• Keine Ergebnisse gefunden

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021"

Copied!
23
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Arbeitsmarkt- und

Integrationsprogramm 2021

(2)

2

Inhalt

Vorwort der Geschäftsführung ...3

1. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden! ...4

2. Wir nutzen unsere finanziellen Rahmenbedingungen am Kunden orientiert! ...6

3. Wir verzahnen unsere Aktivitäten, um unsere Ziele und unsere Schwerpunktthemen 2021 voranzubringen!...8

3.1 Wir verringern und vermeiden Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug – auch durch Nutzung der neuen Teilhabechancen! ...9

3.2 Wir nutzen Qualifizierungsangebote und eröffnen Perspektiven! ... 10

3.3 Wir sichern Integrationschancen für Jugendliche, auch in herausfordernden Zeiten für den Ausbildungsmarkt! ... 11

3.4 Wir fördern die Potentiale von Erziehenden/Frauen und schaffen schnelle Wege in den Arbeitsmarkt! ... 13

3.5 Wir verzahnen Gesundheitsförderung mit Arbeitsförderung! ... 14

3.6 Wir nutzen die Chancen bei den Arbeitgebern in unserer Region! ... 16

3.7 Wir schaffen schnellere und langfristige Wege in den Arbeitsmarkt! ... 17

3.8 Wir verbessern den Zugang zum Arbeitsmarkt insbesondere für Kunden mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung! ... 17

3.9 Wir eröffnen auch alternative Chancen für unsere selbständigen Bedarfsgemeinschaften!18 4. Wir schaffen durch eine gute leistungsrechtliche Beratung eine Grundlage für die Integrationsarbeit! ... 19

5. Wir ermöglichen einheitliche und schnelle Zugangswege! ... 19

6. Anlagen ... 20

6.1 Eintrittsplanung 2021 ... 20

6.2. Budgetplanung 2021 ... 21

6.3 Bildungszielplanung 2021 ... 22

6.4 Förderportfolio für alle Kundengruppen ... 23

(3)

3 Vorwort der Geschäftsführung

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Getreu dem Motto „Der Mensch plant, das Schicksal lacht“ werden wir auch 2021 in ein Jahr starten, in dem wir nicht immer die Zukunft planen und voraussehen können.

Ein außergewöhnliches Jahr 2020 hat uns gelehrt, dass nichts so sicher ist, wie die Veränderung und wir uns anpassen müssen, aber auch aktiv mitgestalten können. Dieses „Anpassen“ und

„Mitgestalten“ ist uns gut gelungen und dafür möchte ich an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen, unseren Trägern und allen Partnern im Netzwerk „DANKE“ sagen.

Die Coronapandemie hat für uns alle, aber insbesondere für unsere (Neu-)Kundinnen und Kun- den Auswirkungen auf die persönlichen Rahmenbedingungen und Lebensverhältnisse. Vieles muss neu gedacht und berufliche Strukturen neu geschaffen werden. Mit dem hohen Engage- ment unserer Kolleginnen und Kollegen und im engen Austausch mit unseren Partnern am Ar- beitsmarkt und unseren Trägern, schaffen wir gemeinsam einen guten Übergang in einen neuen Alltag mit veränderten Rahmenbedingungen.

Unsere grundsätzlichen Ziele sind die gleichen wie vor dem Beginn der Corona-Krise – unser Handeln haben wir jedoch neu justiert und werden auch 2021 vieles neu denken und umsetzen müssen. Flexibles Reagieren und wo möglich vorausschauende Planung wird uns dabei leiten.

Dabei steht der Gesundheitsschutz immer an oberster Stelle.

Ich freue mich auf eine vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit und eine ereignisreiche Zeit!

„Wir sind miteinander aktiv und wir bleiben mit Abstand nah an unseren Kundinnen und Kunden!

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

(4)

4

1. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden!

1

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im jobcenter ME-aktiv

Im jobcenter ME-aktiv werden durchschnittlich rund 26.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) betreut.

Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist bis einschließlich 2019 gesunken. Pan- demiebedingt sind 2020 wieder mehr Personen hilfebedürftig, so dass im kommendem Jahr das Niveau aus 2017 erwartet wird.

83% der ELB sind 25 Jahre und älter. Knapp jeder fünfte ELB ist ein erwerbsfähiger Jugendlicher im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Auch die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren mit SGB II- Leistungsbezug ist im „Corona-Jahr“ gestiegen. Knapp jede Dritte Person im SGB II Leistungs- bezug ist ein Minderjähriger. Sowohl die Anzahl erwerbsfähiger Jugendlichen (15-18 Jahre), als auch die Anzahl der Kinder unter 15 Jahren in leistungsbeziehenden Bedarfsgemeinschaften ist in den vergangenen Jahren geringer geworden – auf Grund der Pandemie ist jedoch auch die Hilfebedürftigkeit Jugendlicher wieder gestiegen.

Frauen beziehen etwas häufiger SGB II-Leistungen als Männer.

Rund 41% der zu beratenden Kundinnen und Kunden sind Ausländer. Auch die Anzahl auslän- discher Hilfebedürftiger steigt.

Auf Grund von Sondertatbeständen ist fast ein Viertel aller ELB eine Arbeitsaufnahme gemäß

§10 SGB II nicht zumutbar (bspw. Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren). Mehr als jeder zehnte Leistungsbezieher ist trotz Erwerbstätigkeit im zumutbaren Umfang weiterhin auf finanzielle Un- terstützung angewiesen (in den Arbeitsmarkt integriert, aber dennoch weiterhin hilfebedürftig).

1 Datenquelle: Grundsicherungsstatistik oder Arbeitslosenstatistik

(5)

5 Bei dem Großteil der ELB ist eine Heranführung an den Arbeitsmarkt notwendig und eine Integra- tion frühestens nach sechs Monaten zu erwarten (nicht-marktnah).

Lediglich bei sechs Prozent aller Kundinnen und Kunden wird eine Integration binnen einem hal- ben Jahres prognostiziert.

Mehr als zwei Drittel der ELB im Alter 25 Jahre und älter verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Frauen und Männer sind fast gleichermaßen betroffen. Bei Jugendlichen ist der Anteil auf Grund von Schülern und Auszubildenden vergleichsweise höher.

Auf Grund der Zuwanderung in den letzten Jahren ist der Anteil ausländischer ELB ohne abge- schlossene Berufsausbildung deutlich höher.

Die Anzahl der Arbeitslosen im SGB II ist 2020 pandmiebedingt gestiegen und nicht wie in den Vorjahren kontinuierlich zurückgegangen. Im

Durchschnitt sind lediglich 40% aller ELB auch arbeitslos.

Von durchschnittlich rd. 10.000 Arbeitslosen SGB II Leistungsbeziehern sind 19% seit min- destens 12 Monaten arbeitslos (Langzeitar- beitslos - LZA).

Rund 70% aller ELB beziehen seit mindestens 21 Monaten SGB II-Leistungen und gehören daher zu der Kundengruppe der Langzeitleis- tungsbeziehern (LZB). Der Anteil der LZB ins- gesamt ist gestiegen. Dies ist unter anderem auf die Zuwanderung in den letzten Jahren zu-

rückzuführen. Zusätzlich steigen die Herausforderungen im Rahmen einer Arbeitsaufnahme. Der Integrationsprozess nimmt daher immer mehr Zeit in Anspruch (Heranführung an den Arbeits-

markt, Qualifizierung, soziale Integration, Sprachkurse, …).

Rund jeder vierte LZB ist zusätzlich seit mindestens 12 Mo- naten arbeitslos (LZA+LZB).

Gemessen am Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe- rechtigten insgesamt, ist fast jeder sechste ELB langzeitar- beitslos (LZA) und bezieht seit mindestens 21 Monaten SGB II-Leistungen (LZB).

(6)

6

2. Wir nutzen unsere finanziellen Rahmenbedingungen am Kunden orientiert!

Aus dem Bundeshaushalt werden dem Jobcentern jährlich Mittel für Eingliederungsleistungen und zur Deckung der Verwaltungskosten zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt mit der jährlichen Eingliederungsmittel-Verordnung zu Beginn eines Jahres.

Grundlage für die Budgetplanung im Jobcenter sind die Schätzwerte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die zu Beginn des 4. Quartals eines Jahres veröffentlicht werden.

Eine endgültige Mittelzuteilung erfolgt jeweils im Frühjahr des nächsten Haushaltsjahres.

Für das Jahr 2021 werden dem jobcenter ME-aktiv voraussichtlich mehr Mittel zur Verfügung stehen als in den Vorjahren.

Zur Deckung der Verwaltungskosten werden voraussichtlich 32,9 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Trotz einer kontinuierlich in den letzten Jahren steigende Mittelzuteilung im Verwaltungskosten- bereich ist eine Umschichtung i.H.v. 2,5 Mio.€ zur Kostendeckung notwendig. Um unseren Kun- dinnen und Kunden zielgerichtet zu qualifizieren und an den Arbeitsmarkt heranzuführen werden im Eingliederungstitel (EGT) rd. 32,3 Mio.€ vom Bund zur Verfügung gestellt. Rd. 8% des EGT werden zur Deckung der Verwaltungskosten benötigt werden – bspw. für Personalansatz um eine zeitnahe Leistungsgewährung und eine gute Betreuung und Förderung der Kundinnen und Kun- den sicher stellen zu können. Das jobcenter ME-aktiv nutzt seit Beginn der Fördermöglichkeiten für Langzeitleistungsbeziehende (§16i SGB II) die Möglichkeit des Passiv-aktiv Tausches (PAT), so dass dadurch rd. 1,7 Mio.€ zur weiteren Förderung zur Verfügung stehen. Neben dem PAT

(7)

7 stehen dem Jobcenter weitere rd. 1 Mio € auf Grund der Ausfinanzierung des Beschäftigungszu- schusses und Reha Pro zur Verfügung.

Die finanzielle Ausstattung im Eingliederungstitel ermöglicht es dem jobcenter ME-aktiv verstärkt den Fokus auf Qualifizierung sowie auf Maßnahmen zur Aktivierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu legen. Darüber hinaus stehen ausreichend Haushaltsmittel für die Umsetzung der Förderinstrumente nach §§16e und 16i SGB II (Soziale Teilhabe) zur Verfü- gung.

Zusätzlich zu den verfügbaren Bundesmitteln, werden dem jobcenter ME-aktiv durch den Kreis Mettmann jährlich Mittel zur Finanzierung von kommunalen Fördermöglichkeiten bereitgestellt.

Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sind für das Jobcenter ME- aktiv ein wichtiges flankierendes Instrument, um die Eingliederung von Menschen mit multiplen Problemlagen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der Kreis Mettmann als kommunaler Träger stellt dem jobcenter ME-aktiv Finanzmittel zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Kommuna- len Eingliederungsleistungen (psychosoziale Beratung und Übernahme von Kinderbetreuungs- kosten) zur Verfügung. Zusätzlich stehen dem jobcenter ME-aktiv die kommunalen Eingliede- rungsleistungen „Suchtberatung“ und „Schuldnerberatung“ zur Verfügung. Die finanzielle Abwick- lung erfolgt durch den kommunalen Träger.

Grundsatz

Das jobcenter ME-aktiv verfolgt als durchgängiges Prinzip, Frauen und Männer gleichermaßen an den Dienstleistungsangeboten – Beratung, Förderung, Vermittlung – zu beteiligen und beson- dere geschlechterspezifische und kultursensible Bedarfe bei der Maßnahmenplanung zu berück- sichtigen. Die Maßnahmenplanung wurde unter Einbeziehung der Expertise der Integrationsfach- kräfte und des Regionalen Einkaufszentrums (REZ), den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes so- wie dem Kundenbedarf angepasst.

Die nachfolgenden Aktivitäten stellen die Umsetzung aller Integrationsmaßnahmen und deren Qualität sicher:

Maßnahmenbetreuung durch die Integrationsfachkräfte

Umsetzung des Lieferantenmanagements (Bewertungssystem von eingekauften Integrati- onsmaßnahmen; Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen AMDL)

Einbinden der Führungs- und Integrationsfachkräfte als Multiplikatoren und Berater im Rah- men der Planungs- und Einkaufsprozesse

Enge Abstimmung/Einbindung des Beauftragten für den Haushalt (BfdH) und der Beauftrag- ten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Kontinuierliche Freirechnung und Neuinvestition von Haushaltsmitteln

(8)

8

Einbindung des Teams „Risikoorientiertes Qualitätsmanagement“

Weiterentwicklung des Fachaufsichtskonzeptes

Engmaschiges Eintrittscontrolling

Pflege des Maßnahmekompass – Auslastungsübersicht und Transparenz über Maßnahmein- halte

3. Wir verzahnen unsere Aktivitäten, um unsere Ziele und unsere Schwerpunkt- themen 2021 voranzubringen!

Die Herausforderungen einer Pandemie für den lokalen Arbeitsmarkt hierdurch veränderte Kun- denstrukturen, veränderte Beratungsbedingungen und weiterhin hohe Qualifizierungsbedarfe setzen die Rahmenbedingungen für das jobcenter ME-aktiv 2021.

Im Rahmen der geschäftspolitischen Schwerpunkte des SGB II werden die Handlungsfelder „Auf- gabenerledigung für und mit unseren Kunden“, „Chancenausgleich in Förderungen und Integrationen“ und „Qualifizierung in Fördertreppen in Arbeits- und Ausbildungsmarkt“

fokussiert. Die entwickelten Umsetzungsstrategien des jobcenter ME-aktiv werden in den folgen- den Abschnitten erläutert:

(9)

9

3.1 Wir verringern und vermeiden Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungs- bezug – auch durch Nutzung der neuen Teilhabechancen!

Im jobcenter ME-aktiv werden rd.

18.000 Kundinnen und Kunden betreut, die seit mindestens 21 Monaten Grund- sicherungsleistungen beziehen (Lang- zeitleistungsbezieher – LZB). Dies ent- spricht mehr als zwei Drittel aller SGB II-Leistungsbezieher. Darunter sind knapp ein Viertel bereits seit mindestens 12 Monaten arbeitslos (Langzeitarbeitslos – LZA), d.h.

stehen dem Arbeitsmarkt direkt zur Verfügung. Jedoch befinden sich immer mehr Langzeitleis- tungsbezieher in schwierigen Lebenslagen, so dass eine Heranführung an den Arbeitsmarkt er- forderlich ist.

Seit 2019 bietet das Teilhabechancengesetz (THCG) langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kun- den neue Chancen auf eine sozialversicherungspflich-

tige Beschäftigung und damit auch eine Gelegenheit, wieder mehr am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Im jobcenter ME-aktiv werden die neuen Fördermöglich- keiten für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Jahren nach § 16e SGB II durch alle Teams Markt- und Integration in den Vermittlungsprozess integriert.

Das jobcentereigene Projektteam „MitArbeit“ wird auch 2021 neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose eröffnen und Förderungen nach § 16i SGB II Kundinnen und Kunden mit verhärtetem Langzeitleistungsbezug umsetzen. Kundinnen und Kunden sollen durch Anlerntätig- keiten und schrittweise Qualifizierungen die Möglichkeit einer langfristigen Beschäftigung und da- mit einhergehend bessere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen.

„Coaching bleibt ein wesentlicher Baustein für die Stabilisierung dieser Beschäftigun- gen.“

(10)

10 Eine beschäftigungsbegleitende Betreuung unterstützt die Teilnehmenden im Umgang mit Anfor- derungen des betrieblichen Umfelds sowie bei persönlichen Herausforderungen und soll zu einer nachhaltigen Stabilisierung der geförderten Beschäftigung beitragen.

Neben der Umsetzung des THCG plant das jobcenter Weiteres um Langzeitarbeitslose und Lang- zeitleistungsbezieher zu aktivieren, deren Integrationschancen zu erhöhen und einen Übergang in Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosenbezug zu vermeiden:

Einsatz kommunaler Eingliederungsleistungen - § 16 a SGB II, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Si- cherstellung der Kinderbetreuung sowie die Pflege von Angehöri- gen. Die durch den Träger Kreis Mettmann zur Verfügung gestell- ten kommunalen Unterstützungsleistungen, sollen Auswege aus individuellen persönliche Problemlagen aufzeigen und damit den Integrationsprozess flankierend unterstützen.

Das jobcenter ME-aktiv strebt auch in Zukunft an, die höchste Ak-

tivierungsquote mit kommunalen Eingliederungsleistungen unter den gemeinsamen Einrichtun- gen in Nordrhein-Westfalen zu halten. Dazu wird der in 2020 eingeführte Umsetzungsplan in 2021 angepasst, fortgeschrieben, umgesetzt und nachgehalten.

Steigerung der abschlussorientierten Qualifizierung von Geringqualifizierten

Fortführung bewährter Aktivierungsmaßnahmen

Nutzung der vorhandenen Arbeitsgelegenheiten

Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland im Rahmen des Projektes „Beschäftigung und Tagesstruktur - BeTa“

3.2 Wir nutzen Qualifizierungsangebote und eröffnen Perspektiven!

Die Bildungszielplanung wurde gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Mettmann erstellt.

Um den Fachkräftebedarf und den Veränderungen am Arbeitsmarkt im Zuge der Corona Krise gerecht zu werden, wurden marktgerechte Qualifizierungsbereiche identifiziert. Förderungen sollen vor allen in den Handwerksberufen, im Lagerbereich, in der IT, im Handel sowie dem Bereich Fahrzeugführung erfolgen. 2021 ist die För- derung von insgesamt 245 abschlussorientierten Maßnahmen und 650 modularen Qualifizierungen vorgesehen.

(11)

11 Insbesondere gering Qualifizierte sowie Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund haben es oft schwerer, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden als Kundinnen und Kunden mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Der Fokus bei dieser Kundengruppe wird daher vor allem auf der Förderung von abschlussorientierten Qualifi- zierungen liegen. Ziel ist es die Kundinnen und Kunden bedarfsdeckend und langfristig zu integ- rieren.

Die bundesweite Initiative „Zukunftsstarter“ wird auch 2021 im jobcenter ME-aktiv fortgesetzt.

Unterstützt wird die Initiative durch das hausinterne Projekt „BeU- Betriebliche Umschulung“.

Hier werden gezielt Unternehmen angesprochen und als Kooperationspartner gewonnen. Im lau- fenden Geschäftsjahr 2020 wurden knapp 25 Kundinnen und Kunden durch das Projekt in be- triebliche Umschulungen, in duale Ausbildungen aber auch in sozialversicherungspflichtige Be- schäftigungen integriert. In 2021 soll jede sechste der geförderten abschlussorientierten Qualifi- zierungen als betriebliche Umschulung umgesetzt werden.

2021 stehen auch die berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen weiter im Fokus. Diese bieten eine geeignete Möglichkeit, Kundinnen und Kunden schritt-

weise zu anerkannten Berufsabschlüssen zu führen und entspre- chen häufiger den individuellen Lebenslagen der Kundinnen und Kunden als überbetriebliche Ausbildungen. Insgesamt 80 Teilquali- fizierungen sind für das Jahr 2021 geplant.

Um das Thema „Qualifizierung“ im jobcenter ME-aktiv weiter zu forcieren werden in 2021 die internen Schnittstellen (neue FbW Koordinatorin) und auch die externen Schnittstellen (Kam- mern) geschärft. Insbesondere der Kontakt zu den Kammern wird für die Externen Prüfungen von hohem Wert sein.

3.3 Wir sichern Integrationschancen für Jugendliche, auch in herausfordernden Zeiten für den Ausbildungsmarkt!

Über 90% der ELB unter 25 Jahren verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Großteil besucht noch die Schule oder hat mit der Ausbildung begonnen.

Trotz entsprechender Beratung strebt ein Teil der jungen Arbeitslosen zunächst eine Arbeitsauf- nahme und keine Berufsausbildung an. Daher bleibt es unser Ziel, junge Erwachsene für die Aufnahme einer Ausbildung zu gewinnen und nach abgeschlossener Ausbildung eine nachhal- tige Integration in den Arbeitsmarkt sicherzustellen. Auf dem Weg dorthin soll kein Jugendlicher zurückgelassen werden.

(12)

12 3 Teams - 5 Jugendberufsagenturen! Unser Netzwerk für Jugendliche wird noch enger.

Um größere Nähe zu den Jugendlichen zu schaffen und Unterstützung aus einer Hand zu ge- währleisten, wurden die Kompetenzen der Jugendämter, der Bundesagentur für Arbeit und des jobcenter ME-aktiv in Form der Jugendberufsagenturen im Kreis Mettmann gebündelt.

Gemeinsame Jugendberufsagenturen gibt es bereits in den kreisangehörigen Städten Monheim, Ratingen, Heiligenhaus und seit November 2020 auch in Hilden. Eine weitere Zusammenarbeit mit der Stadt Haan ist für das 1. Quartal 2021 geplant. Eine weitergehende Beratung für Jugend-

liche mit Flucht- oder Migrationshintergrund wird durch den In- tegration Point sichergestellt.

Den Integrationsprozess begleitet das jobcenter ME-aktiv ne- ben den klassischen Berufsvorbereitenden Maßnahmen des SGB III u.a. noch durch folgende Förderangebote und Koope- rationen:

Verstetigung der engen Zusammenarbeit von Berufsbera- tung der Agentur für Arbeit Mettmann und den Teams U25 und des Integration Points des Jobcenters über die Ausbildungsstellenvermittlung und der Berufsorientierung hinaus.

Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in eine betriebliche Ausbildung

Assistierte Ausbildung flex – Coaching während der Ausbildung, inkl. Stützunterricht für lern- beeinträchtigte und sozialbenachteiligte junge Menschen

Förderung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Maßnahmen zur Aktivierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Beteiligung am Netzwerk „Übergang Schule und Beruf“

Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten“ in Ausbildung und Arbeit“

Beteiligung in Kooperation mit der Agentur für Arbeit am Ausbildungsprogramm NRW; rechts- kreisübergreifendes Matching durch die Berufsberatung im Rahmen der Rückübertragung der Ausbildungsstellenvermittlung

Gezielte und enge Betreuung marktnaher arbeitsloser Jugendlicher im arbeitsmarktorientier- ten Ansatz JOME U25

(13)

13 Um Jugendliche mit psychischen Problemlagen im Integrati- onsprozess zu halten oder wieder anzubinden, bedarf es ei- ner besonderen Ansprache. Das jobcenter ME-aktiv nutzt dabei erfolgreich etablierte Projekte im Rahmen des § 16h SGB II. Unter Inanspruchnahme von aufsuchender Arbeit, Projektarbeiten und personenge-

rechter Ansprache, werden Jugend- liche, wieder an den Integrations- prozess herangeführt.

3.4 Wir fördern die Potentiale von Erziehenden/Frauen und schaffen schnelle Wege in den Arbeitsmarkt!

Das jobcenter ME-aktiv plant für die Zukunft die Potentiale von Erziehenden und Frauen noch stärker in den Fokus zu nehmen.

Im jobcenter ME-aktiv sind mehr als ein Drittel aller ELB in Fa- milienverantwortung. Dies bedeutet, dass bei Bedarfsgemein- schaften mit SGB II-Leistungsbezug mindestens ein Kind unter 18 Jahre lebt. Jeder dritte leistungsbeziehende Erziehende trägt alleinig die Familienverantwortung.

Die besonderen Herausforderungen in Verbindung mit Kinder- erziehung bzw. fehlender Kinderbetreuung erschwert oftmals eine Integration und somit die Möglichkeit, einen Leistungsbezug zu beenden oder zu verringern.

Ebenso werden bei den Aktivierungs- und den Integrationsbemühungen Frauen ohne Erzie- hungsverantwortung stärker in den Blick genommen.

Um einer steigenden Hilfebedürftigkeit von Familien und Frauen entgegen zu wirken, stellt sich das Jobcenter im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung der Herausforderung, diese an- gemessen zu unterstützen.

Wir möchten für diesen Personenkreis mit bedarfsgerechten Aktivierungsmaßnahmen und zu- kunftsorientierte Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten die Chancen am Ausbildung- und Arbeitsmarkt erhöhen.

Hierbei sollen neben allen anderen Vermittlungsbemühungen für Erziehende und Frauen fol- gende Ansätze intensiv verfolgt werden:

Gezielte Beratungs-, Aktivierungs- und Qualifizierungsangebote für Erziehende und Frauen (Online-Formate oder in Präsenzveranstaltungen in reduzierter Vollzeit)

Jugendliche des Angebotes #BreakUp

haben die neuen Räumlichkeiten der JBA Hilden krea- tiv mitgestaltet.

(14)

14

Aktivierung von Erziehenden 6 Monate vor Ablauf der Elternzeit durch Befragungen um Be- standszuwächse zu vermeiden und Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen

Zweckgerichtetes Integrationsprogramm für (Allein-) Erziehende in Zusammenarbeit mit JOME/ Mein job aktiv und der BCA

Beteiligung am ESF Projekt „Berufsausbildung in Teilzeit – TEP“

Nutzung der kommunalen Eingliederungsleistungen - insbesondere zur Sicherstellung der Kinderbetreuung

Teilnahme am ESF-Programms Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder – Aufruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verbesserung der Lebenssituation und gesellschaftlichen Teilhabe von Familien mit Kindern unter 18 Jahren für 2020 geplant

Teilnahme am Projekt des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW

„Integrationsbegleiterinnen an Kitas“. Das Projekt zielt auf die Integration von Frauen mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas ab.

Verstetigung der Netzwerkarbeit u.a. mit den Ju- gendämtern zu den Themen Prävention von Kin- derarmut, Frühe Hilfen, Kinderschutz usw. sowie mit dem regionalen Netzwerk- „W“ zur Unterstüt- zung der Berufsrückkehrerinnen im Kreis Mettmann.

3.5 Wir verzahnen Gesundheitsförderung mit Arbeitsförderung!

Gesundheitliche Probleme sind häufig eine Hürde für die erfolgreiche Integration in Arbeit. Zu- gleich führt eine (lange) Arbeitslosigkeit häufig zu gesundheitlichen Problemen bei unseren Kun- dinnen und Kunden. Bei einem nicht unerheblichen Teil unserer Kundinnen und Kunden werden im Rahmen der Integrationsarbeit Handlungsbedarfe im Bereich gesundheitliche Leistungsfähig- keit festgestellt.

Im August 2019 wurde daher gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Mettmann eine Kooperation mit der GKV-Arbeitsgemeinschaft (gesetzliche Krankenversicherung) abgeschlossen. Ziel ist eine Verzahnung von Arbeits-und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Kundinnen und Kunden des Jobcenters zu erreichen. Dafür wurden in einem ersten Schritt Integrationsfachkräfte des jobcenter ME-aktiv im Bereich „gesundheitsorientierte Beratung“ geschult. In einem zweiten Schritt wurden und werden zukünftig Angebote der Gesundheitsförderung, wie beispielsweise Präventionskurse im Rahmen von Messen (wie das Elternevent) oder bereits eingekaufter Maß- nahmen, eingebaut. Die Kooperationsvereinbarung ist bis zum 31.12.2022 befristet.

(15)

15 Rund 6% der ELB sind schwerbehindert, davon beziehen mehr als 78% länger als zwei Jahre Grundsicherungsleistungen. Den multiplen Herausforderungen dieser Personengruppe soll mit gezielten Förderangeboten begegnet werden:

Weiterentwicklung der Inklusionskompetenz der Integrationsfachkräfte

Geförderte Arbeitsaufnahmen durch Eingliederungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse und Probebeschäftigungen für Schwerbehinderte

Verstärkte Unterstützung durch kommunalen Eingliederungsleistungen

Einkauf von Maßnahmen speziell für schwerbehinderte Menschen

Die gute Kooperation mit der Agentur für Arbeit für Kundinnen und Kunden mit Rehabilitations- bedarf wird auch weiterhin fortgeführt

Frühzeitige Identifikation von potentiellen Reha-Kunden und schnellstmöglich Anbindung an Reha-Träger

Nutzung der vorhandenen Reha-Förderinstrumente des SGB III

Enger Austausch mit den Reha-Beratern

Im Januar 2020 hat das „Haus der Gesundheit“ seine Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des Projekts „Reha pro“ kooperiert das jobcenter ME-aktiv mit dem JC Düsseldorf und verfolgt dabei einen präventiven Ansatz.

Ziel des Projektes ist es durch innovative Maßnahmen und Organisationsmodelle die gesell- schaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit drohender oder bestehender Erwerbsmin- derung zu erhalten und herzustellen. Hierbei sollen auch Jugendliche berücksichtigt werden.

Eigens für dieses Projektziel wurden besondere Räumlichkeiten ge- schaffen. Die bereits guten Erfolge aus dem ersten Jahr 2020 wer- den auch in 2021 eng begleitet und ausgebaut. Hierbei stehen vor allem neu aufzubauende Netzwerke mit Krankenkassen und Sport- vereinen im Vordergrund.

La

(16)

16

3.6 Wir nutzen die Chancen bei den Arbeitgebern in unserer Region

!

Der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Mettmann und des jobcenter ME-aktiv unterstützt rechtskreisübergreifend Arbeitgeber der Region. Im persönlichen Kontakt bringt die- ser seine regionale Marktkompetenz ein, um Arbeitgeber individuell zu bedarfsorientierten Dienst- leistungsangeboten zu beraten und ihnen anforderungsgerechte Ausbildungs- und Arbeits- kräfte zu vermitteln.

In den kommenden Jahren werden viele Arbeitsplätze aus demographischen Gründen zur Nach- besetzung anstehen. Diese Situation nutzen wir auch, um Menschen deren Integration in den Arbeitsmarkt durch ihre gesundheitliche Situation erschwert ist, noch besser zu platzieren.

Viele Unternehmen kennen die staatlichen Fördermöglichkeiten nicht oder wissen nicht, wie Be- werberinnen und Bewerber mit Behinderungen angesprochen werden können. Selbst Unter- nehmen die bereits Beschäftigte mit Behinderungen in ihrem Betrieb haben, sind die Unterstüt- zungsmöglichkeiten häufig nicht bekannt. Wir machen diese noch stärker als bisher auf die Be- schäftigungspotenziale von Menschen mit Behinderungen aufmerksam.

Ein weiterer Schwerpunkt ist auch die Beratung zu Qualifizierungsmöglichkeiten von Arbeits- kräften im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme wie auch die Weiterqualifizierung von bereits Beschäftigten.

Der gAG-S bringt sich auch weiterhin mit einem Betriebsakquisiteur im Projekt „MitAr- beit“ ein, um frühzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für das neue Regelinstrument der

(17)

17 Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II zu erschließen. Diese erfolgreiche Zusam- menarbeit wird auch in Zukunft mit einer guten Arbeitgeberberatung fortgesetzt.

Der gAG-S berät Arbeitgeber des Kreises zu den Themen Social Media Nutzung, Perso- nalmanagement und Qualifizierung während der Beschäftigung. Gerade in Zeiten von Be- zug von Kurzarbeitergeld kann die Weiterbildung von Mitarbeitern ein wichtiges Instru- ment sein. Die dazugehörige Kostenübernahme von Lehrgangskosten, aber auch des Ar- beitsentgeltausfalls stellen einen Anreiz da, um aus Helfern Fachkräfte zu machen. Dabei reicht das vom gAG-S umgesetzte Förderspektrum von einfachen Maßnahmen, über Füh- rerscheine bis hin zu betrieblichen Einzelumschulungen.

Die Ausbildungsstellenvermittlung des gAG-S in Abstimmung mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und den Teams U 25 des Jobcenters ist ebenfalls ein Erfolgsfaktor, die sich an der niedrigen Jugendarbeitslosigkeit im Kreisgebiet festmacht.

3.7 Wir schaffen schnellere und langfristige Wege in den Arbeitsmarkt

!

Die JOMEaktiv bietet für Kunden mit einer größeren Marktnähe gute und individuelle Unterstüt- zung durch die teaminterne, enge Verzahnung der Themen „Qualifizierung, Coaching, Vermitt- lung und Nachbetreuung“. Unter Berücksichtigung der Corona Pandemie werden neue Angebote für Kundinnen und Kunden geschaffen. Dabei sollen beispielsweise

die Räumlichkeiten der Gruppenveranstaltungen neu- gestaltet werden

vormals erfolgreiche Austausch-/Veranstaltungsfor- mate für die virtuelle Nutzung bearbeitet respektive ge- nutzt werden

Die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 werden auch künftig im Fokus stehen. Sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, werden die zu Beginn des Jahres 2020 angeschafften VR-Brillen für die Berufsorientierung im Zuge der Beratung zu Qualifizierung genutzt.

3.8 Wir verbessern den Zugang zum Arbeitsmarkt insbesondere für Kunden mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung!

Die gesonderte Beratung von Geflüchteten im Integration Point gemeinsam mit der Agentur für Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Seit der Ein- führung (Dezember 2015) des Integration Point Mettmann wurde eine hohe Zahl geflüchteter Menschen auf ihrem Weg in den Ar- beits- und Ausbildungsmarkt unterstützt.

(18)

18 Das SGB II bietet ausreichende Möglichkeiten der Qualifizierungen um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Qualifizierungen und Ausbildungen ist jedoch nur möglich, wenn vorhandene Potentiale genutzt werden, Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verbessert werden und Vorkenntnisse in Deutschland anerkannt werden und eine Beglei- tung während Ausbildung und Arbeitsaufnahme erfolgt.

Der Integration Point des jobcenters ME-aktiv arbeitet gezielt mit diesen Kundinnen und Kunden am Thema Sprache und Anerkennung. Hierbei stehen die

geförderten Sprachkursangebote des BAMF,

Netzwerk IQ (Anerkennungsberatung) zur Verfügung.

Es ist weiterhin unumgänglich, unter Einbeziehung der Migrationsbeauftragten und der BCA des jobcenters ME-aktiv, eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann, den kreisangehörigen Städten und den anderen Netzwerkpartnern zu pflegen. Im Jahr 2021 werden dabei vor allem das Projekt des Kreises „Case Manager“ und das Projekt der AWO „Integrationsbegleiter*innen in KiTa’s“ im Fokus stehen.

3.9 Wir eröffnen auch alternative Chancen für unsere selbständigen Bedarfsge- meinschaften!

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie treffen gerade viele (Solo-)Selbständige stark.

Die reduzierte Auftragslage und die daraus resultierenden Umsatzeinbrüche haben zu einem ver- stärkten Zugang Selbständiger in das SGB II geführt.

Das Selbständigenteam des jobcenter ME-aktiv unterstützt diese Kunden bedarfsgerecht und zielgerichtet. Die leistungsrechtliche und arbeitsmarktorientierte Beratung wurde krisenfest aus- gebaut. Der Fokus für 2021 wird verstärkt auf die Chancen einer dauerhaften Tragfähigkeit ge- legt. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, die Ge-

samt-BG-Betreuung und Weiter- bzw. Anpassungs- Qualifizierung werden die wesentlichen Bausteine sein.

Dadurch sollen die Selbständigen wieder in eine von Transferleistungen unabhängige Lebenssituation ver- setzt werden. Abhängig von der pandemischen Ent- wicklung wird hierfür auch eine Vor-Ort-Beratung kon- zipiert, um gemeinsam mit den Selbständigen Optimie- rungspotentiale in den Geschäftsbetrieben zu finden.

(19)

19

4. Wir schaffen durch eine gute leistungsrechtliche Beratung eine Grundlage für die Integrationsarbeit!

Die Basis für eine erfolgreiche Integrationsarbeit mit unseren Kundinnen und Kunden ist die Si- cherstellung ihres Lebensunterhaltes und damit einher- gehend ein Ausräumen von eventuell bestehenden Existenzängsten.

Die gesetzlichen Voraussetzungen und daraus wach- senden Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in den Leistungsbereichen und Eingangszonen werden immer vielfältiger und komplexer. Der Bera- tungsauftrag umfasst insbesondere die Erteilung von Auskunft und Rat zu Selbsthilfeobliegen- heiten, Mitwirkungspflichten und zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensun- terhalts.

Für 2021 und das Folgejahr ist geplant, die Beratungskompetenz im Leistungsbereich durch passgenaue Qualifizierungen zu verstetigen. Um

noch näher am Kunden zu sein und den aktuellen Herausforderungen der pandemiebedingten Ein- schränkungen gerecht zu werden, wird die telefoni- sche Beratung ausgeweitet.

Eine notwendige persönliche Beratung ist durch passgenaue Termine jederzeit möglich.

Gute Beratung führt zu einer ganzheitlichen, schnelleren Klärung des Anliegens und steigert die Kundenzufriedenheit.

5. Wir ermöglichen einheitliche und schnelle Zugangswege!

Als Folge der Schließung der Geschäftsstellen aufgrund von Covid-19 hat sich gezeigt, dass eine Kommunikation mit den Kunden auch auf digitalem und telefonischen Wege sehr gut funkti- oniert. Trotz dieser schwierigen Ausgangssituation ist es gelungen, Kundinnen und Kunden zeit- nahe Beratungsmöglichkeiten zu ermöglichen, diese in den Vermittlungsprozess im Sinne der geschäftspolitischen Zielerreichung zu unterstützen. Dies ermöglichte es die Kundenzufrieden- heit und die Qualität der Leistungserbringung auf Vorjahresniveau zu stabilisieren.

In 2021 wird es ein verbessertes Kundensteuerungskonzept geben, welches die positiven Erfah- rungen aus den Zeiten der Schließung und einem terminierten Kundenzufluss verbindet und wei- terhin das Ziel verfolgt, den Gedanken des Förderns und Forderns bereits in den Zugangsprozess einzubetten und eine sofortige Hilfestellung bei der Integration in Arbeit und Beibehaltung von Erwerbstätigkeit anzubieten.

(20)

20

6. Anlagen

6.1 Eintrittsplanung 2021

Qualifizierung Soll-Planung

2021

Soll-Planung 2020

Eintritte Qualifizierung (FbW) 895 680

darunter: Eintritte abschlussorientierte Qualifizierung 245 210

darunter: Eintritte nicht abschlussorientierte Qualifizierung 650 470 Anteil Eintritte in abschlussorientierte Qualifizierung (in %) 27,4 30,9 Aktivierung

Eintritte Aktivierung 2.903 4.179

davon: Eintritte in MAG 800 850

davon: Eintritte in MAT inkl. AVGS-MAT 1.593 2.659

davon: Eintritte in AGH 510 670

Sonstiges

Eintritte Sonstige 760 1.060

davon: Eintritte in EGZ 200 300

davon: Eintritte in ESG 300 450

davon: Eintritte in TaAM - Teilhabe am Arbeitsmarkt - §16i 150 200

davon: Eintritte in EvL - Eingliederung von LZA - §16e 110 110

Eintritte Gesamt 4.558 5.919

Maßnahmen für Jugendliche

Plätze Maßnahmen für Jugendliche 160 190

davon Plätze BaE 18 36

davon Plätze Assistierte Ausbildung (AsA) NEU: AsA flex 20 12

davon Plätze Förderung nach § 16h SGB II 82 82

davon Einstiegsqualifizierung 40 60

EGT Förderungen insgesamt 4.718 6.109

kommunale Eingliederungsleistungen 1.258 1.258

davon: psychosoziale Betreuung 265 265

davon: Suchtberatung 125 125

davon: Schuldnerberatung 868 868

(21)

21

6.2. Budgetplanung 2021

Eingliederungsleistungen 29.837.318 € 100,0% 29.161.798 € 100,0%

I. Integrationsorientierte Instrumente 20.078.014 € 67,3% 19.925.195 € 68,3%

Förderung berufliche Weiterbildung 5.702.572 € 5.219.793 €

Eingliederungszuschüsse (EGZ) 1.444.991 € 1.975.058 €

Aktivierung + berufl. Eingliederung 8.740.427 € 9.392.759 €

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 591.710 € 648.974 €

Einstiegsgeld 630.244 € 664.761 €

Eingliederung von Selbstständigen 258.286 € 231.776 €

Freie Förderung 95.367 € 92.711 €

16e EvL 2.614.417 € 1.699.363 €

II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 6.396.452 € 21,4% 5.823.952 € 20,0%

Arbeitsgelegenheiten (AGH) 2.276.198 € 2.060.581 €

Ausfinanzierung FAV 0 € 120.524 €

16i TaAM*** 4.120.254 € 3.642.847 €

III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere 2.674.047 € 9,0% 2.650.966 € 9,1%

Außerbetriebl. Berufsausbildung (BaE) 831.088 € 630.432 €

Einstiegsqualifizierung (EQ) 64.422 € 74.168 €

Assistierte Ausbildung (AsA) 247.861 € 444.455 €

Förderung nach § 16h SGB II (FSeJ) 1.530.676 € 1.483.369 €

IV. Berufliche Reha und SB-Förderung 669.671 € 2,2% 741.685 € 2,5%

1. Pflichtleistungen (Reha) 277.435 € 296.674 €

2. Ermessensleistungen zur berufl. Reha 392.236 € 445.011 €

V. Weitere Förderleistungen (Reisekosten) 19.134 € 0,1% 20.000 € 0,1%

Planung Ausgabemittel 2020

Planung Ausgabemittel 2021

psychosoziale Beratung 417.000 €

Suchtberatung 50.000 €

Schuldnerberatung 555.000 €

Kinderbetreuung 2.500 €

Planungsansatz kommunale Eingliederungsleistungen 2020/ 2021

(22)

22

6.3 Bildungszielplanung 2021

Die Bildungszielplanung (BZP) 2021 wurde gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Mettmann er- stellt. Das jobcenter plant für 2021 die Förderungen von insgesamt 245 abschlussorientierten und 650 nicht abschlussorientierten Maßnahmen.

Jede 6. abschlussorientierte Maßnahme soll als betriebliche Einzelumschulung erfolgen.

Die Bildungsziele verteilen sich wie folgt:

(23)

23

6.4 Förderportfolio für alle Kundengruppen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) des Jobcenters Berlin Reinickendorf orien- tiert sich an den gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung der

Gemeinsames Ziel mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Schwerin (AA Schwerin), dem Fachdienst Jugend der Landeshauptstadt Schwerin sowie dem staat- lichen

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes seit 2020 werden Arbeits- und Ausbildungs- plätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Berlin insbesondere

Zur verstärkten und nachhaltigen Integration von langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden des Job- centers Berlin Neukölln auf dem ersten Arbeitsmarkt werden die

Im Jobcenter Berlin Mitte sind eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt mit einem Schwerpunkt auf spezielle Frauenfördermaßnahmen und eine Migrationsbeauftragte

Durch die Corona-Krise hat sich dieses geändert und viele bislang Soloselbständige kommen als neue Zielgruppe für Fort- und Weiterbildung in Frage, um erfolgreich einen

Die Prognose des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs- forschung) vom Januar 2020 geht von einer Zweiteilung der Wirtschaftsentwicklung aus, mit einer Schwächung

Insbesondere die Förderinstrumente § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeit- arbeitslosen“ (LZA) sowie § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind auch in diesem