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Neurodermitis > Behinderung - GdB - betanet

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Neurodermitis > Behinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei schwerer Neurodermitis kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden.

Der GdB richtet sich nach der Häufigkeit, der Dauer, der Lokalisation und der klinischen Behandlungsbedürftigkeit der Ekzeme.

2. Allgemeines

Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

Antrag auf ​Schwerbehindertenausweis

​Grad der Behinderung und Antrag auf Erhöhung des GdB

​Versorgungsamt

3. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" können beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im- internet.de/versmedv/anlage.html eingesehen werden.

4. Konkrete Anhaltswerte

​Atopisches Ekzem

​Neurodermitis constitutionalis

​Endogenes Ekzem

​GdB/GdS

geringe, auf die Prädilektionsstellen (typische Stelle für das Auftreten) begrenzte Ausdehnung bis

zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend 0-10

bei länger dauerndem Bestehen 20-30

mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall 40 mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im

Jahr 50

Eine Beteiligung anderer Organe, insbesondere bei Atopiesyndromen (z.B. allergisches Asthma, allergische Rhinitis/Konjunktivitis) ist gegebenenfalls zusätzlich zu bewerten.

5. Hilfen und Nachteilsausgleiche

Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde. Hat ein Neurodermitis-Patient eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

Im Beruf z.B. Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub, Näheres unter ​Behinderung > Berufsleben Steuerliche Vergünstigungen, Näheres unter ​Behinderung > Steuervorteile

​Behinderung > Ausbildungsgeld

​Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen

​Altersrente für schwerbehinderte Menschen

https://www.betanet.de/pdf/621 Seite 1 von 2

(2)

Erkrankte, die eine berufliche ​Rehabilitation ( ​Berufliche Reha > Rahmenbedingungen) durchlaufen, können zudem folgende Leistungen erhalten:

​Arbeitstherapie und Belastungserprobung

​Eignungsabklärung und Arbeitserprobung

Übernahme von ​Kosten für Weiterbildung und berufliche Reha

​Ergänzende Leistungen zur Reha

6. Verwandte Links

​Grad der Behinderung

​Behinderung

​Versorgungsamt

​Neurodermitis

​Neurodermitis > Allgemeines

​Neurodermitis > Beruf

​Neurodermitis > Finanzielle Hilfen

​Neurodermitis > Medizinische Rehabilitation

https://www.betanet.de/pdf/621 Seite 2 von 2

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