A 2250 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 51–52|
22. Dezember 2014 Die Bundesregierung hat einen Ka-binettsentwurf des Versorgungsstär- kungsgesetzes (VSG) vorgelegt. Da- rin reagiert sie auch auf Kritik der Ärzteschaft. Diese hatte das VSG insbesondere deshalb kritisiert, weil die Zulassungsausschüsse künftig Arztsitze in überversorgten Pla- nungsbereichen aufkaufen sollen.
Ausnahmen waren bisher nur vor- gesehen, wenn Ehepartner, Lebens- partner, Kinder oder vorherige Praxispartner ein Interesse an dem Praxissitz haben. Nun sollen wei - tere Ausnahmeregelungen hinzu - kommen.
Die Zulassungsausschüsse hätten nach wie vor die Möglichkeit, einem Antrag auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in überversorgten Planungsbereichen zu entsprechen, wenn sie dies aus Versorgungsgrün- den für erforderlich halten, heißt es in dem Kabinettsentwurf. „Versor- gungsgründe für eine Nachbeset- zung können beispielsweise dann anzunehmen sein, wenn ein beson- derer lokaler oder qualifikationsbe- zogener Versorgungsbedarf besteht oder ein Arztsitz einer speziel- len Fachrichtung weiterhin benö- tigt wird.“ Auch weitere Versor- gungsgründe seien denkbar. So könn- VERSORGUNGS STÄRKUNGSGESETZ
Regierung reagiert auf Ärztekritik
ten auch Mitversorgungs aspekte, Versorgungsbedürfnisse von Men- schen mit Behinderung oder der Erhalt eines besonderen Versor- gungsangebots einer Berufsaus- übungsgemeinschaft eine Rolle spielen. Darüberhinaus ergänzt die Bundes regierung auch die bereits kon sentierten Ausnahmeregelungen.
So sollen die Zulassungsausschüs- se auch dann gegen einen Aufkauf eines Arztsitzes entscheiden kön- nen, wenn interessierte Ärzte „sich verpflichten, den zur Nachbeset- zung anstehenden Vertragsarztsitz in ein schlechter versorgtes Ge- biet desselben Planungsbereichs zu
verlegen“. fos
auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurück, gefolgt von Atemwegser- krankungen mit 16,2 Prozent und psychischen Störungen mit 14,7 Prozent.
Die vorhandenen regionalen Un- terschiede können aus Sicht von Prof. Dr. med. Holger Pfaff, Di - rektor des Kölner Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungs- forschung und Rehabilitationswis- senschaft (IMVR), nur durch ein evidenzbasiertes Versorgungs- und Schnittstellenmanagement sowie stärkere Förderung der Prävention reduziert werden. Das Präventions- gesetz sei ein wichtiger Schritt in
diese Richtung. ank
Die Deutschen sind nicht überall gleich krank und vor allem nicht gleich häufig krank. Das zeigt der Gesundheitsreport 2014 des BKK- Dachverbands, der am 9. Dezember in Berlin vorgestellt wurde. Wäh- rend die BKK-Versicherten in Ba- KRANKENSTAND
Der Wohnort macht den Unterschied
den-Württemberg im Jahr 2013 durchschnittlich 15,4 Tage krank- geschrieben waren, betrug die Fehlzeit pro Versichertem in Bran- denburg 21,9 Tage. Das entspricht einem Fehlzeitenunterschied von 42 Prozent. Im Durchschnitt blie- ben BKK-Versicherte bundesweit 17,6 Tage aufgrund einer Erkran- kung zu Hause. Seit 2006 nehmen der Krankenstand und die Ausfall- tage laut Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbands, kontinu- ierlich zu. Dies beruhe vor allem auf der Zunahme langfristiger und chronischer Erkrankungen. Ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitsta- ge gehen laut Report nach wie vor
Für Januar 2015 ist die erste Lesung des Kabinettsent- wurfs im Bundestag geplant.
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Ausfalltage nehmen konti -
nuierlich zu.
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