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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Rentenversicherungen: Lebens-Roulette
Einem arbeitsreichen Leben folgt der wohlverdiente Ru- hestand, der finanziell einerseits durch gesetzliche und berufsständische Altersversorgung, aber auch durch die privaten Ersparnisse abgesichert ist. Nicht immer sind die propagierten Anlagekonzepte jedoch lohnend.
D
ie Versicherungsunter- nehmen haben ein ganzes Bündel mögli- cher Geldanlageformen ge- schnürt, die einen geruhsa- men und finanziell gesicher- ten Ruhestand gewährleisten sollen. Wichtigste Offerte da- bei: Die Rentenversicherung.Zwei verschiedene Varianten werden offeriert: Bei der
„klassischen" Rentenversi- cherung wird das Geld ähn- lich wie in einer Kapital-Le- bensversicherung angespart, wobei jedoch kein Lebensver- sicherungsschutz als solcher besteht — mit der Folge gün- stigerer Beiträge. Vielmehr hat der Versicherte ab einem bestimmten Zeitpunkt An- spruch auf eine monatliche Rente von der Versicherung, die lebenslang gezahlt wird.
Alternativ kann er bei Ren- tenbeginn auch eine Kapital- Abfindung wählen und dieses Geld dann anderweitig inve- stieren. Bei der „Sofortrente"
wird ein größerer Betrag ein- gezahlt, aus dem die Versi- cherung dann ebenfalls le- benslang einen festgelegten Betrag als Rente auszahlt.
Steuerliche Behandlung
Ein bedeutender Vorteil dieser Methode ist die steuer- liche Behandlung: Da es sich in beiden Fällen um eine ech- te Leibrente handelt, unter- liegt die Zahlung einem be- günstigten Steuersatz, der sich nach dem Alter des Ver- sicherten bei Beginn der Rentenzahlung richtet. So braucht etwa ein 65jähriger nur 24 Prozent seiner Rente zu versteuern, mit zunehmen- dem Alter wird der Ertrags- anteil immer geringer. Wer- den dann noch die Freibeträ- ge — etwa der Altersentla- stungsbetrag — abgezogen, unterliegt die Rentenzahlung oftmals keinerlei Besteue- rung mehr. Und damit stellt sich die Verrentung ein gutes Drittel besser als etwa ein Banken-Rückzahlungsplan,
bei dem meist der gesamte Ertrag steuerpflichtig ist.
Auf den ersten Blick at- traktiv erscheint die Höhe der Rentenzahlung: Ein 65jähri- ger Mann bekommt bei ei- nem angelegten Kapital von 100 000 DM etwa bei der Hessen-Nassauischen Le- bensversicherungsanstalt im- merhin 892 DM pro Monat ausgezahlt, bei der Nord- stern-Lebensversicherung sind es sogar stolze 946,60 DM pro Monat, und auch Branchenführer Allianz liegt mit 936,80 DM in der Spit- zengruppe der Offerten. Die- se Monatsrente — die sich aus einer Grundrente plus einer gewinnabhängigen Zusatz- rente zusammensetzt — be- trägt also immerhin zwischen 10,7 und 11,4 Prozent des an- gelegten Kapitals, so daß et- wa Spareinlagen mit ihren müden — und in voller Höhe steuerpflichtigen — 2,5 bis 6,0 Prozent sicher nicht mithal- ten können.
Was heißt „Leibrente"?
Nicht übersehen sollten Anleger jedoch die Tatsache, daß es sich um eine Leibrente handelt, bei der im Normal- fall keine Kapitalrückzahlung im Todesfall erfolgt. Dies be- deutet: Stirbt der Versicherte bereits ein Jahr nach Renten- beginn, bekommen seine Er- ben keine müde Mark, und die Versicherung kann knapp 90 Prozent des angelegten Kapitals auf eigene Rech- nung gutschreiben. Diese Problematik kennen freilich auch die Versicherungsgesell- schaften. So werden nahezu ausnahmslos Rentenversiche- rungen mit einer Renten-Ga- rantiezeit zwischen 5 und 15
Jahren angeboten, wobei mit zunehmender Garantiezeit die Höhe der Rente deutlich
— bei 100 000 DM um monat- lich rund 80 DM — zurück- geht. In diesem Falle erhalten die Erben wahlweise eine Ka- pitalabfindung oder die Ren- te bis zum Ende der Garan- tiezeit, sollte der Versicherte während der ersten Jahre sterben.
Trotz Garantiezeit rech- net sich das Geschäft für die Assekuranz, wenn der Kunde
Ehepaar-Tarife
Alternativ bieten die Ver- sicherungsgesellschaften aber auch Rententarife speziell für Ehepaare: Meist kann eine Witwen-/Witwerrente in Hö- he von 60 bis 100 Prozent der ersten Rente vereinbart wer- den, wobei dann freilich die monatliche Auszahlung deut- lich niedriger ausfällt als im Falle eines einzigen Bezugs- berechtigten. Ebenfalls nie- deriger fällt die Rentenzah- lung aus, wenn — auch dies bieten einige Gesellschaften — ein Kapitalerhalt vereinbart wird: In diesem Fall liegt die Rente bei 100 000 DM Anla- gesumme rund 100 DM unter der herkömmlichen Leibren- te. Dafür erhalten die Erben bei Tod des Versicherten die vollen 100 000 DM. Damit rechnet sich das Geschäft in nahezu jedem Fall besser.
Angeboten wird schließlich auch eine „begrenzte" Ren- tenzahlung: Bei der Nord- stern-Lebensversicherung fa- vorisiert man etwa eine 15jäh- rige Rentenzahlung, bei der die 932 DM Monatsrente im- merhin einer tatsächlichen — teilweise steuerfreien — Ren- dite von 7,87 Prozent ent-
frühzeitig stirbt. Bei 5jähriger Rentengarantie hat etwa die Hessen-Nassauische dann maximal 53 520 DM ausge- zahlt, das restliche Kapital und die mittlerweile aufge- laufenen Zinsen und Zinses- zinsen sind verloren. Damit wird die Rentenversicherung ein Spiel mit der eigenen Le- benserwartung: Wird man äl- ter, als die Statistik erhoffen läßt, profitiert man mit Ren- diten zwischen 7 und über 10 Prozent von der Verrentung.
Stirbt man indes in den ersten 12 bis 14 Jahren des Renten- bezugs, ist die Versicherungs- gesellschaft der klare Gewin- ner. Dies bedeutet: In erster Linie ist die Verrentung für Alleinstehende interessant, die niemanden zu versorgen haben und die auch keine entfernten Verwandten mit einem Erbe beglücken möch- ten.
spricht. Dafür geht der Versi- cherte dann jedoch mit 80 leer aus.
Niemand weiß heute je- doch, welche Kaufkraft eine gezahlte Rente in 5, 10 oder noch mehr Jahren haben wird. Um Inflationsgefahren vorzubeugen, bietet sich als Alternative die Rentenversi- cherung mit Progression an.
Dabei ist die Grundrente an- fangs wesentlich niedriger als bei einer konstanten Rente — bei 100 000 DM um durch- schnittlich 250 DM —, jedoch wird sie alljährlich um einen festgelegten Satz von meist 4,0 bis 5,0 Prozent erhöht und damit der erwarteten Inflati- onsrate angepaßt. Echte Pro- fite macht freilich auch hier nur der Versicherte, der sehr alt wird: Weil das Kapital noch langsamer zurückfließt als bei der konstanten Rente, erreichen diese Tarife den
„break-even-point" — also den Punkt, ab dem sich die Rente gegenüber anderen Anlage- formen rechnet — meist erst nach 15 bis 20 Jahren.
Fazit: Vor Abschluß ei- ner Rentenversicherung soll- ten sehr genau die Rahmen- bedingungen überprüft wer- den. pj
A1-58 (62) Dt. Ärztebl. 89, Heft 1/2, 6. Januar 1992