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STRATEGISCHE AUSRICHTUNG

4.1 Junge Kundinnen / Kunden U30

Seit der Einführung der Jugendberufsagentur (JBA) in 2014 ist diese der Anlaufpunkt für Schüler, Jugendliche und Kundinnen / Kunden unter 25 Jahren. Die Entwicklung zeigt, dass der Einstieg in das Berufs- und Arbeitsleben immer später erfolgt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2020 der intensiv zu betreuende Personenkreis jobcenterseitig auf die unter 30-jähri-gen Kundinnen und Kunden erweitert. Diese intensive Betreuung soll auch 2021 weiter aus-gebaut werden.

Das Jobcenter Frankfurt (Oder) wird mit allen Kräften die unter 30-Jährigen Kundinnen und Kunden unterstützen, dass die Auswirkungen von Corona auf die Konjunktur, sie nicht als eine „Verlierer-Generation“ zurücklassen.

Den besonderen Herausforderungen durch multiple Vermittlungshemmnisse und den kon-junkturellen Entwicklungen werden wir mit einer kundennahen Betreuung, einer hohen Kon-taktdichte und einem umfassenden Angebot an Maßnahmen begegnen.

Die Zusammenarbeit mit städtischen Behörden, wie dem Sozial-, oder Jugendamt, wird weiter forciert.

Die Herausforderung für das Jahr 2021 sieht das Jobcenter in der weiteren Senkung der Ju-gendarbeitslosigkeit auf 5,8% (JDW) durch Integration in Ausbildung und Beschäftigung.

4.2 Alleinerziehende Kundinnen / Kunden

Der Anteil von Alleinerziehenden am Gesamtanteil aller erwerbsfähigen Leistungsberechtig-ten ist regional hoch. Im Dezember 2020 waren es 667 Kundinnen / Kunden (JDW). Dies entspricht 14,6% aller im Jobcenter gemeldeten eLb (JDW).

Ziel ist die Integration in Beschäftigung oder Ausbildung mit Beendigung der Erziehungszeit durch eine schnelle Aktivierung bereits während der Erziehungszeiten. Durch diese frühzeiti-gen Impulse mit individuellen Beratunfrühzeiti-gen und Unterstützungsangeboten wollen wir die im Jahr 2020 gesunkene Integrationsquote bei den Alleinerziehenden wieder positiv beeinflus-sen.

Hierbei sind die Einschränkungen für die jungen Eltern zu berücksichtigen, insbesondere, weil während des weiteren Lockdowns die Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Stadt nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Hier entsteht ein hoher Beratungsbedarf.

Für Alleinerziehende wird es auch in 2021 verschiedene Angebote zur Unterstützung geben.

Ziel ist es weiterhin, das Unterstützungsangebot kontinuierlich auszubauen. Kundinnen / Kun-den sollen durch theoretische Inhalte einer Qualifizierung oder durch praktische Inhalte, wie einer Maßnahme bei einem Träger (MAT), den Weg in eine Tätigkeit zurückfinden.

Im Jahr 2021 wird der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt weiterhin in den regionalen Netzwerken und Arbeitsgruppen (Kinder-Charta, Erhöhung Bildungschancen) ak-tiv tätig sein.

Vor allem Kundinnen / Kunden mit Kindern unter 3 Jahren sollen im Jahr 2021 weiterhin in-tensiv betreut werden.

4.3 Kundinnen / Kunden im Langzeitleistungsbezug

Der überwiegende Anteil (75,2% JDW Dezember 2020) der Kundinnen / Kunden in unserem Haus ist im Langzeitleistungsbezug (LZB). Die Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher/in-nen ist 2021 weiterhin ein operativer Schwerpunkt, der sich aus unterschiedlichsten Einzel-maßnahmen zusammensetzt. Er beinhaltet als wichtige Voraussetzung eine Identifizierung der Kundinnen / Kunden und deren Aktivierung.

Als niedrigschwellige Werkzeuge im Aktivierungsprozess sind einerseits Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) oder Maßnahmen bei einem Träger (MAT), anderseits auch die Nutzung der Instrumente im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung (Arbeitsgelegenheiten) zu nennen.

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden im Jahr 2019 zwei neue Instrumente zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt er-folgreich eingeführt. Diese werden auch im Jahr 2021 fortgesetzt.

Ziel des § 16i SGB II ist es, sehr arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB), die bisher nicht integriert werden konnten, die Chance der Teilhabe zu eröffnen. Dar-über hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäfti-gungsfähigkeit verbessert und Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allge-meinen Arbeitsmarkt mittel- bis langfristig ermöglicht werden können.

Für 2021 ist eine Reduzierung des Bestands von LZB in Höhe von 6,8% gegenüber dem Vorjahr (im Jahresdurchschnitt (JDW)) geplant.

4.4 Langzeitarbeitslose Kundinnen / Kunden

Im Dezember 2020 waren 669 Personen im Jahresdurchschnittswert (JDW) länger als 12 Monate durchgehend arbeitslos gemeldet und sind somit langzeitarbeitslos. Dies bedeutet einen Rückgang von 7,6% an Langzeitarbeitslosen gegenüber dem Jahr 2019.

Da eine langzeitarbeitslose Person gleichzeitig den Status als Person mit Schwerbehinderung und / oder ein Langzeitleistungsbezieher haben kann, ergeben sich große Gemeinsamkeiten bei der Herangehensweise.

Wie bei den Kundinnen / Kunden im Langzeitleistungsbezug kommen für die langzeitarbeits-losen Kundinnen / Kunden niedrigschwellige Angebote zum Einsatz. Hierzu gehören Maß-nahmen beim Arbeitgeber (MAG), MaßMaß-nahmen bei einem Träger (MAT) oder Instrumente im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung und des Teilhabechancengesetzes.

Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen Arbeitslo-senzahl in den vergangenen Jahren gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen der Grund-sicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen.

Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeits-markt zu eröffnen. Dazu ist es zum einen erforderlich, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Per-sonen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung zu verbes-sern. Zum anderen sollen ihnen vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden.

Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu unterstützen, wurde im Jahr 2019 mit dem

§16e SGB II eine Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Ge-fördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die trotz vermittlerischer Unterstützung nach

§ 16 Absatz 1 Satz 1 SGB II unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach dem SGB II seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Für das Jahr 2021 hat das Jobcenter Frankfurt (Oder) geplant, 16 Integrationen über dieses Instrument zu fördern.

Davon sollen 13 langzeitarbeitslose Menschen in den Sozialbetrieb der Stadt Frankfurt (Oder) einmünden. Im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Sozialbetrieb“ durchlaufen die Be-schäftigten zunächst eine Aktivierungsphase. Hier geht es zunächst um das Erkennen und Bearbeiten von Vermittlungshemmnissen durch gezielte pädagogische Begleitung. Darauf folgt die Tätigkeit in den zwei Arbeitsgruppen in konkreten Projekten innerhalb der Stadt. Als Grundlage haben die Fachämter der Stadt Frankfurt (Oder) bereits eine entsprechende Liste zusammengestellt, in der u.a. Arbeiten im öffentlichen Raum und verschiedenen Einrichtun-gen der sozialen Infrastruktur sowie zur Erhaltung von Denkmalobjekten aufgeführt sind. Die kontinuierliche Sozialbetreuung als zweiter Baustein garantiert, dass jedem Teilnehmer eine individuelle Perspektive auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt wird. Zusätzlich erfolgt die umfas-sende Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Probleme.

Für 2021 wird eine weitere Reduzierung des Bestands von langzeitarbeitslosen Kunden durch die Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten angestrebt.

Als LZA-Schwerpunktregion setzt das Jobcenter Frankfurt (Oder) auf Prävention und frühzei-tige Aktivierung der Kunden. Je nach individueller Ausgangslage werden Kunden mit den vielfältigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten unterstützt, ihren Einstieg in Arbeit und Aus-bildung zu realisieren.

Auch im 3. Jahr der Umsetzung als Schwerpunktregion LZA erfolgt eine weitere Konzentra-tion auf den Personenkreis mit einer Arbeitslosigkeit zwischen 6 und 12 Monaten zur Vermei-dung des Übertritts in Langzeitarbeitslosigkeit.

4.5 Kundinnen / Kunden ohne Berufsabschluss

In 2021 werden potentielle Kundinnen und Kunden für reguläre Berufsausbildungen als auch für abschlussorientierte Qualifizierungen (Umschulungen) identifiziert und gezielt angespro-chen.

Der Erwerb eines Berufsabschlusses ist eine langjährige Maßnahme, die ein hohes Maß an Motivation, Gesundheit und Stabilität der Lebensumstände von Kundinnen / Kunden erfordert.

Häufig sind sie das Ergebnis langer Vorbereitungen.

Auch in 2021 gilt es, die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Vermittlung noch weiter zu steigern. Durch die Betreuung der Kundinnen / Kunden noch während einer Maßnahme soll die Abbruchquote deutlich gesenkt werden. Bereits vor dem Abschluss einer Qualifizierung erfolgt eine hohe Kundenkontaktdichte im Vermittlungsbereich zur möglichst nahtlosen In-tegration in den Arbeitsmarkt. Hierfür wird der gemeinsame Arbeitgeberservice frühzeitig mit einbezogen, der branchenorientiert Kontakte zu den Arbeitgebern herstellt.

Durch die direkte Ansprache von Arbeitgeberinnen / Arbeitgebern durch die Vermittlungsfach-kräfte werden offene Stellen schneller mit passenden Kundinnen / Kunden besetzt.

Auch der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses als Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in eine Berufsausbildung soll in 2021 bei den Kundinnen / Kunden thema-tisiert und gefördert werden.

4.6 Kundinnen / Kunden mit Migrationshintergrund

Laut Statistischen Bundesamt haben im Bundesschnitt 22,5 % der Bevölkerung einen Migra-tionshintergrund. Im Jobcenter Frankfurt (Oder) entspricht dies einer Anzahl von 1.113 eLb.

Eine Unterscheidung der Personen mit Migrationshintergrund nach Staatsangehörigkeit ist statistisch nicht überschneidungsfrei möglich.

Derzeit haben im Jobcenter 24,1 % der SGB-II Kundinnen / Kunden keine deutsche Staats-angehörigkeit. Der Handlungsbedarf ist bei dieser Kundegruppe besonders dringlich, da le-diglich 4 % als marktnah eingeschätzt werden.

Zu den größten Gruppen der ausländischen Staatsangehörigen gehören polnische (313) und syrische (401) Kundinnen / Kunden (das sind insgesamt 64,2 % der ausländischen eLb im Jobcenter Frankfurt (Oder)).

Hierbei sind zwei wichtige Unterscheidungsmerkmale festzustellen:

1) der Kenntnisstand der deutschen Sprache und

2) die unterschiedlichen Chancen von Frauen und Männern im Integrationsprozess.

Ein Ziel in 2021 ist die systematische Berücksichtigung von variierenden Bedürfnissen von Frauen und Männern im Integrationsprozess. Besonders Frauen sollen mit Blick auf eine Gleichstellung bei der Mittelverwendung stärker als bisher berücksichtigt werden.

Die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Integrationszentrum (KIZ) wird in 2021 weiter ver-tieft.

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