Drei Spitzenorganisatio- nen „schlafen“ seit Jahren vor sich hin: Bundesverbände der Krankenkassen, Deut- sche Krankenhausgesell- schaft, Bundesgesundheits- ministerium. Hier sieht man, daß die von den „Seehofer- schen“ Gesetzen geforderte
„Vorfahrt für die Selbstver- waltung“ absolut nicht funk- tioniert. Also „wurschtelt“
man in der Krankenhauspra- xis hinsichtlich des Stellenbe- darfs in den einzelnen Fach- abteilungen vor sich hin: Die Personalbemessung wird in dem einen Krankenhaus aus- schließlich durch die ökono- mische Situation dominiert, in dem anderen Krankenhaus durch Machtverhältnisse der einen oder der anderen Seite.
Peter Tischmann, Geschäfts- führer St. Clemens Hospitale Sterkrade gGmbH, Wilhelm- straße 34, 46145 Oberhausen
Deutscher Ärztetag
Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Besin- nung auf das Notwendige“ von Nor- bert Jachertz in Heft 23/1997:
Gedankenspiele
Dr. Vilmar erinnerte an das Subsidiaritätsprinzip, das ein Strukturprinzip unserer freiheitlichen Gesellschaft sei. Wie das, bitte? Soweit ich sehe, findet das Subsidiari- tätsprinzip nur Anwendung bei der Sozialhilfe und der ihr gleichgestellten Arbeitslo- senhilfe, was bedeutet: Lei- stung nur bei Mittellosigkeit.
Das ist sicher richtig für eine solidarische Hilfe, für die zu- vor Beiträge nicht entrichtet wurden.
Die Ausdehnung der Sub- sidiarität auf die gesetzliche Krankenversicherung würde bedeuten: Mitglieder mit
jährlichen Beitragszahlungen um 5 000 DM müßten im Krankheitsfalle aufgefordert werden, zunächst ihre Eigen- tumswohnung zu belasten oder ihre Ersparnisse aufzu- brauchen, bevor die Kran- kenkasse leistungspflichtig würde. Ein phantastischer Gedanke! Das Subsidiaritäts- prinzip als Strukturprinzip unserer freien Gesellschaft wäre eine Einladung zu noch schöneren Gedankenspielen:
Zum Beispiel könnte man die Zahlung von Diäten an Ab- geordnete davon abhängig machen, daß der Betroffene so arm an eigenen Mitteln ist, daß er auf die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen ist. So etwas soll es in Deutschland vor 200 Jahren einmal gegeben ha- ben!
Hartnäckig hält sich auch der Begriff der Subsidiarität
in der Diskussion um die ge- setzliche Rentenversiche- rung. Manchmal habe ich Zweifel, ob alle, die diesen Begriff verwenden, immer so ganz genau wissen, wovon sie reden.
Dr. med. G. Adermann, Stef- faniweg 8, 40593 Düsseldorf
Sinnentstellend?
Sie kommentieren die Re- de von Bundespräsident Her- zog und wollten aus den von ihm genannten Prinzipien zur Gesundheitsreform folgen- des besonders hervorheben:
„Eine Krankenversicherung ist für das medizinisch Not- wendige da, nicht für das sozi- alpolitisch Wünschenswer- te.“ Das ist Ihnen nur unvoll- ständig gelungen, heißt es doch nur: „ . . . nicht für das sozial Wünschenswerte.“ So
A-1903 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 28–29, 14. Juli 1997 (7)
S P E K T R U M LESERBRIEFE
A-1904 (8) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 28–29, 14. Juli 1997
S P E K T R U M LESERBRIEFE
verkürzt ist die Wiedergabe sinnentstellend. Sozial Wün- schenswertes hat durchaus engen Bezug zu medizini- schen Notwendigkeiten, sei- ne Umsetzung kann geradezu Krankheitskosten sparen hel- fen!
Wenn das Deutsche Ärz- teblatt auf „Seite eins“ an den Worten des Herrn Bundes- präsidenten sparen will, dann vielleicht treffender so: „Eine Krankenversicherung ist für das medizinisch Notwendige da, nicht für das . . . politisch Wünschenswerte.“ Damit würde der Gegensatz von qualitätsgesichertem medizi- nischem Standard als Kran- kenkassenleistung und sy- stemsprengenden, politisch aufgedrückten Fremdleistun- gen mit der gebührenden Schärfe ausgedrückt, was ei- nem Kommentar durchaus ziemt. Aber vielleicht war al- les doch nur ein Versehen?
Dr. med. Wolfhard Lünser, Werler Straße 66, 59065 Hamm
Transparenz
Zu dem Beitrag „Transparenz um je- den Preis?“ von Prof. Dr. med. Fritz Beske in Heft 17/1997 und den dazu veröffentlichten Leserbriefen in Heft 20/1997:
Aufgabe der Kassen
Jetzt kommt noch ein Ge- schenk unserer mittelständi- schen Partei FDP, die uns zwingen will, an jeden Kas- senpatienten eine angebliche Rechnung zu schicken.
Man muß folgendes be- denken. Zwischen Privatpati- enten und den behandelnden Ärzten besteht ein Vertrags- verhältnis, jedoch nicht mit der Privatkasse direkt.
Daher ist plausibel und notwendig, daß die Patienten eine spezifizierte und nach- vollziehbare Rechnung be- kommen, die sie auch direkt an den Arzt bezahlen müssen.
Bei den Mitgliedern der GKV besteht kein Vertragsverhält- nis zwischen GKV und Ärz- ten (Vertragsärzten). Es wird vielmehr über KV direkt mit
der Kasse abgerechnet. So ge- sehen, sind diese Patienten, was die Bezahlung betrifft, nicht unsere Vertragspartner, mit diesen können wir auch nicht über Vergütungen ver- handeln und auch nicht direk- te Zahlung der Leistung ver- langen.
Also, es besteht kein Ver- trag über die KVen mit den Patienten, sondern mit den Kassen, und diese sind dann Vertragspartner der Patien- ten. Sie müssen diese Aufga- be übernehmen und voll fi- nanzieren! . . .
Dr. Paul Werner, Danziger Straße 77, 38642 Goslar
Eine ausgesuchte Niedertracht
Die Leserzuschriften be- treffend, bin ich nicht der Ansicht, daß die Herrschaf- ten nicht wissen, was sie tun.
Zwar sollte man sich über die kognitiven Fähigkeiten unserer Politiker und Funk- tionäre wirklich keinen Illu- sionen hingeben, um es vor- nehm auszudrücken, aber nicht einmal den Herren Möllemann oder Seehofer (ja, nicht einmal Claudia Nolte!) würde ich zutrauen, daß sie sich davon irgendei- nen Nutzen versprechen.
Mithin handelt es sich um eine ausgesuchte Nieder- tracht – nicht die einzige übrigens –, um einen Test, was diese Trottel da unten sich noch alles bieten lassen (wie auch sonst die – schein- baren – Schnapsideen soge- nannter backbencher, wie das auf neudeutsch heißt), um eine Provokation, um Aufmüpfige „aufzusto- chern“ – bitte schön, hier ha- ben Sie einen!
Es wäre interesssant, als Außenstehender zu beobach- ten, was man sich für diejeni- gen, welche diese Mehrarbeit sowie die Portokosten ver- kraften würden und auch das Praxisbudget überleben, dann einfallen lassen wird, leider kann ich mir das nicht leisten.
Bernd Frankenstein, Nord- ring 20, 06766 Wolfen