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Herzerkrankungen und Schwerbehinderung - GdB - betanet

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KHK > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei einer koronaren Herzkrankheit (KHK) kann vom Versorgungsamt auf Antrag ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden, insbesondere wenn die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Der GdB richtet sich nach dem Ausmaß der Leistungseinschränkung. Ab einem GdB von 50 gilt ein Patient als schwerbehindert und kann Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

2. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der ​Behinderung nach den

"Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des ​Grads der Behinderung (GdB). Sie können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der

"Versorgungsmedizin-Verordnung" unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710" eingesehen werden.

3. Anhaltswerte bei KHK

Für die Bemessung des GdB ist die Leistungseinbuße maßgeblich, weniger die Art einer Herzkrankheit. Bei der Beurteilung des GdB wird zunächst vom klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag ausgegangen. Ergometerdaten und andere Parameter ergänzen als Richtwerte das klinische Bild. EKG- Abweichungen allein gestatten keinen Rückschluss auf die Leistungseinbuße. Die Anhaltswerte zu Herz und Kreislauf stehen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ab Kapitel 9.

​Einschränkung der Herzleistung ​GdB

keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung (z.B. sehr schnelles Gehen mit 7-8 km/h, schwere körperliche Arbeit), keine Einschränkung der Sollleistung bei Ergometerbelastung; bei Kindern und Säuglingen (je nach Alter) beim Strampeln, Krabbeln, Laufen, Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung, keine Tachypnoe, kein Schwitzen

0-10

Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen mit 5-6 km/h, mittelschwere körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt* (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen Trinkschwierigkeiten, leichtes Schwitzen, leichte Tachy- und Dyspnoe, leichte Zyanose, keine

Stauungsorgane, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 1 Watt/kg Körpergewicht

20- 40

Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen mit 3-4 km/h, Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt* (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen deutliche Trinkschwierigkeiten, deutliches Schwitzen, deutliche Tachy- und Dyspnoe, deutliche Zyanose, rezidivierende pulmonale Infekte, kardial bedingte Gedeihstörungen, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 0,75 Watt/kg Körpergewicht

50- 70

... mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen 80 Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z.B. auch bei fixierter pulmonaler

Hypertonie); bei Kindern und Säuglingen auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie

90- 100

*Die für Erwachsene angegebenen Wattzahlen sind auf mittleres Lebensalter und Belastung im Sitzen bezogen.

Liegen ​weitere objektive Parameter zur Leistungsbeurteilung vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Notwendige körperliche Leistungsbeschränkungen (z.B. bei höhergradiger

https://www.betanet.de/pdf/514 Seite 1 von 3

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Aortenklappenstenose, hypertrophischer obstruktiver Kardiomyopathie) sind wie Leistungsbeeinträchtigungen zu bewerten.

Weitere Anhaltswerte für Einschränkung der Herzleistung sind:

Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen ist der GdB von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig. Bei ​Herzklappenprothesen ist der GdB nicht niedriger als 30 zu bewerten. Dieser Wert schließt eine Dauerbehandlung mit Antikoagulantien ein.

Nach einem ​Herzinfarkt ist der GdB von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig.

Nach einer ​Herztransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen 2 Jahre).

Während dieser Zeit ist ein ​GdB von 100 anzusetzen. Danach ist der GdB selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Berücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.

​Rhythmusstörungen

Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante ​Rhythmusstörungen (z.B. paroxysmale

Tachykardien) je nach Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung ... ​GdB ... bei ​fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens.

​Bestehende andauernde Leistungsbeeinträchtigungen des Herzens sind entsprechend zusätzlich zu bewerten.

10 - 30

... nach Implantation eines Herzschrittmachers 10

... nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators wenigstens

50 ... bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators

wenigstens 60

4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen regelt hauptsächlich das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

Hat ein Patient mit KHK eine anerkannte Behinderung, können für ihn folgende Hilfen und

​Nachteilsausgleiche infrage kommen:

Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln ( ​Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)

​Fahrdienste für schwerbehinderte Menschen

​Kraftfahrzeughilfe (auch für Patienten ohne Grad der Behinderung möglich)

​Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung

​Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

​Behinderung > Steuervorteile

​Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen

​Wohnraumförderung: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen

Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf: ​Behinderung > Berufsleben, z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und

Ausbildungsgeld

5. Wer hilft weiter?

​Versorgungsamt

6. Verwandte Links

Ratgeber Koronare Herzkrankheit Ratgeber Behinderungen

​Grad der Behinderung

​Schwerbehindertenausweis

​Merkzeichen

​Koronare Herzkrankheit

https://www.betanet.de/pdf/514 Seite 2 von 3

(3)

​KHK > Allgemeines

​KHK > Autofahren

​KHK > Finanzielle Hilfen

​KHK > Medizinische Rehabilitation

​KHK > Pflege

https://www.betanet.de/pdf/514 Seite 3 von 3

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