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SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Wahl der Mitglieder des Örtlichen Beirats der gemeinsamen Einrichtung (§ 18d SGB II)

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Büro des Landrats

Az.: 10.11001; 10.2-012.15-4873417

Sitzungsvorlage KT/62/2019

SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

- Wahl der Mitglieder des Örtlichen Beirats der gemeinsamen Einrichtung (§ 18d SGB II)

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

20 Kreistag 25.07.2019 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag benennt im Wege der Einigung für den Örtlichen Beirat der gemeinsamen Einrichtung (§ 18d SGB II) zur Berufung durch die Trägerversammlung:

Mitglieder Stellvertreter/innen

CDU / Junge Liste Offele, Josef Wöhrle, Cathrin Metzger, Paul Belstler, Jutta Kling, Karl-Heinz Roß, Uli

Freie Wähler Büchner, Martin Dörflinger, Walter

Wolff, Martin Göbelbecker, Ute

SPD Elsenbusch, Dagmar Rinck, Gerd

Schneider, Eberhard

(Gastmitglied) Geisel, Volker

Grüne Maier-Vogel, Beate Brake-Zinecker, Inge

FDP Wacker, Prof. Dr., Jürgen

(Gastmitglied) Keydel, Dr., Martin

AfD Wansky, Andreas

(Gastmitglied) Geiger, Karl-Heinz

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4873417

Seite 2 I.Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 01.12.2011 dem Abschluss einer Vereinbarung zur Gründung einer gemeinsamen Einrichtung zugestimmt. Am 01. Januar 2012 hat das „Jobcenter Landkreis Karlsruhe“ seine Arbeit aufgenommen.

Bei der gemeinsamen Einrichtung ist ein Örtlicher Beirat zu bilden (§ 18d SGB II). Die- ser berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumen- te und -maßnahmen.

Der Örtliche Beirat setzt sich zusammen aus Vertreter/innen der Träger der freien Wohlfahrtspflege, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Kammern und berufsständi- schen Organisationen. Darüber hinaus entsendet der Landkreis Vertreter/innen.

Es werden Stellvertreter/innen benannt.

Die Berufung erfolgt durch die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung.

Bisherige Besetzung

Mitglieder Stellvertreter/innen

CDU Kirchenbauer, Achim Offele, Josef

Klein, Manfred Metzger, Paul

Prinz, Hedwig Roß, Uli

Freie Wähler Büchner, Martin Gsell, Reinhold Hauser, Karl-Heinz Freidel, Birgit

SPD Rinck, Gerd Rupp, Markus

Elsenbusch, Dagmar Hofmeister-Jakubeit, Helma

Grüne Brake-Zinecker, Ingeborg Ganter, Inge

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4873417

Seite 3 Vorschlag für die neue Besetzung

Es stehen lediglich acht Sitze zur Verfügung. Bei der Verteilung nach Sainte- Lagué/Schepers ergeben sich bei der Vergabe des 8. Sitzes gleiche Höchstzahlen bei der SPD, FDP und AfD. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Sitzzahl auf 10 zu erhöhen, damit jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied in dem Gremium vertreten sein kann, daraus ergeben sich für die neue Verwaltungsperiode sieben Sitze und zusätzlich drei Sitze für Gastmitglieder.

Für die Wahl in den Örtlichen Beirat haben die Fraktionen auf Grundlage der Verteilung nach Sainte-Lagué/Schepers folgende Mitglieder des Kreistags vorgeschlagen:

Mitglieder Stellvertreter/innen

CDU / Junge Liste Offele, Josef Wöhrle, Cathrin Metzger, Paul Belstler, Jutta Kling, Karl-Heinz Roß, Uli

Freie Wähler Büchner, Martin Dörflinger, Walter

Wolff, Martin Göbelbecker, Ute

SPD Elsenbusch, Dagmar Rinck, Gerd

Schneider, Eberhard

(Gastmitglied) Geisel, Volker

Grüne Maier-Vogel, Beate Brake-Zinecker, Inge

FDP Wacker, Prof. Dr., Jürgen

(Gastmitglied) Keydel, Dr., Martin

AfD Wansky, Andreas

(Gastmitglied) Geiger, Karl-Heinz

Wahlverfahren

Es ist die Einigung über die Zusammensetzung des Gremiums anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustande kommt, werden die vom Kreistag zu entsendenden Mitglieder aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvor- schlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewer- berinnen und Bewerber statt. Eine Einigung setzt einen einstimmigen Beschluss aller anwesenden stimmberechtigten Kreistagsmitglieder ohne Stimmenthaltungen voraus.

In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung immer im Wege der Einigung.

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4873417

Seite 4 Die zur Bestellung vorgeschlagenen Kreisräte sind bei der Wahl nicht befangen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 LKrO).

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Für die Aufnahme von Personen in Vorschlagslisten zur Besetzung von Beiräten ist, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine Beschlussfassung durch den Kreistag vor- schreiben, der Verwaltungsausschuss zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 12 i. V. m. § 4 Abs. 1 Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe).

Zur Gewährleistung einer zeitnahen Neubesetzung erfolgt die Beschlussfassung über die Vorschlagsliste in diesem Falle nicht durch den Verwaltungsausschuss, sondern durch den Kreistag.

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