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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 17.03.2015 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|11

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 097-2015

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.316 Eingereicht am: 16.03.2015 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Messerli

Müller (Orvin, Schwarz Weitere Unterschriften: 10 Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein RRB-Nr.:

Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Für eine nachhaltige Finanzpolitik Schuldenabbau verwenden!

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) so zu ändern, dass Gelder aus Ausschüttungen der Nationalbank nur zur Schuldentilgung und zum Ausgleich eines Aufwandüberschusses in der Laufenden Rechnung verwendet werden dürfen.

Begründung:

Mit der Annahme der Finanzmotion 2015 und 2016» von Erich Feller

anschläge in den Jahren 2015 und 2016 auf die Budgetierung der Gewinnanteile der Nationa bank zu verzichten. Dieser Entscheid ist sinnvoll und vern

der Nationalbank an Bund und Kantone unsicher sind. Die Motion Nationalbank für Schuldenabbau verwenden

serordentliche Gewinnausschüttung der Nationa

bau zu verwenden ist. Beide Vorstösse sind begrüssenswert und gehen in die richtige Richtung.

Sowohl die Nichtbudgetierung der Gewinnausschüttungen (Finanzmotion Feller) als auch deren

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 103362 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.316

Parlamentarischer Vorstoss

2015

2015.RRGR.316 16.03.2015

Messerli-Weber (Nidau, EVP) (Sprecher/in) (Orvin, SVP)

Schwarz (Adelboden, EDU)

19.03.2015 vom Finanzdirektion Nicht klassifiziert

Für eine nachhaltige Finanzpolitik - Gewinnausschüttungen der Nationalbank immer für Schuldenabbau verwenden!

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen dass Gelder aus Ausschüttungen der Nationalbank nur zur Schuldentilgung und zum Ausgleich eines Aufwandüberschusses in der Laufenden Rechnung verwendet werden

Mit der Annahme der Finanzmotion «Keine Budgetierung der SNB-Gewinne für die

von Erich Feller hat der Grosse Rat die Regierung dazu verpflichtet, für die Vo anschläge in den Jahren 2015 und 2016 auf die Budgetierung der Gewinnanteile der Nationa bank zu verzichten. Dieser Entscheid ist sinnvoll und vernünftig, da die Gewinnausschüttungen der Nationalbank an Bund und Kantone unsicher sind. Die Motion «Gewinnausschüttung der Nationalbank für Schuldenabbau verwenden» von Pierre-Alain Schnegg fordert, dass die au serordentliche Gewinnausschüttung der Nationalbank aus dem Jahr 2015 für den Schuldena bau zu verwenden ist. Beide Vorstösse sind begrüssenswert und gehen in die richtige Richtung.

Sowohl die Nichtbudgetierung der Gewinnausschüttungen (Finanzmotion Feller) als auch deren

M

2015.RRGR.316 Seite 1 von 2

Gewinnausschüttungen der Nationalbank immer für

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen dass Gelder aus Ausschüttungen der Nationalbank nur zur Schuldentilgung und zum Ausgleich eines Aufwandüberschusses in der Laufenden Rechnung verwendet werden

Gewinne für die Voranschläge hat der Grosse Rat die Regierung dazu verpflichtet, für die Vor- anschläge in den Jahren 2015 und 2016 auf die Budgetierung der Gewinnanteile der National-

ünftig, da die Gewinnausschüttungen Gewinnausschüttung der Alain Schnegg fordert, dass die aus- lbank aus dem Jahr 2015 für den Schuldenab- bau zu verwenden ist. Beide Vorstösse sind begrüssenswert und gehen in die richtige Richtung.

Sowohl die Nichtbudgetierung der Gewinnausschüttungen (Finanzmotion Feller) als auch deren

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 17.03.2015 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 103362 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.316 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Verwendung für den Schuldenabbau (Motion Schnegg) wirken sich disziplinierend auf finanzielle Begehrlichkeiten von Parlament und Regierung aus.

Der vorliegende Vorstoss geht jedoch noch einen Schritt weiter und fordert als weitere Konse- quenz, dass Gewinnausschüttungen der Nationalbank generell nur noch zum Schuldenabbau oder zum Ausgleich eines Aufwandüberschusses in der Laufenden Rechnung verwendet werden dürfen. Dies ist umso wichtiger, als der Kanton mit der Sanierung der kantonalen Pensionskas- sen neue Verpflichtungen in Milliardenhöhe übernommen hat. Ein Schuldenabbau legt die Basis für eine nachhaltige Finanzpolitik, die mittel- bis längerfristig zu einer Verbesserung der finanziel- len Handlungsfähigkeit des Kantons führt. Konkret werden mit der Reduzierung des Schulden- dienstes Mittel für andere Zwecke frei. Und nicht zuletzt ist ein Schuldenabbau eine lohnende Investition in die Zukunft, weil sie zu einer Entlastung der nachkommenden Generation führt.

Denn bekanntlich sind die Schulden von heute die Steuern von morgen.

Begründung der Dringlichkeit: Der Vorstoss ist dringlich zu behandeln, weil die Regierung dem Grossen Rat noch dieses Jahr eine Vorlage für eine Fondslösung zur Verstetigung der Gewinnausschüttungen der Nationalbank vorlegen wird.

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