M 013/2006 JGK 26. April 2006 45C Motion
0850 Oberaufsichtskommission (Fischer, Lengnau)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.12.2005
Behebung der Raum- und Bewirtschaftungsprobleme der Bezirksarchive des Kantons Bern
Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen der bevorstehenden Bezirksreform eine wirtschaftlich sinnvolle und effektive Lösung für die Raum- und Bewirtschaftungsprobleme der Bezirksarchive zu finden und umzusetzen.
Begründung:
Die Bezirksarchive beinhalten die Archive der Regierungsstatthalter, der Grundbuchämter, der Kreisgerichte und der Konkursämter des Kantons Bern.
Im Rahmen der Verwaltungsreformen der vergangenen Jahre kam es verschiedentlich zu Umzügen von oben genannten Verwaltungsstellen. Aufgrund enger Platzverhältnisse an den neuen Standorten oder durch Zusammenlegung von Archiven können diese teilweise kaum mehr bewirtschaftet werden. Einzelne Bezirksarchive wurden sogar ohne weitere Betreuung und Bewirtschaftung am alten Standort zurück gelassen. Für das Staatsarchiv ist es aufgrund dieser Situation resp. dieser Zustände kaum mehr möglich, die gesetzlich vorgesehene Aufsichtspflicht über die Bezirksarchive wahrzunehmen.
Es besteht zudem die Gefahr, dass aus Platzgründen Bestände entsorgt werden, welche für den Kanton Bern und seine Bevölkerung von Interesse sind. Die Oberaufsichtskommission will dies verhindern.
Sie bittet den Regierungsrat, die genannten Probleme im Rahmen der bevorstehenden Bezirksreform wirtschaftlich und effektiv zu lösen.
Antwort des Regierungsrates
Im Rahmen eines Sonderprojekts wurden in den Jahren 1990 bis 1994 sämtliche Bezirksar- chive reorganisiert. Alle Archivalien aus dem Zeitraum zwischen 1831 und ca. 1950 wurden gesichtet, durchnummeriert und inventarisiert. Aus den aufbewahrungswürdigen Archivalien wurde in jedem Amtsbezirk ein geschlossener Bestand “B“ geschaffen. Der Gesamtbestand
“B“ aller Bezirksarchive betrug damals rund 1'700 Laufmeter Akten (ohne notarielle Urschriften). Soweit sich in den Bezirksarchiven noch Archivalien vor 1831 befanden, wurden diese ins Staatsarchiv überführt.
Im Zuge der am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Justizreform I wurde die Anzahl der je 26 erstinstanzlichen Gerichte, Untersuchungsrichterämter, Grundbuchämter, Handelsregisterämter sowie Betreibungs- und Konkursämter erheblich reduziert. Je nach Amtstyp erfolgte eine Reduktion auf 13 oder vier Ämter. Nicht von der Reform betroffen
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waren damals die 26 Regierungsstatthalterämter. Bei den zahlreichen reformbedingten Umzügen erwies sich der Umstand, dass sämtliche Archivalien vor 1950 erschlossen waren, als sehr vorteilhaft. Um die Platzprobleme an den neuen Standorten zu entschärfen, wurde im Amthaus Fraubrunnen ein zentrales Urschriftenarchiv eingerichtet. Dorthin wurden mehrere Tausend Bände notarieller Urschriften überführt, welche sich in den Archiven der Grundbuchämter befanden.
Bei der Umsetzung der Justizreform I konnten die älteren Gerichtsakten von einigen aufgehobenen Richterämtern aus Platzgründen nicht in den Archiven der neu geschaffenen Gerichtskreise untergebracht werden. Im Sinne einer provisorischen Lösung werden diese Akten weiterhin in den Archiven an den alten Standorten aufbewahrt. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ist sich bewusst, dass diese Situation unbefriedigend ist und ihre eigene Aufsichtspflicht über die Bezirksarchive und die Oberaufsicht des Staatsarchivs erschwert. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen der Umsetzung der anste- henden Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und der Justizreform II an einem dafür geeigneten Standort ein Zentralarchiv für die Bezirksarchivalien einzurichten. Das Staatsarchiv ist – unter dem Vorbehalt, dass dem Staatsarchiv für diese neue Aufgabe die erforderlichen zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden – bereit, die Betreuung dieses Archivs zu übernehmen.
Festzuhalten ist, dass die Federführung zur Behebung der Raum- und Bewirtschaftungsprobleme im Zusammenhang mit den Bezirksarchivalien bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion liegt mit der fachlichen Unterstützung des Amtes für Grundstücke und Gebäude (AGG) der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion.
Im Weiteren wird die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die vom Regierungsrat am 18. April 1944 genehmigte Liste der Aufbewahrungsfristen für die Bezirksarchivalien überarbeiten. Die revidierte Liste wird es den Verantwortlichen für die Bezirksarchive erlauben, das noch nicht erschlossene Archivgut ab 1950 vor Inkrafttreten der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung zu sichten.
Antrag: Annahme
An den Grossen Rat