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Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele der. Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Academic year: 2022

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Vereinbarung

zur Erreichung der Ziele der

Grundsicherung für Arbeitsuchende

im Jahr 2017

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I. Grundsätze ... 3

II. Rahmenbedingungen ... 4

III. Vereinbarungen ... 6

§ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner ... 6

§ 2 Haushaltsmittel und gesetzliche Neuregelungen ... 6

§ 3 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen ... 7

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit ... 7

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ... 7

3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ... 7

4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit ... 8

5. Individuelle Zielvereinbarung ... 8

§ 4 Zielnachhaltung und Zieldialoge im Land Niedersachsen ... 8

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Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende schließen das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

mit dem Landkreis Friesland

hinsichtlich der Leistungserbringung durch die zugelassenen kommunalen Träger gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)

für das Jahr 2017 folgende

Vereinbarung

I. Grundsätze

Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Hilfeleistun- gen sind die zentralen Anliegen des SGB II. Diese Zielvereinbarung ist deshalb darauf ausge- richtet, möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern und die Hilfebedürftigkeit insgesamt zu vermindern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung und Verringerung des Langzeitleistungsbezugs gelegt.

Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit setzt im Regelfall eine existenzsichernde Erwerbstä- tigkeit voraus. Die Anstrengungen der Beteiligten sind daher in erster Linie hierauf auszurich- ten. Die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsge- meinschaft lebenden Personen ist neben der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen die entschei- dende Voraussetzung für die erfolgreiche Leistungserbringung der Träger. Darüber hinaus soll bereits das Entstehen von Hilfebedürftigkeit vermieden und Hilfebedürftigkeit verkürzt und ver- mindert werden.

Diejenigen Leistungsberechtigten, die nicht unmittelbar in Erwerbstätigkeit vermittelt werden können, sollen Leistungen erhalten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Ar- beitsmarkt ist als Querschnittsaufgabe durchgängig zu berücksichtigen.

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II. Rahmenbedingungen

Auf Bundesebene:

Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des SGB II stellen sich für das Jahr 2017 gemäß Herbstprojektion der Bundesregierung sowie Prognose des Instituts für Ar- beitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) insgesamt positiv dar.

Dabei geht die Bundesregierung von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 1,4% im Jahr 2017 aus. Die Prognose des IAB ist mit +1,3% nahezu identisch. Die deutsche Wirtschaft wächst weiter und befindet sich trotz der gedämpften internationalen Perspektiven auf einem guten Weg. Dazu tragen vor allem die steigende Beschäftigung sowie das nach wie vor starke Niveau der privaten Konsumausgaben bei. Auch aus Sicht des IAB senden die wirtschaftlichen Frühindikatoren trotz bestehender weltwirtschaftlicher Risiken überwiegend günstige Signale. Die große Herausforderung für Deutschland ist die Flüchtlingsmigration aus den Krisengebieten.

Der Arbeitsmarkt ist in einer insgesamt robusten Situation und die positiven Trends setzen sich fort. Das IAB sieht den Arbeitsmarkt daher auch für die fortdauernde Herausforderung der Flüchtlingsmigration gut gerüstet. Insgesamt wird aufgrund der günstigen konjunkturellen Entwicklung perspektivisch mit einer leichten Reduzierung der Arbeitslosigkeit gerechnet. Da- bei wurden auch die vermehrten Übergänge von Flüchtlingen berücksichtigt, die nach Durch- laufen des Asylverfahrens im SGB II registriert werden, sich jedoch größtenteils in Integrati- onskursen oder arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden und daher nicht als arbeitslos gezählt werden.

Auf Landesebene:

Für die ökonomischen Rahmenbedingungen im Land Niedersachsen ist für das Jahr 2017 davon auszugehen, dass der Arbeitsmarkt stabil bleibt. Das IAB erwartet in der aktuellen Re- gionalen Arbeitsmarktprognose in Niedersachsen einen weiteren Abbau der Anzahl der Ar- beitslosen um 2,5% auf 244.600. Während das IAB im Jahr 2017 für das SGB III eine leichte Reduzierung auf 76.800 (-1,9 %) prognostiziert, wird für das SGB II eine etwas stärkere Re- duzierung auf 167.800 (-2,8%) erwartet.

Bei der Beschäftigung setzt sich der positive Trend fort, wenn auch insgesamt etwas gedämpf- ter als in den übrigen westdeutschen Ländern. In seiner mittleren Wachstumsrate für 2017

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prognostiziert das IAB in Niedersachsen eine Steigerung um 1,3 % auf dann 2,869 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Hinsichtlich der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geht das IAB geht in der aktu- ellen Regionalen Arbeitsmarktprognose im Mittelwert davon aus, dass diese im Jahr 2017 durch den verstärkten Übergang von Flüchtlingen in das SGB II um 3,1 % auf 416.800 ansteigt.

Auf örtlicher Ebene:

Für den regionalen Arbeitsmarkt in Friesland ist im kommenden Jahr mit einem Anstieg der Arbeitskräftenachfrage seitens der Unternehmen zu rechnen. Bereits in 2016 wurden deutlich mehr Stellen gemeldet als im Vorjahr. Aufgrund der hohen Auftragslage seitens der Industrie steigt der Personalbedarf im gewerblich-technischen Bereich stetig an. Auch der Personalbedarf im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung / Personaldienstleistung verzeichnet einen deutlichen Zuwachs an Arbeitskräften. Das bundesweit prognostizierte Wachstum der Beschäftigtenzahlen im Dienstleistungsbereich lässt sich auch auf den regionalen Arbeitsmarkt in Friesland übertragen. Bereits in den Vorjahren ist der Personalbedarf von zwei in Friesland ansässigen großen Unternehmen der Call-Centerbranche kontinuierlich gewachsen. Für 2017 ist ebenfalls aufgrund von neuen Projekten bei diesen Unternehmen von einem hohen Bedarf an Arbeitskräften auszugehen.

Im Bereich des Handels wird ebenfalls mit weiteren Beschäftigtenzuwächsen gerechnet.

Im weiteren Verlauf des Jahres sind in den Gesprächen zur Zielerreichung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Friesland die für den Arbeitsmarkt bestehenden konjunk- turellen und strukturellen Besonderheiten genau zu beobachten und bei der Bewertung der Zielerreichung zu berücksichtigen.

Für die Eingliederung und Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stehen dem Landkreis Friesland (finanzielle Rahmenbedingungen) im Gesamtbudget (Personal- und Sachkosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit) rd. 7,2 Mio. Euro für das Jahr 2017 zur Verfügung (einschließlich der ersten Tranche für den flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf).

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III. Vereinbarungen

§ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner

MW, MS und der Landkreis Friesland setzen sich dafür ein, dass die in § 3 vereinbarten Ziele erreicht werden. Die Maßnahmen des Landkreises zur Zielerreichung erfolgen wirkungsorien- tiert und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. MW und MS unterstützen die Zielerreichung des Landkreises durch fachliche Beratung.

§ 2 Haushaltsmittel und gesetzliche Neuregelungen

(1) Nach der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 sind für den zugelassenen kommunalen Träger Landkreis Friesland im Jahr 2017 folgende Haushaltsansätze vorgesehen:

• Verwaltungs- und Sachkosten 3.949.655 Euro

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 2.816.938 Euro.

(ohne die Mittel für Leistungen nach §16e SGB II a. F.)

Zusätzlich sind in der ersten Tranche für den flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf (90%) folgende Haushaltsansätze vorgesehen:

• Verwaltungs- und Sachkosten 208.575 Euro

• Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 208.575 Euro.

Der Verteilungsschlüssel für die Mittel der zweiten Tranche für den flüchtlingsinduzierten Mehr- bedarf (10%), die für das 2. Quartal 2017 angekündigt sind, ist zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zielvereinbarung noch nicht bekannt.

(2) Die Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen werden in den Zieldialogen und bei der Bewertung der Zielerreichung berücksichtigt.

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§ 3 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen

(1) Der Landkreis Friesland als zugelassener kommunaler Träger, MW und MS vereinbaren sich zu folgenden Zielen:

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung nach SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.

Für die Nachhaltung der Zielerreichung wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines Monitorings beo- bachtet.

Stärker als bisher soll im Monitoring der Einfluss der Qualität der Integrationen auf die Entwicklung der Hilfebedürftigkeit betrachtet werden. Hierzu werden die kontinuierli- chen sowie die bedarfsdeckenden Integrationen beobachtet. Darüber hinaus wird be- sonderes Augenmerk auf die Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher sowie auf die Zahl der Langzeitleistungsbezieher, die seit vier Jahren oder länger als er- werbsfähige Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit durch Integration in Erwerbstätigkeit zu verringern oder zu überwinden. Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote.

Die Vereinbarung ist für das Jahr 2017 erfüllt, wenn die Integrationsquote des Land- kreises Friesland nicht mehr als um 9,2 % im Vergleich zum Jahr 2016 sinkt.

3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Prävention und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs soll deshalb weiterhin erhöhte Aufmerk- samkeit zukommen. Damit wird zugleich ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet, die Dauer des Hilfebezugs zu verkürzen, die Entstehung von Langzeitleis- tungsbezug zu verhindern und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäfti- gungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.

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Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleis- tungsbeziehern des Landkreises Friesland um 1,0 % im Vergleich zum Jahr 2016 reduziert wird.

4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit

Der Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksam- keit geschenkt werden. Dazu soll im Jahr 2017 die Ergänzungsgröße "Integrations- quote der Alleinerziehenden" nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 VO zu § 48a SGB II im Vergleich zum Jahr 2016 in ihrem Verlauf beobachtet werden.

5. Individuelle Zielvereinbarung

Das Land unterstützt die Idee des Landkreises Friesland, sich mit der Veranstaltungsreihe „Richtungswechsel“ dem Thema Integration in einem neuen Format zuzuwenden. Ziel ist es, dass sich die Kunden im Rahmen Ihrer Jobsuche durch den Besuch der Veranstaltung gedanklich mit einem bisher fremden Beruf beschäftigten. Optimalerweise findet ein Richtungswechsel im Rahmen der Jobsuche statt, und die Chancen auf eine mittelfristige Integration steigen.

Der Landkreis Friesland wird im Rahmen der Zieldialoge oder in einem gesonderten Termin über die Veranstaltungsreihe „Richtungswechsel“, die gesammelte Erfahrung sowie den Ergebnissen berichten. Unterstützend ist hierzu ebenfalls der Besuch einer oder mehrerer Veranstaltungen des Formats seitens des Landes möglich.

(2) Hinsichtlich der Zielindikatoren und der jeweils zu berücksichtigenden Ergänzungsgrößen findet die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozi- algesetzbuch vom 12.08.2010 (BGBl. I S. 1152) Anwendung.

§ 4 Zielnachhaltung und Zieldialoge im Land Niedersachsen

(1) Der Landkreis Friesland, das MW und das MS führen in vertrauensvoller Zusammenarbeit unterjährig in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch zweimal jährlich - Zieldialoge zur Entwicklung der Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach § 48a SGB II sowie zum Stand der Zielerreichung. Insbesondere bei Zielabweichungen und auf Wunsch des Landkreises Friesland können unterjährig weitere Gespräche geführt werden.

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