• Keine Ergebnisse gefunden

(1)Gemeinde Aesch und Reinach, Quartierplanvorschriften „Stöcklin-Areal“, Beschluss vom Die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 20

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "(1)Gemeinde Aesch und Reinach, Quartierplanvorschriften „Stöcklin-Areal“, Beschluss vom Die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 20"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gemeinde Aesch und Reinach, Quartierplanvorschriften „Stöcklin-Areal“, Beschluss vom 30.10.2018

Die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 20. Juni 2017 und vom Einwohnerrat Reinach am 26. Juni 2017 beschlossenen Quartierplanvorschriften „Stöcklin-Areal“ werden ge- stützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen mit nachstehenden Änderungen genehmigt und da- mit allgemeinverbindlich erklärt.

Änderungen:

Gestützt auf § 31 Absatz 5 RBG werden folgende, vom Gemeinderat Reinach mit Zu- stimmung des Gemeinderates Aesch beantragten geringfügigen Änderungen genehmigt:

a) Im Quartierplanreglement wird in § 5 der folgende neue Absatz 15 angefügt: „Die Nordfassade der Baute im Baubereich R2 ist so zu gestalten (Materialisierung, Fas- sadenstruktur und –abwicklung etc.) dass die Reflexionen des Verkehrslärms der Bruggstrasse möglichst tief gehalten werden. Der Nachweis ist von der Eigentümerin im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.“

b) Die Option, eine Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle im Bereich des Baubereichs R2 via Bruggstrasse zu erstellen, soll wegfallen. Quartierplan (Legende und Plan Situati- on) und Reglement werden entsprechend angepasst.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Über alles zeigt der Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025 eine durchwegs positive Entwicklung, selbst wenn in diesen Jahren auch das

Landschaftsschutzzone unter Ziffer 14 des Zonenreglements Landschaft innert drei Jahren zu überarbeiten und die Vorgaben der Vorranggebiete Landschaft gemäss kantonalem

Zonenreglement Landschaft rot gestrichen): In der Spezialzone Neuhof die Teilfläche mit einem Abstand von 55 Metern zur nordwestlichen Zonengrenze. In Artikel 7 Absatz 2

Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die Fusswegverbindung bis spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Baugesuchs für die Bauten des Quartierplans «Dychrain

a) Im Zonenreglement Dorfkern wird im § 2 Zoneneinteilung die bei der Auf- zählung versehentlich nicht aufgeführte Grundnutzung „c) Grünzone“ er- gänzt. Die

[r]

In § 5 Absatz 2 Quartierplanreglement der Bestimmungsteil: «Der MIV-Anteil am Modalsplit muss von derzeit 65 % linear und dauerhaft auf maximal 43 % im Jahr 2030 gesenkt

Die für das Jahr 2014 vorgesehe- nen Veränderungen in den Gremien weisen darauf hin, dass sich die Situation weiter verbessern und alle bundesnahen Unter- nehmen Frauen in