifizierung (EQ) sowie assistierte Ausbildung als Unterstützung angeboten, um dieses Missverhältnis abzumildern.

3. Entwicklung der Kundenstruktur des Jobcenters

Im Jobcenter Berlin Reinickendorf werden mit Stand Juli 2021 insgesamt 40.804 Personen in 18.836 Bedarfsgemeinschaften betreut. Von den 26.992 ELB sind 73 % im Langzeitleistungsbe- zug. Dies sind 19.652 Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren.

Trotz zwischenzeitlichem Kundenaufwuchs in 2020 hat die Corona Pandemie zu keinen wesentli- chen Veränderungen der Kundenstruktur geführt. Aktuell liegt das Bestandsniveau nahezu wieder auf Vor-Corona-Niveau. Die ELB-Struktur ist außerdem geprägt durch große Arbeitsmarkt- und Bildungsferne, also einen hohen Anteil an ELB ohne Schulabschluss und/oder Berufsabschluss.

Weitere Daten zur Kundenstruktur können in Anlage 1 eingesehen werden.

1 Vgl. IAB-Kurzberichte 20/2021 und 21/2021 und IAB-Regionale Arbeitsmarktprognosen Sep. 2021

2 Vgl. Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit Okt. 2021

3 Vgl. aktuelle Arbeitsmarktmonitoranalyse Strukturdaten Stand 2020, Abruf Arbeitsmarktmonitor Nov. 2021

4 Vgl. Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit Sep. 2021

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Die SGB II-Quote ist im Bezirk Reinickendorf mit 20,3 % gegenüber Berlin (16,5 %) und Deutsch- land (8,3 %) deutlich erhöht.5

4. Strategische Ausrichtung

4.1. Operative Schwerpunkte und Maßnahmen

Die grundlegende strategische Ausrichtung orientiert sich weiter an den bestehenden Grundzielen der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und der Vermeidung und Verringerung von langfristigem Leistungsbezug.

Um das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt wirkungsvoll zu ver- folgen, erhält die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen besondere Bedeutung für 2022.

Durch Stärkung der Vermittlungsstrukturen und Sensibilisierung der IFK für gendergerechte Bera- tung liegt ein Schwerpunkt auf der Reduzierung des vorliegenden Gender-Gaps. Durch verstärkte Netzwerkarbeit im Bezirk und gezielte Arbeitgeberansprache und -beratung wollen wir das Thema aufschließen und die noch nicht genutzten Reserven bei der Integrationsquote für Frauen heben.

Eine fortlaufend hohe Bedeutung für 2022 wird dem Halten des Dienstleistungsversprechens bei- gemessen, existenzsichernde Leistungen schnell zahlbar zu machen und für alle Kundinnen und Kunden gut (je nach Anliegen) erreichbar zu sein. Hierzu wird für 2022 ein Beratungsmix aus per- sönlicher, telefonischer und digitaler Kommunikation angestrebt. Der Fokus zur Ressourcengewin- nung und Qualitätssteigerung liegt auf terminierter, qualitativ hochwertiger Beratung.

Im Rahmen der Integrationsarbeit liegt der Schwerpunkt auf bewerberorientierter Vermittlung. Hier gilt es, individuelle Vermittlungsaktivitäten weiter durch verstärkte Unternehmensansprachen, Bör- sen, Speed Datings und Netzwerkarbeit zu verknüpfen. Hierfür werden die Aktivitäten der AV-Markt weiter ausgebaut.

Die Ausbildungsvermittlung bleibt Kernthema mit sehr hohem Stellenwert. Gerade aufgrund der ungünstigen Bewerber-/Stellenrelation stehen wir hier vor einer Herausforderung.

Handlungsschwerpunkte im operativen Geschäft sind weiterhin die passgenaue und bedarfsorien- tierte Aktivierung und Förderung der Kundinnen und Kunden unter Einsatz des geeigneten Förder- instruments. Zur Aktivierung und zum Abbau von Vermittlungshemmnissen, sowie zur Motivations- steigerung, Qualifizierung und Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt, werden 2022 voraus- sichtlich bis zu 7.200 Eintritte in geplante Aktivierungs-, Qualifizierungs- und sonstige integrations- fördernde Maßnahmen realisiert. Die zum Vorjahr (8.300 avisierte Eintritte) reduzierte Plangröße resultiert aus dem geringeren Budgetrahmen für 2022. Der strategische Ansatz in der Vermittlung ist es, die im Berlinvergleich aller JC um 10 Prozentpunkte höhere Aktivierungs- und Qualifizie- rungsquote unserer Kunden aus der Coronapandemie in Integrationsergebnisse zu transformieren, sobald sich die erhofften und prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit dem Aus- laufen der Pandemie einstellen.

5 Vgl. aktuelle Arbeitsmarktmonitoranalyse Strukturdaten Stand 2020, Abruf Arbeitsmarktmonitor Nov. 2021

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Wie in den Vorjahren sind Ausbildung und Weiterbildung weiter wichtige strategische Schwer- punkte. Die Begleitung des Strukturwandels durch Qualifizierung soll einem weiteren Fachkräfte- mangel entgegenwirken. Hierbei gilt es zudem, neue Qualifizierungsbedarfe zu erarbeiten und zu bedienen.

Verstetigung erfährt ebenfalls die Förderung von Langzeitarbeitslosen, die sehr durch die Pande- mie zurückgeworfen wurde. Das Teilhabechancengesetz (THCG) bietet hier ein wirkungsvolles Instrument, jedoch sind umfangreiche Akquisebemühungen direkt bei den Arbeitgebern notwendig, um dieses vor der Pandemie sehr erfolgreiche Instrument wieder zu reaktivieren, denn die tatsäch- liche Vermittelbarkeit derjenigen ELB, die die formalen Voraussetzungen für eine Förderung nach dem THCG erfüllen, ist stark rückläufig. Die Passgenauigkeit der Kundenpotenziale auf verfügbare Stellen nimmt stetig ab.

Natürlich bleiben viele weitere Schwerpunkte im Fokus der Vermittlung, Beratung und Betreuung.

Über die besonderen Anliegen und Problemstellungen von Migrantinnen und Migranten so wie Flüchtlingen, Alleinerziehenden, Selbständigen, marktnahen und marktfernen Kunden nehmen wir uns allen Kundenanliegen individuell an, um gemeinsam mit den Menschen an deren Integrations- fortschritt zu arbeiten.

Die Integrationsfachkräfte können ergänzend Berliner Landesinstrumente einsetzen. Diese sind im Detail in Anlage 2 einzusehen.

4.2 Personal- und Finanzrahmen

Die Personalausstattung des Jobcenters Berlin Reinickendorf lag im Oktober 2021 bei 498 (464 VZÄ) Beschäftigten. Der kommunale Anteil an Beschäftigten beträgt 13 %, auf die BA entfällt ein Anteil von 87 %. Die Personalkosten werden aus dem Verwaltungskostenbudget finanziert.

Laut Budgetplanung für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Jobcenter Berlin Reinickendorf voraus- sichtlich ein Globalbudget in Höhe von 72.502.033 € zugeteilt (Schätzwerte BMAS Stand 19.10.2021). Diese erwartete Zuteilung ist mit -2.980.429 € niedriger als im Vorjahr, somit stehen für 2022 voraussichtlich -3,9 % weniger Mittel zur Verfügung. Aus dem Globalbudget stehen nach Umschichtung für die EGL voraussichtlich ein Budget von 34.652.236 € und für das VKB ein Budget von 37.849.796,61 € zur Verfügung.

4.3. Performancepotenzial

Durch die Multikanalkommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden, optimierte Zugangswege und Prozesse, die sowohl kundenzentriert sind, als auch mitarbeiterorientierten, modernen Ver- waltungsstrukturen genügen, haben wir Win-Win-Potenziale aufgezeigt, die zusammen mehr er- geben als die Addition der Einzeleffekte.

Insbesondere die zunehmende Digitalisierung unseres Dienstleistungsangebotes während der Pandemie wird uns zukünftig noch weitere Entwicklungsschritte ermöglichen. Um dieses Perfor- mancepotenzial auszuschöpfen, haben wir u.a. neue Dienstposten wie eine Fachkraft für Digitali- sierung und Infrastruktur und eine Qualitätsmanagerin implementiert.

Des Weiteren ist die Zusammenarbeit in Netzwerken (JBA, Bezirksamt Berlin Reinickendorf, Agen- tur für Arbeit (AA) Berlin Nord) von großer Bedeutung. Gerade im Integrationsgeschäft arbeiten wir

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über die Schnittstelle unserer AV-Markt bereits eng mit dem gAG-S zusammen. Die Zusammen- arbeit mit dem gAG-S insgesamt muss für 2022 aber reaktiviert und weiter ausgebaut werden.

Darüber hinaus werden unsere eigenen Vertriebseinheiten fokussiert auf die Stellen und Branchen sein, die wir für unsere Kunden benötigen.

In der JBA setzen wir verstärkt auf innovative Zielgruppenansprache und neue Zugangswege für unsere jungen Kundinnen und Kunden. Die Zusammenarbeit und Organisationsstruktur haben sich bewährt.

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Anlage 1: Kundenstruktur

1. Schaubild Kunden: Leistungsberechtigte in der Grundsicherung (Stand: Juli 2021) und Arbeits- lose in beiden Rechtskreisen (Stand: Oktober 2021) in Reinickendorf

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2. Eckwerte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in Reinickendorf (Stand: Juli 2021)

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3. Struktur der Arbeitslosen (SGB II) in Reinickendorf (Stand: Oktober 2021)

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4. Struktur der Langzeitleistungsbezieher in Reinickendorf (Stand: Juli 2021)

ELB 26.992 - 4,0 x 100,0

LZB 19.652 - 2,7 100,0 x

männlich 9.400 - 2,2 47,8 49,8

w eiblich 10.252 - 3,1 52,2 50,2

darunter

Ausländer 9.022 0,0 45,9 45,0 darunter

Arbeitslose 7.169 - 10,1 36,5 35,2 davon nach Schulabschluss

Kein Hauptschulabschluss 1.800 - 9,4 9,2 8,1 Hauptschulabschluss 2.256 - 10,8 11,5 10,5 Mittlere Reife 1.209 - 7,9 6,2 6,1 Fachhochschulreife 276 - 13,2 1,4 1,6 Abitur/Hochschulreife 684 - 7,8 3,5 3,7 Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 944 - 12,8 4,8 5,2 darunter

nichtarbeitslose Arbeitsuchende 5.567 5,1 28,3 29,3 davon nach Schulabschluss

Kein Hauptschulabschluss 1.342 3,8 6,8 6,2 Hauptschulabschluss 1.564 0,4 8,0 7,4 Mittlere Reife 956 4,5 4,9 5,2 Fachhochschulreife 205 18,5 1,0 1,2 Abitur/Hochschulreife 588 6,5 3,0 3,3 Keine Angabe/Keine Zuordnung möglich 912 12,9 4,6 5,9 darunter

Alleinerziehende 2.897 - 3,4 14,7 12,6 darunter

Alleinerziehende mit min. 1 Kind unter 3 Jahren 567 - 3,6 2,9 2,8 darunter

Erw erbstätige Leistungsbezieher 1) 4.043 - 9,8 20,6 20,7 männlich 2.348 - 8,1 11,9 12,2 w eiblich 1.695 - 11,9 8,6 8,5 davon nach Altersgruppen

unter 19 Jahre 1.152 - 1,6 5,9 9,6 19 bis unter 25 Jahre 1.792 - 1,5 9,1 10,1 25 bis unter 35 Jahre 4.431 - 4,4 22,5 23,4 darunter ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2) 2.210 - 9,1 11,2 11,6 35 bis unter 50 Jahre 6.901 - 1,9 35,1 32,4 50 Jahre und älter 5.376 - 2,9 27,4 24,5 darunter in § 48a SGB II-relevanter arbeitsm arktpol. Maßnahm e 1.718 28,6 8,7 7,8 männlich 912 33,3 4,6 4,3 w eiblich 806 23,6 4,1 3,5 davon nach Altersgruppen

unter 25 Jahre 144 71,4 0,7 0,7 25 bis unter 35 Jahre 421 21,0 2,1 2,0 35 bis unter 50 Jahre 702 36,8 3,6 3,1 50 Jahre und älter 451 15,3 2,3 2,0 LZB nach bisheriger Verw eildauer

unter 2 Jahre 1.380 7,0 x

2 bis unter 3 Jahre 2.533 12,9 x

3 bis unter 4 Jahre 2.066 10,5 x

4 Jahre und länger 13.693 69,6 x

Erstellungsdatum: 18.11.2021, Zentraler Statistik-Service © Statistik der B undesagentur für A rbeit

Als LZB w erden nach § 48a SGB II ELB bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB w aren.

1) Erw erbstätige Leistungsbezieher = abhängig erw erbstätige Leistungsbezieher (mit einem zuberücksichtigendem Bruttoeinkommen) + Selbstständige (mit zur Verfügung stehendem Nettoeinkommen) 2) bezogen auf arbeitsuchende erw erbsfähige Leistungsberechtigte

Merkmale Juli 2021 Veränderung in % Anteilsw erte in % an …

zum Vorjahr LZB ELB

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Anlage 2: Berliner Landesinstrumente

Es stehen außerdem folgende Landesinstrumente zur Verfügung, die die Integrationsfachkräfte des Jobcenters ergänzend einsetzen können:

Landesergänzungsförderung zu § 16i SGB II (Ko-Finanzierung)

Im Rahmen der Landesergänzungsförderung zu § 16 i SGB II (Ko-Finanzierung) gewährt das Land Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirkli- chen Strukturen stärken. Die Ergänzungsförderung umfasst die Kompensation des degressiv aus- gestalteten Lohnzuschusses auf 100%, eine Sachkostenpauschale, die Aufstockung des tariflichen Entgelts auf Höhe des geltenden Landesmindestlohns, sowie die Übernahme von tariflichen Ein- mal- und Sonderzahlungen. Die Landesergänzungsförderung wird im Rahmen der vom Haushalts- gesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel gewährt.

Solidarisches Grundeinkommen (SGE)

Die Förderung über das Pilotprojekt Solidarisches Grundeinkommen ist auf 1.000 Förderfälle be- schränkt. Die Stellenbesetzungsphase konnte im November 2020 durch Erreichen der Programm- kapazität abgeschlossen werden. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Projektumsetzung auf der Be- gleitung der Teilnehmenden durch das SGE-Coaching mit dem Ziel der beruflichen und persönli- chen Stabilisierung und Förderung von Aufwärtsmobilität. Neben der Durchführung zahlreicher Qualifizierungsmaßnahmen konnten bereits erste Übergänge in den regulären Arbeitsmarkt ver- zeichnet werden.

Berliner Jobcoaching

Das „Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung“ bietet Coaching- und Qua- lifizierungsangebote mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allge- meinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an Personen, die Beschäftigungsmaßnahmen bei gemeinwohlorientierten Trägern wahrnehmen, sowie an Geflüch- tete.

Qualifizierung für Beschäftigung (QfB) und Qualifizierung vor Beschäftigung (QvB)

Das Qualifizierungsangebot „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB) richtet sich an Teilnehmende in Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sowie auch an Nichtleistungsempfangende, die ar- beitsuchend gemeldet sind. Mit dem Förderinstrument „Qualifizierung vor Beschäftigung“ (QvB) werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Berufsorientierung für die In- tegration bzw. Reintegration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsprozess gefördert. Die Maß- nahmen ermöglichen den Erwerb von Teilqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes und beinhal- ten häufig auch eine berufsspezifische Deutschsprachförderung. Zudem werden Maßnahmen zum Nachholen des Mittleren Schulabschlusses (MSA) angeboten. QvB kann beispielsweise im Vorfeld einer Aktivierungsmaßnahme oder als Vorbereitung auf eine Maßnahme zur Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) eingesetzt werden.

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Arbeitge- ber, die neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als Zielgruppe

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werden Personen, die mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet sind und Beschäftigte, die ergän- zende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber und -jobberinnen und Teilneh- mende von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen) gefördert.

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Anlage 3: Glossar

AA – Agentur für Arbeit AG – Arbeitgeber

AV-Markt – Arbeitsvermittlerin und Arbeitsvermittler Markt BA – Bundesagentur für Arbeit

BCA – Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt BG – Bedarfsgemeinschaft

EGL – Eingliederungsleistungen

ELB – erwerbsfähige Leistungsberechtigte EZ – Eingangszone

FbW – Förderung der beruflichen Weiterbildung gAG-S – gemeinsamer Arbeitgeberservice IFK – Integrationsfachkraft

JBA – Jugendberufsagentur

KMU – Klein- und Mittelständische Unternehmen LZA – Langzeitarbeitslose

LZB – Langzeitleistungsbezug

MA – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter M&I – Markt und Integration

SGE – solidarisches Grundeinkommen THCG – Teilhabechancengesetz U25 – unter 25-jährige

VKB – Verwaltungskostenbudget

VZÄ

– Vollzeitäquivalente

Referenzen

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