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Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sog.
Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze,
Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB). Beide, Merkzeichen und GdB, sind im Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick über die verschiedenen Nachteilsausgleiche:
pdf-Download: Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche pdf-Download: GdB-abhängige Nachteilsausgleiche
Grundlegende Informationen und zahlreiche Links für Menschen mit Behinderungen finden Sie zudem unter:
Behinderung
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Kostenloser Download: Ratgeber Behinderungen mit hilfreichen Informationen rund um das Thema Behinderungen.
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