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Frankfurt am Main. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Gemeinsame Einrichtung (ge) Jobcenter Frankfurt am Main

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Academic year: 2022

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Gemeinsame Einrichtung (gE) Jobcenter Frankfurt am Main

Arbeitsmarkt- und

Integrationsprogramm 2020

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(geschäftspolitische Zielsetzung)

2020

Jobcenter Frankfurt am Main

F r a n k f u r t a m M a i n

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Kontakt

Sabine Stein

Büro der Geschäftsführung Hainer Weg 44

60599 Frankfurt

Telefon: 069 59769-291

E-Mail: jobcenter-frankfurt-am-Main.presse@jobcenter-ge.de Internet: www. Jobcenter-frankfurt.de

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Inhalt

1. Vorwort ... 6

2. Lokale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Träger der Grundsicherung ... 8

2.1. Agentur für Arbeit Frankfurt am Main ... 8

2.2. Stadt Frankfurt am Main (Frankfurter Arbeitsmarktprogramm FRAP) ... 9

3. Profil des Jobcenters Frankfurt ... 9

3.1. Finanzen ...10

3.2. Personal ...10

3.3. Organisation ...10

4. Ziele ... 15

4.1. Bundeseinheitliche Ziele ... 15

4.2. Lokale Ziele ... 15

5. Handlungsschwerpunkte 2020 ...16

5.1 Bewerberorientierte Vermittlung im Jobcenter Frankfurt als Schwerpunktregion für Langzeitarbeitslosigkeit ...16

5.2 Beschäftigungsförderung nach dem Teilhabechancengesetz ...17

5.3 Integrationsarbeit für Kundengruppen in spezifischen Lebenssituationen ...18

6. Maßnahme- und Bildungszielplanung ... 20

7. Arbeitsmarkt ...21

7.1 Trends und Entwicklung am Arbeitsmarkt Frankfurt ...21

7.2 Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung des Jobcenters mit Arbeitsmarktakteuren ...31

8. Ausblick ... 33

9. Anhang: Abkürzungsverzeichnis ... 34

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ein interessantes Jahr 2020 mit vielen Herausforderungen am Arbeitsmarkt hat begonnen.

Wir im Jobcenter Frankfurt haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Kundinnen und Kunden durch noch individuellere Beratung, passgenaue Qualifizierung und zielgerichtete Aktivitäten der Arbeitsmarkt- förderung auf die Integration in den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Wir haben 2019 mit der Umsetzung der neuen Instrumente des Teilhabechancengesetzes (§§ 16i, 16e SGB II) erste Erfahrungen gesammelt. Diese gesetzliche Regelung hat sich positiv bewährt.

Weitere Chancen für Arbeitsuchende und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt konnten geschaffen werden. Die Einmündung in eine Ausbildung oder die Aufnahme einer Arbeit sind neben anderen Bedingungen ein wesentlicher Faktor, um an der Gesellschaft sozial teilzuhaben.

Wir investieren 2020 in unsere bewerberorientierte und arbeitgeberorientierte Vermittlung, um das vorhandene Potential an Bewerberinnen und Bewerbern, an Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern noch zielgerichteter zu nutzen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass noch mehr Betriebe die Vorteile der gesetzlichen Regelung kennen, nutzen und auch auf diesem Wege ihren Bedarf an Fach- und Arbeitskräften abdecken.

Das Jobcenter Frankfurt hat auch im Jahr 2020 die Beratung von Menschen in spezifischen Lebens- situationen im Fokus. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Kundinnen und Kunden mit sprachli- chen Hemmnissen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen bieten wir eine speziell auf ihre

Der beste Weg, die Zukunft

vorherzusagen, ist, sie zu gestalten.

(Willy Brandt)

Claudia Czernohorsky-Grüneberg, Geschäftsführung

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Dem Aspekt der Gesundheit widmen wir uns intensiv in einem neuen vom Bund geförderten Pro- gramm „rehapro“. Ziel ist, die Kundinnen und Kunden in ihrer gesundheitlichen Situation zu stabili- sieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wie wir unseren gesetzlichen und sozialpolitischen Auftrag in der Grundsicherung erfüllen und Zu- kunft gestalten, schlägt sich auch in der bestehenden Debatte zur Grundsicherung nieder. Im No- vember 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten teilweise verfassungswidrig sind. Mit dieser Entscheidung ist der Auftrag an die Gesetzgebung verbunden, die Regelungen des Sozialgesetzbuches weiterzuentwickeln.

Eine gesetzliche Regelung ist für dieses Jahr zu erwarten.

Ich begrüße diese Chance, das System der Grundsicherung der Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen. Für uns bedeutet dies, jenseits von politischen Diskussionen um Sanktionen weiter neue Wege der Begegnung, Beratung und Unterstützung mit Kundinnen und Kunden zu gehen.

Im Jobcenter Frankfurt haben wir das Ziel, uns stetig weiterzuentwickeln und die bestmögliche Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt zu erbringen. Vor diesem Hin- tergrund werden die Arbeitsprozesse regelmäßig unter dem Aspekt der Qualität betrachtet. Zum Ausbau des Qualitätsmanagements haben wir Stellen für sogenannte Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanager in den Bereichen Markt und Integration sowie Leistungssachbearbeitung ge- schaffen. Eine Steigerung der Qualität erreichen wir vor allem durch die fachliche Stärkung der Mitarbeitenden, der Führungskräfte und eine Vereinheitlichung der Prozesse, auf der Basis von den wertvollen Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden. Wir werden unsere Dienstleistung aus der Kundenperspektive weiterentwickeln.

Der intensive Austausch mit allen Akteuren am Arbeitsmarkt, der Agentur für Arbeit, der Regionaldi- rektion Hessen, dem Sozialdezernat der Stadt Frankfurt, den Kammern, der Wirtschaftsförderung, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Unternehmen und Betrieben, den Bildungsträgern sowie den zahlreichen Kooperationspartnern lässt uns das Jahr 2020 weiter gestalten, die Heraus- forderungen annehmen und meistern.

Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und freue mich auf eine weitere konstruktive wertschätzende Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre des Arbeitsmarkt- und Integrations- programms 2020.

Herzlichst Ihre

Claudia Czernohorsky-Grüneberg Geschäftsführerin

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2. Lokale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Träger der Grundsicherung

2.1 Agentur für Arbeit Frankfurt am Main

Der Frankfurter Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist durch eine große Vielfalt gekennzeichnet. In Frankfurt ist es möglich, nahezu alle Berufe sämtlicher Branchen zu erlernen und auch auszuüben.

Das ist ein Alleinstellungsmerkmal und zugleich ein Geschenk, welches es nur selten gibt – selbst in anderen Großstädten.

Genau dieser Aspekt führt dazu, dass der Frankfurter Arbeitsmarkt als sehr dynamisch und robust bezeichnet werden kann. Aktuell gibt es über 600.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Frankfurt.

Die vor Ort gewohnten Beschäftigungssteigerungen werden voraussichtlich perspektivisch etwas geringer ausfallen als in den vergangenen Jahren. Dies ist in dem positiven Entwicklungspfad und der damit verbundenen guten Ausgangslage begründet. Im November 2019 hatten wir mit 4,8 Pro- zent eine sehr niedrige Arbeitslosenquote, die zu Jahresbeginn etwas angestiegen ist und im weite- ren Verlauf punktuell steigen kann. Dennoch bietet der Frankfurter Arbeitsmarkt aber auch in 2020 zahlreiche Beschäftigungschancen!

Als Beratungspartnerin steht die Agentur für Arbeit Frankfurt allen Akteuren im technologischen und strukturellen Wandel zur Verfügung. Die demografische Entwicklung, die Digitalisierung, die Automatisierung, neue Präferenzen in der Mobilität und ein verändertes Umweltbewusstsein tragen dazu bei, dass sich die Anforderungen an die Arbeitsplätze kontinuierlich verändern und die Halb- wertzeit des Berufswissens tendenziell abnimmt.

Die Agentur für Arbeit Frankfurt am Main entwickelt sich zu einem Beratungscenter für Qualifizie- rung. Unseren arbeitssuchenden Kundinnen und Kunden eröffnen wir mit einer möglichst umfang- reichen Qualifizierung die Möglichkeit, sich für die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu rüsten und unverzichtbar für den Frankfurter Arbeitsmarkt zu machen.

Gemeinsam mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zeigen wir den Frankfurter Beschäftigten einen Qualifizierungspfad zur Steigerung ihrer beruflichen Möglichkeiten auf. Dadurch entsteht glei- chermaßen ein Mehrwert für die Unternehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Qualifizierungschancengesetz bietet reizvolle Möglichkeiten.

Die Beratung an den Schulen wird die Agentur für Arbeit Frankfurt weiter intensivieren. Wir möchten uns zu dem verlässlichen Partner im Übergang von Schule und Beruf etablieren. Die Begleitung und Unterstützung bei der Berufswahl ist wesentliche Grundlage für eine erfüllte und tragfähige Er- werbsbiographie. Die Bedeutung und die Möglichkeiten der dualen Ausbildung bilden einen wich- tigen Bestandteil unserer Beratungsleistung. Man wird uns verstärkt an den Schulen, dem Ort des Lernens, wahrnehmen.

Bei all unseren Beratungsaufgaben werden wir die Kundenperspektive einnehmen. Wir werden unsere Unternehmen, Bewerberinnen und Bewerber auch nach ihrer Erwartung für die Zusammen- arbeit fragen. Nur so können wir zielführend, individuell und ganzheitlich beraten. Die Kundenerwar- tung kann nur auf diese Weise erfüllt werden.

Die intensive Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Frankfurt wollen wir auch im kommenden Jahr fortsetzen und weiterentwickeln. Im Sinne aller Arbeitsmarktakteure und vor allen Dingen unserer Kundinnen und Kunden agieren wir abgestimmt und verlässlich am Markt vor Ort. Die Agentur für

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2.2 Stadt Frankfurt

Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) ergänzt seit Jahren die gesetzlichen Aufgaben von Jobcenter Frankfurt und der Agentur für Arbeit und erreicht Zielgruppen, wie zum Beispiel Asylbe- werber und Menschen in prekärer Beschäftigung ohne Leistungsanspruch, die nicht in die Zustän- digkeit des SGB II fallen.

In den letzten Jahren standen vor allem zugewiesene Flüchtlinge im Fokus des Frankfurter Arbeits- marktprogramms. Dabei waren die Maßnahmen der berufs- und ausbildungsintegrierten Sprach- förderung eine gute Vorbereitung, um den Übergang nach Anerkennung der Geflüchteten zum Job- center leichter zu bewältigen.

Unsere Aktivitäten im vergangenen Jahr 2019 waren deshalb stärker auf Projekte mit Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgebern ausgerichtet. Integrationsprozesse im Malerhandwerk und in der Entsor- gungslogistik wurden erprobt. Dabei sind die Teilnehmenden passgenau auf konkrete Anforderun- gen der Arbeitsstellen vorbereitet, qualifiziert und begleitet worden. Eine Strategie, mit der wir seit vielen Jahren in der Ausbildungsvorbereitung und -begleitung junger Menschen erfolgreich sind.

Die mit dem Jobcenter Frankfurt abgestimmten Projekte, wie das Qualifizierungsangebot zum Fah- rer für die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) oder die Kompetenzerhebungsmaß- nahme für Geflüchtete mit der Frankfurter Malerinnung, sind auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters zugänglich.

Mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm werden wir in 2020 die Erfahrungen aus den Projekten nutzen, um unsere Aktivitäten auf weitere Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Branchen auszuwei- ten. Die berufliche Integration junger Menschen ohne Ausbildung, Alleinerziehende und Langzeit- arbeitslose bleibt im Fokus. Die Zielgruppen benötigen weiter unsere Aufmerksamkeit, damit sie mit den sich ständig veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes Schritt halten können. Auch die seit mehreren Jahren sehr erfolgreiche berufs- und ausbildungsintegrierte Sprachförderung als Begleitangebot, auch in Form von Maßnahmen des Jobcenters, werden weitergeführt und den Bedarfen angepasst.

Auf Basis einer stabilen Kooperation zwischen der Arbeitsagentur, dem Jobcenter und der Stadt Frankfurt sind in Frankfurt auch weiterhin gute Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit vorhanden. Die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ist und bleibt unser gemeinsames Ziel.

3 Profil des Jobcenters Frankfurt am Main

Die Kernaufgaben des Jobcenters Frankfurt sind in den Paragraphen §§ 1,2 ff des zweiten Sozial- gesetzbuches (SGB II) definiert. Die Träger des Jobcenters Frankfurt sind die Agentur für Arbeit Frankfurt und die Stadt Frankfurt.

Die Trägerversammlung hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Personalausstat- tung und Organisation, auszugestalten und finanzielle Ressourcen des Bundes bereitzustellen. Die Träger haben die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung der Leistungen nach dem SGB II (§ 44b SBG II). Für die Umsetzung innerhalb dieser Rahmenbedingungen ist die Geschäftsführung des Jobcenters zuständig, sie führt hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsa- men Einrichtung (§ 44d SGB II).

Der Beirat des Jobcenters Frankfurt berät die Trägerversammlung und die Geschäftsführung bei der Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten und Maßnahmen (§ 18d SGB II). Stel- lungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertretungen der Arbeitgeber- und Arbeit- nehmer-Seite, hat die gemeinsame Einrichtung zu berücksichtigen.

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Das Jobcenter stellt durch finanzielle Leistungen den Lebensunterhalt der Kundinnen und Kunden in der Grundsicherung sicher. Im Sinne eines professionellen und dienstleistungsorientierten Han- delns berät, qualifiziert und vermittelt das Jobcenter Frankfurt die Kundinnen und Kunden in Arbeit und Ausbildung. Dies ist ein erkennbarer Beitrag zur sozialen Absicherung der Menschen und zum sozialen Ausgleich in der Stadt.

3.1. Finanzen

Im Jahr 2020 wird das Jobcenter Frankfurt über 134,2 Millionen Euro verfügen. Hiervon entfallen circa 48,8 Millionen auf das Ein- gliederungsbudget für Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung und circa 85,4 Millionen auf das Verwaltungsbudget.

Das Jobcenter Frankfurt hat sich 2019 mit einem Konzept zur prä- ventiven Gesundheitsförderung von Arbeitslosen für Projektmittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beworben und den Zuschlag erhalten.

Damit werden dem Jobcenter für die innovative Betreuung von Kundinnen und Kunden mit gesund- heitlichen Einschränkungen Mittel von insgesamt ca. 7,2 Mio. Euro von November 2019 bis Mitte 2024 zur Verfügung gestellt.

3.2. Personal

Das Jobcenter Frankfurt als gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit Frankfurt und der Stadt Frankfurt hat über 900 Mitar- beitende, die ungefähr zu gleichen Teilen der gemeinsamen Ein- richtung zugewiesen werden. Die Geschäftsführung stimmt den jeweiligen Personalentscheidungen zu.

Der immanente Fachkräftebedarf in der Region betrifft auch die Personalrekrutierung für das Jobcenter Frankfurt. Gemeinsam mit den Trägern sind weitere An- strengungen unumgänglich, um vorhandenes Personal zu entwickeln und neues Personal für Fach- und Führungsaufgaben zu gewinnen. Neu eingestellte Mitarbeitende des Jobcenters werden im jobcenter-eigenen Schulungs- und Qualifizierungszentrum (SQZ) seit 2019 zentral professionsbe- zogen eingearbeitet und für die Aufgaben in der Praxis vorbereitet und qualifiziert. Die Vielfalt des Personalkörpers durch einen Mix aus internen Ausbildungs- und Studiengängen sowie beruflichen Quereinsteigern macht die unterschiedlichen Kompetenzen und Berufserfahrungen der Beschäf- tigten nutzbar.

3.3. Organisation

Das Jobcenter Frankfurt ist mit sieben dezentralen Standorten in der Stadt vertreten. Diese bieten den Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege für Beratung und Klärung ihrer Anliegen. Die Standor- te bestehen im Kern aus einem Eingangsbereich, dem Bereich der Leistungssachbearbeitung und dem Vermittlungsbereich „Markt und Integration“.

Der Eingangsbereich ist die erste Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden und hat eine Schlüssel- funktion für die Steuerung des Kundenzugangs. Hier bringen die Kundinnen und Kunden ihre An- liegen vor, erhalten grundlegende Auskünfte und werden an die Fachbereiche weitergeleitet, bzw.

erhalten Termine für persönliche Beratungsgespräche und Antragstellungen.

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Die jüngsten Umbauten der Eingangsbereiche der Häuser Süd, West und Höchst wurden mit sicht- baren Verbesserungen für Kundinnen und Kunden sowie für die Mitarbeitenden abgeschlossen.

Freundlich gestaltete Wartebereiche und ein funktionierendes Back-Office tragen zu einer guten Beratungsatmosphäre bei.

In der Leistungssachbearbeitung werden Anträge auf Geldleistungen nach dem SGB II bear- beitet. Die Kundinnen und Kunden werden im Hinblick auf ihre Fragen, Anliegen und mögliche Ansprüche auf SGB-II-Leistungen beraten. Seit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden die Kundenakten im Jobcenter elektronisch geführt (e-Akte). Kundinnen und Kunden des Jobcenters Frankfurt steht – wie allen Jobcentern in einer gemeinsamen Einrichtung – seit 2019 ein Online-Angebot zur Verfügung, um Anliegen wie zum Beispiel einen Wiederbewilligungsantrag oder Veränderungsmitteilungen digital zu übersenden (www.jobcenter.digital). Die Qualität der Dienst- leistungen steht 2020 weiter im Fokus, so wurde eingeführt, dass Mitarbeitende im Rahmen eines Hospitationskonzeptes regelmäßig in anderen Teams und Fachbereichen hospitieren. Dies dient gemeinsam mit der Fortbildung „Leistungsrechtliche Beratung“ dazu, die Fachlichkeit sowie die Beratungsqualität der Mitarbeitenden zu erhöhen.

Im Bereich Markt & Integration (M&I) hat sich für über 25-jährige Kundinnen und Kunden die zielgruppenspezifische Betreuung nach mittlerweile dreijähriger Praxis bewährt. Das so genann- te „Drei-Türen-Modell“ besteht aus „Arbeitsvermittlung“, „Integration und Qualifizierung“ und „be- schäftigungsorientiertem Fallmanagement“. Durch diese Zuordnung erfolgen Beratung, Vermittlung und arbeitsmarktfördernde Unterstützung zielgerichtet sowie zugeschnitten auf die spezifischen Erfordernisse der Kundinnen und Kunden in Form von individuellen Integrationsstrategien.

Zusätzlich sind pro Standort Fachkräfte für die spezialisierte Betreuung von Bedarfsgemeinschaf- ten von Erziehenden ab 25 Jahre mit Kind(ern) von 0 bis 15 Jahren eingestellt, zusammengefasst als Fachgruppe ABC (Aktivierung, Beratung und Chancen). Sie beraten die Erziehenden bei Fragen der Arbeitsmarktintegration unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familien- arbeit. Ein wesentliches Thema ist in diesem Kontext stets die Sicherstellung der Kinderbetreuung während der Qualifizierungs- und Arbeitszeiten der Erziehenden. Diesen Ansatz verfolgen ebenfalls die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), ihre Rolle ergibt sich aus § 18e des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Sie unterstützen die Geschäftsführung, Führungs- kräfte und Mitarbeitende des Jobcenters darin, das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt umzusetzen.

Das Jugendjobcenter in der Liegenschaft Hainer Weg ist für die Leistungsberechtigten unter 25 Jahren (Geflüchtete bis 27 Jahre) die zentrale Beratungs- und Unterstützungsstelle des Jobcenters Frankfurt. Neben den Zuständigkeiten nach Stadtteilen ist ein Team im Bereich Markt & Integration auf die Betreuung anerkannter Flüchtlinge spezialisiert. Das Jugendjobcenter verfügt über einen ei- genen bewerberorientierten Arbeitgeberservice für die Vermittlung junger Menschen in Ausbildung und Arbeit. In einem weiteren spezifischen Beratungsansatz werden junge alleinerziehende Mütter mit Kindern bis 3 Jahren über das Angebot „Familienstart“ gefördert.

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Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Jobcenter Frankfurt, der Stadt Frankfurt – Jugend- berufshilfe – und der Agentur für Arbeit Frankfurt – Berufsberatung – stellen eine Betreuung „aus einer Hand“ im Sinne der Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung im Jugendjobcenter sicher.

Diese rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit vor Ort ermöglicht eine zielführende Betreuung, Beratung und Vermittlung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit und schafft die dafür notwendigen Synergieeffekte.

Jugendliche finden alles unter einem Dach Agentur für Arbeit

Berufsberatung Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung für Nichtschüler im SGBII-Leistungsbezug

Berufsberatung Berufsorientierung Vermittlung in berufs-

vorbereitende Kurse Ausbildungsvermittlung

Jobcenter

Existenzsicherung und Integrationsarbeit

Existenzsicherung

Ausbildungs-/Arbeitsvermittlung für Nichtschüler

Vermittlung in unterstützende Angebote und qualifizierte Angebote Spezialisierte Beratung und Betreuung von geflüchteten jungen Menschen

Jugend und Sozialamt Jugendberufshilfe Beratung und Betreuung von sozial benachteiligten

jungen Menschen

Förderung im Rahmen der Jugendberufshilfe Vorabklärung von Jugendhilfebedarfen

Bewerbungszentrum für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Jugendjobcenter Frankfurt März 2018 2

Der Arbeitgeberservice (AGS) des Jobcenters bietet Betrieben und Unternehmen Unterstützung bei der Personalrekrutierung an. Bewerberorientierte und arbeitgeberorientierte Fachkräfte bilden am Standort Nord operative Tandems nach Wirtschaftsbranchen. Sie kooperieren eng miteinan- der, um ihre Kundinnen und Kunden (d. h. die Personalverantwortlichen in den Unternehmen und die Arbeitsuchenden des Jobcenters) zusammen zu bringen und den bestmöglichen erfolgreichen Matchingprozess zu gestalten.

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Ein weiteres Angebot des Jobcenters ist die gewerbliche Tagesjobvermittlung am Standort Mitte.

Dort werden ab fünf Uhr morgens kurzfristige Personalanfragen für einen oder mehrere Tage auf- genommen und interessierte Personen aus einem vorhandenen Bewerberpool an Betriebe vermit- telt, zum Beispiel für Umzüge, Messedienstleistungen o. ä. Das Angebot wird stadtweit in hohem Maße genutzt, auch von Arbeitsuchenden, die nicht in die Zuständigkeit des Jobcenters Frankfurt gehören.

Rehabilitanden und Personen mit Schwerbehinderung werden für das gesamte Stadtgebiet im Team „Reha-SB“ am Standort Ost vermittlerisch beraten und betreut. Diese zentrale Spezialisierung in der Vermittlung besteht von Anbeginn der Grundsicherung in Frankfurt und hat sich als sinnvoll erwiesen, um das umfangreiche Fachwissen in diesem Bereich zu bündeln und um gezielt mit dem Reha-SB-Bereich der Agentur für Arbeit (SGB III) inhaltlich und in örtlicher Nähe eng zusammen zu arbeiten. Die finanzielle Grundsicherung für diese Kundengruppe wird dagegen von dem Standort erbracht, in dessen regionaler Zuständigkeit die Kundin oder der Kunde den Wohnsitz hat.

Wohnsitzlose und Drogenabhängige werden sowohl hinsichtlich der Regelleistungen als auch vermittlerisch zentral am Standort Mitte qualifiziert beraten und betreut.

Das Regelangebot der Grundsicherung durch das Jobcenter Frankfurt wird durch weitere Arbeits- einheiten umgesetzt. So gibt es zum Beispiel Organisationseinheiten für die Bearbeitung von Wi- dersprüchen (Widerspruchsstelle), die Gewährung von Unterhaltsleistungen, die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (Team Unterhalt & OWiG), die Gestaltung, Steuerung und Abwicklung von arbeitsmarktfördernden Eingliederungsleistungen (Team Eingliederungsleistungen / EGL), die Umsetzung von Bildungs- und Teilhabeangeboten für Familien mit Kindern (Team BuT), des Weiteren gibt es einen Ermittlungsdienst sowie verschiedene Verwaltungseinheiten und Stabs- funktionen.

Einen aktuellen Überblick zur Organisationsstruktur des Jobcenter Frankfurt finden Sie im folgen- den Schaubild.

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Im folgenden Organigramm finden Sie einen aktuellen Überblick:

Leitung Operativ – Leistung Leitung Operativ - Markt und

Integration

86 Jugend-JC

82 JC-Ost 84 JC-Nord 87 JC-Mitte 81 JC-Süd 83 JC-West 85 JC-Höchst

Zentrale Dienste811

Arbeitsvermittlung813

Integration & 814 Qualifizierung IQ / bFM

Leistung817 Leistung816 OWIG/Unterhalt801 (räumlich: Nord) Zentrale Dienste821

Arbeitsvermittlung823

Integration &824 Qualifizierung IQ / bFM Integration & 825 Qualifizierung IQ / bFM

Leistung826

Leistung827

Leistung828

Zentrale Dienste841

Arbeitsvermittlung843

Integration & 845 Qualifizierung IQ / bFM Leistung846

Leistung847

Leistung848

Zentrale Dienste861

U25 Süd, Ost 862

Leistung866 Zentrale Dienste831

Arbeitsvermittlung833

Integration & 834 Qualifizierung IQ / bFM

Integration & 835 Qualifizierung IQ / bFM Leistung836

Leistung837

Leistung838

Zentrale Dienste851

Arbeitsvermittlung853

Integration & 854 Qualifizierung IQ / bFM

Leistung857

Leistung858

Leistung859 Bes. Pers.-gruppen (bFM)873

Bes. Pers.-gruppen 876 (Leistung) Arbeitgeberservice 800 AG-orientiert 806 AN-orientiert 802 EGZ (räumlich: Nord)

Ermittlungsdienst87ED gewerbliche 87GJ Jobvermittlung Zentrale Dienste871

Integration & 844 Qualifizierung IQ / bFM

U25 Höchst, West 865

Leistung848

Leistung867 Geschäftsführung

Leitung Büro der Geschäftsführung

Referent Geschäftsführungder

Leitung Operativ – Leistung Bereichsleitung Interne

Ressourcen Leitung Operativ - Markt

und Integration

Grundsatz Markt und Integration Grundsatz Migration

und Soziales Grundsatz U25 ABC-Netzwerk

Grundsatz Leistung

Datenqualitäts- management (DQM) Vorzimmer

Presse/

Öffentlichkeitsarbeit

Kundenreaktions- management

Recht und Vergabe Assistenz Bereichsleitung

Interne Ressourcen

Datenschutz- beauftragte/r

Gleichstellungs- beauftragte

Personalrat

Schwerbehinderten- vertretung

Organigramm Jobcenter Frankfurt am Main Stand: 01.03.2020

Beauftragter für den Haushalt (BfdH)

Leitung Eingliederungs-

leistungen

Arbeitsvermittlung AV832

Integration & 855 Qualifizierung Projekt Qualität

864 U25 Nord, West U25 AGS Finanzen & Controlling

U27 -Geflüchtete860

Fachkraft Büro der GF Personalwirtschaft

Verwaltung

Ombudsfrau

Projekt Qualität

Rehapro Fachkoordination Controlling Operativ

Leitung SQZ Beauftragte für

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Personalentwicklung

Haupamtliche Trainerinnen Trainer

Fachausbilderinnen Fachausbilder

Assistenz der Leitung Widerspruchstelle

Team Reha820

Projekt Rehapro822

856 Leistung

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4. Ziele

4.1. Bundeseinheitliche Ziele

Die bundeseinheitlichen Ziele eines Jobcenters leiten sich unmittelbar aus dem Zweiten Sozialge- setzbuch SGB II ab. Die Zielerreichung wird mittels Hauptkennzahlen gemessen, weitere Ergän- zungs- und Analysegrößen ermöglichen eine differenzierte und analytische Betrachtung der Zieler- reichung (siehe Schaubild). Bei allen aus diesen Zielen abgeleiteten operativen Maßnahmen fließt die Querschnittsaufgabe der Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip des SGB II ein.

4.2. Lokale Ziele

Die lokalen Ziele des Jobcenters Frankfurt leiten sich aus den bundeseinheitlichen Zielen und ge- schäftspolitischen Schwerpunkten der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Frankfurt ab. Der Fokus liegt dabei auf einigen besonderen Personengruppen, wie zum Beispiel Bedarfsgemein- schaften mit Kindern, Kundinnen und Kunden mit sprachlichen Hemmnissen und mit gesundheit- lichen Einschränkungen, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden, und der beruflichen abschlussorientierten Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und jungen Erwach- senen.

Darüber hinaus hat das Jobcenter für 2020 eigene Ziele definiert, die sich auf die nachhaltige Inte- gration in Arbeit und Ausbildung, die Vorbereitung und Qualifizierung der Kundinnen und Kunden für den Arbeitsmarkt, die Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse und eine proaktive Gesundheits- förderung beziehen. Die Umsetzung wird an einer hoher Qualität, einer sinnvollen Ressourcen- und Personalplanung sowie an einer für alle gewinnbringenden wertschätzenden Zusammenarbeit (mit den Trägern der gemeinsamen Einrichtung, den Netzwerkpartnern und den angrenzenden Rechts- kreisen) ausgerichtet.

Die Strukturen und Arbeitsprozesse des Jobcenters Frankfurt orientieren sich an der Strategie 2025 der Bundesagentur für Arbeit. Mit dieser Strategie trägt die Agentur für Arbeit den Megat- rends wie Demografie, Digitalisierung, Flexibilisierung und Individualisierung sowie der Frage der sozialen Gerechtigkeit unter veränderten sozialen Bedingungen Rechnung.

In fünf Leitsätzen definiert die Strategie 2025 Aufgaben und Anspruch der Arbeitsagenturen und der Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen oder Landkreisen (siehe Schaubild).

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Das Jobcenter Frankfurt richtet seine Strategien und Umsetzungsvorhaben an diesen Leitsätzen konsequent aus.

5. Handlungsschwerpunkte 2020

5.1. Bewerberorientierte Vermittlung im Jobcenter Frankfurt als eine der Schwerpunkt regionen für Langzeitarbeitslo- sigkeit

Die günstige Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre hat Aus- wirkungen auf die Kundenstruktur des Jobcenters; circa 11.200 Personen konnten 2019 im wirtschaftlichen Aufschwung in den Ar- beitsmarkt integriert werden.

Die Kompetenzprofile der Kundinnen und Kunden entsprechen nicht immer den Anforderungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Kreative Ansätze in der Stellenakquise sind daher notwendig, um Betriebe für das Potenzial der arbeitslosen Personen zu gewinnen.

Bei Jobbörsen, Bewerbertagen und Gruppeninformationen werden Personalverantwortliche, Be- werberinnen und Bewerber miteinander in Kontakt gebracht, engagiert und lösungsorientiert bera- ten sowie Beschäftigungschancen und Einstellungsmodalitäten ausgelotet und vereinbart. Oftmals wird eine vorgeschaltete Probetätigkeit genutzt, damit die Beteiligten sich kennen lernen und einen persönlichen Eindruck gewinnen können.

Die Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Kooperation mit dem Jobcenter liegen darin, dass über das Jobcenter vermittelte Bewerberinnen und Bewerber motiviert werden, den vom Job- center begleiteten Bewerbungsprozess konstruktiv umsetzen. Das Jobcenter bereitet diese auf die Beschäftigung vor und kann die Einstellung mit Zuschüssen an Betriebe fördern. Wenn auch nicht

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Die Fachkräfte des Arbeitgeberservice bieten für eine nachhaltige Integration in Beschäftigung eine beidseitige Begleitung während der Einarbeitungszeit an, zum Beispiel in Form von Coaching.

Das Jobcenter Frankfurt ist eine der bundesweiten Schwerpunktregionen „Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit“ und hat sich einer bewerberorientierten Integrationsstrategie verpflich- tet. In der Beratung der Kundinnen und Kunden wird der Fokus auf Motivation, Fähigkeiten und Potenziale, individuelle Zielberufe, Branchen und Firmen gelegt. Schwerpunktregion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Jobcenter sich verpflichtet, innovative Ansätze zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit mit den Kooperationspartnern zu entwickeln und im Sinne von best practice sich mit anderen Jobcentern und Agenturen für Arbeit auszutauschen.

Der Arbeitgeberservice unterstützt die Integrationsfachkräfte an den Standorten durch seine Kennt- nisse und Kontakte zu den Betrieben und Unternehmen und arbeitet mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit eng zusammen, zum Beispiel bei regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Austauschformaten, Jobbörsen und Branchentagen.

5.2. Beschäftigungsförderung nach dem Teilhabechancengesetz

Eines der wesentlichen Ziele des Jobcenters Frankfurt ist die Reduzierung der Anzahl von Langzeit- arbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden. Zu den bewährten Strategien zählen u. a. die Be- schäftigung in Arbeitsgelegenheiten (AGH), in Aktivcentern, die Beratung und Aktivierung einzelner Kundengruppen in gezielten Auftragsmaßnahmen und in der Gewährung von Einstellungszuschüs- sen für Betriebe und Unternehmen.

Mit dem Teilhabechancengesetz ist ein wichtiges Förderinstrument hinzugekommen, das die För- derung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von länger als zwei Jahren Arbeitslosen (§16e SGB II) bzw. von Personen mit über 5 oder 6 Jahren in der Grundsicherung (§16i SGB II) ermöglicht.

Das Teilhabechancengesetz stellt insbesondere für jene Kundengruppen eine langfristige Integra- tionschance dar, die neben der Langzeitarbeitslosigkeit weitere Hemmnisse für einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zum Beispiel einen fehlenden Berufsabschluss, Ältere über 50 Jahre, Men- schen mit Migrations- und Fluchthintergrund oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Erziehende und insbesondere Alleinerziehende.

Betriebe und Unternehmen werden dazu aktiv vom Jobcenter beworben und beraten, um mittels der finanziellen Förderungen langzeitarbeitslose Personen einzustellen bzw. Beschäftigungsmög- lichkeiten für sie zu schaffen. Unterstützt wird das Jobcenter von den Kooperationspartnern in der Region, wie zum Beispiel Kommune, Arbeitsagentur, Industrie- und Handelskammer, Handwerks- kammer, Verbände und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Arbeitgeber- und Arbeitneh- merverbände.

Beide Förderarten haben über die Förderdauer hinaus die nachhaltige und langfristige Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt zum Ziel. Zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses ist ein berufsbegleitendes Coaching vorgesehen. Auch Qualifizierungen während der Einarbeitung sind förderbar. Die bisherigen Vermittlungsergebnisse im Jobcenter Frankfurt zeigen, dass Betriebe und Arbeitsuchende beide vom Teilhabechancengesetz profitieren.

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5.3. Integrationsarbeit für Kundengruppen in spezifischen Lebenssituationen

Das Jobcenter Frankfurt hat in der Beratungs- und Integrationsarbeit verschiedene Kundengrup- pen im Fokus. Neben der Integrationsarbeit im sogenannten Regelgeschäft, dem Team Reha-SB, im Jobcenter Mitte (Wohnsitzlose, Drogenabhängige), im Arbeitgeberservice (Langzeitarbeitslose mit Förderung nach dem Teilhabechancengesetz) und dem Jugendjobcenter gibt es weitere Ange- bote für nachstehend aufgeführte Zielgruppen.

Bedarfsgemeinschaften mit Kindern

Die Betreuung von Kindern bzw. die Familienarbeit stellt Erziehende bei der Vermittlung in den ers- ten Arbeitsmarkt oder bei der Teilnahme an Qualifizierungen vor große Herausforderungen in Bezug auf Zeitmanagement, Flexibilität und Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Jobcenter bietet Erziehen- den Angebote zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familien mit Kindern bis zu 15 Jahren werden beispielsweise von der Fachgruppe ABC (Aktivierung-Beratung-Chancen) betreut. Für junge Mütter mit Kindern unter drei Jahren wird nach dem Konzept „Familienstart“ eine enge und intensive Beratung und Unterstützung angeboten.

Der Fokus auf diese Zielgruppe wird 2020 als wichtiger Beitrag zur Prävention, Integration, Inklusion und sozialen Teilhabe fortgeführt.

Die bestehenden Fachkonzepte diesbezüglich wurden weiterentwickelt, sind zu Jahresbeginn in ei- nem Konzept „Bedarfsgemeinschaft mit Kindern/Frauenförderung“ zusammengefasst und werden in der Folge umgesetzt. Kernpunkte sind der ganzheitliche sozialraumorientierte Ansatz mit Fokus auf Prävention und Frauenförderung sowie die sogenannte „Biografiearbeit“ mit den Erziehenden, um Arbeitslosigkeit an die Kinder nicht zu vererben und Armut von Frauen im Alter zu begegnen.

Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt

Im SGB II ist die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt gesetzlich ver- ankert, die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ausdrücklich als durchgängiges Prinzip zu verfolgen (SGB II § 1 Absatz 2).

Das Jobcenter hat somit in der Integrations- und Beratungsarbeit die unterschiedlichen Lebens- situationen und Interessen von Frauen und Männern gleichermaßen zu berücksichtigen. Es bietet dazu u. a. spezielle Fördermaßnahmen an, die insbesondere die beruflichen Chancen von Frauen verbessern und bestehende Benachteiligungen am Arbeitsmarkt korrigieren.

Die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) des Jobcenters beraten in diesem Zusammenhang arbeitsuchende Kundinnen und Kunden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie haben die Digi- talisierung der Arbeitswelt im Blick und arbeiten darauf hin, dass Kundinnen des Jobcenters in Bezug auf die Auswirkungen der Arbeitswelt 4.0 gleichgestellt partizipieren können. Neue digitale Kommunikations- und Arbeitsformen verändern Arbeitsorte und Arbeitszeiten, wobei sich durch die Flexibilisierung der Arbeit die Integrationschancen für erziehende Frauen in vielen Branchen verbessern.

Mit gezielten Informationsveranstaltungen informieren die BCA Frauen und Männer mit Erziehungs- aufgaben oder mit pflegenden Angehörigen, um sie für eine Arbeitsaufnahme oder eine Qualifizie- rung zu motivieren. Die BCA bringen durch ihr regionales Netzwerk arbeitsmarktrelevante Infor- mationen in die Organisation ein und setzen mit den kooperierenden Einrichtungen neue Impulse zur stetigen Verbesserung der Chancen für diese Zielgruppe. Intern unterstützen sie die Fach- und Führungskräfte des Jobcenters bei der Umsetzung des Gleichstellungsprinzips in der Praxis.

(19)

Gesundheitsprävention für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Im Jobcenter Frankfurt werden derzeit ca. 8.000 Kundinnen und Kunden mit gesundheitlichen Be- einträchtigungen beraten und betreut. Für diese entwickelt das Jobcenter Angebote zur Gesund- heitsprävention, zur Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensweise und zur Steigerung der Erwerbsfähigkeit. Dies geschieht zum Beispiel in einer persönlichen Gesundheitsberatung oder einem individuellen Coaching-Angebot.

Seit November 2019 erfolgt dieser Ansatz im Rahmen des Projektes „Pro Gesundheit (proGes) – Aktivierung und Begleitung – Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben“ mit dem Ziel, präventiv drohenden, sich möglichweise entwickelnden chronischen Erkrankungen oder Behinde- rungen entgegenzuwirken.

Teil des Projekts ist, die Kenntnisse und Beratungskompetenzen der Integrationsfachkräfte hin- sichtlich gesundheitlicher Einschränkungen von Kundinnen und Kunden zu erweitern. In Koopera- tion mit dem für die wissenschaftliche Begleitung beauftragten Institut für Technologie und Arbeit e.V. werden während der Projektlaufzeit geeignete Aktivitäten entwickelt und umgesetzt.

Das Projektteam rehapro hat eine Laufzeit von fünf Jahren, besteht aus einer Projektkoordination und 16 (Gesundheits-)Coaches und ist am Standort Ost angesiedelt. Hier arbeiten die Coaches eng mit dem dort ansässigen Reha-SB-Team des Jobcenters zusammen. Auf der Homepage wird dieser Projektansatz mit weiterführenden Informationen vorgestellt.

Personen mit Flucht- und Migrationshintergrund

Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit ist für Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in besonderem Maße erschwert, da in den meisten Fällen die Deutschkenntnisse nicht für den Arbeitsmarkt ausreichen oder im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt sind. Zudem haben einige Geflüchtete in ihren Herkunftsländern teilweise nur geringes schulisches Lernen absolviert.

Die Förderung von Deutschkenntnissen ist Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Jobcenter Frankfurt ist mit dem BAMF und den lokalen Anerkennungserstberatungs- stellen gut vernetzt und bietet Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund einen friktionslo- sen Zugang zu den vom BAMF geförderten Sprachkursen.

Darüber hinaus ist die berufsspezifische Sprachförderung ein Bestandteil in einigen aktivierenden und qualifizierenden Eingliederungsmaßnahmen. Diese Form der Sprachförderung ermöglicht den Teilnehmenden, ihre Deutschkenntnisse in der praktischen Tätigkeit zu erweitern und berufsbezo- gen anzuwenden.

Das Jobcenter Frankfurt kooperiert u. a. mit einem über das hessische Förderprogramm „Sozial- wirtschaft integriert“ geförderten Bildungsanbieter, welcher die Kundinnen und Kunden mit Mig- rationshintergrund längerfristig auf eine Ausbildung vorbereitet, jedoch auch einen kurzen Weg in Beschäftigung ermöglicht und zulässt. Diese Maßnahme verbindet den spezifischen Betreuungs- ansatz mit einer Beratung und Hinführung zu Gesundheitsberufen mit einer hohen Nachfrage an Fachkräften. Personen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erhalten im För- derprojekt auf Gesundheitsberufe ausgerichteten Deutschunterricht.

(20)

6. Maßnahme- und Bildungszielplanung

Bei der Planung der notwendigen arbeitsmarktfördernden Maß- nahmen zur Qualifizierung, Aktivierung, Vermittlung und Beschäf- tigtenförderung sind die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden sowie die Bedarfe des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und auf- einander abzustimmen.

Die Basis für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ist in vielen Fällen eine Qualifizierung der Kundinnen und Kunden. Es kann sich hier um Anpassungsqualifizierungen zur Auffrischung oder Erweiterung bestehender beruflicher Kenntnisse handeln oder auch um eine umfangreiche Qualifizierung mit dem Ziel des Erwerbs eines Berufsabschlusses.

Neben Gruppenfortbildungen, die das Jobcenter Frankfurt eigenständig plant und in Ausschrei- bungsverfahren vergibt, können Kundinnen und Kunden Gutscheine für die unterschiedlichsten Bildungsangebote erhalten.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass eine sehr bewerberorientierte Beratung zur Umsetzung von Qualifizierung erforderlich ist, um das Ziel einer sinnvollen und nachhaltigen Qualifizierung für die Kundinnen und Kunden zu erreichen. Um diesen Prozess unter Berücksichtigung der Arbeits- marktchancen so individuell wie möglich zu gestalten, sieht das Jobcenter Frankfurt erstmalig 2020 von einer festen Zuordnung zu Bildungszielen ab.

Insgesamt hat das Jobcenter die Ausgabe von mindestens 900 Gutscheinen finanziell beplant, davon mindestens 215 für Qualifizierungen mit einem Berufsabschluss.

Ein Teil der Kundinnen und Kunden ist aus den unterschiedlichsten Gründen nicht unmittelbar in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hier bietet der Bereich der Aktivierungsmaßnahmen vielfältige Un- terstützungsmöglichkeiten. Dies können zum Beispiel Maßnahmen für Erziehende oder Aktivcenter mit beruflicher Orientierung und Erprobung sein. Auch Maßnahmen mit Gesundheitsförderung im gesetzlich möglichen Rahmen stehen zur Verfügung.

Für diejenigen, welche gezielte Unterstützung bei der direkten Integration in den Arbeitsmarkt be- nötigen, werden Vermittlungsmaßnahmen angeboten.

Im Rahmen der Beschäftigtenförderung werden unter anderem die verschiedenen Förderungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wie zum Beispiel Eingliederungszuschuss, Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz, Einstiegsqualifizierungen (als Vorbereitung für eine Berufsausbildung) oder Arbeitsgelegenheiten (AGH) abgedeckt.

Die Grafik zeigt die Aufteilung der vier unterschiedlichen Bereiche innerhalb des Gesamtbudgets:

(21)

7. Arbeitsmarkt

7.1. Trends und Entwicklungen am Arbeitsmarkt Frankfurt

Die positive Entwicklung des Frankfurter Arbeitsmarktes hat sich 2019 fortgesetzt, die sozialversi- cherungspflichtige Beschäftigung in der Stadt ist auf 602.428 Personen gestiegen (März 2019), 73 Prozent davon arbeiten in Vollzeit.

Die aktuelle Beschäftigungslage ist trotz des geringen Wirtschaftswachstums und der konjunk- turellen Eintrübungen relativ robust. Die Prognose des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs- forschung) vom Januar 2020 geht von einer Zweiteilung der Wirtschaftsentwicklung aus, mit einer Schwächung der Exportindustrie und einer vom Konsumsektor getragenen positiven Binnenkon- junktur. Arbeitsmarkt und Beschäftigung werden demnach weiterhin stabil bleiben, auch wenn die Arbeitslosenzahlen ggf. leicht ansteigen sollten.

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Bereich des SGB II bleibt abzuwarten. Die Integrationsarbeit des Jobcenters bleibt aufgrund oftmals fehlender Berufsabschlüsse der Kundinnen und Kunden, bestehender Langzeitarbeitslosigkeit und des Strukturwandels durch Globalisierung und Digitali- sierung anspruchsvoll und herausfordernd.

Auf den folgenden Seiten sind einige wesentliche Zahlen und Diagramme zum Arbeitsmarkt Frank- furt mit Fokus auf das SGB II aufgeführt.

Beschäftigte am Arbeitsort Frankfurt am Main am (31.03.2019)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort1) nach der Arbeitszeit2)3) Frankfurt am Main, Stadt (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)

Zeitreihe, jeweils zum 30.6., 2019 zum 31.03.

410.071 419.022 414.841 401.018 386.168 380.803 379.956 387.098 398.171 397.064 391.342 383.272 391.831 395.526 403.142 407.550 415.809 439.990 66.174 68.576 70.611

70.029

72.562 76.005 78.847 83.235 87.583 90.699 97.386 112.415 119.200 123.969 130.973 138.653 144.509 149.017 162.438 477.878 489.310 487.188 472.986 460.627 458.919 460.914 472.328 487.844 489.964 491.084 497.020 509.462 516.239 528.007 541.805 552.059 564.826

602.428

Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 15.01.2020, Statistik-Service Südwest

1) Arbeitsort (AO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

2) Eine rückwirkende Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 hat in der Gliederung nach beruflicher Tätigkeit zu einer Erhöhung des Bestands sozialversicherungspflichtig Beschäftigter v.a. im Berufsbereich „8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erzie- hung“ geführt. Die hauptsächliche Ursache ist die Erweiterung um Beschäftigte, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Außerdem hat die Erweiterung um Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte einen Anstieg in der Kategorie „ohne Angabe“ bewirkt.

3) Für die Tätigkeit nach der KldB 2010 sind Vergleiche mit dem Vormonat, -quartal bzw. -jahr derzeit nicht sinnvoll. Ursache dafür sind die Beschäftigten, für die keine Angabe hierzu vorliegt. Aufgrund von Änderungen im Meldeverfahren ist deren Anzahl am aktuellen

Rand deutlich gesunken.

(22)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort1) nach Berufsbereichen (KldB 2010)2)3) Stadt Frankfurt am Main (aktueller Gebietsstand)

Stichtag: 30.06.2019

Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,7 Verwalt.

196.596

5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit

106.245 8 Gesundheit,

Soziales, Lehre u.

Erziehung Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tou6

rismus 63.984

2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung

56.249 4 Naturw issenschaft, Geografie,

Informatik 39.119

9 Geistesw issenschaften, Kultur,Gestaltung

27.382

Bau,Architektur,Vermessung,3 Gebäudetechn.

25.047

Sonstige4) 3.725

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 15.01.2020, Statistik-Service Südwest

1) Arbeitsort (AO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

2) Eine rückwirkende Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 hat in der Gliederung nach beruflicher Tätigkeit zu einer Erhöhung des Bestands sozialversicherungspflichtig Beschäftigter v.a. im Berufsbereich „8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erzie- hung“ geführt. Die hauptsächliche Ursache ist die Erweiterung um Beschäftigte, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Außerdem hat die Erweiterung um Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte einen Anstieg in der Kategorie „ohne Angabe“ bewirkt.

3) Für die Tätigkeit nach der KldB 2010 sind Vergleiche mit dem Vormonat, -quartal bzw. -jahr derzeit nicht sinnvoll. Ursache dafür sind die Beschäftigten, für die keine Angabe hierzu vorliegt. Aufgrund von Änderungen im Meldeverfahren ist deren Anzahl am aktuellen

Rand deutlich gesunken.

4) Summe aus „0 Militär“, „1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau“ und „keine Angaben“

(23)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort1) nach dem Berufsabschluss2)3) Stadt Frankfurt am Main (aktueller Gebietsstand)

Stichtag: 30.06.2019

ohne beruflichen Ausbildungsabschluss

12,9%

mit beruflichem Ausbildungsabschluss

43,2%

akademischer Abschluss 29,5%

keine Angabe 14,4%

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 15.01.2020, Statistik-Service Südwest

1) Arbeitsort (AO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

2) „mit anerkanntem Berufsabschluss“ ist die Summe aus „mit anerkanntem Berufsabschluss“ und „Meister-/Techniker-/gleichwertiger

Fachschulabschluss“.

3) „mit akademischem Abschluss“ ist die Summe aus „Bachelor“, „Diplom/Magister/Master/Staatsexamen“ und „Promotion“.

(24)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits-1) und Wohnort2) mit Pendlerdaten3) Stadt Frankfurt am Main (aktueller Gebietsstand)

Stichtag: 30.06.2019

Arbeitsort=Wohnort 214.504

Arbeitsort=Wohnort 214.504

Auspendler 100.930

Einpendler 387.518

315.445 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wohnort

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeitsort

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 15.01.2020, Statistik-Service Südwest

1) 1) Arbeitsort (AO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

2) Wohnort (WO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort.

3) Regional nicht zuordenbare Fälle sind in den Pendlerangaben nicht enthalten.

(25)

Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenquote in Frankfurt ist 2019 im Jahresverlauf über beide Rechtskreise SGB II und SGB III von 5,2 Prozent auf 5,0 Prozent gesunken, wobei die Quote im SGB III mit 1,8 Prozent gleichgeblieben ist, während im SGB II ein Rückgang von 3,3 Prozent auf 3,2 Prozent zu verzeich- nen ist. Jedoch ist von September bis Dezember 2019 jeweils ein Zuwachs von jeweils 0,1 Prozent eingetreten.

Arbeitslosenquoten1) nach Rechtskreis2)

Stadt Frankfurt am Main (aktueller Gebietsstand) Zeitreihe

1,8 1,9 1,8 1,8 1,7 1,7 1,9 1,8 1,7 1,8 1,7 1,8

3,3 3,3 3,3 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2

3,1 3,1 3,1 3,2

Januar 2019 Februar

2019 März 2019 April 2019 Mai 2019 Juni 2019 Juli 2019 August 2019 September 2019 Oktober

2019 November

2019 Dezember 20219

SGB II SGB III

5,2 5,2

5,1 5,0

4,9 4,9 5,1 5,0

4,8 4,9

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 15.01.2020, Statistik-Service Südwest 1) Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

2) Die Arbeitslosenquote kann in die beiden Komponenten anteilige Arbeitslosenquote SGB II und anteilige Arbeitslosenquote SGB III zerlegt werden. Dabei werden die Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III jeweils auf alle zivilen Erwerbspersonen bzw.

auf alle abhängigen zivilen Erwerbspersonen bezogen. Die Summe der beiden anteiligen Einzelquoten ergibt die Gesamtquote. Die anteiligen Quoten beantworten die Frage, wie sich die Arbeitslosigkeit auf die beiden Rechtskreise verteilt.

Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt.

Die für das SGB II relevanten offenen Stellen befinden sich weiterhin in den Branchen Handel, Ver- kehr – Logistik, Tourismus, Unternehmensorganisation, Schutz und Sicherheit, Gesundheit und Ge- bäudemanagement. Hier stehen einer nennenswerten Zahl von Stellen zahlreiche Arbeitssuchende gegenüber.

(26)

Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II und gemeldeten Arbeitsstellen nach Berufsgruppe – TOP 20 bei Arbeitslosen

Stadt Frankfurt am Main (aktueller Gebietsstand)

Jahresdurchschnitt 2019

2.000 1.755

1.367 1.191 1.075 794

638 633 499 344 260 222 170 160 140 138 132 126 115 104

354 252

649

1.832 712

388

642

931 449

179 342 242 101

449 250

581 351

40

681 201

15 0 54 Reinigungsberufe

62 Verkaufsberufe 51 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.) 71 Berufe Unternehmensführung,-organisation 29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 53 Schutz-,Sicherheits-, Überwachungsberufe 52 Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten 83 Erziehung,soz.,hauswirt.Berufe,Theologie 82 Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint.

34 Gebäude- u. versorgungstechnische Berufe 33 (Innen-)Ausbauberufe 81 Medizinische Gesundheitsberufe 92 Werbung,Marketing,kaufm,red.Medienberufe 26 Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe 25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 12 Gartenbauberufe, Floristik 43 Informatik- und andere IKT-Berufe 61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe 23 Papier-,Druckberufe, tech.Mediengestalt.

Keine Angabe

Alo SGB II

Gemeldete Arbeitsstellen

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 15.01.2020, Statistik-Service Südwest

(27)

Ausbildungsmarkt in Frankfurt am Main

Gegenüber dem Vorjahr (Okt. 2017 – Sept. 2018) ist Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen im Berichtsjahr 2018/2019 mit 4.164 nahezu gleichgeblieben (-6). Die Zahl der gemeldeten Bewerbe- rinnen und Bewerber für Ausbildungsstellen ist dagegen deutlich um circa 200 auf 4.078 gesunken.

Auf 100 Ausbildungsstellen kommen rechnerisch 98 Ausbildungssuchende.

Seit Beginn des Berichtsjahres1) gemeldete Berufsausbildungsstellen und Bewerber für

Berufsausbildungsstellen

Stadt Frankfurt am Main (aktueller Gebietsstand) ausgewählte Berichtsjahre

4267

4078

4170 4164

2017/18 2018/19

Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen Gemeldete Berufsausbildungsstellen

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 30.11.2018, Statistik-Service Südwest

1) Im Ausbildungsmarkt läuft das Berichtsjahr stets vom Oktober bis zum September des Folgejahres. Bewerber und Ausbildungsstel- len werden monatlich als kumulierte Zugänge ausgewiesen.

(28)

Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen – Top 10

Beruf Anzahl Anteil in Prozent

Insgesamt 4.164 100,0

Kaufmann/-frau im Einzelhandel 356 8,5

Kaufmann/-frau – Büromanagement 222 5,3

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r 158 3,8

Bankkaufmann/-frau 130 3,1

Hotelfachmann/-frau 120 2,9

Verkäufer/in 110 2,6

Kaufmann – Spedition/Logistikdienstl. 101 2,4

Mechatroniker/in 99 2,4

Medizinische/r Fachangestellte/r 99 2,4

Elektroniker/in für Betriebstechnik 93 2,2

übrige Berufe 2.676 64,3

Erstellungsdatum: 30.11.2018, Statistik-Service Südwest

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen – Top 10 –

Beruf Anzahl Anteil in %

Insgesamt 4.078 100,0

Kaufmann/-frau - Büromanagement 399 9,8

Verkäufer/in 307 7,5

Kaufmann/-frau im Einzelhandel 272 6,7

Medizinische/r Fachangestellte/r 270 6,6

Kfz.mechatroniker - PKW-Technik 182 4,5

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r 100 2,5

Fachinformatiker-Anwendungsentwicklung 87 2,1

Automobilkaufmann/-frau 82 2,0

Fachinformatiker/in - Systemintegration 80 2,0

Hotelfachmann/-frau 80 2,0

übrige Berufe 2.219 54,4

Erstellungsdatum: 10.12.2019, Statistik-Service Südwest

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

(29)

Kundenstruktur Jobcenter Frankfurt

Im November 2019 waren 65.677 Personen in der Grundsicherung Jobcenter Frankfurt gemeldet.

Dies entspricht einem Anteil von circa 9 Prozent der Einwohnerschaft in Frankfurt am Main. Die Gesamtzahl der Leistungsbeziehenden im SGB II teilt sich auf in 43.345 erwerbsfähige leistungs- beziehende Personen und 19.344 Sozialgeldbeziehende (überwiegend Kinder unter 15 Jahre). Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren Ende 2019 12.764 Personen arbeitslos. Dies ent- spricht einer Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent im SGB II Frankfurt. Die Zahl der Langzeitarbeits- losen ging 2019 deutlich um 12,9 Prozent bzw. 739 Personen von 5,724 auf 4.985 zurück.

Der Anteil der Frauen an allen Arbeitslosen liegt unverändert bei circa 46 Prozent, die Anzahl der alleinerziehenden Arbeitslosen ist mit 1.583 Personen bzw. 12,4 Prozent leicht rückläufig (-39).

Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen ist um 11,0 Prozent auf 653 Personen gesunken.

Personen gelten als schwerbehindert, wenn sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben oder diesen gleichgestellt sind.

Die Lebenshaltungskosten in der Stadt steigen stetig. Das führt dazu, dass auch erwerbstätige Personen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Anspruch nehmen müssen.

Dennoch ist die Zahl der Personen im Bezug von SGB II mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit um circa 1.000 auf 12.365 gesunken, dies entspricht einem Rückgang um 7,5 Prozent.

Die nachfolgende Tabelle bietet eine Gesamtübersicht über ausgewählte Kundenzahlen des Job- centers Frankfurt.

(30)

Merkmal Monatswert Veränderung

Vorjahresmonat Anteile in % absolut in %

Bedarfsgemeinschaften 9 32.658 -3.126 -8,7 100

Personen in Bedarfsgemeinschaften 2 65.677 -5.922 -8,3 100

Sozialgeldbezieher (nichterwerbsfähig) 2 19.344 -1.626 29,5

erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 2 43.345 -4.387 -9,2 100

Langzeitleistungsbeziehende 2,9 32.037 -900 -3,1 73,9

ELB mit Erwerbseinkommen 9 12.365 -999 -7,5 27,2

Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit 9 11.637 -924 -7,4 25,6

bis 450 € 4.466 -309 -6,5 9,8

451 – 850 € 2.741 -330 -10,7 6,0

851 – 1.300 € 2.688 -115 -4,1 5,9

über 1.300 € 1.742 -170 -8,9 3,8

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 9 798 -82 -9,3 1,8

Arbeitslose SGB II 2 12.764 -664 -4,9

Arbeitslosenquote 2 3,2 -0,1

arbeitslose Jugendliche unter 25 2 1.086 -119 -9,9 8,5

arbeitslose Männer 2 6.912 -394 -5,4 54,3

arbeitslose Frauen 2 5.852 -270 -4,4 45,7

arbeitslose Ausländer 2 6.825 -106 -1,5 53,5

Langzeitarbeitslose 2, 7 4.985 -739 -12,9 39,1

arbeitslose Schwerbehinderte 2 673 -83 -11,0 5,3

alleinerziehende Arbeitslose 2, 3 1.583 -39 -2,4 12,4

Unterbeschäftigung SGB II 2, 5 20.111 -495 -2,4

Offene Arbeitsstellen SGB III 2, 6 10.531 -1.650 -13,5

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Dezember 2019

2) November 2019

3) Alleinerziehende sind Elternteile, die ohne Partner mit mindestens einem minderjährigen ledigen Kind in einer

Bedarfsgemeinschaft zusammenleben

4) „Kontext Fluchmigration“ umfassen drittstaatenangehörige Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung.

5) Unterbeschäftigung im engeren Sinne

(inkl. Personen in Maßnahmen, in Qualifizierung, in Arbeitsgelegenheiten, kurzfristige Arbeitsunfähigkeit usw.)“

6) Bei der Agentur für Arbeit Frankfurt gemeldete offene Arbeitsstellen 7) Arbeitslos ein Jahr und länger

8) In den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug SGB II 9) August 2019

(31)

7.2. Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung des Jobcenters mit Arbeitsmarktakteuren

Das Jobcenter Frankfurt pflegt regelmäßige Kontakte zu Arbeitsmarktakteuren und Netzwerk- partnern. Für den fachlichen Austausch sind Mitarbeitende in unterschiedlichen Funktionen zu- ständig, zum Beispiel sind die Beauftragte für Migration und Soziales, die Beauftragten für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) und der Referent der Geschäftsführung in unterschiedlichen Arbeitskreisen und Austauschformaten der Stadt und der Region aktiv. Auf Stadtteil-Ebene halten persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Arbeitskontakte zu den Sozialrathäusern des Jugend-und Sozialamtes, zu Beratungseinrichtungen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Mittels regelmäßiger Pressemitteilungen informiert das Jobcenter Frankfurt die Öffentlichkeit so- wie Kundinnen und Kunden. Bei besonderen Ereignissen oder Aktivitäten finden Pressegespräche statt. Durch diesen Austausch, Diskussionen und auch Fragestellungen wird die Arbeit des Job- centers als Dienstleister transparent für die Öffentlichkeit, die Kundinnen und Kunden und auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Zum Austausch mit Betrieben und Personalverantwortlichen hat sich das sogenannte „Arbeits- marktfrühstück“ bewährt, das jährlich im Frühjahr stattfindet und aktuelle Informationen für Ar- beitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Sozialpartner bereithält, und individuelle Fragen und Anregungen der Betriebe und Unternehmen aufnimmt. Das Netzwerk stärkt und verstetigt die Ko- operation des Jobcenters mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

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