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(1)Gemeinde Allschwil, Quartierplanvorschriften «Idorsia» Beschluss

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Gemeinde Allschwil, Quartierplanvorschriften «Idorsia»

Beschluss

://: Die vom Einwohnerrat Allschwil am 14. Oktober 2020 beschlossenen

Quartierplanvorschriften «Idorsia» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen mit nachstehender Ausnahme und Änderung genehmigt und damit verbindlich erklärt.

Ausnahme:

Von der Genehmigung ausgenommen wird (im Reglement rot gestrichen):

In § 5 Absatz 2 Quartierplanreglement der Bestimmungsteil: «Der MIV-Anteil am Modalsplit muss von derzeit 65 % linear und dauerhaft auf maximal 43 % im Jahr 2030 gesenkt werden.»

Änderung:

Gestützt auf § 31 Absatz 5 RBG wird folgende, vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderung genehmigt:

In § 5 Absatz 3 Quartierplanreglement die Ergänzung mit Buchstabe e. und dem Wortlaut: «Die Anzahl Parkplätze wird auf maximal 231 begrenzt.»

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