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Archiv "Forschungsförderung: Langfristig statt temporär" (24.10.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 43

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24. Oktober 2014 A 1847 FORSCHUNGSFÖRDERUNG

Langfristig statt temporär

Das Ende des Koopera - tionsverbots von Bund und Ländern im Wissen-

schaftsbereich gilt nach der jüngsten Bundestags- debatte als wahrscheinlich.

Noch in diesem Jahr könnte das Grundgesetz geändert werden.

K

ünftig soll der Bund wieder dauerhaft die Forschung an den Hochschulen finanziell fördern können. Dies hat das Kabinett be- reits im Sommer beschlossen und auch der Bundesrat signalisierte Mitte September seine Zustim- mung. Der Bundestag beriet am 10. Oktober nun erstmalig über die dazu notwendige Grundgesetzände- rung, konkret über die Änderung des Art. 91 b des Grundgesetzes.

Das dort festgelegte Kooperations- verbot ist es nämlich, das den Bund seit der Föderalismusreform 2006 daran hindert, Projekte in Wissen- schaft und Forschung langfristig fi- nanziell zu fördern. Derzeit kann er nur zeitlich begrenzte Projekte an Hochschulen oder an wissenschaft- lichen Einrichtungen mit Geld ver- sorgen, beispielsweise im Rahmen der Exzellenzinitiative oder des Hochschulpaktes.

Mehr Planungssicherheit

Darüber, dass die Verschiebung von der Grund- zur Projektfinanzierung von Forschung jedoch längst ihre Grenzen erreicht hat, waren sich die Teilnehmer des Herbstforums der Deutschen Hochschulmedizin An- fang Oktober in Berlin einig. Not- wendig ist ihrer Ansicht nach eine auskömmliche Grundfinanzierung der Universitäten. Da die vergange-

nen Jahre gezeigt haben, dass die Länder diese Aufgabe nicht alleine stemmen können, begrüßen sie die geplante Aufhebung des Koopera - tionsverbots. Diese werde sicher nicht alle Probleme der Hochschul- medizin lösen, doch mit ihr erhiel- ten die Universitäten wieder mehr Planungssicherheit, auch bei lang- fristigen Kooperationen mit außer- universitären Forschungseinrichtun- gen, meinte Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Präsident des Medizini- schen Fakultätentages. Verschärft durch die Föderalismusreform, habe es bislang nur wenige dieser institu- tionsübergreifenden Forschungsak- tivitäten gegeben, wie beispielswei- se die Gesundheitszentren.

Auch Prof. Dr. med. Otmar Wiest- ler, Vorstandsvorsitzender des Deut- schen Krebsforschungszentrums und designierter Präsident der Helm- holtz-Forschungsgemeinschaft, kri- tisierte auf dem Herbstforum die Zersplitterung der deutschen For- schungslandschaft. Noch längst wür- den nicht alle Kooperationsmög- lichkeiten genutzt – dies sei einer der Gründe,, weshalb auch der „In- novationsmotor noch nicht rund“

laufe. Wiestler hofft auf mehr Inno- vationen in der Medizin und auf eine Stärkung Deutschlands im in- ternationalen Wettbewerb.

Davon, dass sich mit der Grund- gesetzänderung die Kooperation von Universitäten und außeruniver- sitären Einrichtungen verbessern wird, ist Bundesforschungsministe- rin Johanna Wanka (CDU) über- zeugt. „Dann schneiden wir auch in allen Rankings besser ab“, sagte sie jetzt vor den Bundestagsabgeord - neten. Dabei betonte sie, dass die Hochschulen das Herzstück des Wissenschaftssystems seien. „Über- legungen zu diesem Herzstück soll-

te nicht nur jedes Bundesland für sich anstellen. Wir müssen in die- sem Bereich langfristige Strategien entwickeln können, wie sie in der außeruniversitären Forschung be- reits möglich sind.“

Entscheidung im Dezember

Mit der Grundgesetzänderung wür- den die Fördermöglichkeiten ver- stetigt und institutionalisiert, erklär- te Wanka. Grundsätzlich bliebe aber die Zuständigkeit für die Hochschu- len bei den Bundesländern. Weiter- hin vom Bund finanziert werden sollen die außeruniversitären For- schungseinrichtungen, der Hoch- schulpakt, der Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzel- lenzinitiative. Diese läuft 2017 aus, könnte aber nach der Grundgesetz- änderung unbefristet fortgesetzt werden. Bis Januar 2016 wird sie im Auftrag von Bund und Ländern durch eine unabhängige, interna - tional zusammengesetzte Experten- kommission evaluiert.

Über das Ende des Kooperati- onsverbotes ist in der großen Koa - lition in den letzten Monaten hef- tig gestritten worden. Während die Union darauf beharrte, dass Bund und Länder nur im Bereich der Wis- senschaft zusammenarbeiten sollten, wollte die SPD auch den Bildungs- bereich einbeziehen. „Es wäre je- doch vollkommen falsch, aufgrund des Dissenses die Wissenschaft in Geiselhaft zu nehmen“, sagte Hu- bertus Heil (SPD) bei der Bun - destagsdebatte. Dieser Gedanke scheint sich durchzusetzen: Wenn der Bundestag demnächst zu- stimmt, ist eine endgültige Verab- schiedung der Grundgesetzänderung durch den Bundesrat am 19. De- zember zu erwarten.

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

Foto: dpa

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