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Archiv "Pflegedienste fordern neues Vergütungssystem" (10.10.1997)

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versicherung setzten zum 1. Juli 1996 erstmals ein). Die Zahl der monatli- chen Begutachtungen im Jahr 1997 hat sich nach Angaben des Geschäfts- führers von Medicproof, Dr. jur. Chri- stoph Uleer, Köln, bei rund 8 000 ein- gependelt – mit geringfügigen saiso- nalen und regionalen Schwankungen.

Für 1997 rechnet Medicproof mit rund 90 000 bis 100 000 Gutachten- Aufträgen.

Zur Zeit sind für Medicproof bundesweit 982 freie Gutachter tätig, ausnahmslos freiberuflich und ne- benberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte. Nur ein geringer Teil der gut- achtlich für die Privaten tätigen Ärz- te ist angestellt oder beamtet oder pensioniert. Seit Medicproof den Gutachtendienst von BAD Gesund- heitsfürsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Bonn, übernahm, die aus- schließlich mit angestellten gutacht-

lich tätigen Ärzten arbeitete, hat sich die Zahl der für die privaten Kran- kenversicherungen tätigen Ärzte von rund 500 auf jetzt fast 1 000 erhöht.

Unter Beachtung regionaler und qua- litativer Gesichtspunkte geht Me- dicproof davon aus, auf Dauer 800 bis 850 Ärzte unter Vertrag zu nehmen.

c Ärztliche Gutachter erhalten für ein „normales“ Formulargutach- ten (einschließlich eines Hausbesu- ches) pauschal 160 DM. Für frei for- mulierte Obergutachten werden pau- schal 400 DM vergütet. 140 der gut- achtlich für die Privaten tätigen Ärzte sind gleichzeitig als Obergutachter tätig.

Der Anteil der Streitfälle vor den Sozialgerichten weicht in der Pflege- versicherung nicht merklich von den übrigen Sozialversicherungszweigen ab. Zur Zeit sind im Bereich der pri- vaten Pflegeversicherung rund 330

Verfahren wegen Leistungsfragen bei den Sozialgerichten anhängig. Aller- dings ist die Zahl der Streitfälle er- heblich höher als in der privaten Krankenversicherung.

Ein Prozent (80 000) der Mitglie- der der privaten Pflegepflichtversi- cherungen sind mit der Beitragszah- lung säumig.

Weil die Beitragsklagen der pri- vaten Pflegeversicherung vor den So- zialgerichten jedoch überhandneh- men und diese bei der Durchführung ihrer eigentlichen Aufgaben blockie- ren, hat der Verband der privaten Krankenversicherung zusammen mit Medicproof GmbH an den Gesetzge- ber appelliert, die Beitragsklagen auf die Amts- und Landgerichte zu verla- gern. Erhoffter Effekt: wesentlich höhere Durchschlagskraft und Ab- kürzung der überlangen Bearbei- tungszeiten. Dr. Harald Clade

A-2631 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 41, 10. Oktober 1997 (39)

T H E M E N D E R Z E I T BERICHTE

A

ls realitätsfern stufen die priva- ten Pflegedienste das derzeiti- ge Vergütungssystem ein, mit dem die Pflegekassen pflegeri- sche Leistungsaufwendungen berech- nen. Die zu Komplexen („Modulen“) zusammengefaßten Abrechnungsein- heiten entsprächen nicht der alltägli- chen Praxis. Einerseits fehlten in den Modulen bestimmte notwendige An- gebote, so etwa ein Leistungskom- plex, der eine nächtliche Versorgung Pflegebedürftiger enthält. Anderer- seits seien die Leistungskomplexe zur Zeit so gestaltet, daß Teilleistungen mit abgerechnet würden, auch wenn sie im speziellen Fall nicht benötigt würden.

Im Laufe des Herbstes sollen nochmals Gespräche stattfinden, die gemeinsame Eckpunkte für die Ver- handlungen auf Länderebene zum Ziel haben.

Die Pflegeverbände schlagen kleinere und differenziertere Lei- stungspakete vor, die den Pflegebe- dürftigen helfen, nur bedarfsgerechte Pflegeleistungen abzurufen. So plä- diert der Arbeitgeber-Verband ambu- lanter Pflegedienste e. V., Hannover, beim grundpflegerischen Leistungs- komplex Waschen/Hautpflege/An- und Auskleiden für drei Wahlmög- lichkeiten: Teilwäsche, Dusche, Voll-

bad. Die bisherigen Leistungskom- plexe seien zu inflexibel und würden den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen nicht gerecht. Im Falle der hauswirtschaftlichen Ver- sorgung, beispielsweise Einkaufen, Kochen und Putzen, soll nicht mehr nach einem Leistungskomplex, son- dern nach einem Zeittakt von jeweils zehn Minuten bezahlt werden.

Streit ums Geld

Verhandlungsbedarf besteht nach Angaben der Arbeitgeberver- bände Pflege auch beim definierten Geldwert, der den Punkten zugeord- net wird, nach denen die erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Die zur Zeit geltenden Vergütungsverträ- ge sind ausgelaufen, neue erforder- lich, aber sind noch nicht in Sicht.

Auch ist die Abrechnungspraxis von Bundesland zu Bundesland noch un- terschiedlich und kaum transparent.

So ist beispielsweise in Mecklenburg-

Vorpommern ein Schiedsstellenver- fahren anhängig, in Hessen dagegen sind Forderungen laut geworden, die Punktwerte zu senken, die in anderen Ländern angehoben werden sollen.

Lediglich in Thüringen und in Hessen wird verhandelt.

Die Spitzenverbände der Pflege- kassen wollen dagegen eine weitere Ausdifferenzierung des bisherigen Sy- stems. Größere Leistungskomplexe sollen, mit Ausschlußklauseln verse- hen, eine Weiterentwicklung ergeben.

Die aktuelle Diskussion um Punktwerte und die Bezahlung der Pflegeleistungen wird allerdings mit politischen Forderungen überlagert, die inzwischen thesaurierten Über- schüsse der gesetzlichen Pflegeversi- cherung in Höhe von acht Milliarden DM entweder zu einer Beitragssatz- senkung um mindestens 0,2 Prozent- punkte (so die Forderungen der Bun- desvereinigung der Deutschen Ar- beitgeberverbände) einzusetzen oder aber für einen anderen „sozialen“

Zweck abzuzweigen. Ulf Brandstädter

Pflegedienste fordern

neues Vergütungssystem

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