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Multiple Sklerose > Schwerbehinderung
1. Das Wichtigste in Kürze
Bei Multipler Sklerose kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen und nach dem Krankheitsverlauf.
2. Allgemeines
Eine Erkrankung wie Multiple Sklerose kann dazu führen, dass Patienten als schwerbehindert eingestuft werden. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung (GdB) und Antrag auf Erhöhung des GdB
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
3. Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze ersetzen seit 1.1.2009 die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht" und können beim Bundesjustizministerium unter
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html eingesehen werden.
Bei Multipler Sklerose richtet sich der GdB/GdS laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen "vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden)
Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen." Das bedeutet, dass die Zahl und Schwere der MS-Schübe und die sich hieraus ergebenden Folgen individuell berücksichtigt werden und es kein festes Schema gibt.
4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen
Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde. Hat ein Patient mit Multipler Sklerose eine anerkannte Behinderung, können für ihn folgende Hilfen und
Nachteilsausgleiche infrage kommen:
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln ( Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
Fahrdienste für schwerbehinderte Menschen
Kraftfahrzeughilfe (auch für Patienten ohne GdB oder mit GdB unter 50)
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Steuervorteile für schwerbehinderte Menschen: Behinderung > Steuervorteile
Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen
Wohnraumförderung: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen
Telefongebührenermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Sozialversicherung bei beruflicher Reha und Werkstätten für behinderte Menschen
Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: Behinderung > Berufsleben, z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Ausbildungsgeld
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5. Verwandte Links
Ratgeber Multiple Sklerose Ratgeber Behinderungen
Versorgungsamt
Multiple Sklerose
Multiple Sklerose > Allgemeines
Multiple Sklerose > Arbeit und Rente
Multiple Sklerose > Familie
Multiple Sklerose > Medizinische Rehabilitation
Multiple Sklerose > Mobilität
Multiple Sklerose > Pflege
Multiple Sklerose > Urlaub
Multiple Sklerose > Tipps und Selbsthilfe
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