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61 VSG macht zudem die Revision der Verordnung über die Erziehungsberatung notwendig

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I 306/2003 ERZ 18. Februar 2004 48C

Interpellation

0565 von Ballmoos, Urtenen-Schönbühl (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.11.2003

Erziehungsberatungsstellen: Erhöhung der Ressourcen

In seiner Antwort auf die M 172/2002 (RRB 1737/2003) „Prävention und Krisenintervention für gefährdete SchülerInnen und Jugendliche“ von Regula Rytz schreibt der Regierungsrat über die Erziehungsberatungsstellen: „Gegenwärtig fehlt es ihnen jedoch an den nötigen personellen und finanziellen Mitteln, um allen Anfragen gerecht zu werden. Die Erziehungsdirektion hat eine Erhöhung der Ressourcen dieser Stellen in Planung genommen.“

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Erziehungsberatungsstellen sollen personell verstärkt werden?

2. Wie viele zusätzliche Stellen sollen geschaffen werden?

3. Wann soll die Erhöhung der Ressourcen erfolgen?

Antwort des Regierungsrates

Die Erziehungsberatungsstellen und der Service psychologique pour enfants et adolescents sind seit Jahren chronisch überlastet und die zeitgerechte und fachlich notwendige Versorgung der Schulen und Familien kann seit längerer Zeit nicht mehr gewährleistet werden. Es bestehen überall lange Wartefristen. Zur Verbesserung der Situation hat die Erziehungsdirektion im ordentlichen Budget Mittel für zusätzliche Stellen eingestellt.

Die Umsetzung von Art. 61 VSG macht zudem die Revision der Verordnung über die Erziehungsberatung notwendig. Mit dieser Verordnung wird die Struktur der Erziehungsberatungsstellen definiert. Die Realisierung des Ausbaus ist an die Verabschiedung der Verordnung über die Erziehungsberatung geknüpft.

Die Fragen der Interpellantin können wie folgt beantwortet werden:

1. Es werden alle Erziehungsberatungsstellen personell verstärkt, wenn auch in unterschiedlichem Masse. Heute ist der Versorgungsgrad der verschiedenen Regionen mit kinder- und jugendpsychologischen sowie schulpsychologischen

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Dienstleistungen unterschiedlich. Mit den Stellen wird in allen Regionen des Kantons ein einheitlicher Versorgungsgrad erreicht.

2. Es werden 8,3 Stellen geschaffen (830 Stellenprozente)

3. Die Stellen werden sofort nach der Inkraftsetzung der revidierten Verordnung über die Eziehungsberatung ausgelöst werden können. Dies wird frühestens im März 2004 der Fall sein.

An den Grossen Rat

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