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112. Deutscher Ärztetag

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Mitteilungen der Geschäftsstelle

Ärzteblatt Sachsen 4 / 2009 161

Anzeige Die Sächsische Landesärztekammer

führt die nächste Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf „Medizinischer Fachangestellter / Medizinische Fach- angestellte“ am Montag, dem 8. Juni 2009, 8.00 – 10.00 Uhr durch.

Folgende Prüfungsorte für die Ab - schlussprüfung wurden festgelegt:

■ Berufliches Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen An der Markthalle 10, 09111 Chemnitz

■ Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Gesundheit Reißiger Straße 46, 08525 Plauen

■ Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16,

01099 Dresden

■ Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Soziales

112. Deutscher Ärztetag

Vom 19. bis 22. Mai 2009 findet der Deutsche Ärztetag in Mainz statt.

Wir möchten Sie nachfolgend über die Namen der Delegierten informie- ren:

■ Dipl.-Med. Petra Albrecht, Mei- ßen (Delegierte)

■ Prof. Dr. med. habil. Otto Bach, Leipzig (Delegierter)

■ Erik Bodendieck, Wurzen (Dele- gierter)

■ Prof. Dr. med. habil. Rolf Haupt, Leipzig (Delegierter)

■ Prof. Dr. med. habil. Eberhard Keller, Leipzig (Delegierter)

■ Dr. med. Rainer Kobes, Werdau (Delegierter)

■ Prof. Dr. med. habil. Uwe Köhler, Leipzig (Delegierter)

■ Dr. med. Steffen Liebscher, Aue (Delegierter)

■ Dr. med. Thomas Lipp, Leipzig (Delegierter)

■ Prof. Dr. sc. med. Wolfgang Sau- ermann, Dresden (Delegierter)

■ Dr. med. Claus Vogel, Leipzig (Delegierter)

Carl-von-Ossietzky-

Straße 13 – 16, 02826 Görlitz

■ Berufliches Schulzentrum 9 Gesundheit und Sozialwesen Schönauer Straße 160, 04207 Leipzig

Teilnehmer/innen an der Zwischen- prüfung sind Auszubildende des zweiten Ausbildungsjahres und Um - schüler/innen, die in diese Fachklas- sen integriert sind.

Anmeldeformulare und Gebührenbe- scheide für die Prüfungsgebühren erhalten alle Ausbilder von der Säch- sischen Landesärztekammer. Die An - meldung zur Zwischenprüfung hat bis zum 30. April 2009 zu erfolgen.

Die Freistellung zur Zwischenprüfung umfasst nur den Zeitraum der Prü- fung (§ 15 Berufsbildungsgesetz).

Die Auszubildenden und Umschüler/

innen gehen anschließend wieder in

■ Dr. med. Stefan Windau, Leipzig (Delegierter)

■ Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (BÄK-Vorstand, Ersatz- delegierter)

■ Dr. med. Thomas Fritz, Dresden (Ersatzdelegierter)

■ Ute Taube, Berthelsdorf (Ersatz- delegierte)

Themen des 112. Deutschen Ärzteta- ges sind unter anderem:

■ Patientenrechte in Zeiten der Rationierung

die Arztpraxis oder zum Unterricht.

Auszubildende, deren 18. Lebensjahr zum Ende des ersten Ausbildungs- jahres noch nicht vollendet war, sind verpflichtet, eine ärztliche Bescheini- gung über die erste Nachuntersu- chung nach § 33 Jugendarbeits- schutzgesetz spätestens am Tage der Anmeldung zur Zwischenprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer vorzulegen, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Anderenfalls ist die Eintra- gung des Berufsausbildungsvertrages des/der Auszubildenden aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungs- verhältnisse nach § 35 Abs. 2 Berufs- bildungsgesetz zu löschen.

Die Teilnahme an der Zwischenprü- fung ist nach dem Berufsbildungsge- setz und der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten eine der Zulassungs- voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Marina Hartmann, Leitende Sachbearbeiterin Referat Medizinische Fachangestellte

■ Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

■ Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung.

Eine umfassende Tagesordnung fin- den Sie unter www.baek.de.

Ihre Anregungen für Anträge auf dem Deutschen Ärztetag zu diesen, aber auch anderen Themen, nimmt die Hauptgeschäftsstelle der Sächsi- schen Landesärztekammer gern ent- gegen (hgf@slaek.de).

PD Dr. jur. Dietmar Boerner, Hauptgeschäftsführer

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf

„Medizinischer Fachangestellter/

Medizinische Fachangestellte“

Referenzen

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