Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
HAMBURG
85 Prozent Beteiligung bei Vertreterwahl
Mit der überraschend hohen Wahl- beteiligung von 85,5 Prozent (ge- genüber 75 Prozent vor vier Jah- ren) haben die rund 2000 Hambur- ger Kassenärzte die Mitglieder der Vertreterversammlung ihrer KV ge- wählt. Die meisten Stimmen konnte der bisherige Vorsitzende, Dr. Jens Doering, auf sich vereinen. Von den insgesamt 62 Mitgliedern der Vertreterversammlung waren 56 bereits in der letzten Legislaturpe- riode tätig, sechs jüngere Ärzte wurden neu hinzugewählt. PHÄ
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Arztschwerpunkte für die Sicherstellung der Versorgung
Bei einem Gespräch des Vorstan- des der Kassenärztlichen Vereini- gung Schleswig-Holstein mit Ver- tretern des DGB, Bezirk Nordmark, bestand Übereinstimmung darüber, daß die ärztliche Versorgung länd- licher Regionen in Zukunft am besten mit Hilfe von Arztschwer- punkten sichergestellt werden kön- ne. Die Bürgermeister, die oft gern einen eigenen Arzt im Dorf hätten, müßten von dieser ihnen liebgewor- denen Vorstellung Abschied neh- men.
Nach den Vorstellungen der KV kann ein Arztschwerpunkt die Be- völkerung eines Gebietes mit einem Radius von etwa 7,5 Kilometern mit allen notwendigen diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen versorgen. Ein solches Netz lehnt sich an den Raumordnungsplan der Landesregierung mit seinen 120 zentralen Orten an; für die am- bulante ärztliche Versorgung sind darüber hinaus weitere 80 bis 120 Arztsitze notwendig.
Der KV-Vorsitzende, Dr. med. Ru- dolf Reichert, warnte in diesem Zu-
sammenhang junge Ärzte davor, sich als Fachärzte in Ballungsge- bieten niederzulassen. Dies gelte insbesondere für die Fachgebiete Inneres, Gynäkologie und Pädia- trie. Die jüngste Strukturanalyse der KV Schleswig-Holstein (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT, Heft 42/
1976, Seite 2626) hat ergeben, daß in den kreisfreien Städten des Lan- des gerade bei diesen drei Fachge- bieten eine weit über das Wün- schenswerte hinausgehende Arzt- dichte besteht. Der Vorstand der KV Schleswig-Holstein appellierte daher an die jungen Mediziner, sich auf dem Lande niederzulassen und ihr Weiterbildungsziel zu über- prüfen. (Bei einer Ende 1975 von der KV und dem Kieler Sozialmini- sterium durchgeführten Umfrage ergab sich, daß von 861 in Weiter- bildung befindlichen Ärzten 65 Kinderärzte, 86 Frauenärzte und 254 Internisten werden wollen, aber nur 36 Allgemeinmediziner).
Bei dem Kontaktgespräch wurde ferner Übereinstimmung darüber erzielt, daß es wünschenswert sei, das Netz der überbetrieblichen ar- beitsmedizinischen Zentren in Schleswig-Holstein zu erweitern.
Bisher gibt es im Lande sechs sol- cher Zentren, vor allem in großen Städten. KV-SH
BERLIN
Krankenkassen fordern Begrenzung
des Pflegesatzes
Die Berliner Krankenkassen haben den Senat aufgefordert, für das Jahr 1976 eine Steigerung der Pfle- gesätze in den Städtischen Kran- kenhäusern um höchstens 5,25 Prozent zuzulassen. Dieser Wert wäre nach Ansicht der Kranken- kassen ein Kompromiß zwischen dem von der Bundesregierung und den von SPD/FDP regierten Län- dern geforderten höchstens 6,5 Prozent einerseits und der Tatsa- che andererseits, daß die Berliner früher in den Städtischen Kranken- häusern erheblich mehr zur Kasse
gebeten wurden, als es nach dem jetzt vorliegenden Wirtschaftsprü- fungsbericht bei einigen Kranken- häusern vertretbar gewesen wäre.
Die Berliner Krankenkassen sind ferner der Ansicht, der Personal- überhang in den Städtischen Kran- kenhäusern Berlins solle durch ei- nen vernünftigen Personalaus- gleich beseitigt werden.
BAYERN
Keine Kreistagsbeschlüsse über den § 218
Das Bayerische Innenministerium hat Meldungen dementiert, nach denen mehrere bayerische Kreista- ge beschlossen hätten, in Kranken- häusern ihrer Landkreise legale Schwangerschaftsabbrüche nicht nach allen im Gesetz enthaltenen Indikationen zuzulassen. In der Mit- teilung heißt es, es habe solche Beschlüsse vor Inkrafttreten der im Juni 1974 vom Bundestag be- schlossenen sogenannten „Fristen- regelung" gegeben. Die Rechtsauf- fassung dieser Kreistage sei dann durch das Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts vom 25. Februar 1975 bestätigt worden, wonach die straffreie Schwangerschaftsunter- brechung auf Grund der Fristenre- gelung verfassungswidrig ist. Nach dem Inkrafttreten der nunmehr gel- tenden Fassung des § 218 bestün- de lediglich im Landkreis Donau/
Ries eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Landrat und den Ärzten und Ordens-Schwestern des Kreiskrankenhauses Donauwörth und Oettingen. Danach werden dort Schwangerschaftsabbrüche nur bei Vorliegen der medizinischen Indi-
kation vorgenommen.
In diesem Zusammenhang erinnert das Innenministerium daran, daß sich aus dem gesetzlichen Aufga- benkreis kommunaler Krankenhäu- ser keine Verpflichtung ergibt, Schwangerschaftsabbrüche im strafrechtlich erlaubten Umfang durchzuführen. Schwangerschaft stelle keine Krankheit dar. gb
3084 Heft 48 vom 25. November 1976 DEUTSCHES .ÄRZTEBLATT