• Keine Ergebnisse gefunden

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021"

Copied!
18
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

JOBCENTER FRANKFURT (ODER)

1 5 . F E B R U A R 2 0 2 1 I N T E R N / E X T E R N

Arbeitsmarkt- und

Integrationsprogramm 2021

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG / VORWORT ... 3

2. GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE ... 5

3. KONJUNKTUR- UND ARBEITSMARKTENTWICKLUNG ... 6

3.1 Konjunktur ... 6

3.2 Arbeitsmarkt ... 6

4. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG ... 7

4.1 Junge Kundinnen / Kunden U30 ... 7

4.2 Alleinerziehende Kundinnen / Kunden ... 7

4.3 Kundinnen / Kunden im Langzeitleistungsbezug ... 8

4.4 Langzeitarbeitslose Kundinnen / Kunden ... 8

4.5 Kundinnen / Kunden ohne Berufsabschluss ... 9

4.6 Kundinnen / Kunden mit Migrationshintergrund ... 10

5. INVESTITIONEN ... 11

5.1 Personalressourcen ... 11

5.2 Eingliederungsbudget ... 11

6. PERFORMANCEPOTENZIAL ... 13

7. WIRKUNG / ZIELE ... 16

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 18

(3)

1. Einleitung / Vorwort

Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm legt das Jobcenter Frankfurt (Oder) unter Einbeziehung seiner beiden Träger fest, mit welchen Strategien, Ressourcen und ausgewählten Maßnahmen der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele erreicht werden sollen.

„Aufgeschlossen, flexibel und agil“

Was macht die Arbeit in dem östlichsten Jobcenter (gE) Deutschlands in Frankfurt (Oder) aus? Hier geht man neue Wege, um Kundinnen und Kunden schnell und umfassend zu be- dienen.

Doch zunächst einige interessante Daten und Fakten zu unserer Stadt, die im öffentlichen Bewusstsein immer ein wenig im Schatten des „anderen Frankfurt" steht - ganz zu Unrecht, meine ich als Geschäftsführer des Jobcenters.

„Frankfurt (Oder), genannt auch Frankfurt an der Oder, ist eine am Westufer der Oder gele- gene kreisfreie Stadt im östlichen Brandenburg. Die polnische Nachbarstadt Słubice entstand 1945 aus dem Frankfurter Stadtteil Dammvorstadt.“

„Die Stadt Frankfurt (Oder) ist gemeinsam mit ihrer Doppelstadt Słubice Preisträgerin im bun- desweiten Innovationswettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ 2016. Zum Thema „NachbarschafftInnovation – Gemeinschaft als Erfolgsmodell“ liefert das Projekt „Eu- ropäische Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice“ in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie sich ein Standort an der deutsch-polnischen Grenze durch die geschickte Kooperation zweier Städte stärken lässt.

Zwei Städte, die ein Fluss und eine Landesgrenze trennen – und die dennoch immer mehr zusammenwachsen: Frankfurt (Oder) und Słubice stärken ihren Standort durch Kooperatio- nen und gemeinsame Projekte. In der „Modellstadt für die europäische Einigung“ besuchen Kinder beispielsweise zweisprachige Kitas und Schulprojekte. Die Europa-Universität Vi- adrina und die Adam-Mickiewicz-Universität Poznań planen den Aufbau einer gemeinsamen Fakultät. Und nicht nur Bildung, sondern auch Wirtschaft, Infrastruktur, Verwaltung und Standortmarketing gehen die beiden Städte gemeinsam an – von der Verbindung der Fern- wärmenetze, einer gemeinsamen Buslinie bis hin zur Einführung einer einheitlichen touristi- schen Dachmarke.“

Seit 1999 führt Frankfurt die Zusatzbezeichnung „Kleiststadt“ nach dem berühmten Dramati- ker Heinrich von Kleist. Mit der Neugründung der Europa-Universität Viadrina 1991 ist Frank- furt (Oder) wieder eine Universitätsstadt, die Studierende aus über 100 Nationen anzieht.

Besonderheiten des Jobcenters

 aufgrund der geografischen Lage

Die direkte Grenzlage zu Polen führt dazu, dass unter den Kundinnen und Kunden des Jobcenters auch ca. 313 Menschen (Leistungsbezieher) mit polnischer Staatsangehö- rigkeit zu finden sind. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU stehen

(4)

ihnen die Dienstleistungen des Jobcenters zur Verfügung. Nicht immer eine leichte Aufgabe, denn dieser Personenkreis ist aufgrund häufig fehlender Deutschkenntnisse oft nicht leicht zu vermitteln. Andererseits war man von daher auch schon vor der

„Flüchtlingswelle 2015“ gewöhnt, mit dieser Herausforderung umzugehen. Den Zuzug von geflüchteten Menschen sehe ich im Übrigen positiv, denn sie kompensieren zu- mindest teilweise den Wegzug eines großen Teils der Einwohnerschaft seit der Wende.

 aufgrund der Sozialstruktur

In Frankfurt (Oder) ist der Anteil von Bedarfsgemeinschaften mit vielfältigen Vermitt- lungshemmnissen hoch. Oft stellt die familiäre Situation ein Hindernis für die Arbeits- aufnahme dar.

Als LZA-Schwerpunktregion (Region mit Schwerpunkt bei der Betreuung und Beratung von langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden) möchte das Jobcenter Frankfurt (O- der) an den Ursachen ansetzen, um einer langen Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Es sol- len den langzeitarbeitslosen Menschen und den Familienbedarfsgemeinschaften Wege aufgezeigt werden, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder gar zu beenden.

Vor diesem Hintergrund nutzt unser Jobcenter seit September 2015 das „Brandenbur- ger Arbeitsmarktprojekt", das der „Förderung der Integrationsbegleitung von Langzeit- arbeitslosen und Familien in besonderen Bedarfslagen" dient. Das Projekt wird in Ko- operation mit dem Land Brandenburg durchgeführt und durch den Europäischen Sozi- alfond (ESF) mitfinanziert.

Auch im Jahre 2021 wird dieses Projekt in bewährter Kooperation fortgesetzt. Mit indi- viduellen Coachings und sozialpädagogischer Begleitung unter Berücksichtigung der Stärkung und Festigung des Zusammenlebens in der Familie sowie mit ganzheitlich konzipierten Unterstützungsmodulen soll die Integrationsarbeit gefördert und die Be- schäftigungsfähigkeit erhöht werden. Die enge Vernetzung mit den kommunalen Stel- len und lokalen Trägern wird zu guten Integrationserfolgen führen.

 Was ist sonst noch wichtig?

Für mich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Kern unseres Handelns die Ausrichtung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden.

Trotz der Kontaktbeschränkungen, die alle Bürgerinnen und Bürger seit Beginn der Corona-Krise erfahren und die uns wohl auch noch in 2021 weiter begleiten werden, sind wir weiter für unsere Kundinnen und Kunden da.

Der Ausbau unserer digitalen Angebote wird deshalb auch weiter forciert. Bereits seit Mai 2019 können Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen online er- folgen. Wir haben inzwischen in der ersten Etage in unserem Hause ein WLAN einge- richtet. Ab Februar 2021 wollen wir mit der Videoberatung starten. Weitere Angebote, wie z.B. die Onlineterminierung oder eine App, sind geplant.

Frank Mahlkow Geschäftsführer

(5)

2. Geschäftspolitische Schwerpunkte

Thematisch und inhaltlich steht die Planung 2021 für die Kontinuität der guten Arbeit im Job- center in den letzten Jahren.

Auch dieses Mal geben die geschäftspolitischen Ziele der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Frankfurt (Oder) mit der Reduzierung der Hilfebedürftigkeit, der Erhöhung der Integra- tionen und der Reduzierung des Langzeitleistungsbezugs einen klaren Rahmen vor.

Unter Beachtung der im Vorwort erwähnten besonderen Rahmenbedingungen von Frankfurt (Oder) stelle ich Ihnen für 2021 die folgenden geschäftspolitischen Schwerpunkte vor:

1. Junge Kundinnen und Kunden U30 (U30 = vor Vollendung des 30. Lebensjahres) 2. (Allein-) Erziehende Kundinnen / Kunden

3. Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug 4. Langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden

5. Kundinnen und Kunden ohne Berufsabschluss 6. Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund

Unsere operativen Maßnahmen beziehen sich in diesem Rahmen auf die oben genannten geschäftspolitischen Schwerpunkte. Die Erhöhung der Integrationsquote besitzt für das Jahr 2021 die höchste Priorität.

Auch in diesem Jahr wollen wir die Kundinnen und Kunden bei ihren individuellen Herausfor- derungen abholen.

Das erfordert von allen Mitarbeitenden persönlichen Einsatz und Flexibilität. Insbesondere gilt es zum einen neue Wege der Kontaktmöglichkeiten zu erschließen, die aus den Gründen des Infektionsschutzes erforderlich sind.

Zum anderen wollen wir frühzeitig auf die pandemiebedingten konjunkturellen und arbeits- marktbezogenen Veränderungen durch aktive Beratung der Kundinnen und Kunden sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einwirken.

Dazu gehört nicht nur ein ständiges Hinterfragen und Anpassen an aktuelle Gegebenheiten von Kundenstrategien, sondern auch eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Nachjustierung des Geschäftsplans.

Unser Anspruch ist es dabei, gemeinsam mit jeder einzelnen Kundin / mit jedem einzelnen Kunden eine für ihn passgenau zugeschnittene Integrationsstrategie zu erarbeiten und für eine erfolgreiche Umsetzung dieser, Angebote zu machen. Häufig unterstützt ein Angebot dabei gleich mehrere integrationsfördernde Effekte auf eine Kundin / einen Kunden.

Die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des Jobcenters, insbesondere die Mitarbeiterinnen / Mitar- beiter der operativ ausgerichteten Teams, haben mit Unterstützung des Bereiches Control- ling/Finanzen aktiv am Planungsprozess mitgewirkt.

(6)

3. Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung

2020 war ein eher durchwachsenes Jahr für die weitere regionale Entwicklung.

Die Corona-Einschränkungen haben den Arbeitsmarkt getroffen, aber nicht aus der Bahn ge- worfen. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,5 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019.

Der moderate Anstieg der Arbeitslosenzahlen ist auf den konsequenten Einsatz von Kurzar- beitergeld zurückzuführen. Dadurch konnten viele Arbeitsplätze von Beschäftigten in der Re- gion erhalten bleiben.

3.1 Konjunktur

Hinweise auf die Lage der Konjunktur und Dynamik des Arbeitsmarktes geben die folgenden Beispiele:

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3% gesunken. Dies entspricht einer Abnahme um 365 Beschäftigte (von 28.703 im Jahr 2019 auf 28.338 im Jahr 2020 [jeweils zum 30.06. des Jahres]).

Von allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten arbeiten in Frankfurt (Oder) 88,0 % im Dienstleistungsbereich. Leitbranchen sind Verwaltungen, Pflege, Call Center und Logistik.

Von Kurzarbeit sind vor allem die Bereiche Gastgewerbe, Einzelhandel, die Kulturbranche und körpernahe Dienstleistungen betroffen.

Während sich insbesondere diese Branchen mit Einstellungen zurückhielten, bauten andere Bereiche Personal auf, etwa in der Pflege, in der öffentlichen Verwaltung oder im Post- und Kurierwesen.

Die regionalen Unternehmen meldeten 2020 für Frankfurt (Oder) einen Personalbedarf von insgesamt 1.572 Stellen. Das entspricht einem Rückgang von 355 oder 18,4 % gegenüber dem Vorjahr.

3.2 Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt in Frankfurt (Oder) ist durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren geprägt:

1. Einflussfaktor geografische Lage:

 extrem hohe Einpendlerquote (höchste im Land Brandenburg), hohe Auspend- lerquote

 Sprachbarrieren

 Arbeitsmarkt Polen wegen Lohngefälle nicht vermittelbar

2. Einflussfaktor Arbeitgeberinnenstruktur / Arbeitgeberstruktur:

 Positiver Impuls durch die Neuansiedlung von Tesla in Grünheide und die zu erwartenden neuen Beschäftigungsmöglichkeiten bei dem US-Autobauer selbst und bei den Zulieferern

 Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im produ- zierenden Bereich

 Einstellungschancen für Langzeitarbeitslose (LZA) gering

 Branchenschwerpunkt hauptsächlich im Dienstleistungssektor

Die nur begrenzt zu ändernden Einflussfaktoren des Arbeitsmarkts in Frankfurt (Oder) limitie- ren die Möglichkeiten einer offensiveren Herangehensweise des Jobcenters.

(7)

4. Strategische Ausrichtung

4.1 Junge Kundinnen / Kunden U30

Seit der Einführung der Jugendberufsagentur (JBA) in 2014 ist diese der Anlaufpunkt für Schüler, Jugendliche und Kundinnen / Kunden unter 25 Jahren. Die Entwicklung zeigt, dass der Einstieg in das Berufs- und Arbeitsleben immer später erfolgt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2020 der intensiv zu betreuende Personenkreis jobcenterseitig auf die unter 30-jähri- gen Kundinnen und Kunden erweitert. Diese intensive Betreuung soll auch 2021 weiter aus- gebaut werden.

Das Jobcenter Frankfurt (Oder) wird mit allen Kräften die unter 30-Jährigen Kundinnen und Kunden unterstützen, dass die Auswirkungen von Corona auf die Konjunktur, sie nicht als eine „Verlierer-Generation“ zurücklassen.

Den besonderen Herausforderungen durch multiple Vermittlungshemmnisse und den kon- junkturellen Entwicklungen werden wir mit einer kundennahen Betreuung, einer hohen Kon- taktdichte und einem umfassenden Angebot an Maßnahmen begegnen.

Die Zusammenarbeit mit städtischen Behörden, wie dem Sozial-, oder Jugendamt, wird weiter forciert.

Die Herausforderung für das Jahr 2021 sieht das Jobcenter in der weiteren Senkung der Ju- gendarbeitslosigkeit auf 5,8% (JDW) durch Integration in Ausbildung und Beschäftigung.

4.2 Alleinerziehende Kundinnen / Kunden

Der Anteil von Alleinerziehenden am Gesamtanteil aller erwerbsfähigen Leistungsberechtig- ten ist regional hoch. Im Dezember 2020 waren es 667 Kundinnen / Kunden (JDW). Dies entspricht 14,6% aller im Jobcenter gemeldeten eLb (JDW).

Ziel ist die Integration in Beschäftigung oder Ausbildung mit Beendigung der Erziehungszeit durch eine schnelle Aktivierung bereits während der Erziehungszeiten. Durch diese frühzeiti- gen Impulse mit individuellen Beratungen und Unterstützungsangeboten wollen wir die im Jahr 2020 gesunkene Integrationsquote bei den Alleinerziehenden wieder positiv beeinflus- sen.

Hierbei sind die Einschränkungen für die jungen Eltern zu berücksichtigen, insbesondere, weil während des weiteren Lockdowns die Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Stadt nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Hier entsteht ein hoher Beratungsbedarf.

Für Alleinerziehende wird es auch in 2021 verschiedene Angebote zur Unterstützung geben.

Ziel ist es weiterhin, das Unterstützungsangebot kontinuierlich auszubauen. Kundinnen / Kun- den sollen durch theoretische Inhalte einer Qualifizierung oder durch praktische Inhalte, wie einer Maßnahme bei einem Träger (MAT), den Weg in eine Tätigkeit zurückfinden.

Im Jahr 2021 wird der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt weiterhin in den regionalen Netzwerken und Arbeitsgruppen (Kinder-Charta, Erhöhung Bildungschancen) ak- tiv tätig sein.

(8)

Vor allem Kundinnen / Kunden mit Kindern unter 3 Jahren sollen im Jahr 2021 weiterhin in- tensiv betreut werden.

4.3 Kundinnen / Kunden im Langzeitleistungsbezug

Der überwiegende Anteil (75,2% JDW Dezember 2020) der Kundinnen / Kunden in unserem Haus ist im Langzeitleistungsbezug (LZB). Die Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher/in- nen ist 2021 weiterhin ein operativer Schwerpunkt, der sich aus unterschiedlichsten Einzel- maßnahmen zusammensetzt. Er beinhaltet als wichtige Voraussetzung eine Identifizierung der Kundinnen / Kunden und deren Aktivierung.

Als niedrigschwellige Werkzeuge im Aktivierungsprozess sind einerseits Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) oder Maßnahmen bei einem Träger (MAT), anderseits auch die Nutzung der Instrumente im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung (Arbeitsgelegenheiten) zu nennen.

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden im Jahr 2019 zwei neue Instrumente zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt er- folgreich eingeführt. Diese werden auch im Jahr 2021 fortgesetzt.

Ziel des § 16i SGB II ist es, sehr arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB), die bisher nicht integriert werden konnten, die Chance der Teilhabe zu eröffnen. Dar- über hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäfti- gungsfähigkeit verbessert und Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allge- meinen Arbeitsmarkt mittel- bis langfristig ermöglicht werden können.

Für 2021 ist eine Reduzierung des Bestands von LZB in Höhe von 6,8% gegenüber dem Vorjahr (im Jahresdurchschnitt (JDW)) geplant.

4.4 Langzeitarbeitslose Kundinnen / Kunden

Im Dezember 2020 waren 669 Personen im Jahresdurchschnittswert (JDW) länger als 12 Monate durchgehend arbeitslos gemeldet und sind somit langzeitarbeitslos. Dies bedeutet einen Rückgang von 7,6% an Langzeitarbeitslosen gegenüber dem Jahr 2019.

Da eine langzeitarbeitslose Person gleichzeitig den Status als Person mit Schwerbehinderung und / oder ein Langzeitleistungsbezieher haben kann, ergeben sich große Gemeinsamkeiten bei der Herangehensweise.

Wie bei den Kundinnen / Kunden im Langzeitleistungsbezug kommen für die langzeitarbeits- losen Kundinnen / Kunden niedrigschwellige Angebote zum Einsatz. Hierzu gehören Maß- nahmen beim Arbeitgeber (MAG), Maßnahmen bei einem Träger (MAT) oder Instrumente im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung und des Teilhabechancengesetzes.

Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen Arbeitslo- senzahl in den vergangenen Jahren gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen der Grund- sicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen.

(9)

Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeits- markt zu eröffnen. Dazu ist es zum einen erforderlich, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Per- sonen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung zu verbes- sern. Zum anderen sollen ihnen vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden.

Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu unterstützen, wurde im Jahr 2019 mit dem

§16e SGB II eine Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Ge- fördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung nach

§ 16 Absatz 1 Satz 1 SGB II unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach dem SGB II seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Für das Jahr 2021 hat das Jobcenter Frankfurt (Oder) geplant, 16 Integrationen über dieses Instrument zu fördern.

Davon sollen 13 langzeitarbeitslose Menschen in den Sozialbetrieb der Stadt Frankfurt (Oder) einmünden. Im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Sozialbetrieb“ durchlaufen die Be- schäftigten zunächst eine Aktivierungsphase. Hier geht es zunächst um das Erkennen und Bearbeiten von Vermittlungshemmnissen durch gezielte pädagogische Begleitung. Darauf folgt die Tätigkeit in den zwei Arbeitsgruppen in konkreten Projekten innerhalb der Stadt. Als Grundlage haben die Fachämter der Stadt Frankfurt (Oder) bereits eine entsprechende Liste zusammengestellt, in der u.a. Arbeiten im öffentlichen Raum und verschiedenen Einrichtun- gen der sozialen Infrastruktur sowie zur Erhaltung von Denkmalobjekten aufgeführt sind. Die kontinuierliche Sozialbetreuung als zweiter Baustein garantiert, dass jedem Teilnehmer eine individuelle Perspektive auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt wird. Zusätzlich erfolgt die umfas- sende Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Probleme.

Für 2021 wird eine weitere Reduzierung des Bestands von langzeitarbeitslosen Kunden durch die Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten angestrebt.

Als LZA-Schwerpunktregion setzt das Jobcenter Frankfurt (Oder) auf Prävention und frühzei- tige Aktivierung der Kunden. Je nach individueller Ausgangslage werden Kunden mit den vielfältigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten unterstützt, ihren Einstieg in Arbeit und Aus- bildung zu realisieren.

Auch im 3. Jahr der Umsetzung als Schwerpunktregion LZA erfolgt eine weitere Konzentra- tion auf den Personenkreis mit einer Arbeitslosigkeit zwischen 6 und 12 Monaten zur Vermei- dung des Übertritts in Langzeitarbeitslosigkeit.

4.5 Kundinnen / Kunden ohne Berufsabschluss

In 2021 werden potentielle Kundinnen und Kunden für reguläre Berufsausbildungen als auch für abschlussorientierte Qualifizierungen (Umschulungen) identifiziert und gezielt angespro- chen.

Der Erwerb eines Berufsabschlusses ist eine langjährige Maßnahme, die ein hohes Maß an Motivation, Gesundheit und Stabilität der Lebensumstände von Kundinnen / Kunden erfordert.

Häufig sind sie das Ergebnis langer Vorbereitungen.

(10)

Auch in 2021 gilt es, die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Vermittlung noch weiter zu steigern. Durch die Betreuung der Kundinnen / Kunden noch während einer Maßnahme soll die Abbruchquote deutlich gesenkt werden. Bereits vor dem Abschluss einer Qualifizierung erfolgt eine hohe Kundenkontaktdichte im Vermittlungsbereich zur möglichst nahtlosen In- tegration in den Arbeitsmarkt. Hierfür wird der gemeinsame Arbeitgeberservice frühzeitig mit einbezogen, der branchenorientiert Kontakte zu den Arbeitgebern herstellt.

Durch die direkte Ansprache von Arbeitgeberinnen / Arbeitgebern durch die Vermittlungsfach- kräfte werden offene Stellen schneller mit passenden Kundinnen / Kunden besetzt.

Auch der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses als Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in eine Berufsausbildung soll in 2021 bei den Kundinnen / Kunden thema- tisiert und gefördert werden.

4.6 Kundinnen / Kunden mit Migrationshintergrund

Laut Statistischen Bundesamt haben im Bundesschnitt 22,5 % der Bevölkerung einen Migra- tionshintergrund. Im Jobcenter Frankfurt (Oder) entspricht dies einer Anzahl von 1.113 eLb.

Eine Unterscheidung der Personen mit Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit ist statistisch nicht überschneidungsfrei möglich.

Derzeit haben im Jobcenter 24,1 % der SGB-II Kundinnen / Kunden keine deutsche Staats- angehörigkeit. Der Handlungsbedarf ist bei dieser Kundegruppe besonders dringlich, da le- diglich 4 % als marktnah eingeschätzt werden.

Zu den größten Gruppen der ausländischen Staatsangehörigen gehören polnische (313) und syrische (401) Kundinnen / Kunden (das sind insgesamt 64,2 % der ausländischen eLb im Jobcenter Frankfurt (Oder)).

Hierbei sind zwei wichtige Unterscheidungsmerkmale festzustellen:

1) der Kenntnisstand der deutschen Sprache und

2) die unterschiedlichen Chancen von Frauen und Männern im Integrationsprozess.

Ein Ziel in 2021 ist die systematische Berücksichtigung von variierenden Bedürfnissen von Frauen und Männern im Integrationsprozess. Besonders Frauen sollen mit Blick auf eine Gleichstellung bei der Mittelverwendung stärker als bisher berücksichtigt werden.

Die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Integrationszentrum (KIZ) wird in 2021 weiter ver- tieft.

(11)

5. Investitionen

Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, stehen dem Jobcenter im Jahr 2021 6.610.616 € für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung.

Gegenüber dem Vorjahr wurden 253.773 € weniger an Mittel für die aktive Arbeitsförderung zugeteilt.

5.1 Personalressourcen

Die Anzahl der Stellen im Jobcenter Frankfurt (Oder) wurde im Jahr 2021 reduziert. Somit stehen dem Jobcenter Frankfurt (Oder) in 2021, vorbehaltlich der Zustimmung der Personal- haushaltsplanung 2021 durch das BMAS, 120 Plankräfte zur Verfügung.

5.2 Eingliederungsbudget

Der Mitteleinsatz orientiert sich an den Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes, den ge- schäftspolitischen Zielen sowie den Erfordernissen der Förderung im Einzelfall. Die Struktur des vorhandenen Kundenpotenzials des Jobcenters ist maßgebend für die Festlegung der einzusetzenden Instrumente. Die gesamte Eintrittsplanung 2021 wurde wie in den Vorjahren als „bottom up“-Prozess durchgeführt.

Zur Festlegung des gesamten Instrumentenmix sind alle zur Verfügung stehenden Förder- möglichkeiten zu betrachten. Hierzu gehören sowohl die Instrumente, die aus dem SGB II- Eingliederungsbudget des Jobcenters finanziert werden, als auch solche, die anderweitig be- reitgestellt werden. Ebenso sind zur Flankierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auch die sozialintegrativen Leistungen der Kommune gem. § 16a SGB II einzubeziehen.

Eine detaillierte Maßnahme- und Eintrittsplanung ist erforderlich, um Transparenz für die Mit- arbeiter (Teamleiter, Arbeitsvermittler, Fallmanager) herzustellen. Gleichzeitig ist die Planung Grundlage für die Trägergewinnung und dient für die unterjährige Nachhaltung der Umset- zung bzw. Steuerung bei Abweichungen (Controlling).

Die nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzplanung 2021 (auf Basis der zugeteilten HHM) für das Jobcenter Frankfurt (Oder) hinsichtlich der Eingliederungsleistungen dar.

Ansatz 2020 2021 Differenz in %

Eingliederungsbudget 6.864.389 6.610.616 -253.773 -3,7%

Verwaltungskostenbudget 7.241.300 7.006.825 -234.475 -3,2%

Globalbudget 14.105.689 13.617.441 -488.248 -3,5%

Stand: 29.01.2021 HHM 2021 gemäß Zuteilung vom 28.01.2021

Haushaltsansatz Globalbudget Jobcenter Frankfurt (Oder)

(12)

Durch bereits im Jahr 2020 begonnene und noch laufende Förderfälle in den Instrumenten:

 Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)

 Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II)

 Aktivierungsmaßnahmen bei einem Träger (MAT)

 Qualifizierungsmaßnahmen

ist ein Großteil der verfügbaren Haushaltsmittel bereits gebunden. Gegenüber dem Jahr 2020 stehen 293.787 € weniger Haushaltsmittel für das Neugeschäft zur Verfügung.

Nachfolgende Grafik zeigt die Gegenüberstellung der zu beplanenden Förderinstrumente (Planung / Veränderung) für 2021 im Vergleich zum Jahr 2020:

Planung Eingliederungsbudget 2021 (verfügbares Budget)

Anteil Budget

I. Qualifizierung (FbW) 17,6% 949.608 €

II. Aktivierung 38,0% 2.052.639 €

dar. Maßnahmen bei einem AG (MAG) 7.680 €

dar. Maßnahmen bei einem Träger (MAT) 1.185.600 € dar. Arbeitsgelegenheiten (AGH) 859.359 €

III. sonstige Maßnahmen 32,5% 1.756.432 €

dar. Eingliederungszuschuss (EGZ) 245.555 €

dar. Einstiegsgeld (ESG) 27.904 €

dar. Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) 973.540 € dar. Eingliederung von LZA (§16e SGB II) 509.433 €

IV. restliche EGB-Positionen 11,9% 642.937 €

Gesamt 5.401.616 €

2020 2021 Differenz

Zuteilung EGB 6.864.389 6.610.616 -253.773

Umschichtung zum VKB 1.111.000 1.209.000 98.000

verfügbares Budget im HHJ 5.753.389 5.401.616 -351.773 Bindungen aus Vorjahren 3.778.410 3.372.688 -405.722 dav. bereits für Neubewilligung

gebunden (MAT) 632.606 284.870 -347.736

HHM f. Neugeschäft 2.607.585 2.313.798 -293.787

Stand: 29.01.2021

Haushaltsansatz EGB Jobcenter Frankfurt (Oder)

(13)

6 . Performancepotenzial

Zu einer weiteren Verbesserung und Steigerung der Qualität der angebotenen Leistungen werden im Jobcenter Frankfurt (Oder) in 2021 die folgenden Maßnahmen ergriffen:

1. Digitalisierung voranbringen a. Intern

i. Einrichtung von WLAN in weiteren Bereichen des Jobcenters Frank- furt (Oder)

ii. Einführung der Videokommunikation iii. Beschaffung von Tablets

iv. Schaffung einer operativen Stelle als „Fachkraft Digitalisierung“

b. Extern

i. Ausschreibung einer Maßnahme „Bewerbung digital“ gem. §45 SGBIII in Verbindung mit § 16 SGBII

ii. Die Möglichkeiten von jobcenter.digital gezielt und mit direkter Einwei- sung bei den Kunden platzieren zum Beispiel durch

1. Nutzung von Tablets bei Vorsprachen im Hause

2. Kleinst-Gruppen-Informationen im Rahmen von arbeitsmarkt- politischen Maßnahmen

iii. Spezielle Aktivierungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten der Bil- dungsträger nutzen

(14)

2. Stärkere Fokussierung auf die bewerberorientierte Vermittlung und Arbeitgeberan- sprache

 4 Intensiv-Arbeitsvermittler/-innen A30 (Betreuung von Kundinnen und Kunden ab Vollendung des 30. Lebensjahres) für

o Marktnahe Kunden o Neukunden

o Aufstocker von Arbeitslosengeld 1

 8 Entwicklungscoaches für A30-Kunden für die o Identifizierung des Kundenpotentials

o Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Qualifizierung, Aktivierung, Orientierung und Motivierung

o Initiieren von Maßnahmen / Eintritten

o Übergabe an Intensiv-Arbeitsvermittler/-innen bzw. Spezialisten

Mit der spezialisierten Zuordnung aller A30-Kunden wird eine Steigerung der Zahl der Integrationen dieser Kundengruppe erwartet.

3. Spezialisierte Betreuung von selbständigen Kundinnen und Kunden (sowohl von Bestandskunden als auch von Kunden, die coronabedingt Unterstützung zum Le- bensunterhalt bedürfen). Ziel ist die schnellstmögliche Verringerung und langfristige Beendigung des Anspruchs auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch.

4. Anbieten von regelmäßigen, thematisch variierenden Veranstaltungen für Perso- nengruppen mit Arbeitgeberinnen / Arbeitgebern

5. Verstärken der Zusammenarbeit mit dem kommunalen Träger und weiteren Netz- werkpartnern (z.B. kommunales Integrationszentrum, Partner im Rahmen der sozi- alintegrativen Maßnahmen, Mikado).

6. Die verstärkte integrationsorientierte Ausrichtung im gesamten Jobcenter Frankfurt (Oder) wird im Bereich „Erstberatung“ und „Leistungsgewährung“ eine inhaltliche Neuorientierung nach sich ziehen. In diesem Bereich soll das Thema „Arbeit“ sowohl intern als auch extern weiter fokussiert werden. Dazu werden neue beraterische Ansätze und Kompetenzen bei den Mitarbeitenden in dem Bereich gefördert, so dass diese auch nach außen Wirkung entfalten.

7. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Erhöhung der Beratungstätigkeit zum Thema (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt werden.

a. Zum einen sollen die Kunden inhaltlich umfassend zu den Auswirkungen auf ihren Leistungsanspruch bei Arbeitsaufnahme informiert werden. Wichtige Elemente sind dabei Erläuterungen zum Zuflussprinzip, der Anrechnung von Einkommen und den relevanten Freibeträgen sowie die Beratung zur Mög- lichkeit eines Überbrückungsdarlehens. Durch die umfassende Beratung soll die Kundenzufriedenheit erhöht werden. Gleichzeitig kann dies auch ein Bei- trag zur Widerspruchsvermeidung sein.

b. Zum anderen wollen wir in 2021 das neu eingerichtete Beratungsangebot der Berufsberatung im Erwerbsleben – kurz BBiE- nutzen. Unsere heutige Welt ist schnelllebig und befindet sich im Umbruch. Das betrifft auch den Arbeits- markt. Schlagworte hier sind z. B. Strukturwandel, Digitalisierung oder auch demografische Entwicklung. Die Veränderungen bieten neue Möglichkeiten, stellen aber auch viele Menschen vor große Herausforderungen, wie zum

(15)

Beispiel längere Erwerbstätigkeit, häufige Arbeitsplatzwechsel, Zunahme be- ruflicher Veränderungen und Weiterbildungen.

Mit der BBiE verfolgen wir den präventiven Ansatz. Das heißt:

 Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren,

 Qualifikationen zu sichern und auszubauen

 Fachkräftemangel vermeiden

 Kundinnen und Kunden einen guten Übergang Studium/Ausbildung – Be- ruf zu ermöglichen.

Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden in diesem Informationsdschun- gel professionelle Unterstützung an.

Wir begleiten sie auf ihrem beruflichen Weg der Neu- und Umorientierung, wir beraten und geben Orientierung.

Unser Ziel ist, dass die Menschen für sich selbst ihre richtige berufliche Ent- scheidung treffen können.

8. Intensive Zusammenarbeit mit dem Team Automotive zur Erschließung von Integ- rationsmöglichkeiten bei Tesla

9. Optimieren der Erstberatung für eine schnellere Reaktionsmöglichkeit (z.B. Sofort- angebote zur Unterstützung der Eigenbemühungen)

(16)

7. Wirkung / Ziele

Die Wirkungsplanung umfasst die Ziele:

 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Zielindikator Integrationsquote) und

 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Zielindikator Veränderung des Be- stands an Langzeitleistungsbeziehern).

Bei der Planung der Zielwerte 2021 wurden das vorhandene Kundenpotential, die Entwick- lung des lokalen Arbeitsmarktes, mögliche demografische Entwicklungen und die verfügbaren Haushaltsmittel im Eingliederungsbudget berücksichtigt.

Die zu beplanenden Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen wurden hinsichtlich ihrer Entwick- lung analysiert und es wurden die Angebotswerte (AW) für 2021 vereinbart.

(17)

Die Sollwerte (Zielwerte) für das Jahr 2021 mit Veränderungsrate zur IQ (gesamt) und LZB basieren auf den Controllingergebnissen vom Dezember 2020:

Frank Mahlkow Geschäftsführer

Jobcenter Frankfurt (Oder)

Ist 2020

Zielwert 2021

Verän- derungs- rate

Integrationen (JFW) 991 1.045 5,4

Bestand eLb (VM) JDW 4.609 4.424 -4,0

Integrationsquote (JFW) 21,5% 23,6% 9,8

Bestand LZB (JDW) 3.441 3.207 -6,8

(18)

Abkürzungsverzeichnis

AGH-MAE Arbeitsgelegenheiten – Mehraufwandsentschädigung BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen EGB Eingliederungsbudget

EGZ Eingliederungszuschuss

eLb erwerbsfähige Leistungsberechtigte EQ Einstiegsqualifizierung

ESF Europäischer Sozialfond

ESG Einstiegsgeld

EVL Eingliederung von Langzeitarbeitslosen FAV Förderung von Arbeitsverhältnisse FbW Förderung beruflicher Weiterbildung Förderung SB Förderung schwerbehinderter Menschen gAGS gemeinsamer Arbeitgeberservice

HHJ Haushaltsjahr

IQ Integrationsquote

JBA Jugendberufsagentur

JDW Jahresdurchschnittswert JFW Jahresfortschrittswert

LZA Langzeitarbeitslose

LZB Langzeitleistungsbezieher

MAbE Maßnahmen der Aktivierung und beruflicher Eingliederung MAG Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

MAT Maßnahmen bei einem Träger

MPAV Maßnahmen bei einem privaten Arbeitsvermittler TaAM Teilhabe am Arbeitsmarkt

VKB Verwaltungskostenbudget

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) des Jobcenters Berlin Reinickendorf orien- tiert sich an den gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung der

Gemeinsames Ziel mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Schwerin (AA Schwerin), dem Fachdienst Jugend der Landeshauptstadt Schwerin sowie dem staat- lichen

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes seit 2020 werden Arbeits- und Ausbildungs- plätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Berlin insbesondere

Im jobcenter ME-aktiv werden die neuen Fördermöglich- keiten für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Jahren nach §

Insbesondere die Förderinstrumente § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeit- arbeitslosen“ (LZA) sowie § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind auch in diesem

Zur verstärkten und nachhaltigen Integration von langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden des Job- centers Berlin Neukölln auf dem ersten Arbeitsmarkt werden die

Im Jobcenter Berlin Mitte sind eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt mit einem Schwerpunkt auf spezielle Frauenfördermaßnahmen und eine Migrationsbeauftragte

Durch die Corona-Krise hat sich dieses geändert und viele bislang Soloselbständige kommen als neue Zielgruppe für Fort- und Weiterbildung in Frage, um erfolgreich einen