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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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Inhaltsangabe

1. Kurzporträt des zugelassenen kommunalen Trägers (zkT)

Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Organisation des zkT

2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Zielgruppen

Arbeitsmarktpolitische Strategie

3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

Zielgruppen Kurzbeschreibung Ausgestaltung Rechtsgrundlagen

(vor allem der lokal entwickelten Instrumente)

Kommunale Zusatzleistungen (§16 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 – 4 SGB II)

4. Bewertung durch den zkT

5. Organigramm

6. Wesentliche Schulungsstrategien

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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zu 1.: Kurzporträt des zugelassenen kommunalen Trägers (zkT) Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes:

Abbau der SV-pflichtigen Arbeitsplätze um jeweils knapp 200 Arbeitslätze in den beiden letzten Jahren

Auspendlerquote in die Nachbarlandkreise und Rhein-Main-Gebiet von über 40%

unter 4% der Arbeitsstellen gehören zu den sog. gut bezahlten Arbeitsstellen

öffentliche Hand größter Arbeitgeber – jedoch kaum Aufträge wegen knapper Kassen Handwerk u. Dienstleistungsgewerbe vorhanden

Ausbildungsplatzangebot am unteren Niveau

im nächsten Jahr schließen acht Ausbildungsgänge in den beiden Vogelsberger Berufsschulen Betriebe wenig flexibel u. innovativ, jedoch mit langer Entwicklung u. Tradition

relativ hohe Standortbindung der Betriebe kaum Industrie

keine „Zukunfts-Industrie“

keine Industrieansiedlung in den letzten Jahren – lediglich Standortveränderungen innerhalb des Vogelsbergkreises

Vogelsbergkreis hat niedrigstes Lohnniveau in Hessen – hoher Anteil von Aufstockern im laufenden Bezug

Abbau der ALO-Quote in den beiden letzten Jahren um insgesamt 2%

(dabei SGB II-Quote relativ unverändert) Problem der Mobilität

Verwurzelung der Menschen in ihren Dörfern (Eigentum)

wegen dieser Rahmenbedingungen wird der Vogelsberger Arbeitsmarkt nur sehr mäßig und spät am Aufschwung teilhaben

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers (zkT):

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie auf der Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 24.09.2004 hat der Vogelsbergkreis zum 1. Januar 2005 die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aufgenommen.

Die Aufgaben werden in der Kommunalen Vermittlungsagentur Vogelsbergkreis, einem Sachgebiet des Amtes für Soziale Sicherung innerhalb der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises wahrgenommen.

Der Vogelsbergkreis, ein Zusammenschluss aus den ehemaligen Landkreisen Lauterbach und Alsfeld (Zusammenlegung im Jahre 1972), ist mit ca. 1.458,96 Quadratkilometern der drittgrößte Flächenkreis in Hessen. Mit 116.718 Einwohner (Stand: 31.12.2004) ist er der Landkreis mit der dünnsten Besiedelung in Hessen. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 80 Einwohner je Quadratkilometer. Der Landesdurchschnitt in Hessen liegt im Vergleich hierzu bei 280 Einwohner je Quadratkilometer.

Diese Gegebenheiten sind mit ein Grund dafür, dass die Kommunale Vermittlungsagentur an zwei Standorten im Kreis vertreten ist. Zum einen befindet sich die Hauptstelle in der Kreisstadt Lauterbach.

Eine Nebenstelle befindet sich in dem etwa 18 Kilometer entfernten Alsfeld. Sowohl in der Hauptstelle in Lauterbach als auch in der Nebenstelle in Alsfeld ist grundsätzlich die gesamte Abwicklung aller Leistungsansprüche nach dem SGB II möglich. An beiden Standorten sind Servicestellen, Leistungssachbearbeiter (Leistungsfallmanager), Vermittler und der Arbeitgeberservice untergebracht.

Beide Standorte sind durch ein leistungsfähiges IT-Netzwerk verbunden.

Der Leistungssachbearbeitungsteil rekrutierte sich zunächst aus erfahrenen Sozialhilfesachbearbeitern des Amtes für Soziale Sicherung. Aufgrund der prognostizierten Anzahl von Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II wurden in der Zwischenzeit nach erfolgtem öffentlichen Ausschreibungs- und anschließendem Auswahlverfahren weitere Mitarbeiter – zum Teil aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland – eingestellt.

Die Leistungssachbearbeiter übernehmen in der Kommunalen Vermittlungsagentur (KVA) neben der reinen Gewährung der Geldleistung (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) auch ganz gezielt Aufgaben des originären Case- bzw. Fallmanagements und damit auch Aufgaben des Abbaus von Vermittlungshemmnissen. Aus diesem Grund werden die Leistungssachbearbeiter in der KVA als Leistungsfallmanager bezeichnet.

Für die weitergehenden Aufgaben des Eingliederungsbereiches wurde zusätzliches Personal benötigt.

Für diese Aufgaben wurden einerseits aus dem eigenen Haus Sozialarbeiter bzw. –pädagogen aber auch extern eingestellte Bewerber mit dem entsprechenden Anforderungsprofil als Vermittler eingestellt.

Um die Organisation des Eingliederungsbereiches abzurunden erfolgte außerdem noch die Einstellung von Mitarbeitern für den Bereich Arbeitgeberservice.

Das Gesamte Portfolio des Klientels der Kommunalen Vermittlungsagentur wurde nach politischen Zielgruppen unterteilt.

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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Grundlage für eine Einstufung in eine Zielgruppe sind Vermittlungshemmnisse, welche bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorzufinden sind. Folgende Gruppen wurden gebildet:

15 – 24 jährige Leistungsempfänger 25 – 49 jährige Leistungsempfänger 50 – 64 jährige Leistungsempfänger Allein Erziehende Leistungsempfänger

Für die Bearbeitung dieser Zielgruppen wurden innerhalb der Kommunalen Vermittlungsagentur Teams gebildet. Ein Team rekrutiert sich aus dem Teamleiter, den Leistungsfallmanagern und den dazugehörenden Vermittlern.

Innerhalb dieses Teams arbeiten Leistungsfallmanager und Vermittler eng zusammen, damit für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bezug auf Leistungserbringung, Beratung und Vermittlung keine unnötigen Wege entstehen.

Neben diesen Teams wurden im Bereich der aktivierenden Hilfe noch weitere Strukturen geschaffen, die für einen reibungslosen Ablauf unbedingt notwendig sind. So finden wir in diesem Bereich noch Mitarbeiter, die für die Reha-Sachbearbeitung zuständig sind. Aber auch der große Bereich für Arbeitsgelegenheiten musste abgedeckt werden. Weiterhin fällt unter diesen Bereich noch ein Arbeitgeberbüro, welches unter anderem für die Stellenakquise zuständig ist.

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zu 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

Den jugendlichen Beziehern von ALG II widmen wir unser Hauptaugenmerk. Zum Jahresende 2006 waren knapp 1.100 Jugendliche (eHb) im Bezug von ALG II oder Sozialgeld. Knapp 2/3 dieser jungen Menschen ist ohne Ausbildung. Über 180 dieser Jugendlichen haben keinen Schulabschluss. Dies entspricht in der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen einem Jahresdurchschnitt von 20 Jugendlichen, welche die Schule ohne einen Abschluss beenden. In dieser Gruppe sind auch Jugendliche mit Migrationshintergrund – jedoch nicht überdurchschnittlich viele.

Der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss ist leicht unter dem Bundesdurchschnitt.

Ein erheblicher Anteil der als Projekte organisierten qualifizierenden Maßnahmen werden für die Jugendlichen angeboten. Dabei gehört es nach unserer Auffassung zwingend zu jeder qualifizierenden Maßnahme, dass die Jugendlichen durch begleitete Praktika Kontakte zu Betrieben erhalten und vertiefen. Durch „learning by doing“ erhalten die Jugendlichen Einblicke in unterschiedliche Berufsbilder und können so am ehesten den Beruf finden, der geeignet ist. Schulmüde Jugendliche mit schulischen Angeboten zu animieren ist kein geeignetes Mittel auf dem Weg zur Ausbildung.

Wir versuchen daher, notwendigerweise lange Wege mit den Jugendlichen zu beschreiten. Dies beginnt unsrerseits regelmäßig mit einem guten Fundament: das kann die Qualifizierung hin zu einem Hauptschulabschluss sein oder auch die Verbesserung eines schon vorhandenen Schulabschlusses.

Dabei stellen wir fest, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Jugendlichen mit „zunehmendem Alter“

bereit ist, sich mit geeigneten Maßnahmen helfen zu lassen. Gute Bildung und Ausbildung ist daher für einen ausgesuchten Anteil von Jugendlichen dann eben auch die Unterstützung auf dem Weg zu einem weiterführenden Schulabschluss. Den Realschulabschluss haben wir –auch für allein erziehende Mütter- als online-Projekt kreiert.

In einem Flächenlandkreis wie dem Vogelsbergkreis ist die fehlende Mobilität fast regelmäßig ein Problem, welches zuerst zu beheben ist. Die Jugendlichen haben zu einem verhältnismäßig hohen Anteil keine Möglichkeit, den Wohnort zu verlassen – jedenfalls nicht zu Zeiten, die der Ausbildung oder dem Arbeitsbeginn oder –ende nur annähernd angemessen gerecht werden.

Die Kunden der KVA werden grundsätzlich in Gruppen nach A-, B-, C- und D-Kunden geordnet, was bedeutet, dass die A-Kunden diejenigen sind, die ohne jegliche Vermittlungshemmnisse bei einem passenden Angebot sofort vermittelbar sind. Die D-Kunden sind die arbeitslosen Menschen, für die nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand eine Integration in den Arbeitsmarkt gelingen könnte. B- Kunden haben ein Vermittlungshemmnis, C-Kunden sind die mit Mehrfachhemmnissen.

Wir sind bestrebt, unseren arbeitslosen ALG II-Beziehern notwendige Grundkenntnisse zu vermitteln, die im allgemeinen jeder benötigt, um im Arbeitsleben zurecht zu kommen. Dazu gehört für die Analphabeten der Kurs „Lesen und Schreiben von Anfang an“, für Menschen, deren Deutschkenntnisse als Vermittlungsproblem erkannt sind, ein Deutschkurs (gegebenenfalls zur Vertiefung noch ein Deutsch-Kurs für Fortgeschrittene) oder aber auch die Vermittlung von EDV-Grundkenntnissen. Für alle, deren Bewerbungsmappen unvollständig oder schlecht sind, wird eine entsprechende Maßnahme angeboten. Für Arbeitslose, die auf jeden Fall aufgrund ihrer beruflichen Biographie auf eine überregionale Bewerbung angewiesen sind, wird die online-Bewerbung zusätzlich angeboten.

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Im Einzelfall wird das Vorstellungsgespräch simuliert. Die Internet-Recherche nach ausgeschriebenen Arbeitsstellen wird nach einer persönlichen Betroffenheit ebenfalls angeboten.

Durch diese Standard-Angebote erreichen wir, dass die Arbeitslosen den Anforderungen im allgemeinen ausreichend entsprechen.

Die A- und B-Kunden sind den Mitarbeitern des Arbeitgeberbüros zugeordnet. Hier hat sich stets gezeigt, dass die persönliche Kenntnis –einerseits des Arbeitgebers und dazu passend des Arbeitslosen- vorteilhaft ist. Im Arbeitgeberbüro geben sich praktisch Arbeitgeber und Arbeitslose schon

„gegenseitig die Türklinke in die Hand“.

Die Mitarbeiter des Arbeitgeberbüros sind gehalten mindestens 20% der Arbeitszeit im Außendienst zu sein. Die persönliche Ansprache der „Personaler“ in den Betrieben und die Pflege der Kontakte zeigen sich als der Weg, der einen angemessenen Ressourceneinsatz gewährleistet. Dabei sind die Mitarbeiter mit einem Rechner und aktuellem Datenbestand ausgestattet und können „vor Ort“ bereits vermittelnd tätig werden. Die persönliche Kenntnis sowie das Wissen aller persönlichen Rahmenbedingungen des Arbeitslosen sind zwingend erforderlich.

Die A-Kunden sind den Mitarbeitern des Arbeitgeberbüros persönlich bekannt. Die Mitarbeiter des Arbeitgeberbüros sind verpflichtet, das Profiling abschließend zu bearbeiten und den persönlichen Kontakt aufrecht zu erhalten.

Bezüglich der B-Kunden ist das Vermittlungshemmnis aus den Profiling-Gesprächen genau herausgearbeitet und definiert. Hier findet sich die weitere Vorgehensweise bezüglich der Vermittlung in Arbeit als eine Parallelstruktur wieder: einerseits kann das Vermittlungshemmnis einer Arbeitsaufnahme tatsächlich entgegenstehen – andererseits kann bei einem passenden Arbeitsangebot und einer weiterführenden Betreuung der KVA das Hemmnis dann während der Beschäftigungsphase abgebaut werden. Beide Aspekte sind bei der Organisation der weiteren Lebensplanung zu berücksichtigen.

Die C- und D-Kunden sind den Vermittlern zugeordnet. Wie oben bereits dargestellt, sind die D-Kunden nur unter unverhältnismäßig hohem Ressourceneinsatz in das Arbeitsleben einzugliedern. Selbst die vorhandenen Stellen mit Mehraufwandsentschädigung sind nicht geeignet. Um einen sinnvollen Einsatz aller Ressourcen zu gewährleisten, erstreckt sich die Arbeit in diesem Bereich im Wesentlichen auf den Hemmnisabbau der C-Kunden. Dabei wird im Rahmen der Profiling-Gespräche, die von den Leistungsfallmanagern und Vermittlern in aller Regel gemeinsam mit dem Arbeitslosen geführt werden, die Chronologie des Abbaus der Vermittlungshemmnisse vereinbart.

Die Betriebe und Firmen im Vogelsbergkreis sind nach dem Territorialprinzip (nach Städten und Gemeinden) den Mitarbeitern des Arbeitgeberbüros zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Arbeitgeber einen festen Ansprechpartner in der KVA hat.

Das Fördersystem zur Eingliederung ist einfach und übersichtlich gehalten und kann unter Beachtung der Obergrenzen von den Mitarbeitern selbstständig und verbindlich verhandelt werden. Dabei wird lediglich zwischen Ausbildung und Beschäftigung unterschieden.

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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In 2006 wurden 11% der Arbeitsverträge und 17% der Ausbildungsverträge gefördert. Dieser sehr geringe Anteil zeigt, dass die Arbeitgeber höheren Wert auf eine passgenaue Vermittlung legen. Die nach KVA-Kriterien eng begrenzte Höhe der Förderung ist den Arbeitgebern weniger Wert, als ein neuer Mitarbeiter, der sich nahtlos in den Betrieb einfügt und seine Aufgaben einwandfrei erledigt.

Insofern haben wir für die Vermittlung von Arbeitslosen festgelegt, dass die modulhafte Qualifizierung in jedem Fall dann eine Option zur Eingliederungsförderung darstellt, wenn ein konkreter Arbeitsplatz zugesichert ist. Zur Finanzierung dieser Qualifizierung wird mit dem Arbeitgeber regelhaft eine Zahlungsvereinbarung getroffen. Die Finanzierung wird nach § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II als sonstige weitere Leistung als Darlehen gewährt. In Absprache mit dem Arbeitslosen wird die Tilgung der beiden Beträge vereinbart. Der Arbeitgeber gewährt seinen Anteil in aller Regel als Lohnvorschuss. Durch diese Verfahrensweise erhält der Arbeitgeber einen sehr speziell auf seine Bedürfnisse ausgebildeten neuen Mitarbeiter. Der zweite Vorteil ist darin zu sehen, dass der Arbeitslose (neue Mitarbeiter) und die KVA von Anfang an eine verbindliche Vereinbarung mit einem Höchstmaß an Sicherheit bezüglich der Einstellung haben. Gegebenenfalls kann aus Gründen des Anreizes oder der Motivation eine Zahlungsvereinbarung über einen teilweisen Erlass erfolgen.

Dadurch wird u.a. erreicht, dass sich die Arbeitgeber nicht der Verpflichtung von Aus- und Fortbildung entziehen können. Die Arbeitgeber sind dieser Verfahrensweise nicht abgeneigt.

Wie oben schon erwähnt, sind viele Arbeitslose nicht mobil. Oft genug ist nicht einmal ein Führerschein vorhanden, ebenso wenig ein Fahrzeug. Jedoch hilft die beste Qualifizierung nichts, wenn der Arbeitslose den Arbeitsplatz nicht erreicht. Daher fördert die KVA den Erwerb des Führerscheins und gegebenenfalls auch den Erwerb eines Kfz als Darlehen mit der Option des teilweisen Erlasses (max.

die Hälfte), wenn innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird.

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zu 3.: Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

Bei den Eingliederungsmaßnahmen unterscheiden wir zwischen Maßnahmen, die als Projekt für eine gewisse Anzahl von Teilnehmern mit gleichen Hemmnissen bzw. gleichem Qualifizierungsbedarf angeboten werden und der persönlichen Förderung (wie unter 2. dargestellt).

Alphabetisierungskurse

Zielgruppe: alle Personen eines nichtdeutschen Kulturkreises, denen die Kenntnisse der deutschen Sprache in Lesen und Schreiben fehlen.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

In der Bundesrepublik leben schätzungsweise vier Millionen Jugendliche und Erwachsene, die nicht oder kaum lesen und schreiben können. Sie sind oft gezwungen ihre Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten zu verbergen. Ohne Hilfe haben die Betroffenen kaum eine Möglichkeit erste Schritte in eine Beschäftigung zu gehen.

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des Vogelsbergkreises, die in ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die Durchführung über qualifiziertes Lehr-Personal verfügt.

Die Kurse dauern 100 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss lesen und schreiben können, damit sie den Alltag bestehen können.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.

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Deutschkurse

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei denen fehlende deutsche Sprachkenntnisse ein Vermittlungshemmnis darstellen.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des Vogelsbergkreises, die in ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die Durchführung über qualifiziertes Lehr- Personal verfügt.

Die Kurse dauern 100 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift erlagen.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.

EDV-Einsteiger-/Schnupperkurs

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine oder kaum EDV- Kenntnisse haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen Perspektive auf eine Auffrischung ihrer Kenntnisse angewiesen sind.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des Vogelsbergkreises, die in ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die Durchführung über qualifiziertes Lehr- Personal verfügt.

Die Kurse dauern 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss sicher mit dem PC umgehen können und über allgemeine Kenntnisse verfügen.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.

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EDV-Basiszertifikat (xpert)

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfebedürftige mit EDV-Kenntnissen, die für den beruflichen Wiedereinstieg einen qualifizierten Nachweis benötigen.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des Vogelsbergkreises, die in ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die Durchführung über qualifiziertes Lehr- Personal verfügt.

Die Kurse dauern sechs Wochen, die in 120 Unterrichtseinheiten in der Gruppe sowie 60 Unterrichtseinheiten als Selbstlernphase á 45 Minuten aufgeteilt sind.

Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss über eine qualifizierte EDV-Ausbildung verfügen, deren Inhalte über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus bekannt und anerkannt sind. Damit wird dem Anspruch einer überregionalen Vermittlung und dem Anspruch auf Mobilität der Hilfeempfänger Rechnung getragen.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.

Berufswegecoach

Zielgruppe: zur Zielgruppe gehören Männer und Frauen aus kaufmännischen, medizinischen, handwerklichen und sozialen Berufen, für die eine Verbesserung der Bewerbungssituation notwendig ist.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger der Maßnahme ist die KOMBI.

Die Teilnehmer sollen nach Abschluss der Maßnahme eine aktuelle Standortbestimmung inklusive einer beruflichen Orientierung erfahren haben.

Daher werden im Coaching folgende Schwerpunktthemen angeboten:

- berufliche Standortbestimmung, Profiling, Potenzanalyse - Interessenerklärung, Perspektiventwicklung, Zielfindung - Anforderungsprofile

- Berufsplanung, Weiterbildungsberatung - Begleitung bei beruflicher (Neu-) Orientierung - Vereinbarung von Familie und Beruf

- Problemlösungen

- Coaching während der Einarbeitungszeit

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Unterstützt werden die Einzelberatungen durch regelmäßige Seminare zu den Themen:

- aussagekräftige Bewerbungsunterlagen - erfolgreiche Vorstellungsgespräche - Kommunikation

- erfolgreicher Einstieg in den neuen Job

Je nach Bedarf werden weitere Seminare angeboten:

- Präsentation, Selbstpräsentation - Zeit- und Zielmanagement - Konfliktmanagement

- sowie Themen, die sich aus der Beratung ergeben

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.

Schritte in den Beruf

Zielgruppe: div. Teilnehmer aus dem Projekt „Berufswegecoach“

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger der Maßnahme ist die KOMBI.

Notwendige Vertiefung der Inhalte im konkreten Einzelfall

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Kurse werden auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II durchgeführt.

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Joker

Zielgruppe: erwerbsfähige Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 22.

Lebensjahres, die über keinen Hauptschulabschluss verfügen.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

in Zusammenarbeit mit den beiden beruflichen Schulen im Vogelsbergkreis, der Vogelsbergschule in Lauterbach und der Max-Eyth-Schule in Alsfeld werden je eine Klasse mit je 15 Teilnehmern gebildet. Die sozialpädagogische Betreuung erfolgt durch die Kommunale Vermittlungsagentur.

JOKER gehört zu den „Besonderen Bildungsgängen“ und hat daher Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaftskunde. Um den Hauptschulabschluss zu bestehen ist die Abschlussprüfung mit mindestens der Note „befriedigend“ zu bestehen. Die Schüler erhalten ein Abschlusszeugnis.

Ca. 40% der Projektzeit, die mit der Dauer eines Schuljahres identisch ist, sind die Schüler in Praktikumsbetrieben. Durch die umfangreichen betreuten Praktika sollen die Schüler am Ende nicht nur den Hauptschulabschluss, sondern auch einen Ausbildungsplatz haben.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.

Realschulabschluss online

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aufgrund Eingliederungsplan eine berufliche Perspektive haben, die einen Realschulabschluss voraussetzt oder Alleinerziehende, die aufgrund von Erziehungs- aufgaben nicht während der üblichen Zeit arbeiten oder lernen können.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger der Maßnahme ist die Volkshochschule des Vogelsbergkreises, die in ihren Räumlichkeiten über eine angemessene Ausstattung und für die Durchführung über qualifiziertes Lehr-Personal verfügt.

Die Menschen im Vogelsbergkreis haben in vielfältigster Weise Probleme mit der Mobilität. Alleinerziehende sind durch oft nicht planbare Erziehungszeiten zudem zeitlich eingeschränkt. Um diese Problemsituation auszugleichen bieten wir einen Realschulabschluss als online-Projekt an.

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Das Projekt dauert zehn Monate. Die Teilnehmer erhalten ein Abschlusszeugnis.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.

„Alles klar“

Zielgruppe: arbeitsmarktferne Jugendliche, die sich bisher nicht oder wenig um eine Ausbildung oder Beschäftigung bemüht haben, Jugendliche mit Migrationshintergrund oder auch junge Menschen ohne Schulabschluss.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger des Projektes ist das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft.

Nach einer Eignungsanalyse erfolgt die berufliche Orientierung, an die sich unter sozialpädagogischer Begleitung betriebliche Praktika anschließen. Beim Träger werden arbeitsmarkt- bezogene Förderangebote, wie Deutsch, Mathematik sowie EDV-Training angeboten. Weiterhin werden Maßnahmen zur Förderung der Sozialkompetenz, Bewerbungstraining sowie Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz angeboten.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.

JULI – Durchstart in Ausbildung

Zielgruppe: arbeitsmarktnahe Jugendliche und junge Erwachsene mit Schulabschluss.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger des Projektes ist das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft.

Das Projekt dauert vier Monate und beinhaltet eine berufliche Orientierungsphase sowie eine Praktikumsphase mit sozialpädagogischer Begleitung. Weiterhin erfolgt eine arbeitsmarktbezogene Förderung in allgemein bildenden Fächern, EDV-Training, Training der Sozialkompetenzen, Bewerbungstraining sowie Akquise der Ausbildungsplätze und Vermittlerunterstützung am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

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Ziel ist es, durch den relativ hohen Anteil an Praktika einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erhalten.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.

Netzwerk „Jugend und Beruf“

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 24 Jahre

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger des Netzwerkes ist der Trägerverbund, bestehend aus der Schottener Reha, Haus am Kirschberg und Neue Arbeit Vogelsberg. Dies sind anerkannte Träger der Jugendhilfe. Der Trägerverbund ist zugleich Träger der Beratungsstelle B:24, die einerseits für die Jugendlichen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorhält und andererseits für das Netzwerk als Lotse fungiert, der die Jugendlichen im Netzwerk „navigiert“.

Der Trägerverbund bietet für den Vogelsbergkreis als Flächenlandkreis ein flächendeckendes Angebot in über 80 Ausbildungsberufen. Mit dem Trägerverbund ist ein verbindliches und flexibel zu nutzendes Personalentwicklungskonzept mit unterschiedlichen qualifizierenden Merkmalen vereinbart. Dabei können einzelne Segmente bei Bedarf wiederholt werden. Der „Aufstieg“ in ein folgendes Segment muss sich der Teilnehmer jeweils durch gute Leistungen „verdienen“.

Innerhalb des Personalentwicklungskonzeptes gibt es Phasen ohne Lohn oder Aufwandsentschädigung, Phasen mit Erstattung von Mehraufwandsentschädigung oder auch Entgeltphasen.

Die Mitarbeiter des Netzwerkes und die Kommunale Vermittlungsagentur stehen in engem Kontakt, was bei dem Teilnehmerkreis der Jugendlichen notwendig ist. Der „runde Tisch“ als Treffpunkt, an dem alle Probleme besprochen werden können, hat sich etabliert.

Ziel der Personalentwicklung im Netzwerk ist, dass die Jugendlichen am Ende eine allgemeine Ausbildungsreife erhalten oder direkt in eine Ausbildung münden.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: aufgrund der verschiedenen Phasen und Inhalte werden Teile der

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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Qualifizierung und Eingliederung für Ü 25

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 25 bis 65 Jahre

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger des Projektes ist die Neue Arbeit Vogelsberg.

Bezüglichkeit der Inhaltlichkeit wird auf das Projekt „Jugend und Beruf“

verwiesen, welches identisch organisiert ist. Lediglich der inhaltliche Teil zum Thema Ausbildung ist deutlich verändert.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: aufgrund der verschiedenen Phasen und Inhalte werden Teile der Personalentwicklung nach § 16 Abs. 1 und andere nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.

„FridA“ – Frauen in den Arbeitsmarkt

Zielgruppe: erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen aller Alters- und Berufsgruppen, Alleinerziehende

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Träger des Projektes ist das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft.

Dabei handelt es sich um ein Projekt, welches sich in eine einmonatige Einführungs-/Orientierungsphase und bis zu 12-monatige Beschäftigungsphase gliedert.

Dabei ist es Ziel, die gewonnenen Erkenntnisse der ersten Phase in der Beschäftigungsphase bei geeigneten Partner- Betrieben umzusetzen und dadurch unterschiedliche Berufsbilder besser kennen zu lernen und am Ende des Projektes, das bei Vermittlung in eine Beschäftigung durchaus vor Ablauf der 12 Monate beendet sein kann, in eine befristete oder unbefristete Beschäftigung einzumünden.

Die Partnerbetriebe beteiligen sich an den Lohnkosten.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u.a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: das Projekt wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.

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Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfeempfänger, vorwiegend aus den Kundenkreisen B und C

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden die arbeitslosen Menschen in freie Stellen nach § 16 Abs. 3 SGB II vermittelt. Dabei werden enge Maßstäbe für die Besetzung von gemeldeten und beantragten Stellen angelegt.

Mit den Trägern ist vereinbart, dass festgestellter Qualifizierungs- bedarf mit der Kommunalen Vermittlungsagentur kommuniziert und im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt wird.

Die Beschäftigung mit MAE wird als ein erster qualifizierter Schritt zurück in den ersten Arbeitsmarkt angesehen und entsprechend organisiert.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Eingliederungsmaßnahme wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 3 SGB II durchgeführt.

Altenpflegehelferin und Altenpflegerin

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfeempfängerinnen mit Interesse an Pflegeberufen

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Die Qualifizierung wird zusammen mit der Aenne-und-Konrad-Geisel-Schule durchgeführt.

Aufgrund der allgemeinen Pflegesituation und der erwarteten demographischen Entwicklung gehen wir davon aus, dass die Nachfrage nach qualifiziertem Personal steigen wird.

Die Teilnehmer wie auch die Kommunale Vermittlungsagentur erhalten ein Abschlusszertifikat, das u. a. für die weitere Berufsplanung genutzt wird.

Rechtsgrundlage: die Eingliederungsmaßnahme wird auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt.

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Eingliederungszuschuss

a) VOBI – Vogelsberger Beschäftigungsinitiative

Zielgruppe: alle erwerbsfähigen Hilfeempfänger, die in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können und zu Beginn der Beschäftigung noch erheblichen Qualifizierungsbedarf haben.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

im Rahmen von engen Grenzen können die Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes geringe Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten (Eingliederungszuschuss). Der Anteil der geförderten Vermittlungen soll gering gehalten werden.

Die Arbeitgeber wie auch die Vermittelten werden noch bis zu einem Jahr nach der Arbeitsaufnahme durch das Arbeitgeberbüro bei Bedarf betreut. Dabei werden die Beteiligten nach einem organisierten Schema abgefragt.

Rechtsgrundlage: die Gewährung des VOBI-Eingliederungszuschusses erfolgt auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II.

b) proAZUBI

Zielgruppe: alle erwerbsfähigen Hilfeempfänger, die in eine Ausbildung am ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können und zu Beginn der Ausbildung noch erheblichen Qualifizierungsbedarf haben. Die Hilfeempfänger sollen das 25.

Lebensjahr nicht wesentlich überschritten haben.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

im Rahmen von engen Grenzen können die Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes geringe Zuschüsse zu den Lohnkosten des Auszubildenden erhalten. Der Anteil der geförderten Vermittlungen soll gering gehalten werden.

Die Arbeitgeber wie auch die Vermittelten werden während der gesamten Dauer der Ausbildung durch das Arbeitgeberbüro bei Bedarf betreut.

Rechtsgrundlage: die Gewährung des proAZUBI-Eingliederungszuschusses erfolgt auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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Existenzgründungen

Zielgruppe: erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aufgrund ihrer beruflichen Biographie oder aufgrund einer guten Geschäftsidee selbständig arbeiten können.

Kurzbeschreibung/Ausgestaltung:

Die Existenzwilligen haben zunächst eine umfassende Darstellung ihrer Geschäftsidee vorzulegen, welche durch das Wirtschaftsförderunternehmen des Vogelsbergkreises betriebswirtschaftlich geprüft wird. Die Existenzgründer nehmen entsprechend ihrer Kenntnisse an unterschiedlichen Fortbildungen teil.

Nach Bewilligung der Gründung erhalten die Gründer ein Einstiegsgeld nach § 29 SGB II sowie bei Bedarf eine geringe finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen, um die ersten Aufträge erledigen zu können oder für die Beschaffung einer Werkzeug-/Maschinen-Grundausstattung. Die Gründer können in einer längeren Phase der Betriebsgründung die Unterstützung des Förderunternehmens Vogelsberg-Consult in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage: die Gewährung der Aufwendungen für Existenzgründer erfolgt auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

Kommunale Zusatzleistungen (§16 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 – 4 SGB II)

Die Schuldnerberatungsstelle wird seitens des Vogelsbergkreises unterhalten. Sie ist als Sachgebiet in das Amt für Soziale Sicherung eingegliedert.

Um den Empfängern von ALG II, für die die Schulden als Vermittlungshemmnis festgestellt sind, einen zeitnahen Zugang zur Beratung zu sichern, wurde mit Förderungsleistungen des Landes Hessen das Projekt der „Turbo-Inso“ kreiert. Mit Hilfe dieses Projektes wird dem Personenkreis eine qualifizierte Beratung innerhalb von 14 Tagen zugesichert. Da die Schuldnerberatungsstelle in räumlicher Nähe zur KVA untergebracht ist, stellt der Zugang kein Problem dar.

Die psychosoziale Beratung sowie die Beratung bei Suchtproblemen erfolgen über Leistungsvereinbarungen, die der Vogelsbergkreis mit den Vogelsberger Lebensräumen sowie der Jugend- und Drogenberatungsstelle abgeschlossen hat. Innerhalb dieser Leistungsvereinbarung werden Zugang, Standards der Beratung sowie das Berichtswesen beschrieben. Die Zusammenarbeit insbesondere mit diesen beiden Beratungsstellen nach § 16 Abs. 2 SGB II ist engmaschig. So ist es auch Teil der Vereinbarung, dass diese beiden Stellen regelmäßige, organisierte Sprechstunden in der KVA anbieten. Innerhalb dieser Sprechstunden ist es auch möglich, dass sich die Mitarbeiter der KVA Hilfen im Umgang mit schwierigem Klientel aber auch fachlichen Rat holen können.

Durch die „kurzen“ Wege zu den Beratungsstellen wird sehr oft der runde Tisch organisiert, an dem

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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Eingliederungsbericht für das Jahr 2006

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Zu 4. Bewertung durch den zkT

Dem Anspruch, auf unterschiedliche Problemstellungen der Menschen individuell zu reagieren, trägt das SGB II umfassend Rechnung. Der weitreichende Katalog der Möglichkeiten nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit den Regelungen des SGB III wird durch die zusätzlichen Optionen aus Abs. 2 Satz 1 sinnvoll ergänzt. Den vielfältigen Anforderungen, die sich aus den festgestellten Vermittlungshemmnissen ergeben, kann damit seitens der KVA adäquat begegnet werden.

Einerseits können die Hilfeangebote in Form von Projekten oder aber in der individuellen Form kreiert werden. Von diesen Möglichkeiten macht die KVA umfassend Gebrauch.

Die Teilnehmer an den Projekten erreichen durch das große Angebot an Unterstützungsleistungen von KVA und Projektträger während des Projektes höchstprozentig die vereinbarten Ziele. Die Vermittlungsquoten nach Abschluss der Projekte liegen regelmäßig über 60%. Das beste Vermittlungsergebnis eines Projektes lag bei 92%.

Die Abbrecherquote liegt bei deutlich unter 5%. Diese beiden Zahlen mögen belegen, dass die Teilnehmerauswahl mit der vereinbarten Inhaltlichkeit in hohem Maße den Möglichkeiten der Teilnehmer entsprechend gestaltet werden kann.

Nach Aufnahme der Arbeit in 2005 hat sich die SGB II-Behörde, die KVA, schnell etabliert. In 2006 konnte schon erkannt werden, dass die Idee der Option, nämlich vor Ort auf Angebote und Probleme regional zu reagieren und dafür regional potente Partner zu finden, Früchte trägt und berechtigterweise davon ausgegangen werden darf, dass sich eine Vertiefung der Beziehungen organisieren lässt. Damit wird weiterhin auch insbesondere den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes Rechnung getragen.

Die Bilanz in Zahlen sieht für 2006 wie folgt aus:

aktivierte Teilnehmer in KVA-Projekten: 1.040 Einzelmaßnahmen Vermittlung in MAE-Stellen: 662 Einzelmaßnahmen Beratungen nach §16 Abs. 2 SGB II für: 296 Einzelmaßnahmen Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt: 1.381 Einzelmaßnahmen Gesamtzahl der Einzelmaßnahmen: 3.379

bei durchschnittlich 4.659 eHb

Vor dem Hintergrund, dass wegen der anhaltend hohen Zahl von Erstanträgen einerseits zusätzliches Personal für Leistungsgewährung wie auch Fallmanagement einzustellen und andererseits eine relativ hohe Personalfluktuation hinzunehmen war, kann das Arbeitsergebnis als beachtlich bezeichnet werden. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Verstetigung der Werdegänge und Optimierung der Arbeitsabläufe weiterhin erhöhte Integrationen erwartet werden dürfen.

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zu 5.: Organigramm der KVA

Amt für Soziale Sicherung - Kommunale Vermittlungsagentur -

(Stand: 12/2006)

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zu 6.: Schulungsstrategien

Alle Mitarbeiter mussten mit dem Rechtsgebiet des Sozialgesetzbuches II vertraut gemacht werden. Die Schulung in diesem Rechtsgebiet nahmen eigene Mitarbeiter vor, die zuvor als Multiplikatoren an externen Informations- und Schulungsveranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit und des Softwareunternehmens Prosozial teilgenommen haben. Gleiches gilt auch für den Bereich der eingesetzten EDV-Programme. Dieses Schulungssystem hat sich aus Sicht der KVA bewährt, da die Multiplikatoren bzw. EDV-Trainer permanent vor Ort sind und für Auskünfte und Hilfestellungen jederzeit bereitstehen.

Schwieriger gestaltete sich die Abdeckung des gesamten Teiles des Fall- bzw. Casemanagements. Für diesen Themenkomplex mussten entsprechende Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Hierbei wurden die einzelnen Qualifizierungsangebote – ausgehend von den jeweiligen Kenntnissen und Voraussetzungen der Mitarbeiter – modulhaft zusammengestellt und zielgruppenorientiert angeboten.

Die Schulungen bestanden aus drei Modulen, die jeweils 2 bis 2 ½ Tagen dauerten. Die Fortbildungsmodule wurden durch eintägige Optionstage zur Überprüfung und Ergänzung der Lernerfahrung und der weiteren Planung erweitert. Durchgeführt wurden die Schulungen in drei Gruppen, die sich an spezifischen Kundengruppen der Kommunalen Vermittlungsagentur orientierten.

Folgende Module wurden von den Mitarbeitern besucht:

Modul I: Theorie und Methode des Fallmanagements

Modul II: Zielgruppenspezifisches Fallmanagement auf dem Hintergrund der §§ 6 und 16 SGB II Modul III: Regionalität und Vernetzung

Referenzen

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