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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

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Academic year: 2022

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

2021

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Inhaltsverzeichnis

1. Rahmenbedingungen ... 4

1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 4

1.2 Budget- und Personalressourcen 5

2. Ziele und Schwerpunkte ... 6

2.1 Zielsystem 2021 6

2.2 Lokale Ziele 9

3. Kundenstruktur ... 9

4. Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie des Jobcenters

Landkreis Kassel ... 12

5. Operative Schwerpunkte ... 13

5.1 Kommunikation und Kundenkontakt 13

5.2 Neukunden 14

5.3 Intensivbetreuung von marktnäheren Kunden durch den Arbeitgeberservice 14 5.4 Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildungs-markt und Arbeitsmarkt

integrieren 15

5.5 Frauen / Erziehende 18

5.6 Kunden mit Migrationshintergrund 19

6. Integration in Beschäftigung und besondere Zielgruppen ... 20

6.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II 20

6.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des § 18 Abs. 4 SGB II 21

6.3 Soziale Teilhabe nach den §§ 16e und 16i SGB II 22

6.4 Förderung der beruflichen Weiterbildung 23

6.5 Schwerbehinderte und Reha 23

6.6 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement 24

6.7 Selbstständige 25

7. Rechtmäßigkeit u. Qualität der operativen Umsetzung

sicherstellen ... 25

8. Schlussbemerkung ... 27

Legende ... 28

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Arbeitsmarktprogramm 2021

Jobcenter Landkreis Kassel

Vorwort

Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen sind die zentralen Anliegen und Aufgaben des SGB II.

Als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und des Landkreises Kassel ist das Jobcenter Landkreis Kassel seit 2005 der kompetente Ansprechpartner für alle Belange rund um das Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Die Bürger des Landkreises Kassel können sich darauf verlassen, dass ihre berechtigten Ansprüche schnell und unbürokratisch wahrgenommen werden. Dabei steht die Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung mit dem Ziel der (Wieder-) Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und/oder Ausbildung im Mittelpunkt der täglichen Arbeit der Integrationsfachkräfte und Fallmanager.

Auch 2021 wird das Jobcenter wieder kompetenter Dienstleister am Arbeitsmarkt sein, denn die Leistungsfähigkeit des Jobcenters zeigte sich insbesondere während der Corona-Krise. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit der Pandemie, konnten dennoch viele Kunden aktiviert und in Arbeit vermittelt werden. Schnelle und effiziente Erbringung der Geldleistungen erfolgte während des Jahres 2020 für den Erhalt des sozialen Friedens im Landkreis Kassel.

Insbesondere die gute Verzahnung aller Organisationsbereiche des Jobcenters trägt zu einer optimalen Betreuung der Kunden bei. Die Vernetzung des Jobcenters mit allen Akteuren des Kreises, den Kommunen, der Agentur für Arbeit, den Verbänden, Bildungsträgern und sozialen Diensten sowie dem Beirat des Jobcenters unterstützt uns maßgeblich bei unserer Aufgabe.

Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) eröffnet

den Lesern einen Blick auf die Rahmenbedingungen und integrativen

Maßnahmen für das Jahr 2021 und steht in Kontinuität zu den Vorjahren.

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1. Rahmenbedingungen

1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Corona-Pandemiejahr 2020 konnte das Jobcenter Landkreis Kassel trotz der schwierigen Rahmenbedingungen 1.250 Integrationen in sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigungen ermöglichen und damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Landkreis Kassel leisten.

Konnte man Anfang des Jahres 2020 noch von einem robusten, wenn auch niedrigeren Wirtschaftswachstum ausgehen, so zeigte sich infolge des ersten Lockdowns im Frühjahr ein massiver Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität.

Schnell wurde deutlich, dass dies auch die Wirtschaftsregion Nordhessen trifft und auch deutlich am Arbeitsmarkt zu spüren sein wird.

Laut der Konjunkturprognose des Sachverständigenrates der Bundesregierung vom Juni 2020 wird ein realer Rückgang des Bruttoinlandproduktes (BIP) um 6,5% für 2020 erwartet. Für das Jahr 2021 rechnet der Sachverständigenrat (noch vor dem zweiten Teil-Lockdown) mit einem positiven Wachstum von 4,9%, so dass das BIP frühestens im Jahr 2022 wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie liegen dürfte.

Ende November 2020 informierte der IHK-Präsident Jörg-Ludwig Jordan, dass die Folgen der Corona-Pandemie immer deutlicher und heftiger für die nordhessische Wirtschaft werden und die Wirtschaft weit von der Normalität entfernt ist.

Insbesondere Gastronomie, Reisegewerbe, Eventbranche und Dienstleister (wie z.B. Fitnessstudios) sind besonders hart betroffen. So berichtete das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit), dass die Eindämmungsmaßnahmen in Folge der Covid-19 Pandemie nahezu auf alle Wirtschaftsbereiche Auswirkungen hat und der Arbeitsmarkt trotz der ergriffenen Stabilisierungsmaßnahmen überall mit steigenden Arbeitslosen- zahlen reagiert, wobei die Auswirkungen regional sehr unterschiedlich sind – abhängig von der örtlichen Wirtschaftsstruktur.

Insoweit wird es für das Jahr 2021 von großer Bedeutung sein, inwiefern steigende Infektionszahlen in den Regionen zu räumlich begrenzten Maßnahmen führen, die sich möglicherweise wieder negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken.

Entscheidend wird es auch sein, in welchem Umfang es zu Insolvenzen und damit verbundenen Arbeitsplatzverlusten in der Region kommt. Sollten diese Ereignisse nur verhalten eintreten und ein effektiver Impfstoff zeitnah zur Verfügung stehen, so rechnet das IAB mit einer schnellen wirtschaftlichen wie arbeitsmarktlichen Erholung und einem Erreichen des prognostizierten Wachstums.

Vor diesem gesamtwirtschaftlich schwierigen Hintergrund und der unklaren Entwicklung in unserer sonst starken Region, werden wir uns im Jobcenter

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5 Landkreis Kassel weiterhin darauf konzentrieren, unseren Kundinnen und

Kunden die Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen, die sich am Markt auftun.

Insbesondere bei den marktnahen (Neu-)Kundinnen und Kunden, die aus dem Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II einmünden, erhoffen wir uns durch eine enge Betreuung der Leistungsberechtigten gute Chancen, diese wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen zu können, um wieder ein selbstbestimmtes, von Hilfeleistungen unabhängiges, Leben zu ermöglichen.

1.2 Budget- und Personalressourcen

Die im Jobcenter Landkreis Kassel eingesetzten Personalressourcen werden sich im Jahr 2021 weder im Umfang noch in der Zuordnung zu den verschiedenen Aufgabenbereichen im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verändern. Durchschnittlich werden 172 Mitarbeiter/innen im Umfang von 155 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) eingesetzt.

Aufgrund der Eingliederungsmittelverordnung erfolgt die Mittelzuweisung des Bundes in folgender Höhe:

Verwaltungsbudget: 9.645.262 € (- 171.414 € im Vergleich zu 2020) Eingliederungstitel: 8.372.120 € (+ 77.753 € im Vergleich zu 2020) Insgesamt stehen demnach 93.661 € weniger zur Verfügung.

Der Umschichtungsbetrag vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt beträgt im Jahr 2021 insgesamt 2.198.000 €. Im Eingliederungstitel stehen damit netto 6.174.120 € zur Verfügung.

Für das Jahr 2021 sind die folgenden Eintritte und Ausgaben an Eingliederungsleistungen vorgesehen:

Maßnahmeart Neueintritte

2021

Betrag in € % FbW (Förderung der beruflichen

Weiterbildung)

152 830.000,00 13,4

EGZ (Eingliederungszuschüsse) 72 466.000,00 7,6

MAbE (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)

1.056 1.304.600,00 21,1

BaE (Berufsausbildung in außerbe- trieblichen Einrichtungen)

18 438.000,00 7,1

AGH (Arbeitsgelegenheiten) 132 543.000,00 8,8

§ 16e (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen)

10 413.000,00 6,7

§ 16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt) 24 840.000,00 13,6

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6

ESG (Einstiegsgeld) 96 96.000,00 1,6

Sonstige (z.B. Vermittlungsbudget, Freie Förderungen, Einstiegsquali- fizierungen)

1.243.520,00 20,1

Gesamt 1.560 6.174.120,00 100,0

Kommunale Eingliederungsleistungen, wie Schuldner- oder Suchtberatung werden durch das Jobcenter Landkreis Kassel weiterhin genutzt. Eine Übertragung der Bewirtschaftung dieser Leistung auf das Jobcenter findet jedoch nicht statt.

2. Ziele und Schwerpunkte

2.1 Zielsystem 2021

Die Folgen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 wirken sich signifikant auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus.

Die Nachhaltung der vereinbarten Zielwerte wurde daher im Jahr 2020 ausgesetzt. Die bestehenden Dialogformate zur Zielerreichung werden jedoch genutzt, um die Herausforderungen und die Umsetzung des SGB II in den Jobcentern im Zuge der Corona- Krise gemeinsam zu erörtern.

Auch im Jahr 2021 werden die Auswirkungen der Pandemie noch weiter deutlich zu verspüren sein. Die Akteure in Bund und den Ländern haben sich insoweit darauf verständigt, in der unsicheren Lage Kontinuität walten zu lassen und an dem Zielsteuerungsprozess festzuhalten. So besteht das Zielsystem der Grundsicherung für das Kalenderjahr 2021 unverändert fort.

In Ableitung aus § 1 SGB II in Verbindung mit § 48a SGB II sind für die Zielvereinbarung nach § 48b SGB II im Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit die Steuerungsziele

„Verringerung der Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit“

und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ maßgeblich. Sie werden durch die Zielindikatoren:

 Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt

 Integrationsquote

 Veränderung des Bestandes an Langzeitbeziehern beschrieben.

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7 Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbezieher und der Ausgaben für passive Leistungen wird jedoch nicht nur durch die Zahl der Integrationen, sondern auch durch die Qualität der Integrationen beeinflusst. Um qualitative Aspekte der Integrationsarbeit noch stärker in den Blickpunkt der Steuerung zu rücken, wird ein Monitoring zu vier ausgewählten Analysegrößen eingeführt. Besonders beobachtet werden:

 die Nachhaltigkeit der Integrationen

 der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen

 die Entwicklung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher

 die Entwicklung der Zahl der Langzeitleistungsbezieher, die bereits mindestens vier Jahre lang Leistungen der Grundsicherung erhalten

Auf Basis der Ergebnisse der Jobcenter bei der Nachhaltigkeit und beim Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen können ggf. Handlungsimpulse zur Verbesserung der Integrationsarbeit abgeleitet werden. Die zuletzt genannten beiden Analysegrößen können Hinweise darauf geben, ob die Kundinnen und Kunden mit schwierigen Ausgangsbedingungen entsprechend ihrem besonderen Bedarf unterstützt werden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Länder, BA und kommunale Spitzenverbände haben vereinbart, dass die Akteure der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Prävention und Beendigung des Leistungsbezugs weiterhin eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lassen. Sie stellen einen der Schwerpunkte der Steuerung und Integrationsarbeit im Jahr 2021 dar. Die Umsetzung des Schwerpunktes

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8 erfolgt idealerweise durch existenzsichernde und nachhaltige Integration von Frauen und Männern in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies setzt eine schon frühzeitig eingeleitete, individuelle und fortlaufend zu überprüfende Eingliederungsstrategie und darauf konzentrierte Ressourcen voraus.

Im Jahr 2021 sollen zur Vermeidung des Übergangs in den Langzeitleistungsbezug präventiv darüber hinaus auch die Personen im Fokus stehen, die krisenbedingt in den Leistungsbezug eingemündet sind. Auch bei diesen Personen soll es das Ziel sein, die Integration in den Arbeitsmarkt bzw. die Verbesserung deren Situation am Arbeitsmarkt von Beginn an zu verfolgen und eine Entfernung vom Arbeitsmarkt – und damit das Risiko eines Langzeitleistungsbezuges – zu reduzieren, ohne die bisherigen Langzeitleistungs- beziehenden zu vernachlässigen.

Hierbei kommt dem Ansatz des SGB II hohe Bedeutung zu, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit mit sozialintegrativen Leistungen (z.B. kommunale Eingliederungsleistungen) eng zu verzahnen und abgestimmt zu erbringen.

Zur Vermeidung und Verringerung des Langzeitleistungsbezugs, aber auch zur Sicherung von sozialer Teilhabe, soll die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen beispielsweise durch intensive Betreuung, individuelle, stärkenorientierte Beratung, Ansätze zur Berücksichtigung der gesamten Bedarfsgemeinschaft (BG) (beschäftigungsbegleitendes) Coaching und wirksame Förderung erhalten und verbessert werden.

Dabei wird auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Förder- und Integrationsmaßnahmen weiterhin ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Landkreis Kassel orientiert sich daher an diesen Bundeszielen, den daraus abgeleiteten geschäftspolitischen Handlungsfeldern und den Qualitätsstandards.

BMAS, Länder, BA und kommunale Spitzenverbände haben sich insoweit darauf verständigt, das dezentrale Planungsverfahren auch für 2021 beizubehalten.

Grundlage für die Vereinbarung der Zielwerte bilden die Angebotswerte der Jobcenter. Im Vordergrund stehen dabei die Überlegungen zu den Chancen für eine erfolgreiche, fachlich gute Ausstattung der Arbeit mit unseren Kundinnen und Kunden.

Dabei werden den Jobcentern unter Berücksichtigung ihrer Rahmenbedingungen Orientierungswerte für die Zielindikatoren zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine rechnerische Orientierung zur Unterstützung der operativen Diskussion über die Zielwerte.

Unter Einbeziehung dieser Orientierungswerte und den unter 1.1. erläuterten gesamt- wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwarten wir einen geringfügigen Anstieg der Langzeitleistungsbezieher bei einer etwas geringeren Integrationsquote als im Vorjahr.

Es wurden für das Jobcenter Landkreis Kassel folgende Zielwerte vereinbart:

Integrationsquote 18,4 %

Veränderung zum Vorjahr - 1,0 %

Bestand an Langzeitleistungsbeziehern 4.595 Personen

Veränderung zum Vorjahr + 0,9 % bzw. 43 Personen

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2.2 Lokale Ziele

Das kommunale Ziel zur Senkung der Hilfebedürftigkeit in Verbindung mit der Reduzierung der Leistungen der Unterkunft (LUH) steht in enger Zielstellung mit den Integrationszielen in Erwerbstätigkeit, insbesondere mit einem bedarfsdeckenden Einkommen für die Bedarfsgemeinschaften.

Unterstützt wird dieser Prozess durch eine intensive Netzwerkarbeit, insbesondere in der Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel (AgiL) in Verbindung mit der Ausschöpfung der Bundes- und Landesförderprogramme.

Insbesondere die Förderinstrumente § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeit- arbeitslosen“ (LZA) sowie § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind auch in diesem Jahr wieder wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Anstrengungen des Landkreises Kassel und des Jobcenters Landkreis Kassel zur Sicherung sozialer Teilhabe, als auch Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Menschen.

Flankierend werden die gesetzlich definierten kommunalen Eingliederungsleistungen zur Verbesserung der Eingliederungschancen erwerbsfähiger Hilfebedürftiger angeboten. Sie dienen der Minderung oder Beseitigung von persönlichen oder sozialen Hemmnissen vor der Aufnahme einer Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt oder auch eines Förderangebotes nach dem SGB II, wie z.B. Qualifizierungsmaßnahmen oder Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt und beinhalten im Wesentlichen:

 die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder auch in Randzeiten

 häusliche Pflege von Angehörigen

 die Schuldnerberatung

 die psychosoziale Betreuung

 die Suchtberatung

3. Kundenstruktur

Grundlage für die Erstellung des AMIP 2021 ist die Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) insgesamt. Hierbei sind insbesondere die Folgen der Corona- Pandemie zu beachten.

Eine Analyse der Kundenstruktur im August 2020 zeigt zum Beispiel folgendes:

Kennzahl / Personenmerkmale August 2020 August 2019

ELB 7.179 7.033

Erwerbstätige ELB 1.696 1.876

davon über 450 €/Monat 933 1.051

Arbeitslose 3.169 2.588

davon Langzeitarbeitslose 1.329 1.026

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10 Während die Zahl der eLb, der Arbeitslosen und der Langzeitarbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr - teils deutlich - gestiegen ist, ist die Zahl der erwerbstätigen eLb rückläufig.

Auch wenn die Arbeitslosenzahl bis November 2020 wieder deutlich gesunken ist, ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen unverändert hoch. Somit wird es auch bei einer günstigen Arbeitsmarktentwicklung im Jahr 2021 eine große Herausforderung werden, die Zahl der Langzeitarbeitslosen wieder deutlich zu senken.

Eine durch die Corona-Pandemie besonders betroffene Personengruppe sind die sogenannten Solo-Selbständigen. Im Jahr 2020 haben insgesamt 375 Selbständige aus den verschiedensten Bereichen einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung gestellt.

Von diesen sind zwar im Jahresverlauf 192 wieder abgeflossen, jedoch befanden sich Ende 2020 immer noch 183 im Bestand.

Sofern in absehbarer Zeit keine bedarfsdeckende Fortsetzung der Selbständigkeit möglich ist, wird ein spezialisiertes Team für diesen Personenkreis Alternativen suchen.

Im August haben sich von den 7.179 eLb insgesamt 4.547 im Langzeitleistungsbezug (d.h.

mindestens 21 Monate in den letzten 24 Monaten) befunden. Häufig handelt es sich dabei auch um Langzeitarbeitslose (1.329). Der Langzeitleistungsbezug bzw. die Arbeitslosigkeit sind bereits verfestigt.

Weil es sich bei den Langzeitleistungsbeziehern (LZB) jedoch häufig um Personen handelt, die gesetzliche Sonderregelungen zur Zumutbarkeit beanspruchen können oder bei denen unter Inanspruchnahme aller zumutbaren Möglichkeiten das erzielte Einkommen leider nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhalts ausreicht (sogenannte Ergänzer) liegt der Fokus auf den arbeitslos und arbeitsuchend gemeldeten Kunden, die keine entsprechenden Einschränkungen haben.

Dabei arbeitet das Jobcenter Landkreis Kassel im Beratungs- und Integrationsbereich nach dem arbeitnehmerorientierten Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit (4- Phasen-Modell). Das 4-Phasen-Modell beinhaltet im Wesentlichen ein kundenzentriertes stärken- und potenzialorientiertes Profiling und die fachliche Einteilung in marktnahe und nicht marktnahe Kunden.

Dabei orientiert sich das Modell an den vier Kernelementen des Integrationsprozesses:

Phase 1: Das Profiling umfasst eine Gesamtbetrachtung von beruflichen und übergreifenden Stärken sowie den Hemmnissen, die einer Vermittlung bzw. Integration im Wege stehen und die im Integrationsprozess systematisch bearbeitet werden müssen.

Phase 2: Auf der Grundlage des erstellen Profiling und mit Blick auf den Zielberuf/die Zieltätigkeit, wird ein realistisches und erreichbares arbeitsmarktliches Ziel festgelegt.

Phase 3: Basierend auf den erarbeiteten Handlungsbedarfen werden zusammen mit den Kunden individuell zugeschnittene Handlungsstrategien bzw. Strategiebündel ausgewählt.

Phase 4: Auftakt des Umsetzens und Nachhaltens ist die Eingliederungsvereinbarung. In einem strukturierten Folgegespräch werden die vereinbarten Schritte mit der tatsächlichen

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11 Umsetzung abgeglichen, Profiling, Ziel und Strategieauswahl überprüft und die nächsten Schritte vereinbart.

Bei einer marktnahen Integrationsprognose ist von einer Möglichkeit der Integration des Kunden in den nächsten sechs Monaten auszugehen. Die marktferne Integrations- prognose lässt hingegen eine Integration innerhalb der nächsten sechs Monate als problematisch erscheinen. Die im Profiling festgestellten Vermittlungshemmnisse erfordern hier eine deutlich intensivere Arbeit mit dem Kunden. Zielsetzung des Handelns ist die Entwicklung dieser Kunden hin zur marktnahen Integrationsprognose.

Aktuell betreuen wir 151 Kunden/Kundinnen, die als marktnahe Kunden gelten und 4.553 Kunden/Kundinnen, die aufgrund ihrer komplexen Problemlagen als nicht marktnahe Kunden definiert sind. 2.475 Kunden/Kundinnen kommen für eine Integration aktuell nicht in Betracht, zum Beispiel wegen Elternzeit, Schul-/Berufsausbildung oder längerer Erkrankung.

Marktnah Nicht Marktnah Sonstige

Integrationsprognose 151 4553 2475

0 1000 2000 3000 4000 5000

Integrationsprognose

So wird auch 2021 ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit die Beendigung bzw.

Verhinderung von Langzeitleistungsbezug sein. Hierbei werden besonders die Langzeitarbeitslosen berücksichtigt - insbesondere, weil die marktfernen Kundinnen und Kunden erhebliche Vermittlungshemmnisse aufweisen und dadurch das Ziel der Integration und Vermittlung erst mittel- und langfristig durch intensive Förderung und Qualifizierung erreicht werden kann.

Kundenstruktur aus der BA-Statistik

Kennzahl / Personenmerkmale November 2020 November 2019

Arbeitsuchende 4.999 4.993

Nicht arbeitslose Arbeitsuchende 2.114 2.396

Arbeitslose 2.885 2.597

Männer 1.653 1.492

Frauen 1.232 1.105

15 bis unter 25 Jahre 310 360

35 bis unter 50 Jahre 1.784 1.546

50 Jahre und älter 791 691

davon 55 Jahre und älter 467 406

Langzeitarbeitslose 1.379 1.022

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schwerbehinderte Menschen 199 176

Alleinerziehende 260 257

Deutsche 1.943 1.802

Ausländer 942 795

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2003 1.809

Mit abgeschlossener Berufsausbildung 882 788

davon betriebliche/schulische Ausbildung 782 718

davon akademische Ausbildung 100 70

4. Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie des Jobcenters Landkreis Kassel

„Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen“ – dies war die Maxime unseres Handels in der Vergangenheit und wird es auch in der Zukunft sein. Die Pandemie stellt uns allerdings in diesem Jahr vor zusätzliche Herausforderungen, diese Maxime umzusetzen.

Vorrangig gilt es unverändert, dass die materielle Existenz unserer Kunden zu sichern ist.

Darüber hinaus gilt es aber genauso durch Beratung, Qualifizierung, individuelle Förderung und Vermittlung Wege aus der Grundsicherung zu fördern.

Im Rahmen unserer Strategie wollen wir daher:

- Hochwertige und individuelle Beratung anbieten

- Kontakt und Kommunikation mit unseren Kunden auch unter Pandemiebedingungen jederzeit sicherstellen

- Qualifizierungen und Förderungen so gestalten, dass diese den individuellen Ansprüchen der Kunden gerecht werden und auch unter den Bedingungen einer Pandemie funktionieren

- Auch die digitalen und kommunikativen Kompetenzen unserer Kunden durch verstärkten Einsatz arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente verbessern und

- Konkrete Wege in Arbeit und Ausbildung durch Vermittlung aufzeigen

Folgende strategische Ziele wollen wir bei der Umsetzung in einen besonderen Fokus nehmen:

- Vermeidung und Verringerung von Langzeitbezug - Fachkräftesicherung durch Qualifizierung

- Hochwertige Neukundenbetreuung

- Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere beim Übergang Schule- Ausbildung- Beruf begleiten

- Geflüchteten und Migranten Integrationschancen bieten und - Gleichstellung von Frauen und Männern fördern

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5. Operative Schwerpunkte

5.1 Kommunikation und Kundenkontakt

5.1.1. Persönlich Beratung

Persönliche Beratung ist der Standartkommunikationsprozess mit unseren Kunden, allerdings sind infolge der Pandemie persönliche/soziale Kontakte zu minimieren.

Insoweit ist unser Bestreben, nicht nur über geeignete Hygienekonzepte persönliche Beratung weiterhin zu ermöglichen, sondern auch alternative Kommunikationsformate zu implementieren.

5.1.2. Videokommunikation über Skype

Neben den klassischen Post und Telefonformaten werden wir daher ab März 2021 mit dem überwiegenden Teil1 der Integrationsfachkräfte auch videogestützte Kommunikation mit Kunden anbieten und nutzen wollen.

5.1.3. Kontaktdichte

Hinsichtlich der Kundenkontakte wollen wir den bisherigen engmaschigen Umfang trotz der Pandemie beibehalten.

Mindestens 3-monatlich wird zudem von Seiten der Integrationsfachkraft ein Beratungskontakt initiiert. Für junge Erwachsene und Kunden im Fallmanagement streben wir weiterhin einen monatlichen Beratungskontakt an. Unabhängig von diesen Intervallen findet Beratung regelhaft zeitnah statt, wo der entsprechende Kundenwunsch besteht.

5.1.4. Digitale Angebote

Unsere bestehenden Internetangebote wie JC digital und unsere Homepage wollen wir weitentwickeln.

Im 2. Halbjahr werden bei JC digital erstmals Kommunikationswege die Anträge im Kontext der Förderung von Eingliederungsleistungen angeboten.

Neu ist bereits der virtuelle Bildungsmarkt2 entstanden, mit welchem wir über unsere Homepage regionale Bildungsangebote für unsere Kunden darstellen wollen. Wir erhoffen uns, durch eine klare, intuitiv verständliche Gliederung des Bildungsmarktes, eine gute Akzeptanz und eine Steigerung der Eigenständigkeit bei den Kunden zu erzielen.

Hinsichtlich unserer Maßnahmeangebote sind wir bestrebt, regelhaft Elemente der (digitalen) Kommunikation mit einzubeziehen. Dies umfasst sowohl die Ausbildung/Befähigung des Kunden digitale Formate zu nutzen, ggf. auch das Bereitstellen der entsprechenden Technik (z.B. Leihgeräte) als Maßnahmebestandteil oder auch die Maßnahme-Durchführungsmöglichkeit in hybrider oder ausschließlich digitaler Form.

1 Aus techn. Gründen ist zum März 2021 in den Dienststellen Hofgeismar und Wolfhangen noch keine Videokommunikation mit Kunden möglich. Ein konkreter Starttermin steht derzeit noch nicht fest, wir hoffen aber, dass im Jahresverlauf auch hier eine Einführung möglich sein wird.

2www.bildungsmarkt.jobcenter-landkreis.kassel .de

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5.2 Neukunden

Wir erwarten infolge der Pandemie einen signifikanten Anstieg der Zugänge von Neukunden, insbesondere während des ersten Halbjahres.

Diese werden sowohl aus Übertritten zum Ende Arbeitslosengeld I (ALGI) und Firmeninsolvenzen resultieren, als auch aus den weiterhin erleichterten Zugangsbedingungen in die Grundsicherung nach dem SGB II. Hinsichtlich der Kundenstruktur gehen wir dabei von vergleichsweise marktnahen Kundenprofilen aus, da bei diesen Kunden i.d.R. in der jüngeren Vergangenheit ein Arbeitsverhältnis bestand.

Insoweit besteht für diesen Kundenkreis die Notwendigkeit und Möglichkeit der schnellen Vermittlung, aber auch ggf. der Qualifizierung für die Verbesserung der Vermittlungs- chancen in neue Arbeitsmöglichkeiten.

Wir haben daher ein „Maßnahme-Neukundencoaching“ mit den Aufgabenschwerpunkten

„Datenaufnahme/Profiling und Vermittlungsunterstützung“ eingekauft. Diese Maßnahme bietet alle vier Wochen Platz für insgesamt 32 Teilnehmer und ist an allen Standorten verfügbar. Unser Arbeitgeberservice wird diese Maßnahme eng begleiten.

5.3 Intensivbetreuung von marktnäheren Kunden durch den Arbeitgeberservice

Das Jobcenter Landkreis Kassel betreibt seit 2015 einen eigenständigen Arbeitgeber- Service (AGS).

Das Selbstverständnis des AGS prägt Kundenbeziehung und Erfolg. Das Dienstleistungsversprechen ist verbindlich: Kompetent, ganzheitlich, Service aus einer Hand, persönlicher Ansprechpartner, kurze Wege, adäquat und zuverlässig. Dieser Qualitätsanspruch wurde über die letzten Jahre ausgebaut und bleibt unverändert.

Unsere wesentlichen Ziele sind:

- Auf- und Ausbau einer eigenen Marktpräsenz - Bewerberorientierte Stellenakquise

- Steigerung der Zahl der Stellenangebote und Besetzung der Stellen mit Kunden des JC durch bewerberorientierte Vermittlung

- Stärkung der assistierten Vermittlung

- Forcierung persönlicher Kontakte zu Arbeitgebern zur Förderung der Einstellungsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen und –beziehern

- Spezifische, individuelle Aktionen mit Arbeitgebern (Messe, Speed- Dating, Bewerbertag, etc.)

Hierzu werden wir uns - wie in den Vorjahren auch geschehen - mit den unterschiedlichen regionalen Akteuren im Vorgehen abstimmen. Diese Abstimmung erfolgt sowohl mit der Arbeitsagentur, angrenzenden Jobcentern, Verbänden und Kammern, aber auch in unseren hausinternen Schnittstellen.

Das in 2020 laufende Projekt der Intensivbetreuung marktnäherer Kunden durch den AGS erreichte eine Integrationsquote von mehr als 36% und wird daher unverändert fortgeführt.

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15 Es werden weiterhin bis zu 80 Bewerber in Nebenbetreuung genommen und über eine enge Kontaktdichte mit intensiver persönlicher Zusammenarbeit beim Ziel der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt.

5.4 Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildungs- markt und Arbeitsmarkt integrieren

Die Zahl der vom Jobcenter Landkreis Kassel zu betreuenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahre hatte sich trotz der Zugänge an jungen Geflüchteten in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert. Der Bestand (Jahresdurchschnittswert) lag im Berichtsmonat Oktober 2020 bei 1.407 jungen Menschen und hatte sich im Vergleich zum Vorjahr (1.460) weiter um 3,7% abgebaut.

Dies war u.a. möglich, weil sich der regionale Ausbildungsmarkt - trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie - als robust und aufnahmefähig erwies.

Im Landkreis Kassel gibt es einen steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften.

Einzelne Branchen klagen über akuten Fachkräftemangel. Die Auswirkungen des demografischen Wandels werden dabei zunehmend sichtbarer. Nach den Erhebungen des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur des Zentrums der Goethe-Universität Frankfurt am Main (IWAK) könnten bis zum Jahr 2024 konjunkturabhängig bis zu 6.380 Arbeitskräfte fehlen. Das entspräche 7% aller Beschäftigten im Jahr 2020. Dieser Personalengpass ergibt sich durch ein dramatisches Mismatch aus Personalangebot-, bzw. Nachfrage. Der größte Teil der fehlenden Fachkräfte bezieht sich dabei auf Arbeitskräfte mit einer Berufsausbildung (5.480 Personen). Arbeitskräfte mit einer Hochschulausbildung und solche ohne Ausbildung, spielen eine nachgeordnete Rolle.

Gerade für die Absolventen einer Berufsausbildung sind also die Chancen am regionalen Arbeitsmarkt sehr gut. Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, wird seltener arbeitslos und kann sich auch im weiteren Lebensverlauf besser auf neue Anforderungen einstellen. Eine wichtige Aufgabe des Jobcenters bleibt es, benachteiligten Jugendlichen diese Möglichkeit zu eröffnen und ihre Potenziale zu entwickeln.

Kritisch betrachtet werden müssen allerdings die aktuell eher ungünstigen Prognosen für den Ausbildungsjahrgang 2021. Aufgrund der schon fast seit einem Jahr andauernden Krise um die Corona-Pandemie muss einerseits mit weiterer Verunsicherung und mangelnder Planungssicherheit bei vielen Betrieben gerechnet werden. Auf der anderen Seite erleben wir viele Innovationen und damit neu entstehende Arbeitsplätze. Eine zuverlässige Vorhersage für die mittel- bis langfristige Entwicklung ist kaum möglich. Ebenso ungewiss erscheint, wie sich mit dem Auslaufen der staatlichen Überbrückungshilfen sowie den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeit, Insolvenz) unser Bestand an arbeitslosen Jugendlichen verändern wird. Das Jobcenter plant mit gezielten Maßnahmen und geförderter Berufsausbildung einen proaktiven Beitrag zu leisten, um den zu erwartenden Fehlentwicklungen am regionalen Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken.

Darauf wird im Weiteren näher eingegangen.

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16 Berufsberatung/ Ausbildungsstellenvermittlung - Modell der Rückübertragung

Das bewährte Modell der rückübertragenen Ausbildungsstellenvermittlung auf die Agentur für Arbeit wird im Jahr 2021 fortgeführt. Dabei arbeiten die Integrationsfachkräfte des Jobcenters Hand in Hand mit den Beratungsfachkräften der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kassel zusammen. Bis zu 200 Jugendliche und junge Erwachsene erhalten die Chance, eine fachlich fundierte berufliche Beratung und eine eng verzahnte Ausbildungsstellenvermittlung zu erhalten.

Kontinuierlich werden die Schulabgänger im Jobcenter identifiziert und an die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit überstellt, um diese so früh wie möglich in die Beratungs- und Vermittlungsprozesse für eine berufliche Ausbildung zu bringen.

Durch diese enge Zusammenarbeit können Potenziale frühzeitig entdeckt bzw.

Ausbildungshemmnisse erkannt und gezielt behoben werden.

Besondere Förderinstrumente U25

Wir erwarten eine Steigerung der Einstiegsqualifizierungen (EQ), um auch geeigneten jungen Geflüchteten auf diesem Weg eine spätere Berufsausbildung zu ermöglichen.

Dazu wird ein noch höheres Engagement der Betriebe erforderlich sein, um dem steigenden Bedarf an betrieblichen Plätzen – auch Praktika - gerecht zu werden. Wir kooperieren mit den zuständigen Kammern.

Der Bedarf an ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) war während der Pandemie rückläufig. Wir wollen gleichwohl auf dem Niveau der Vorjahre vorhalten und können durch Kooperation mit der Agentur für Arbeit flexibel aufstocken. Diese Förderung wurde zuletzt mit der bisherigen Assistierten Ausbildung (AsA) zusammengeführt und wird durch die Kombination beider Hilfen als neue Förderung AsA flex weitergeführt.

Die Anzahl an außerbetrieblichen Ausbildungen für benachteiligte Jugendliche wollen wir von bisher 12 auf 18 erhöhen und erstmals um die kooperative Form erweitern. Acht integrative und 10 kooperative BaE-Ausbildungsplätze sind geplant. Zusätzlich stellt der Landkreis Kassel voraussichtlich wieder einige - über das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Landes Hessen – geförderte Ausbildungsstellen (kooperativ) über die Arbeitsförderungsgesellschaft (AgiL) zur Verfügung, die mit unseren U25- Kunden besetzt werden können.

Außerdem werden bis zu 50 Plätze zur Berufsvorbereitung (BvB) für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche bei einem Bildungsträger vorgehalten. Hinzu kommen 16 Plätze im Projekt Future Train, welche wieder durch Landesmittel aus dem Programm Qualifizierung und Beschäftigung (QuB) mit dem Diakonischen Werk sowie 12 Plätze im Projekt Wasserschloß Wülmersen (AgiL), kofinanziert werden.

Das rechtskreisübergreifende Projekt „Gatekeeper U25“ (Förderung FseJ nach §16h SGB II) zur aufsuchenden Sozialarbeit für schwer erreichbare junge Menschen (FseJ), wurde im Jahr 2016 vom Jobcenter initiiert, mit dem Fachbereich Jugend kofinanziert und durch das Team der Jugendberufshilfe (AgiL) seit 2017 im 4. Förderjahr umgesetzt.

Jährlich konnten dabei rund 70 erheblich benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII erreicht werden. Aufgrund

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17 des weiterhin bestehenden Handlungsbedarfes sowie der guten Ergebnisse wird das Projekt auch in 2021 fortgesetzt.

Aus den Erfolgsbetrachtungen der ersten Förderjahre wurde deutlich, dass die Gatekeeper bei jedem zweiten der erreichten Teilnehmer einen gezielten Impuls geben konnten, um die Weichen für die soziale, bzw. berufliche Integration zu stellen. Häufig waren zunächst sozialintegrative Maßnahmen notwendig, bevor die Regelinstrumente der Berufsvorbereitung vermittelt werden konnten. Bei rund 20% der Teilnehmer entwickelte sich erfreulicherweise kurz- bzw. mittelfristig eine Integration in Arbeit, Ausbildung und/ oder die Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme.

Die verfolgte Strategie einer ressortübergreifenden, niederschwelligen Lotsenfunktion hat weiter an Bedeutung zugenommen: Während der Pandemie COVID-19 kommt dem Projekt eine besondere Rolle zu, weil viele öffentliche Beratungs-, bzw.

Vermittlungsangebote für (benachteiligte) junge Menschen häufig nur eingeschränkt, bzw. gar nicht zur Verfügung stehen. Die aktualisierte Konzeption beinhaltet belastbare Optionen zur alternativen Durchführung während eines Lockdowns.

Mit einer Anschlussförderung im Projekt LAiKA (Lernen und Arbeiten in Kassel) gibt es auch für (wieder) angedockte Jugendliche seit dem Frühjahr 2019 ein bis zu 12- monatiges Angebot mit werktäglicher Präsenz. Es handelt sich um eine praxisorientierte Aktivierungshilfe für Jüngere (AhfJ) mit sozialpädagogischem Schwerpunkt. LAiKA ergänzt weiterhin unsere Förderkette der Berufsvorbereitung unterschwellig und kann den Jugendlichen als Sprungbrett für BvB, BaE oder direkt in Ausbildung, bzw. Arbeit dienen.

Sicherung sozialer Teilhabe

Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Sicherung sozialer Teilhabe langzeitarbeitsloser, jungen Menschen. Jugendliche im Rechtskreis SGB II sind zunehmend von generationsübergreifender Arbeitslosigkeit, familiären Benach- teiligungen, Schulden- bzw. Suchtproblemen betroffen und benötigen fundierte Unterstützung.

Häufig muss zunächst die soziale Integration gefördert, bzw. (wieder) hergestellt werden, bevor die berufliche Integration geplant werden kann. Gerade mit dem langjährigen Ansatz des spezialisierten, beschäftigungsorientierten Fallmanagements wird diesem Umstand gezielt begegnet. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden dabei prozesshaft mit den sozialintegrativen Leistungen verzahnt.

Gerade für junge Menschen aus bildungs- und arbeitsmarktfernen Familien gibt es ein ergänzendes Förderangebot, bestehend aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), Projekten der Förderung schwer erreichbarer junger Menschen (FseJ) nach § 16h SGB II sowie kommunale Leistungen nach § 16a SGB II (Beratung für Sucht, Schulden, Psychosoziales und Kinderbetreuung).

Eine intensive Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend des Landkreises Kassel, dem Jugendamt und der Jugendberufshilfe unterstützt und ergänzt diese Aktivitäten,

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18 z.B. durch das Projekt des ambulanten Jugendhelfers SGB II für Klientel Fallmanagement.

Schwerpunkt für 2021: „Corona-Jahrgang“ vermeiden

Schulabgänger unterstützen, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit fördern

Eine Verbesserung beim Übergang Schule/ Beruf ist eines der zentralen Handlungsfelder bei der Strategie 2025 (BA). Im Rahmen des neuen Modells zur Lebensbegleitenden Berufsberatung (LBB) sollen Schüler künftig von der Berufsberatung bereits in den Vor-Vor-Entlass-Klassen erreicht werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nicht alle Schüler die Beratung im Schulumfeld auch in Anspruch genommen haben. Außerdem können die Beratungen während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt in den Schulen stattfinden. Neue Wege der Beratung per Video sind gestartet und müssen sich etablieren. Konsequentes Überstellen an die Berufsberatung ist gerade bei SGB II-Klientel sehr wichtig.

Wir wollen Schüler auch im Jobcenter frühzeitiger und intensiver anhalten, sich für ihren Berufsweg zu orientieren und sich bei der Berufsberatung anzumelden. Dazu werden wir Schulabgänger des Jahrganges 2021, bzw. deren Eltern sensibilisieren und unterstützen.

Ziel ist es, durch intensive, ressortübergreifende Zusammenarbeit den Übergang von der Schule zu verbessern. Kein Jugendlicher im Landkreis Kassel darf verloren gehen.

Alle aktiven Jugendlichen erhalten zeitnah ein passgenaues Maßnahme-, bzw.

Förderangebot, und/ oder einen Vermittlungsvorschlag in Ausbildung oder Arbeit. Mit allen Aktivitäten zielen wir auf eine weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit U25 sowie eine Steigerung der Integrationsquote.

5.5 Frauen / Erziehende

Die Quote der leistungsbeziehenden Frauen im Jobcenter Landkreis beträgt durchschnittlich im Jahresverlauf 51%. Der Anteil der Arbeitslos gemeldeten Frauen liegt bei knapp 44%.

Pandemiebedingt ist im Jahr 2021 mit einer erschwerten Aufnahme von Frauen, insbesondere von erziehenden Frauen, auf dem regionalen Arbeitsmarkt auszugehen.

Die Gründe hierfür sind vielfältig und werden durch die bisher unklaren Auswirkungen der Pandemie, z.B. anhaltender Lockdown mit eigeschränkter Beschulung, dem Wegbrechen von Beschäftigungsmöglichkeiten gerade in den Bereichen Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigungsmöglichkeiten für Ungelernte und viele mehr, beeinflusst.

In frauendominierten Arbeitsbereichen kommt es prognostisch zu erheblichen Einschränkungen der Beschäftigungsangebote. Arbeitsbedingt ist hier eine Tätigkeit im Homeoffice häufig nicht umsetzbar. Ein erheblicher Teil der Leistungsbezieherinnen ist

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19 dazu nur eingeschränkt in der Lage, unmittelbar auf den digitalen Wandel zu reagieren.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist durch zusätzliche Sorgearbeit erschwert.

Das Jobcenter Landkreis Kassel berücksichtigt diese Gegebenheiten und wird im Geschäftsjahr 2021 das Augenmerk auf unterschiedliche Qualifizierungsangebote legen. Hierbei umfasst die Planung abschlussorientierte Angebote ebenso, wie modulare und digitale Angebote, die der Verbesserung der Integrationschancen dienen. Nahezu alle Angebote werden auf einen Teilzeitbedarf für erziehende Frauen abgestimmt. Ein Fokus liegt dabei auf Angeboten zur Digitalisierung der Frauen im ländlichen Raum, unabhängig von deren Nationalität.

Durch Kooperationen mit regionalen und überregionalen Arbeitsmarktpartnern werden sowohl durch uns geförderte, als auch Maßnahmen anderer Fördergebiete (ESF Mittel /Landesmittel), genutzt. Neue Angebote in der laufenden ESF-Förderperiode werden durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) erschlossen bzw.

sind beantragt. Ziel ist es, die Integrationsquoten des Vorjahres zu erreichen.

5.6 Kunden mit Migrationshintergrund

Circa 34% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter verfügen über eine ausländische Staatsangehörigkeit, davon wiederum sind ca. 2/3 dem Kontext „Flucht“

zuzuordnen.

Die Integration von Kunden mit Migrationshintergrund ist grundsätzlich ein langwieriger Prozess, da sprachliche, kulturelle und qualifikatorische Faktoren wesentliche Handlungsbedarfe bei der Integration in Gesellschaft und Arbeit darstellen.

Dieser Personenkreis ist in seinen Integrationsbemühungen besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen und arbeitsmarktlichen Verwerfungen (ob der besonders betroffenen Branchen) berührt.

Insofern stellt das Jahr 2021 eine besondere Herausforderung in der Betreuung dieser Kunden dar.

Wir verbleiben auch in der seit 2018 bewährten Organisationsform, dass Migranten mit besonderem Förderbedarf (i.d.R. bis zum erreichten Sprachniveau B2) durch ein gesondertes Kompetenzteam mit spezialisierten Beratungsfachkräften betreut werden.

Dabei bleibt weiterhin Vorrang, den Sprachstand der Menschen im Leistungsbezug zu verbessern. Hierzu werden die Angebote des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) offensiv und vorrangig angeboten.

Die Beratungsfachkräfte sind in den Regionalteams präsent und werden vom Migrationsbeauftragten des Jobcenters fachlich angeleitet.

Der Migrationsbeauftragte bündelt die vielfältigen Informationen - kommuniziert, informiert und schult zu den Maßnahmen und Projekten sowie Rechtsänderungen im Anerkennungsgesetz mit seinen Auswirkungen und Chancen für den Arbeitsmarkt.

Darüber hinaus werden interkulturelle Kompetenz/Diversity Management gefördert und innovative Maßnahmen zur Stärkung der Beschäftigungsmöglichkeiten initiiert.

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20 Unsere Förderschwerpunkte richten wir 2021 in drei Richtungen aus.

- Vorbereitende, ergänzende und begleitende Förderangebote zum regulären Integrationskurs, bzw. zum Sprachkursangebot des BAMF.

Hierbei wollen wir Kunden auf die Regelangebote vorbereiten, Abbrecher und Durchgefallene auffangen und wieder heranführen sowie das bestehende Angebot inhaltlich ergänzen.

- Einfache, niederschwellige Angebote zur (Wieder-) Herstellung der Tagesstruktur - Unterstützung beim „Zurechtfinden“ in der Gesellschaft.

6. Integration in Beschäftigung und besondere Zielgruppen

Das Jahr 2021 ist pandemiebedingt von einer Vielzahl von Risiken geprägt, welche unter Umständen die Umsetzung unserer Planungen beeinträchtigen können.

Wir planen für 2021 mit einer deutlich erhöhten Aktivierungsquote, mit welcher wir mindestens jeden fünften erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fördern wollen.

Hinzuzurechnen sind zudem noch die angrenzenden Instrumente des Bundes, hierbei hauptsächlich die Integrationskurse und berufsbezogenen Deutschkurse sowie diverse Landesförderungen und die kommunalen sozialintegrativen Leistungen.

Zum Vorjahresvergleich werden wir unsere Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), die Maßnahmen zur Aktivierung (MAT) und Arbeitsgelegenheiten (AGH), quantitativ ausweiten und insbesondere bei MAT und AGH neu konzipierte Aktivitäten einsetzen.

Pandemiebedingte Umsetzungsrisiken sehen wir bei den Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG = „Praktika/Probearbeiten“), Eingliederungszuschüssen (EGZ) und dem Einstiegs- geld (ESG). Hintergrund hierfür ist, dass dies alles beschäftigungsnahe Förderinstrumente sind, welche faktisch an eine Beschäftigungsaufnahme gekoppelt sind. Da wir diese Instrumente in mindestens gleichem Umfang wie im Vorjahr geplant haben, bedarf es hier eines insbesondere in der 2. Jahreshälfte aufnahmefähigen Arbeitsmarktes.

6.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II

Auf Grund der Kundenstruktur bleibt die öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem § 16d SGB II weiterhin ein unverzichtbares Instrument, um die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Kundinnen und Kunden zu stabilisieren bzw. auszubauen.

Die Teilnahme an einer AGH soll ein erster Schritt in einer Förderkette sein, um die Möglichkeiten zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zielgruppe sind

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21 dabei Kundinnen und Kunden mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die durch eine Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit stabilisiert, aufgebaut und an die weitergehenden Fördermöglichkeiten herangeführt werden sollen. AGH sind unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer nachrangig gegenüber einer Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung.

Ziel der Teilnahme an einer AGH kann sein:

 Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen)

 Arbeits- und Sozialverhalten stärken

 Perspektiven verändern

 Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen

Mit der Förderung von AGH-Maßnahmen, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten, soll eine (soziale) Teilhabe von arbeitsmarktfernen Menschen am Arbeitsleben ermöglicht und als mittelfristige Brücke zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. AGH begründen dabei jedoch kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar.

Die neuen AGH sind insbesondere für die Zielgruppe von Kunden mit Migrationshintergrund entstanden. Zudem bemühen wir uns, auch digitale Themen in AGH zu verorten.

Geplante Eintritte: 132

6.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des

§ 18 Abs. 4 SGB II

Auf Grundlage des in 2014 geschlossenen Vertrages mit dem kommunalen Träger Landkreis Kassel zu dem § 18 Abs. 3 SGB II wird auch im Jahr 2021 die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt.

6% des Eingliederungstitels werden für Aktivitäten des Landkreises Kassel vorgesehen und umfassen für das Jahr 2021 ca. 390.000 €. Der überwiegende Teil der öffentlich geförderten Beschäftigung soll im Rahmen freier Leistung zur Eingliederung in Arbeit gemäß § 16f SGB II – freie Förderung – erfolgen. Die Erfolge der letzten Jahre haben gezeigt, dass mit dieser Umsetzungsmöglichkeit und der engen Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Beschäftigungsgesellschaft AgiL ein bedarfsgerechtes und flexibles Verfahren zur Integration von Langzeitarbeitslosen, Langzeitleistungsbeziehern und Jugendlichen initiiert werden konnte.

Geplante Eintritte: 14

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6.3 Soziale Teilhabe nach den §§ 16e und 16i SGB II

Seit dem 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft. Hiermit wurden den Trägern der Grundsicherung weitere Förderungsinstrumente zur Verfügung gestellt, um gezielt die Integration von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu forcieren.

Im Jahr 2020 wurde die Betreuung des § 16i SGB II durch die Betriebsakquisiteure sichergestellt. Die Umsetzung des § 16e SGB II oblag den Integrationsfachkräften. Das JC Landkreis Kassel setzt seit 2020 für die Umsetzung der §§ 16e und 16i SGB II spezialisierte Fachkräfte ein - hierzu gehören:

 zwei Betriebsakquisiteure

 drei Jobcoaches

Die Betriebsakquisiteure sind die Schnittstelle zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und dem förderfähigen Personenkreis. Sie führen Einzelgespräche mit den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGB II und potentiellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Ziel ist die passgenaue Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2020 wurden 25 Personen nach dem § 16i SGB II und 10 Personen nach dem § 16e SGB II in eine Beschäftigung vermittelt.

Die Arbeitgeber dieser Beschäftigung erstrecken sich über alle wirtschaftlichen Bereiche.

Von öffentlichen Arbeitgebern über Wohlfahrtsverbände bis zu gewerblichen Arbeitgebern ist vom Dienstleistungsbereich bis zum produzierenden Gewerbe eine große Bandbreite abgedeckt.

Das Gesetz sieht für die Stabilisierung der Beschäftigung eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung vor. Dieses wird seit dem 01.07.2019 durch drei hauseigene Jobcoaches an den drei Standorten des JC Landkreis Kassel sichergestellt.

Sie haben die Aufgabe, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Fragen der Beschäftigung zur Seite zu stehen. Sie sollen eventuelle Konfliktsituationen schlichten und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allgemeinen Fragen unterstützen. Das ganzheitliche beschäftigungs- begleitende Coaching erstreckt sich über die gesamte Förderdauer. Die Betreuungsintensivität kann variabel an die Bedürfnisse angepasst werden.

Die niedrigen Abbruchquoten von 10% in 2020 bestätigen die Notwendigkeit in die Arbeit der Jobcoaches.

Mit der Spezialisierung will das JC Landkreis Kassel insbesondere sicherstellen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Belange der Beschäftigung nach den

§§ 16e und 16i SGB II im Jobcenter antreffen.

Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten eröffnen eine gute Grundlage, Menschen mit mehrjähriger Langzeitarbeitslosigkeit, die weit von den Anforderungen des Arbeitsmarktes entfernt sind, wieder eine Perspektive für eine reguläre Beschäftigung zu geben. Dabei benötigen die betroffenen Menschen eine umfassende Stärkung und Unterstützung, um den erforderlichen Anpassungsprozess auch gut bewältigen zu können.

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23 Das JC Landkreis Kassel hat sich vorgenommen, das zur Verfügung stehende Finanzpotenzial für diesen Personenkreis umfassend zu nutzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit zu leisten.

Geplante Eintritte: 34

6.4 Förderung der beruflichen Weiterbildung

„Qualifizierung ist der Beste Schutz vor Arbeitslosigkeit“. Dieser Satz gilt mehr denn je.

Der Strukturwandel in vielen Branchen schreitet nicht erst seit der Pandemie voran. Der Trend, dass Tätigkeiten ohne, bzw. mit geringem Qualifizierungsprofil überproportional häufig wegfallen, ist unverändert. Gleichzeitig entsteht aber in vielen Branchen Demografie bedingt, aber auch durch Strukturwandel, ein hoher Fachkräftebedarf, welcher derzeit auf dem Arbeitsmarkt nicht, oder nur mit Mühe zu decken ist.

Hier setzt unsere Planung an, verstärkt in die berufliche Weiterbildung zu investieren und insgesamt eine höhere Förderintensität zu erreichen. Wir planen 152 Fördermöglichkeiten FbW ein, soviel wie noch nie.

Bei vielen Kunden liegen leider derzeit (noch) nicht die Voraussetzungen vor, die das Ziel der erfolgreichen Absolvierung einer FbW erreichbar erscheinen lassen.

Unser Ziel ist es, dass jeder Kunde mit der identifizierten Handlungsstrategie

„Qualifizierung“, von uns in 2021 besonders intensiv beraten und begleitet wird. Jeder Kunde soll ein passendes Angebot aufgezeigt bekommen.

Dieses ambitionierte Vorhaben umfasst zurzeit ca. 100 Leistungsberechtigte im Rahmen einer gesonderten Aktivität (Sogenannter Aktivitätenplan „Wege zum Berufsabschluss - WezumBa“).

Wir versprechen uns bei diesem Vorhaben einen erfolgreichen Beitrag und die rege Nutzung unseres virtuellen Bildungsmarktes.

6.5 Schwerbehinderte und Reha

Bereits vor elf Jahren, im März 2009, wurde in Deutschland die UN- Behindertenrechtskonvention in Kraft gesetzt.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ein völkerrechtlicher Vertrag, hat die Charakterisierung von Behinderungen neu definiert: Wurde früher gefragt, „Was fehlt?“

oder „Welche Bereiche sind krank?“, geht es nun um Fragen wie „Was ist möglich?“ und

„Was kann die Person?“.

Ziel der Konvention, zu deren Umsetzung sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet haben, ist die Inklusion.

Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen beginnt mit einer guten Beratung. Deshalb hat das Jobcenter Landkreis Kassel an jedem Standort und in jedem Team eine/-n Reha-Spezialist/-in installiert. Ziel ist es, durch intensive Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern, die Zeit bis zur realen Hilfe so kurz wie möglich zu halten.

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24 Für das kommende Jahr 2021 werden drei weitere Reha-Spezialist/-innen im Jobcenter Landkreis Kassel eingesetzt, die nun durch umfangreiche Schulungen an ihre Aufgaben herangeführt werden.

Wesentliche Handlungsschwerpunkte des Jobcenters Landkreis Kassel bei der Integration von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2021 werden sein:

 Stärkung der Förderung der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung

 Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

 Aktivitäten zur Sensibilisierung der Arbeitgeber für das Potenzial von Menschen mit Behinderungen

 Verbesserung des Zugangs von Langzeitarbeitslosen zur beruflichen Rehabilitation und Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Für die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben hat das Jobcenter Landkreis Kassel für das Jahr 2021 ein Budget von 33.5000,- Euro eingeplant. Hierbei handelt es ausschließlich um die speziellen Reha-Leistungen. Darüber hinaus stehen den Menschen mit Behinderung natürlich alle anderen Förderleistungen ebenfalls zur Verfügung. Hier gilt das Motto „So normal wie möglich – so speziell wie erforderlich“.

6.6 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Die Kontaktbeschränkungen infolge der Pandemie betreffen das Fallmanagement in besonderer Weise, da nach unserer Einschätzung die individuelle und persönliche Beratung der bestmögliche Kommunikationsweg ist. Einander zu kennen und sich zu vertrauen, das ist der Erfolgsfaktor bei der Bearbeitung von z.T. hochpersönlichen Problemlagen.

Im Jahresdurchschnitt 2020 wurden trotz vorgenannter Einschränkungen mehr als 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Fallmanagement für einen bis zu drei Jahre dauernden Zeitraum betreut.

Diese Kunden verfügten über mindestens drei integrationsrelevante Hemmnisse, welche bearbeitet und vermindert werden sollten. Insoweit ist die Integration in Arbeit nicht das vorrangige Ziel des FM, dennoch erreichten die JC Fallmanager eine Integrationsquote von ca. 16% und sind damit knapp unter dem JC Durchschnitt (für insgesamt marktnähere Kunden).

Insgesamt nutzen die Fallmanager neben ihrer Beratungskompetenz knapp 400 Maßnahmen. Diese gliedern sich in 145 aus dem Arbeitsmarktprogramm, 104 Beauftragungen Dritter, 70 kommunalen Eingliederungsleistungen sowie 76 allgemeinen Leistungen. Das seit Jahren praktizierte beschäftigungsorientierte Fallmanagement im Jobcenter wird auch 2021 weiter fortgeführt, die vorgenannten Volumina sollen mindestens wieder erreicht werden. Basierend auf dem im Vorjahr an dieser Stelle vorgestellten Konzept, wollen wir uns insoweit weiterentwickeln, als dass wir den Fokus auf die Beschäftigungsorientierung verstärken.

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25 Als fachlichen Schwerpunkt des bFM haben wir uns für 2021 den Zu- und Abgangsprozess vorgenommen, welchen wir qualitativ verbessern möchten.

Maßgebliche Erfolgsfaktoren für unsere Arbeit bleiben unverändert:

- Qualifiziertes Personal - hohe Betreuungsintensität

- Vertrauensvolle Zusammenarbeit/Arbeitsbündnis

- individueller und ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsansatz - Verzahnung von sozialintegrativen und Arbeitsmarktdienstleistungen - Netzwerkarbeit

6.7 Selbstständige

Lockdown bedingt verzeichnen wir einen hohen Zugang an Selbstständigen in der Grundsicherung.

Dies sind i.d.R. Solo-Selbständige bzw. Kleinst-/Familienbetriebe in den besonders von Kontakteinschränkungen betroffenen Branchen wie Gastronomie, Kunst/Kultur/Event aber auch handwerklichen Berufen. Das Jobcenter betreut Selbstständige über ein eigenes Kompetenzteam mit spezialisierten Beratungsfachkräften für leistungsrechtliche und arbeitsmarktliche Fragen.

In der Regel verfügen die vorgenannten Selbstständigen über ein funktionierendes, bedarfsdeckendes Geschäftsmodell, so dass eine weitere bedarfsdeckende Tätigkeit nach Beendigung der Kontaktbeschränkungen wahrscheinlich ist und keine weiteren Aktivitäten unsererseits erfordern.

Unser Beratungsangebot für diesen Personenkreis ist insoweit die Information über staatliche Überbrückungshilfen, aber auch bei Kundenwunsch das Aufzeigen von berufliche Alternativen.

7. Rechtmäßigkeit u. Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

Wie auch die anderen Abteilungen des Jobcenters Landkreis Kassel war die Arbeit des Leistungsbereichs im Jahr 2020 durch das Pandemie-Geschehen und die beiden Lock- down gekennzeichnet. Nichtsdestotrotz konnte erfolgreich der erhebliche Zugang von Neuantragstellern in dem Zeitraum April bis Juli 2020 durch den persönlichen und fachlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen sowie zusätzlich in dem Zeitraum April bis Juni 2020 durch die freiwillige Unterstützung aus dem Bereich Markt und Integration gemeistert werden. Auch von Vorteil war im Jahr 2020, dass der Personalkörper relativ konstant erhalten werden konnte und Nachbesetzungen zügig erfolgten. Es war deshalb möglich, eine rechtmäßige und zügige Leistungsgewährung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.

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26 Die größte Steigerung an Zugängen von Leistungsfällen verzeichnete im Jahr 2020 das Kompetenzteam Selbständige. Hier erfolgte eine Fallzahlsteigerung um bis zu 70% in der Höchstphase und aktuell um immerhin noch ca. 45%.

Auch wenn die übrigen Leistungsteams wieder auf Vorjahresniveau bei den Fallzahlen angelangt sind, so ist davon auszugehen, dass das Kompetenzteam Selbständige auch noch weit in das Jahr 2021 mit einer stabil hohen Fallzahl zu arbeiten hat. Durch das bereits seit dem Jahr 2011 existierende Kompetenzteam Selbständige ist in diesem Team eine hohe Fachlichkeit, nicht nur in dem Bereich des SGB II, sondern auch im Zusammenhang mit der Besonderheit bei selbständig tätigen Personen vorhanden.

Durch die gesetzlichen Änderungen zum 01. März 2020 bzgl. des vereinfachten Leistungsbezugs entfallen aktuell bis zum 31.12.2021 komplexe Prüfkriterien im Zusammenhang mit der Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Vermögensprüfung. Dies führt dazu, dass eine schnellere Bearbeitung der Neuantragsteller und Bestandsfällen möglich ist. Dennoch müssen weiterhin vorrangige Ansprüche geprüft werden und in diesem Zusammenhang muss im Leistungsbereich auch ein Fachwissen außerhalb des SGB II vorgehalten werden.

Um die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung und eine hohe Qualität bei der erstmaligen Bewilligung sicherzustellen, wird auch im Jahr 2021 weiterhin die Anordnung dieser Neuanträge durch die Führungskräfte im Leistungsbereich erfolgen. Anhand der dort unter Umständen festgestellten Auffälligkeiten lassen sich perspektivisch für das Jahr 2021 Schulungsbedarfe erkennen.

Auch im Bereich der Bearbeitung von laufenden Fällen kann die Rechtmäßigkeit und Qualität durch das systemseitige 4-Augen-Prinzip innerhalb der Teams sichergestellt werden.

Im Jahr 2021 wird ein weiteres Controlling-Instrument installiert, dass dazu dienen soll, Auffälligkeiten bei der Bearbeitung von Bestandsfällen feststellen zu können.

Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Arbeit des Leistungsbereichs wird sein, wie sich das Pandemie-Geschehen im Jahr 2021 entwickelt, mit welchen Verfestigungen von Leistungsbeziehern zu rechnen ist und inwiefern die gesetzliche Norm zum vereinfachten Leistungsbezug fortgeschrieben wird. Auch ist aktuell überhaupt nicht absehbar, inwiefern erhöhte Übertritte aus dem SGB III erfolgen werden, so dass neben dem Kompetenzteam Selbständige auch die normalen Leistungsteams mit einer Fallzahlsteigerung zu rechnen haben.

Als erfolgreich erwiesen hat sich im Jahr 2020 auch, dass die Leistungsteams sich bei Personalvakanzen untereinander unterstützt haben. Dies ist aufgrund der eAkte auch ohne zeitlichen Verlust möglich und könnte im Jahr 2021 wieder Anwendung finden, sollten einzelne Teams durch besondere Situationen Unterstützung bedürfen.

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8. Schlussbemerkung

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 basiert auf den zum Jahreswechsel 2020/2021 bekannten Rahmenbedingungen und Einschätzungen zum regionalen Arbeitsmarkt.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist mit einer anhaltenden „konjunkturellen Delle“ zu rechnen. Eine wirtschaftliche Erholung wird sich frühestens in der 2. Jahreshälfte 2021 bzw. 2022 einstellen, sofern die Pandemie alsbald überwunden werden kann und die Weltwirtschaft sich erholt.

Infolgedessen werden wir flexibel auf die neuen Herausforderungen reagieren und uns weiter dafür einsetzen, mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen den Menschen im Landkreis Kassel in schwieriger Situation ein guter Webbegleiter zu sein.

Den Mitarbeitenden möchte ich an dieser Stelle meinen besonderen Dank für ihr Engagement in besonderen Zeiten aussprechen.

Ich bin optimistisch, dass das Jobcenter Landkreis Kassel mit der beschriebenen Schwerpunktsetzung einen wichtigen Beitrag für unsere Region leisten kann.

Gregor Vick Geschäftsführer

Jobcenter Landkreis Kassel

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Legende

abH – ausbildungsbegleitende Hilfen

AMIP – Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm AGH – Arbeitsgelegenheiten

AGS – Arbeitgeber-Service

AgiL – Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel AhfJ – Aktivierungshilfe für Jüngere

ALG I - Arbeitslosengeld I AsA – assistierten Ausbildung BA - Bundesagentur für Arbeit

BaE – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BCA – Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bFM – beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

BG – Bedarfsgemeinschaft BIP - Bruttoinlandproduktes

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales BuT – Bildungs- und Teilhabepaket

BvB - Berufsvorbereitung EGZ – Eingliederungszuschuss

eLb – erwerbsfähige Leistungsberechtigter ESF – Europäischer Sozialfond

ESG - Einstiegsgeld

EQ - Eingstiegsqualifizierungen

FbW – Förderung der beruflichen Weiterbildung

FseJ – Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher

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29 IAB - Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung

IWAK- Institut f. Wirtschaft, Arbeit und Kultur JC - Jobcenter

LAiKA – Lernen und Arbeiten in Kassel LBB – lebensbegleitende Berufsberatung LzA - Langzeitarbeitslose

LZB – Langzeitleistungsbezieher

LUH – Leistung Unterkunft und Heizung MAbE – Maßnahmen bei einem Träger MAG – Maßnahmen bei Arbeitgebern MAT – Maßnahmen zur Aktivierung QuB – Qualifizierung und Beschäftigung SGB – Sozialgesetzbuch

VZÄ – Vollzeitäquivalente

WezumBa - Wege zum Berufsabschluss

Referenzen

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