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Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Vereinbarung

zur Erreichung der Ziele der

Grundsicherung für Arbeitsuchende

im Jahr 2017

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I. Grundsätze ... 3

II. Rahmenbedingungen ... 4

III. Vereinbarungen ... 6

§ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner ... 6

§ 2 Haushaltsmittel und gesetzliche Neuregelungen ... 6

§ 3 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen ... 7

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit ... 7

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ... 7

3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ... 8

4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit ... 8

5. Individuelle Zielvereinbarung ... 8

§ 4 Zielnachhaltung und Zieldialoge im Land Niedersachsen ... 10

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Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende schließen das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

mit dem Landkreis Emsland

hinsichtlich der Leistungserbringung durch die zugelassenen kommunalen Träger gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)

für das Jahr 2017 folgende

Vereinbarung

I. Grundsätze

Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Hilfeleistun- gen sind die zentralen Anliegen des SGB II. Diese Zielvereinbarung ist deshalb darauf ausge- richtet, möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern und die Hilfebedürftigkeit insgesamt zu vermindern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung und Verringerung des Langzeitleistungsbezugs gelegt.

Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit setzt im Regelfall eine existenzsichernde Erwerbstä- tigkeit voraus. Die Anstrengungen der Beteiligten sind daher in erster Linie hierauf auszurich- ten. Die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsge- meinschaft lebenden Personen ist neben der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen die entschei- dende Voraussetzung für die erfolgreiche Leistungserbringung der Träger. Darüber hinaus soll bereits das Entstehen von Hilfebedürftigkeit vermieden und Hilfebedürftigkeit verkürzt und ver- mindert werden.

Diejenigen Leistungsberechtigten, die nicht unmittelbar in Erwerbstätigkeit vermittelt werden können, sollen Leistungen erhalten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Ar- beitsmarkt ist als Querschnittsaufgabe durchgängig zu berücksichtigen.

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II. Rahmenbedingungen

Auf Bundesebene:

Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des SGB II stellen sich für das Jahr 2017 gemäß Herbstprojektion der Bundesregierung sowie Prognose des Instituts für Ar- beitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) insgesamt positiv dar.

Dabei geht die Bundesregierung von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 1,4% im Jahr 2017 aus. Die Prognose des IAB ist mit +1,3% nahezu identisch. Die deutsche Wirtschaft wächst weiter und befindet sich trotz der gedämpften internationalen Perspektiven auf einem guten Weg. Dazu tragen vor allem die steigende Beschäftigung sowie das nach wie vor starke Niveau der privaten Konsumausgaben bei. Auch aus Sicht des IAB senden die wirtschaftlichen Frühindikatoren trotz bestehender weltwirtschaftlicher Risiken überwiegend günstige Signale. Die große Herausforderung für Deutschland ist die Flüchtlingsmigration aus den Krisengebieten.

Der Arbeitsmarkt ist in einer insgesamt robusten Situation und die positiven Trends setzen sich fort. Das IAB sieht den Arbeitsmarkt daher auch für die fortdauernde Herausforderung der Flüchtlingsmigration gut gerüstet. Insgesamt wird aufgrund der günstigen konjunkturellen Entwicklung perspektivisch mit einer leichten Reduzierung der Arbeitslosigkeit gerechnet. Da- bei wurden auch die vermehrten Übergänge von Flüchtlingen berücksichtigt, die nach Durch- laufen des Asylverfahrens im SGB II registriert werden, sich jedoch größtenteils in Integrati- onskursen oder arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden und daher nicht als arbeitslos gezählt werden.

Auf Landesebene:

Für die ökonomischen Rahmenbedingungen im Land Niedersachsen ist für das Jahr 2017 davon auszugehen, dass der Arbeitsmarkt stabil bleibt. Das IAB erwartet in der aktuellen Re- gionalen Arbeitsmarktprognose in Niedersachsen einen weiteren Abbau der Anzahl der Ar- beitslosen um 2,5% auf 244.600. Während das IAB im Jahr 2017 für das SGB III eine leichte Reduzierung auf 76.800 (-1,9 %) prognostiziert, wird für das SGB II eine etwas stärkere Re- duzierung auf 167.800 (-2,8%) erwartet.

Bei der Beschäftigung setzt sich der positive Trend fort, wenn auch insgesamt etwas gedämpf- ter als in den übrigen westdeutschen Ländern. In seiner mittleren Wachstumsrate für 2017

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prognostiziert das IAB in Niedersachsen eine Steigerung um 1,3 % auf dann 2,869 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Hinsichtlich der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geht das IAB geht in der aktu- ellen Regionalen Arbeitsmarktprognose im Mittelwert davon aus, dass diese im Jahr 2017 durch den verstärkten Übergang von Flüchtlingen in das SGB II um 3,1 % auf 416.800 ansteigt.

Auf örtlicher Ebene:

Der Landkreis Emsland ist von klein- und mittelständischen Unternehmen geprägt. 95 % aller Betriebe weisen Beschäftigungszahlen von bis zu 50 Beschäftigten aus. Die regionale Wirtschaftsentwicklung wird sich in 2017 im Verhältnis zu den Vorjah-ren in etwa auf gleichem positivem Niveau bewegen. Die Gesamtarbeitslosenquote (SGB III und SGB II) im Landkreis Emsland hatte in 2016 mit 3,4 % im Januar, Juli und Dezember 2016 den jeweils höchsten Stand. Der niedrigste Wert wurde im Juni 2016 mit 3,0 % festgehalten. Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis des SGB II belief sich dabei zwischen 1,4 % und einem Höchstwert von zuletzt 1,8 %.

Für das Jahr 2017 werden aber wahrscheinlich Steigerungsraten einzuplanen sein, so dass diese Werte – für den Bereich des SGB II – voraussichtlich nicht zu halten sein werden. Hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Zuwanderung der Flüchtlinge. Der Landkreis Emsland hatte bis Ende des Jahres 2016 mehr als 6.000 Menschen als Flüchtlinge aufzunehmen.

Dies führt zu einem erheblichen Anwachsen der Bedarfsgemeinschaften sowie der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im SGB II. Wurden im Januar 2016 noch 6.712 Bedarfsgemeinschaften mit 9.040 eLBs registriert, so belief sich die Zahl im Dezember 2016 bereits auf 7.526 BG mit 10.000 eLB’s. Es wird davon ausgegan-gen, dass zumindest noch im Jahr 2017 die vorgenannten Zahlen aufwachsen werden.

Es wird trotz aller Bemühungen und trotz einer guten Konjunkturprognose mit einer ansteigenden Anzahl von Arbeitslosen im Jahre 2017 zu rechnen sein.

Im weiteren Verlauf des Jahres sind in den Gesprächen zur Zielerreichung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Emsland die für den Arbeitsmarkt bestehenden konjunktu- rellen und strukturellen Besonderheiten genau zu beobachten und bei der Bewertung der Zie- lerreichung zu berücksichtigen.

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Für die Eingliederung und Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stehen dem Landkreis Emsland (finanzielle Rahmenbedingungen) im Gesamtbudget (Personal- und Sach- kosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit) rd. 18,4 Mio. Euro für das Jahr 2017 zur Verfügung (einschließlich der ersten Tranche für den flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf).

III. Vereinbarungen

§ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner

MW, MS und der Landkreis Emsland setzen sich dafür ein, dass die in § 3 vereinbarten Ziele erreicht werden. Die Maßnahmen des Landkreises zur Zielerreichung erfolgen wirkungsorien- tiert und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. MW und MS unterstützen die Zielerreichung des Landkreises durch fachliche Beratung.

§ 2 Haushaltsmittel und gesetzliche Neuregelungen

(1) Nach der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 sind für den zugelassenen kommunalen Träger Landkreis Emsland im Jahr 2017 folgende Haushaltsansätze vorgesehen:

• Verwaltungs- und Sachkosten 9.286.211 Euro

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 6.382.506 Euro.

(ohne die Mittel für Leistungen nach §16e SGB II a. F.)

Zusätzlich sind in der ersten Tranche für den flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf (90%) folgende Haushaltsansätze vorgesehen:

• Verwaltungs- und Sachkosten 1.344.195 Euro

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 1.344.195 Euro.

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Der Verteilungsschlüssel für die Mittel der zweiten Tranche für den flüchtlingsinduzierten Mehr- bedarf (10%), die für das 2. Quartal 2017 angekündigt sind, ist zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zielvereinbarung noch nicht bekannt.

(2) Die Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen werden in den Zieldialogen und bei der Bewertung der Zielerreichung berücksichtigt.

§ 3 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen

(1) Der Landkreis Emsland als zugelassener kommunaler Träger, MW und MS vereinbaren sich zu folgenden Zielen:

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung nach SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.

Für die Nachhaltung der Zielerreichung wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines Monitorings beo- bachtet.

Stärker als bisher soll im Monitoring der Einfluss der Qualität der Integrationen auf die Entwicklung der Hilfebedürftigkeit betrachtet werden. Hierzu werden die kontinuierli- chen sowie die bedarfsdeckenden Integrationen beobachtet. Darüber hinaus wird be- sonderes Augenmerk auf die Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher sowie auf die Zahl der Langzeitleistungsbezieher, die seit vier Jahren oder länger als er- werbsfähige Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit durch Integration in Erwerbstätigkeit zu verringern oder zu überwinden. Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote.

Die Vereinbarung ist für das Jahr 2017 erfüllt, wenn die Integrationsquote des Land- kreises Emsland nicht mehr als um 4,0 % im Vergleich zum Jahr 2016 sinkt.

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3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Prävention und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs soll deshalb weiterhin erhöhte Aufmerk- samkeit zukommen. Damit wird zugleich ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet, die Dauer des Hilfebezugs zu verkürzen, die Entstehung von Langzeitleis- tungsbezug zu verhindern und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäfti- gungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.

Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleis- tungsbeziehern des Landkreises Emsland um 0,5 % im Vergleich zum Jahr 2016 reduziert wird.

4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit

Der Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksam- keit geschenkt werden. Dazu soll im Jahr 2017 die Ergänzungsgröße "Integrations- quote der Alleinerziehenden" nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 VO zu § 48a SGB II im Vergleich zum Jahr 2016 in ihrem Verlauf beobachtet werden.

5. Individuelle Zielvereinbarung

Im Landkreis Emsland blieben im Jahre 2016 wieder über 800 Ausbildungsplätze unbesetzt. Das Jobcenter Emsland setzt vor diesem Hintergrund schwerpunktmäßig auf die Vermittlung in betriebliche Ausbildung bzw. bemüht sich intensiv darum, benachteiligte Jugendliche über das Instrument „Einstiegsqualifizierung“ an den Ausbildungsmarkt heran zu führen.

Darüber hinaus besteht ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Jobcenters darin, Personen ohne verwertbare Berufsabschlüsse in der Altersgruppe 25 - 35 Jahre durch Weiterbildung für den Fachkräftemarkt zu qualifizieren. Die Leistungsempfänger erhalten durch diese Förderung Zugang zu dauerhaften und auskömmlichen Beschäftigungsverhältnissen, die Unternehmen erhalten die dringend benötigten ausgebildeten Fachkräfte.

Vor diesem Hintergrund führt das Jobcenter Emsland seit dem Sommer 2016 eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (Umschulung) mit dem Ziel des Erwerbs eines anerkannten Berufsabschlusses in der Metallverarbeitung für zunächst 7 junge SGB II-Empfänger ohne verwertbaren Berufsabschluss bzw. ohne Zugang zum Ausbildungsmarkt in einem kooperativen Modell durch. In der vorgelagerten Ausschreibung wurden Bildungsträger aufgefordert, Kooperationen mit gewerblichen

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Betrieben zu bilden, die perspektivisch nicht mehr über ausreichend ausgebildete Fachkräfte verfügen. Den Zuschlag für die Durchführung dieser Maßnahme erhielt eine Bietergemeinschaft, bestehend aus der Johannesburg GmbH Surwold und der Meyer- Werft GmbH & Co. KG Papenburg (größter Arbeitgeber im Emsland). Der erste Teil der Weiterbildung mit dem Ziel „Abschluss: Fachkraft Metalltechnik (IHK)“ findet in den Ausbildungsstätten der Johannesburg statt. Neben beruflichen Inhalten werden hier durch Lernhilfen und sozialpädagogische Begleitung Lerndefizite aufgearbeitet und arbeitsmarktgerechtes Verhalten eingeübt. Der zweite Teil der Weiterbildung wird dann ab September 2017 auf der Meyer-Werft weitergeführt und voraussichtlich im Sommer 2018 abgeschlossen. Im ersten Jahr erhalten die Teilnehmer noch Arbeitslosengeld II, ab dem zweiten Weiterbildungsjahr zahlt der Kooperationsbetrieb dann eine Weiterbildungsvergütung.

Bislang verläuft die Maßnahme vielversprechend. Keiner der Teilnehmer hat abge- brochen. Die Ausbilder der Johannesburg berichten von sehr guten Ausbildungs- leistungen und Lernfortschritten. Auch der Kooperationsbetrieb zeigte sich nach einer ersten betrieblichen Praxisphase von den Leistungen und der Motivation der Teilnehmer angetan.

Modellcharakter

Vor dem Hintergrund dieser positiven Erfahrungen und dem Anklang, den dieses Modellprojekt in der Wirtschaft findet, beabsichtigt das Jobcenter Emsland für das Jahr 2017 eine Ausweitung des Modells „Kooperative Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss“. Dieser Ausweitung wird große Bedeutung zugemessen, da sich diese Ausbildungsform nicht nur für bildungsferne junge Erwachsene ohne Berufsabschluss eignet, sondern insbesondere auch für die stufenweise Qualifizie- rung von Flüchtlingen anbietet.

Ziel: Ausweitung auf mehrere Standorte und verschiedene Branchen

Das Jobcenter Emsland verfolgt das Ziel, das Modellprojekt in 2017 auf verschiedene Partner an mindestens drei Standorten im Emsland zu übertragen. Über Bil- dungsträger sollen weitere Unternehmen aus der Industrie, aber besonders auch aus dem Handwerk, der Gastronomie und dem Handel für Kooperationen gewonnen werden.

Das Land Niedersachsen unterstützt die Schwerpunktsetzung des Landkreises Emsland, sich dem Thema „Qualifizierung benachteiligter junger Erwachsener“ zu- zuwenden. Ziel ist es, künftig jährlich 18 bis 30 Personen ohne Zugang zum regulären Ausbildungsmarkt einen stufenweisen Einstieg in betriebliche Aus-/Weiterbildung zu ermöglichen.

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Der Landkreis Emsland wird im Rahmen der Zieldialoge berichten. Unterstützend ist hierzu eine gemeinsame Besichtigung eines Betriebs, der das Modellprojekt umsetzt, möglich.

(2) Hinsichtlich der Zielindikatoren und der jeweils zu berücksichtigenden Ergänzungsgrößen findet die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozi- algesetzbuch vom 12.08.2010 (BGBl. I S. 1152) Anwendung.

§ 4 Zielnachhaltung und Zieldialoge im Land Niedersachsen

(1) Der Landkreis Emsland, das MW und das MS führen in vertrauensvoller Zusammenarbeit unterjährig in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch zweimal jährlich - Zieldialoge zur Entwicklung der Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie zum Stand der Zielerreichung. Insbesondere bei Zielabweichungen und auf Wunsch des Landkreises Emsland können unterjährig weitere Gespräche geführt werden.

(2) Grundlage für die Zieldialoge und die Beurteilung der Zielerreichung 2017 bilden die Jah- resfortschrittswerte ohne Wartezeit. Für die (unterjährige) Beurteilung der in § 3 vereinbarten Zielwerte (Zielerreichung) werden jeweils die Jahresfortschrittswerte mit den gleichen Lade- ständen vergleichen. Das MW stellt dem Landkreis Emsland regelmäßig aufbereitete Daten zur Bewertung der Zielerreichung zur Verfügung.

(3) Die Gesamtergebnisse der Zielsteuerung 2017 werden auf Grundlage von Jahresendwer- ten 2017 ohne Wartezeit im Rahmen des Dialogs im Frühjahr 2018 bewertet.

(4) Abweichungen von den in § 2 festgelegten Haushaltsmitteln und den gesamtwirtschaftli- chen Eckwerten werden bei der Beurteilung der Zielerreichung ebenso berücksichtigt wie Än- derungen des Rechtsrahmens, konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten. Insbesondere die aus den Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl resultierende nicht ab- sehbare Entwicklung und die dadurch begründete Unsicherheit in der Zielplanung, wird bei der Betrachtung der tatsächlichen Entwicklung im Rahmen der Zielnachhaltung angemessen be- rücksichtigt.

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