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Multiple Sklerose (MS) > Behinderung - GdB - betanet

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Multiple Sklerose > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Multipler Sklerose kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen und nach dem Krankheitsverlauf.

2. Allgemeines

Eine Erkrankung wie Multiple Sklerose kann dazu führen, dass Patienten als schwerbehindert eingestuft werden. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

Antrag auf ​Schwerbehindertenausweis

​Grad der Behinderung (GdB) und Antrag auf Erhöhung des GdB

​Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

3. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).

Die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze ersetzen seit 1.1.2009 die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht" und können beim Bundesjustizministerium unter

www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html eingesehen werden.

Bei Multipler Sklerose richtet sich der GdB/GdS laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen "vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden)

Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen." Das bedeutet, dass die Zahl und Schwere der MS-Schübe und die sich hieraus ergebenden Folgen individuell berücksichtigt werden und es kein festes Schema gibt.

4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde. Hat ein Patient mit Multipler Sklerose eine anerkannte Behinderung, können für ihn folgende Hilfen und

​Nachteilsausgleiche infrage kommen:

Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln ( ​Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)

​Fahrdienste für schwerbehinderte Menschen

​Kraftfahrzeughilfe (auch für Patienten ohne GdB oder mit GdB unter 50)

​Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung

​Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Steuervorteile für schwerbehinderte Menschen: ​Behinderung > Steuervorteile

​Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen

​Wohnraumförderung: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen

​Telefongebührenermäßigung für schwerbehinderte Menschen

​Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung für schwerbehinderte Menschen

​Sozialversicherung bei beruflicher Reha und Werkstätten für behinderte Menschen

Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: ​Behinderung > Berufsleben, z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Ausbildungsgeld

https://www.betanet.de/pdf/965 Seite 1 von 2

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5. Verwandte Links

Ratgeber Multiple Sklerose Ratgeber Behinderungen

​Versorgungsamt

​Multiple Sklerose

​Multiple Sklerose > Allgemeines

​Multiple Sklerose > Arbeit und Rente

​Multiple Sklerose > Familie

​Multiple Sklerose > Medizinische Rehabilitation

​Multiple Sklerose > Mobilität

​Multiple Sklerose > Pflege

​Multiple Sklerose > Urlaub

​Multiple Sklerose > Tipps und Selbsthilfe

https://www.betanet.de/pdf/965 Seite 2 von 2

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