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HIV AIDS > Schwerbehinderung - GdB - betanet

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HIV AIDS > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine HIV-Infektion alleine reicht nicht für die Anerkennung einer Schwerbehinderung (d.h.: Grad der Behinderung von mindestens 50). Dennoch können infolge der Infektion im Laufe der Jahre verschiedene Erkrankungen und Einschränkungen entstehen, die zu einer Schwerbehinderung führen können.

2. Versorgungsmedizinische Grundsätze

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten allgemeine Beurteilungsregeln über die Höhe des ​Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710" heruntergeladen werden.

3. Immundefekte

Die HIV-Infektion und AIDS werden in den versorgungsmedizinischen Grundätzen in Abschnitt 16.11

"Immundefekte" beschrieben.

​GdB/GdS

​Erworbenes Immunmangelsyndrom (HIV-Infektion) ohne klinische Symptomatik 10

​HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik

geringe Leistungsbeeinträchtigung, z.B. bei Lymphadenopathiesyndrom (LAS) 30–40 stärkere Leistungsbeeinträchtigung, z.B. bei AIDS-related complex (ARC) 50–80

schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild) 100

Dies sind nur Richtwerte. Wichtig für die Beurteilung sind immer die tatsächlichen Einschränkungen.

Berücksichtigt werden alle körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Daher sollten alle Beschwerden aufgelistet werden, auch Nebenwirkungen von Medikamenten oder psychische Beeinträchtigungen.

4. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.

Näheres unter ​Grad der Behinderung und ​Schwerbehindertenausweis.

Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend eine Linkliste zu den wichtigsten

Informationen und zu den Nachteilsausgleichen, die für Menschen mit Behinderungen in Frage kommen können:

​Behinderung

​Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Überblick zu Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: ​Behinderung > Berufsleben, z.B. Kündigungsschutz und Zusatzurlaub

​Behinderung > Steuervorteile (für schwerbehinderte Menschen)

https://www.betanet.de/pdf/1413 Seite 1 von 2

(2)

​Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung

​Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel

​Wohngeld: erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen

​Persönliches Budget: Menschen mit Behinderung bekommen Geld und selbst bestimmen, wer ihnen hilft

​Übergangsgeld überbrückt einkommenslose Zeiten während einer Reha

5. Wer hilft weiter?

​Versorgungsamt

6. Verwandte Links

Ratgeber HIV und AIDS Ratgeber Behinderungen

​HIV AIDS

​HIV AIDS > Allgemeines

​HIV AIDS > Alter und Pflege

​HIV AIDS > Behandlung

​HIV AIDS > Beruf und Rente

​HIV AIDS > Finanzielle Hilfen

​HIV AIDS > Rehabilitation

Gesetzesquelle: Anlage zu § 2 VersMedV

https://www.betanet.de/pdf/1413 Seite 2 von 2

Referenzen

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