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10. Symposium der Österreichischen Ärztekammer

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Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 3 / 2018 97

10. Symposium der Österreichischen Ärztekammer

Zum inzwischen 10. Mal lud die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) Ende Januar zu ihrem Wiener Sym- posium ein. Der neue Kammerpräsi- dent Prof. Dr. Szekeres konnte, wie schon in den Vorjahren, wiederum viele deutsche Vertreter von Ärzte- kammern, Kassenärztlichen Verei- nigungen und Krankenhausgesell- schaften begrüßen. Auch Barbara Klepsch, die Sächsische Staatsminis- terin für Soziales und Verbraucher- schutz (SMS), und der Leiter der Abteilung Sozialversicherung und Krankenhauswesen im Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Ver- braucherschutz, Michael Bockting, weilten unter den Teilnehmern.

Der Freitag stand unter dem Motto

„Selbstbehalte in der Medizin und in der medizinischen Grundversor- gung“. Prof. Josef Hecken, der Vor- sitzende des Gemeinsamen Bundes- ausschusses (GBA), wies im Rahmen der Vorstellung der Funktion und der Aufgaben des GBA auf ein struk- turelles Problem hin, wonach die beitragspflichtigen Einnahmen der (deutschen) Gesetzlichen Kranken- versicherung in den letzten 20 Jah- ren ca. 50 Prozent hinter der Ent- wicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zurückgeblieben seien. Zukünf- tig müsse man daher über einen höheren Anteil der Gesundheitsaus- gaben am BIP oder aber über Ratio- nierungsmaßnahmen diskutieren.

Prof. Hecken monierte ein mangeln- des Kostenbewusstsein der Patien- ten, begründet in der Tatsache, dass der Auftraggeber einer gesundheitli- chen Versorgungsleistung, also ent- weder der Arzt oder der Patient, in der Regel nicht der Finanzier dersel- ben ist. Selbstbehalte hätten seines Erachtens im Rahmen von gesund- heitlichen Versorgungsleistungen nur bedingte Lenkungswirkung. Gleich- wohl plädierte er für die Implemen- tierung eines generellen Eigenanteils für die Versicherten.

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorsit- zender der Kassenärztlichen Vereini- gung Sachsen, referierte zur Frage,

warum eine Eigenbeteiligung des Patienten sinnvoll sei. Unter Verweis darauf, dass die im Jahr 2012 abge- schaffte Praxisgebühr zumindest beim Notfall gewirkt habe, da nach ihrer Abschaffung ab dem Jahr 2013 ein signifikanter Anstieg der Inan- spruchnahme der Notfallambulanzen zu verzeichnen war, sprach er sich dafür aus, diese wieder mit einem Selbstbehalt zu versehen.

Dr. Thomas Schael, Generaldirektor der Südtiroler Sanitätsbetriebe, be - richtete über die Situation in Südtirol, wo ein differenziertes System von Selbstbehalten beziehungsweise -be teiligungen existiert. Dr. Eiko

Meister, Vizepräsident der Ärztekam- mer für Steiermark, und MR Dr.

Friedrich Hartl, Referent für Quali- tätsmanagement und Versorgungs- planung der Ärztekammer für Wien, rundeten diesen Tagesordnungspunkt mit der Darstellung der Situation in Österreich ab. So regelt hier der Bun- deszielsteuerungsvertrag 2017 die Steuerung über strategische und operative Ziele. Insoweit besteht in Österreich ein zuzahlungsgestütztes und strukturelles Mischmodell.

Zusammenfassend stellten die Teil- nehmer fest, dass Selbstbehalte alleine für eine effektive Patienten- steuerung vermutlich unzureichend sind, dass hingegen Anreizsysteme die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vielleicht verringern könnten.

Teilnehmer des 10. Wiener Symposiums der Österreichischen Ärztekammer © SLÄK

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Berufspolitik

98 Ärzteblatt Sachsen 3 / 2018

Am zweiten Tag des Symposiums lag

der Schwerpunkt auf dem Thema

„Gewalt gegen Ärzte und medizini- sches Personal“. Dr. med. Max Kap- lan, Präsident der Bayerischen Lan- desärztekammer, und Dr. med. Ellen Lundershausen, Präsidentin der Ärz- tekammer Thüringen, berichteten von einer Zunahme an aggressivem Verhalten gegenüber Ärzten und medizinischem Personal in Deutsch- land und reflektierten die verschiede- nen Gründe dafür, wie etwa ein Absinken der Hemmschwelle auf-

grund Alkohol- oder Drogenkon- sums oder einer psychischen Erkran- kung, einer Tendenz zur Verrohung, eines Verlustes von Empathie, aber auch Mängel in der Organisation der Arztpraxis, nicht zuletzt in Folge von Personalverknappung.

Dass sich diese Entwicklung in Öster- reich nicht grundsätzlich von der in Deutschland unterscheidet, bestätig- ten Dr. Herwig Lindner, 1. Vizepräsi- dent der Österreichischen Ärztekam- mer und Mag. Paul Gabriel, Jurist der

Österreichischen Ärztekammer, in ihren anschließenden Referaten.

Am Rande des Symposiums nutzten die sächsischen Teilnehmer die Gele- genheit, sich mit den österreichi- schen Partnern über die Fortsetzung der Zusammenarbeit beziehungs- weise über weitere gemeinsame Pro- jekte zu verständigen.

Dr. Michael Schulte Westenberg Hauptgeschäftsführer

Referenzen

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