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Archiv "Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) - Ein neues Vergütungssystem für: Laborleistungen -" (08.01.1999)

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Im Rahmen der öffentlichen Diskus- sionen über die ärztliche Vergütung wird das Thema Labormedizin in den letzten Jahren besonders kontrovers diskutiert.

Mehrfach wurden neue Labor-Vergü- tungskonzepte erarbeitet, doch wurde bis- her keine tragfähige Lösung gefunden, die eine breite Zustimmung erhalten hätte.

Angesichts der Komplexität des The- mas hatte sich die Kassenärztliche Bun- desvereinigung (KBV) entschlossen, das Thema mit externer Unterstützung durch die Firma McKinsey anzugehen. In Zu- sammenarbeit mit Labor-Experten und Vertretern der betroffenen Fachgruppen wurde eine analytisch fundierte und vom Vorstand der KBV mitgetragene Lösung erarbeitet, mit der die Schwächen des heutigen Systems behoben werden sollen.

Nach Zustimmung durch die Vertre- terversammlung am 19. Mai 1998 ist zwi- schenzeitlich aus diesem Konzept eine Reform des Kapitels O (Laboratoriums- medizin) entstanden, dem der Bewer-

tungsausschuß nach § 87 Abs. 3 SGB V am 9. Dezember 1998 zugestimmt hat.

Damit können die Leistungserbringer, Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung un- mittelbar mit den Vorbereitungen zur technischen Umsetzung beginnen, so daß die Reform des Labors zum 1. Juli 1999 in Kraft treten kann.

Elemente des neuen Labor- leistungs-Vergütungssystems

Der Leitgedanke des künftigen Sy- stems ist, bei gleicher Leistungsqualität stärkere Anreize zum medizinisch not- wendigen Umgang mit Laborleistungen zu geben und die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit dem Veranlasser zuzu- ordnen.

Die Neubewertung der Laborleistun- gen (O I., O II., O III.) auf betriebswirt- schaftlicher Basis (Grafik 1) mußte erfol-

gen, um zwischenzeitliche Entwicklun- gen in der Diagnostik und Medizintech- nik auch in der Vergütung widerzuspie- geln. Dabei mußte auch der hohe Ko- stenanteil in der Leistungsbewertung der Leistungen gleichermaßen wie die extre- me Bindung des eingesetzten investiven Kapitals berücksichtigt werden.

Auf der Basis dieser Berechnungen erfolgt nunmehr ein Vergütungssplitting sowohl im Allgemein- als auch im Spezi- allabor (O I., O II., O III.) mit einer Tei- lung der Leistungsbewertung in einen analytischen und einen ärztlichen Ho- noraranteil. Für die analytischen Lei- stungen werden bundesweit einheitliche DM-Kostensätze festgesetzt, insbeson- dere weil durch die Möglichkeit des KV- übergreifenden Versandes von Proben- material die Punktwertdifferenzen in den Kassenärztlichen Vereinigungen zu er- heblichen Problemen geführt haben. Das ärztliche Honorar der Leistungserbrin-

ger wird künftig als:

A-65

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 1–2, 8. Januar 1999 (65) K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Weiterentwicklung des

Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

– Ein neues Vergütungssystem für Laborleistungen – Die vorliegende Übersicht soll das vom Bewertungsaus-

schuß nach § 87 Abs. 3 SGB V beschlossene neue Vergü- tungssystem für Laborleistungen darstellen. Wesentliche Elemente dieses neuen Vergütungssystems sind Neube- wertung der Laborleistungen auf betriebswirtschaftlicher

Basis, Vergütungssplitting in einen analytischen und ei- nen ärztlichen Honoraranteil, eigenerbringer- und veran- lasserbezogene Budgets mit Bonussystem und häufig- keitsbezogene Abstaffelungen jeweils im Allgemein- und Speziallabor.

Budget-Bonus-Modell Eckpunkte der Laborreform

Grafik 2 Grafik 1

(2)

> arztgruppenspezifische fallzahlab- hängige Laborgrundgebühr für den Auf- wand des Arztes für die Indikation, Ver- anlassung, Befundung und Interpretation der Laborergebnisse im Gesamtkontext des vorliegenden Krankheitsbildes vergü- tet. Ebenfalls enthalten ist gegebenenfalls der ärztliche Aufwand im Rahmen der Eigenerbringung von Laborleistungen;

> fallzahlabhängige abgestaffelte la- borärztliche Grundpauschale für den La- borarzt, Mikrobiologen und Transfusi- onsmediziner;

> fallzahlabhängige abgestaffelte Grundpauschale für nicht vorgenannte Vertragsärzte, die definierte Auftragslei- stungen des Speziallabors (O III.) bei Probeneinsendung erbringen.

Wesentlichstes und in der Honorie- rung vertragsärztlicher Leistungen neues Element ist die Übernahme der Verant- wortung der Wirtschaftlichkeit der Lei- stungen durch den Veranlasser, indem über ein Bonussystem Anreize gesetzt werden, die für das Allgemein- und Spezi- allabor getrennten Budgets nicht zu über- schreiten (Grafik 2). Dabei werden die durch den Leistungserbringer abgerech- neten DM-Kosten in ein Punktzahlvolu- men umgerechnet. Die Mengensteuerung dieses Punktzahlvolumens erfolgt nun- mehr durch getrennte fallzahlabhängige Budgets jeweils für das Allgemeinlabor (O I., O II.) und das Speziallabor (O III.) mit indikationsbezogenen Ausnahmen.

Ein das jeweilige Budget überschreiten- des Punktzahlvolumen läuft gegen einen arztgruppenspezifischen „Wirtschaftlich- keitsbonus“, der als neue Leistung einge- führt wird. Der Wirtschaftlichkeitsbonus ist fallzahlabhängig und durch eine Fall- punktzahl definiert. Bei unwirtschaftli- cher Erbringung oder Veranlassung von Laborleistungen kann somit ein „Wirt- schaftlichkeitsbonus“ vollständig „ver- zehrt“ werden. Daraus resultiert ein fi- nanzieller Anreiz, sich in der Eigener- bringung oder Veranlassung von Labor- leistungen innerhalb des jeweils vorgege- benen Punktzahlvolumens zu halten.

Für Leistungen des Allgemeinlabors (O I., O II.) wird als neues mengensteu- erndes Element eine häufigkeitsbezogene Abstaffelung über die von allen Mitglie- dern der Laborgemeinschaft in derselben erbrachten Parameter eingeführt. Diese

„betriebsstättenbedingte“ Abstaffelung, deren Abstaffelungsgrenze bei fünf Millionen Parametern je Quartal liegt, schöpft die vorhandenen „Fixkostenre- serven“ bei entsprechenden Serienlän- gen ab und wird – da Laborgemeinschaf- ten mitunter die regionalen Zuständig- keiten der Kassenärztlichen Vereinigun- gen überschreiten – zentral für das ge- samte Bundesgebiet ermittelt.

Die häufigkeitsbezogene Abstaffelung von Leistungen des Speziallabors (O III.) stellt ebenfalls ein Vergütungselement dar, in dem unabhängig von der Art der Leistung eine Abstaffelung des DM-Ko- stenbetrages um 20 Prozent bei einer Pa- rameterzahl von mehr als 450 000 Para- metern je Quartal und Laborarztpraxis er- folgt. Die Abschöpfung der durch Serien- länge bedingten Wirtschaftlichkeitsreser- ven stabilisiert den DM-Kostenanteil und dient der Förderung der wohnortnahen qualitätsorientierten Laborarztpraxis.

Umsetzungsvoraussetzungen

Das neue Vergütungssystem für La- borleistungen setzt voraus, daß die Infor- mationen, auf denen die Vergütung ba- siert, zeitgerecht und aussagefähig erho- ben werden und zur Verfügung stehen.

Vor allem müssen Leistungserbringer und korrespondierende Leistungsveran- lasser dazu technisch zusammengeführt werden. Nur so kann eine veranlasserbe- zogene Mengenbegrenzung im Spezialla- bor (O III.) eingeführt und die Mengen- begrenzung in O I./O II. unter den Be- dingungen der getrennten Vergütung von Arzthonorar und technischem Kostenan- teil aufrechterhalten werden.

Deshalb gehört zum Konzept der Laborvergütung auch ein neues Berichts- system, indem die Leistungserbringer den Veranlassern und einer zentralen Datenerfassungsstelle Bericht über die erbrachten Leistungen erstatten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhal- ten von dieser Datenerfassungsstelle die

veranlasserbezogenen Daten über veran- laßte und erbrachte Laborleistungen.

Dieses neue Berichtssystem sorgt für einen Informationsaustausch zwischen Erbringern und Veranlassern: Die Veran- lasser erhalten eine Rückmeldung über

„ihre“ Leistungsmengen und haben da- mit die Möglichkeit, sich zeitnah über das ihnen noch zur Verfügung stehende Punktzahlvolumen im Budget zu orien- tieren. Die zentrale Datenerfassungsstel- le sammelt und rechnet zudem die Lei- stungsdaten aller Laborärzte ab, so daß KV-übergreifend die veranlaßten Labor- leistungen zugeordnet werden können und die Abrechnung vereinfacht wird.

Das vorgeschlagene neue Vergütungs- system für Laborleistungen bedeutet eine evolutionäre Weiterentwicklung einer an sich bewährten Lösung: Die Stärken eines Systems, das auch im internationalen Ver- gleich gut abschneidet, bleiben erhalten;

Schwächen und unerwünschte „Neben- wirkungen“ sowie falsche Anreize werden jedoch gezielt ausgeräumt. Höhere Trans- parenz, Planungssicherheit und Fairneß gegenüber Veranlassern und Erbringern, Stabilisierung des allgemeinen Punktwer- tes sowie die explizite Honorierung der ärztlichen Leistungsanteile im Rahmen von Laborleistungen sind die wesentli- chen Merkmale dieses neuen Konzeptes – und eine gute Basis für die Akzeptanz, die es bei allen Beteiligten braucht, um seinen Nutzen entfalten zu können.

Dr. med. Andreas Köhler

Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Straße 5

50931 Köln

A-66

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(66) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 1–2, 8. Januar 1999

Berichtssystem und zentrale Datenerfassung

Grafik 3

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