Bundesministerium
tör Arbeit und Soziales Ministerium für Arbeit.
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielvereinbarung
zwischen dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
vertreten durch Frau Staatssekretärin Leonie Gebers
und dem
inisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-WestfaIen
vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Edmund Heller
zur Erreichung der Ziele der Gmndsichemng für Arbeitsuchende
durch zugelassene kommunale Träger
im Land Nordrhein-Westfalen
im Jahr 2021
Inhalt
l. Grundsätze.. ... ... ... ... ... ... ... ... 3
II. Rahmenbedingungen... 4
< III. Vereinbarungen...:... 7
§ 1 Verpflichtung derVereinbarungspartner... ... 7
§ 2 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen ... ... ... ... ... ... ... ... 7
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit... ... 7
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit... 8
3. Vermeidung und Verringerung von langfristigem Leistungsbezug... 8
4. Gleichstellung von Frauen und Männern... 8
5. Geflüchtete Leistungsberechtigte... ... ... 8
6. Verbesserung der Verknüpfung kommunal- und bundesfinanzierter Eingliederungsleistungen... 10
§ 3 Dialoge zur Zielerreichung ... ... ... ... ... 10
Gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
schließt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
hinsichtlich der Leistungserbringung durch die zugelasserren kommunalen Träger
für das Jahr 2021 folgende
Zielvereinbarung
l. Grundsätze
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende zielt darauf ab, Leistungsberechtigten ein men- schenwürdiges Leben zu ermöglichen und dazu beizutragen, dass Bedarfsgemeinschaften
ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zu den Zielen, die darausabgeleitet werden, zählen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der In- tegration in Erwerbstätigkeit, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, sowie die
Verbesserung der sozialen Teilhabe. Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Ar-beitsmarkt ist als Querschnittsaufgabe gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II durchgängig zu
berücksichtigen.
Die Erreichung der Ziele hat über die kurzfristigen, positiven Auswirkungen hinaus langfris-
tige Bedeutung für Individuen, Staat und Gesellschaft. Sie setzt voraus, dass die Problem- lagen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften individuell und ganzheitlich betrachtet undgelöst werden. Dabei müssen auch für die infolge der Covid-19 Pandemie hilfebedürftig
gewordenen Frauen und Männer einzelfallbezogen und vor dem Hintergrund des Verlaufsder Pandemie Perspektiven für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt erörtert und entspre-
chende Strategien entwickelt werden. Gleichzeitig müssen auch die Leistungsbeziehen- den, die bereits zuvor hilfebedürftig waren und deren Integration in den Arbeitsmarkt nunzusätzlich erschwert ist, weiterhin intensiv unterstützt werden.
II. Rahmenbedingungen
Bundesebene:
Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des SGB II stellen sich für das Jahr 2021 gemäß Jahresprojektion der Bundesregierung vom 27. Januar 2021 sowie der Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 25. September
2020 außerordentlich unsicher dar. Es wird mit einer weiteren Erholung der deutschen Wirt-
schaft gerechnet. Allerdings wird im Verlauf des Jahres 2021 das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht werden. Die exportorientierten Branchen profitieren von der positiven Entwicklung in einigen wichtigen Auslandsmärkten. Auch die Binnenkonjunktur wird im Laufe des Jahres zunehmend anziehen. Im Bereich der Beschäftigung zeigt sich eine Sta- bilisierung.
Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2021 mit einem Anstieg des realen Bruttoinlands- Produkts von 3, 0 % nach einem Einbruch von - 5, 0 % im Jahr 2020.
Das IAB erwartet für das Jahr 2021 ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von
+ 3, 2 %.
Die Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion 2021 von rund 44, 8 Mio. Erwerbstätigen im Inland im Jahresdurchschnitt 2021 aus (gleichbleibende Zahl von Erwerbstätigen). Das IAB prognostiziert für 2021 eine Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen um ca. 125. 000 auf
knapp 45, 0 Mio.
Die Bundesregierung erwartet für 2021 ein Absinken der Arbeitslosigkeit um 76. 000 Perso-
nen auf 2, 6 Mio. Arbeitslose.
Die etwas günstigeren Prognosen des IAB wurden vor den weiteren Lockdownmaßnahmen ab November 2020 erstellt. Wegen der Unsicherheiten infolge der Corona-Pandemie weist das IAB ausdrücklich auf die gegebenen Prognoseintervalle hin. Nach der mittleren Ein- Schätzung des IAB wird die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2021 um knapp 105. 000 auf rund 2, 6 Mio. Personen zurückgehen. Dies ist auf die Entwicklung in beiden Rechts- kreisen gleichermaßen zurückzuführen. Im Rechtskreis SGB III ist dabei der Konjunkturef- fekt dominierend, während sich im SGB II stärker Änderungen in der Alg-Bezugsdauer so-
wie in der Maßnahmeteilnahme auswirken.
Als mittlere Einschätzung innerhalb des Prognoseintervalls erwartet das IAB 2021 bundes- weit einen Anstieg der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) um +0, 9 %, der in Ostdeutschland mit +0,9 % etwas stärker ausfällt als in Westdeutschland mit +0,8 %.
Die Entwicklung fällt regional heterogen aus; So wird in Berlin mit einer Zunahme der ELB um + 2, 3 % und in Sachsen-Anhalt mit einer Abnahme um - 0, 7 % gerechnet. Bei den übrigen Bundesländern schwanken die Annahmen zwischen +/- 0, 0 % und + 1, 5 %.
Landesebene:
Die Ausbreitung der Corona-Virus-Pandemie hat in Nordrhein-Westfalen zu einer völlig anderen Entwicklung am Arbeitsmarkt geführt, als noch zum Jahresbeginn erwartet. Die Eindämmungs-Maßnahmen, vor allem der erste Lockdown in NRW ab dem 16. März 2020, führten zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit. Im Juli 2020 lag die Arbeitslosigkeit mit rund 794. 000 arbeitslos gemeldeten Menschen um 22, 9'Prozent oder rund 148. 000 Personen höher als im Vorjahr. Grund war vor allem, dass in Folge der Pandemie die Früh- jahresbelebung ausgeblieben war: Das Angebot an offenen Stellen sank deutlich, in einigen
Bereichen kam die Nachfrage nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nahezu zum Erliegen.
Stabilisierend aufArbeitsmarkt und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wirkten die schnell eingeleitete Kurzarbeit und umfangreiche Wirtschaftshilfen. Die Beschäftigung blieb relativ stabil auf dem Vorjahresniveau von rund sieben Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Sommer, mit Beginn der Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen, sank die Zahl der Menschen, die verkürzt arbeiteten, schnell und kräftig. Allerdings konnten nicht alle Unternehmen und Betriebe gleichermaßen von der schrittweisen Erholung der Wirtschaft profitieren und mussten weiter auf verkürzte Arbeit setzen.
Überdurchschnittlich von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sind Migrantinnen und Migranten, insbesondere da sie in den letzten Jahren in Branchen und Tätigkeitsstrukturen eingemündet sind, die die Folgen der Pandemie erheblich spüren. Vor allem trifft es ge-
flüchtete Menschen und hier besonders Frauen.
Die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter sank in NRW trotz der Auswirkun- gen der Pandemie nur leicht und blieb auf dem Niveau der im vergangenen Jahr erstmals erreichten Rekordmarke von sieben Millionen Beschäftigten. Im Mai, Juni und Juli 2020 sank die Beschäftigung dabei knapp unter diese Marke, seit August 2020 liegt die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten jedoch wieder diesseits. Im Jahresdurch- schnitt (von November bis Oktober 2020) waren - historisch erst zum zweiten Mal nach 2019 - über sieben Millionen Menschen in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
Dies trotz der Pandemie - ausschlaggebend dafür dürfte vor allem der massive Einsatz von Kurzarbeit gewesen sein, der bis zu 1, 2 Millionen Arbeitsplätze sichern konnte.
Zum Jahresende 2020 ist in NRW die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen weiter leicht gesunken. Im Dezember 2020 waren 17, 6 % mehr Personen arbeitslos gemeldet als zum Vorjahresschluss. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen in der Arbeitslosen- Versicherung in 2020 stieg dabei stärker (+ 36, 7 %) an. In der Grundsicherung für Arbeit- suchende waren 9, 2 % mehr Personen arbeitslos gemeldet.
Trotz der positiven Entwicklung blieben die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie wei- ter deutlich spürbar. Im Dezember 2020 lag die Zahl der Arbeitslosen um 110. 025 Men- sehen oder 17,6 Prozent über dem Vorjahr. Da der Stichtag vor dem Beginn des harten Lockdowns lag, bilden die Zahlen mögliche Folgen der neuerlichen Eindämmungsmaßnah- men ab dem 16. Dezember 2020 noch nicht ab. Wichtig für den Arbeitsmarkt wird es sein, dass 2021 die Pandemie möglichst wenig Einfluss auf die Frühjahresbelebung nimmt.
Die voraussichtliche Entwicklung im Jahr 2021 und die Frage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt haben wird, ist noch nicht ab- sehbar - als sicher gilt lediglich, dass sie alle Arbeits- und Ausbildungsmarktakteure min- destens bis weit in das kommende Kalenderjahr hinein beschäftigen werden. Dies wird ver- stärkt werden durch weitere noch nicht bewältigte beziehungsweise neue Herausforderun- gen aus Strukturwandel, Digitalisierung, Brexit, weltwirtschaftliche Folgen von Handels- Sanktionen und internationalen Konflikten. Die technologische Transformation der Wirt- schaft hat sich gerade durch die Krise deutlich beschleunigt. Aber auch in den Jobcentern und bei ihren Arbeitsmarktpartnern haben digitale Technologien vielfältiger und schneller Einzug in die Tagesarbeit gehalten, um trotz der Infektionsrisiken die Integrations- und Qua- lifizierungsarbeit aufrecht erhalten zu können.
Anhaltspunkte für die erwartbare Entwicklung im Jahr 2021 bot der Arbeitsmarkt im Herbst letzten Jahres: Während die Nachfrage nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Qualifi- kationen relativ stabil blieb, sind die Arbeitsmarktchancen für Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer ohne Berufsabschluss erkennbar gesunken. Die Risiken dieser Entwicklung sind eine steigende Arbeitslosigkeit auf der einen, auf der anderen Seite wachsende Eng- passe bei gut qualifizierten Fachkräften - und damit mögliche Risiken für die weitere Ent- Wicklung des Wirtschaftsstandortes NRW. Neben der weiteren Verbesserung der Ausbil- düng des Nachwuchses die Förderung beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während ihres Erwerbslebens.
Die erwartete Fallzahlenentwicklung im SGB II unterliegt Corona-bedingt nach wie vor Un- Sicherheiten. Bei der Entwicklung der Integrationsquoten wirkt sich das unerwartet starke Ergebnis im 4. Quartal 2020 dämpfend auf die Höhe der realistischen Aufholspanne für 2021 aus. Die zugelassenen kommunalen Träger in Nordrhein-Westfalen erwarten eine Steigerung der Integrationsquote von +11, 3 %. Damit wären rd. 42 % des Einbruchs aus dem Jahr 2020 wieder aufgeholt. Des Weiteren ist noch nicht vollständig absehbar, in wel- ehern Umfang Auswirkungen auf den Langzeitleistungsbezug und in welchem Umfang Übergänge aus dem Rechtskreis SGB III erfolgen werden.
Finanzielle Rahmenbedin un en:
Im Bundeshaushalt 2021 sind beim Eingliederungstitel SGB II rund 5, 0 Mrd. Euro und für Verwaltungskosten rund 5, 1 Mrd. Euro veranschlagt. Hinzu kommen Mittel aus Ausgabe- resten in Höhe von 400 Millionen Euro. Zudem wird der Passiv-Aktiv-Transfer fortgeführt, mit dem zusätzlich bis zu 700 Millionen Euro aus dem Ansatz für das Arbeitslosengeld II für Förderungen nach § 16i SGB II zur Verfügung gestellt werden.
Für die zugelassenen kommunalen Träger des Landes Nordrhein-Westfalen sind folgende Haushaltsansätze im Jahr 2021 vorgesehen:
1. für Verwaltungs- und Sachkosten rund 456, 3 Mio. Euro
2. für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit rund 451, 2 Mio. Euro
III. Vereinbarungen
§ 1 Verpflichtung derVereinbarungspartner
(1) Die Vereinbarungspartner setzen sich dafür ein, dass die in § 2 vereinbarten Ziele er- reicht werden. Die Maßnahmen zur Zielerreichung erfolgen wirkungsorientiert und wirt-
schaftlich.
(2) Die zuständige Landesbehörde schließt zu diesem Zweck gem. § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II Zielvereinbarungen mit den zugelassenen kommunalen Trägern ab.
§ 2 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen
(1) Die Vereinbarungspartner verständigen sich auf folgende Ziele:
1. Verrin erun der Hilfebedürfti keit
Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unab- hängig von der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.
Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines Monitorings beobachtet.
Weiterhin soll im Monitoring die Qualität der Integrationen betrachtet werden. Hierzu
wird der Anteil an bedarfsdeckenden Integrationen beobachtet.
Außerdem wird im Rahmen eines Monitorings besonderes Augenmerk auf die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden, die seit vier Jahren oder länger als eiwerbsfä-
hige Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.
2. Verbesserun der Inte ration in Erwerbstäti keit
Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel
ist die Integrationsquote.
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn sich die Integrationsquote der zugelassenen kommunalen Träger des Landes Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt um mindes-
tens 11, 3 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
3. Vermeidun und Verrin erun von lan fristi em Leistun sbezu
Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Präven- tion und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs bzw. der Langzeitarbeitslosigkeit kommt weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit zu. Die Erreichung dieses Ziels setzt längerfristige Eingliederungsstrategien und darauf konzentrierte Ressourcen voraus. Um Langzeitleistungsbezug zu vermeiden, sind mit neuen Leistungsbezie- henden unter Berücksichtigung des Verlaufs der Pandemie und der bisherigen Tä- tigkeit einzelfallbezogen Perspektiven für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu er-
örtern und rechtzeitig entsprechende Strategien zu entwickeln.
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeit- leistungsbeziehenden der zugelassenen kommunalen Träger des Landes Nord-
rhein-Westfalen gegenüber dem Vorjahr um mindestens 0, 9 % sinkt.
4. Gleichstellun von Frauen und Männern
Das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist auch in der Zielsteuerung - entsprechend der Vorgabe in § 1 Absatz 2 Satz 3 SGB II - zu verfolgen. Um eine ursachengerechte Analyse zu be-
treiben, werden folgende Indikatoren beobachtet:
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a) die Mindestförderquote für Frauen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II i.V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III,
b) die spezifischen Integrationsquoten von Frauen und Männern in Abhängigkeit vom jeweiligen Bedarfsgemeinschaftstyp.
Zur Erreichung dieser Ziele halten die Zielvereinbarungspartner u. a. eine an der Bedarfsgemeinschaft orientierte ganzheitliche Beratung von Frauen durch die Job- center des Landes sowie ein besonderes Augenmerk auf Erziehende mit Kindern unter drei Jahren für vorteilhaft.
Die Zielvereinbarungspartner verständigen sich auf die/das folgende/n gleichstel- lungspolitische/n Ziel/e:
a) die Hilfebedürftigkeit von Frauen soll verringert oder überwunden werden, b) die Integration von Frauen in Erwerbstätigkeit soll verbessert werden.
Das Ziel ist erreicht, wenn sich im Durchschnitt der Abstand der Integrationsquote
von Frauen zur Integrationsquote der Männer der zugelassenen kommunalen Trä- ger des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahr verringert.
5. Geflüchtete Leistun sberechti te
Die Vereinbarungspartner stimmen darin überein, dass der Bestand von Personen im Kontext der Fluchtmigration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch im Jahr 2021 - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der besonderen Betroffenheit
von Geflüchteten durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf dem Ar- beitsmarkt und des fortschreitenden Übergangs der Personengruppe in den Lang-
zeitleistungsbezug und der dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt - eine bei der Arbeit der Jobcenter nach wie vor angemessen zu berücksichtigende Heraus- forderung darstellt. Insbesondere die Betreuung und Arbeitsmarktintegration ge- flüchteter Frauen und Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern soll weiter-
hin im Fokus stehen. Hierzu wird die Veränderung des Bestandes an ELB und LZB, die Entwicklung der Integrationsquoten und die kontinuierliche Beschäftigung Ge-
flüchteter beobachtet.
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6. Verbesserun der Verknü Tun kommunal- und bundesfinanzierter Ein liede-
run sleistun en
Kommunale Eingltederungsleistungen sind Teil der gesetzlichen Leistungen des
SGB II und Bestandteil einer umfassenden und ganzheitlichen Leistungserbringung.
Die Verknüpfung arbeltsmarktlicher Eingliederungsleistdngen mit ton.n'unslenEi"-
gliederungsleistungen ermöglicht bei Arbeitsuchenden mit ^mPlexenHartlwgs-
ab,darfe7eine umfassende Betreuung und kann die Eingliederung in das En«,erbs^
lebe"n'fördern. Entsprechende lokale Zielvereinbarungen zwischen kommunalen Trägern und den beteiligten handelnden Akteuren'fz. B. Land, Jobcenter) können
hierzu einen Beitrag leisten.
(2) Hinsichtlich der Zielindikatoren und der jeweils zu berücksichtigende E^"^
;en flnd; die Verordnung zur Festlegung der KennzaNenna^S^^
ro ziaig
esetzbuchvo. 12.08.2010 (BGBI. l S. 1152), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-nung vom 15. März 2019 (BGBl. l S. 339) geändert worden ist, Anwendung.
§ 3 Dialoge zur Zielerreichung
(1) Die Z,el.ereinbarungspartner führen in vertrauensvoller Zusammena^"urtenäh;^"
'rege^^enAtetanden'- mindestens jedoch -^a"äh,l,c^ direkte Moge^E^
Jk lun"g'i""den
Zielindikatoren. Der Dialog im Frflhjahr 202^, rd zu den^sam.e^
^Z^utZ'^Tg e^, ^^ auf Basis von Daten ohne Wartezeit ern^nelt werden.
(2) Das BMAS wertet die Zielerreichung auf der Grundlage von Daten o^wa^;"
lForm°e1ner"gemelnsamen Informafensgrundlage aus und stellt die Auswertungen d^Lan-
dem im Vorfeld der Dialoge zur Zieterreichung und zu «eiteren Temiine" zur
Verfügun
g.D'as'L'and No'rdrhein-Westfalen übermitel. dem BMAS rechtzeffig vor den D"l°ae" ^2°-
^chung eine schrNiche Bewertung der Auswertung. In. Dialog zur Zielerre^hung ana-
iys,eren7e Zielvereinbamngspartner gemeinsam die Entwicklung der Kennzahlen.
(3) Die Auswirkungen von gesetzlichen Neuregelungen werden berücksichtigt.
(4) Unterjährige Abweichungen »on den in Absatz II ^tSele8tenHau, shatemltteln"u^
ge'samtwlrtschaftnchen Eckwerten werden bei der Beurteilung der Zielerreichung ebenso
berücksichtigt wie konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten.
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Für das Land Nordrhein-Westfalen
K
Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(9ua
Dr. Edmund Heller Staatssekretär
Düsseldorf, den 2-2. . 2. . ^/i
Leonie Gebers Staatssekretärin