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Mittwoch (Vormittag), 5. Juni 2013

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Sitzungstitel7 2012.1522 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 5. Juni 2013

Polizei- und Militärdirektion

29 2012.1522 Motion 265-2012 Spring (Lyss, BDP) Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK)

Vorstoss-Nr: 265-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 28.11.2012

Eingereicht von: Spring (Lyss, BDP) (Sprecher/ -in)

Schmidhauser (Bremgarten, FDP) Guggisberg (Kirchlindach, SVP) Wüthrich (Huttwil, SP)

Löffel-Wenger (Münchenbuchsee, EVP) Sollberger (Bern, glp)

Schneiter (Thierachern, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 01.05.2013

RRB-Nr: 533/2013

Direktion: POM

Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK)

Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Kantonales Sportanlagenkonzept auf Basis der bestehenden Unterlagen zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Dieses soll eine aktuelle Bestandsaufnahme der bestehenden Sportinfrastruktur sowie eine langfristige Planung bezüglich benötigter und zu errichtender Infrastruktur enthalten.

Begründung:

Im aktuellen kantonalen Sportkonzept aus dem Jahr 2004 lautet einer der sieben Leitsätze

«Unterstützung für eine bedürfnisgerechte und flächendeckende Sportinfrastruktur».

Konkret werden unter diesem Leitsatz folgende Teilziele aufgeführt:

– Optimale Nutzung der vorhandenen (Schul)-Sportanlagen

– Flächendeckend eine bedarfsgerechte Entwicklung von Sportanlagen im Kanton – ermöglichen

– Die grösseren Gemeinden zu einem eigenen GESAK anhalten

Das Erreichen der beiden erstgenannten Teilziele bedarf einer Bestandsaufnahme der aktuell verfügbaren Infrastruktur. Ohne einen Überblick über die vorhandenen Anlagen zu haben, ist eine Optimierung bei der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur schwer zu er- reichen. Für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Entwicklung ist nicht nur eine Be- standsaufnahme notwendig, sondern ein vollständiges Sportanlagenkonzept, das neben einer Bestandsaufnahme eine Bedarfsanalyse und eine langfristige Infrastrukturplanung enthält.

Zur Erreichung eines Teils der im Sportkonzept des Kantons Bern definierten Ziele ist ein KASAK klar notwendig.

Die nachfolgenden Ausführungen sprechen ebenfalls für die Erarbeitung eines KASAK.

Ein KASAK ist ein wichtiges Planungs-, Steuerungs- und Koordinationsinstrument. Es er- möglicht eine bedarfsgerechte, effiziente und nachhaltige Abdeckung der vorhandenen Infrastrukturbedürfnisse. Weiter kann ein solches Konzept nutzbare Synergien sichtbar machen, indem es Dritten als Orientierungshilfe dient und ihnen die Möglichkeit eröffnet,

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Geschäfts-Nr.: 2012.1522 Seite 2/4

Aktivitäten im Sportanlagenbereich untereinander und mit denjenigen des Kantons abzu- stimmen. Durch das Nutzen dieser Synergien können langfristig gesehen Kosten gesenkt werden.

Die Mittel im Sportfonds sind knapp für die Deckung der vorhandenen Bedürfnisse. Dies nicht zuletzt, weil ein beachtlicher Teil der Sportfondsgelder in den Bereich der Sportbau- ten abfliesst. Ein KASAK würde in diesem Bereich klar helfen, die zukünftigen Mittelabflüs- se besser antizipieren, planen und koordinieren zu können, und so zur Stabilisierung der Finanzlage des Sportfonds beitragen.

Ein KASAK bietet weiter eine gute Basis, um geplante Projekte ins Nationale Sportanla- genkonzept (NASAK) einzubringen, womit anschliessend vom Bund Mittel für diese Pro- jekte gesprochen werden können.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Erarbeitung eines KASAK in einem ers- ten Schritt Kosten verursacht. Langfristig gesehen können jedoch Ressourcen gespart werden, wenn der Sportanlagenbau in Bezug auf aktuelle und zukünftige Bedürfnisse, in Bezug auf Funktionalität und Qualität sowie Wirtschaftlichkeit gelenkt wird und Synergien genutzt werden. Dabei können den Anliegen der Sportförderung ebenso Beachtung ge- schenkt werden, wie auch der Wirtschaftsentwicklung.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat steht hinter dem 2004 beschlossenen Sportkonzept und unterstützt dessen Leitsätze nach wie vor. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Ausarbeitung eines kan- tonalen Sportanlagenkonzepts nicht der einzige zielführende Weg zur Erfüllung der Teil- ziele des betreffenden Leitsatzes darstellt.

Optimale Nutzung der vorhandenen Anlagen und Ermöglichen einer bedarfsgerechten Entwicklung von Sportanlagen im Kanton

Sportvereine und Sportverbände sowie weitere private Sportanbietende sind neben den Schulen die Hauptträger des Sports und stellen vielfältige Angebote für die Bevölkerung zur Verfügung. Zum Teil finden diese Sportangebote in privaten Anlagen statt, häufig ge- hören die Anlagen jedoch dem Gemeinwesen und werden durch dieses gegebenenfalls auch im Betrieb subventioniert. Idealerweise sind die Sportanlagen einer Gemeinde in einem Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK) erfasst. Der Bund bemüht sich gemäss Nationalem Sportanlagenkonzept (NASAK) dagegen vor allem um national bedeutende Anlagen des organisierten Verbands- und Vereinssports.

Die Aufgaben des Kantons und das Augenmerk eines KASAK würden sich demzufolge auf jene Infrastruktur beschränken, die über den lokalen Grundbedarf hinausgeht, ein über- kommunales Bedürfnis befriedigt und nicht vollständig durch die Politik des Bundes, ande- rer Kantone oder durch private Interessen abgedeckt wird. Im Kanton Bern dürfte dieser Kategorie nur eine geringe Anzahl von Sportanlagen zuzuordnen sein1. Gestützt auf die- ses Subsidiaritätsprinzip kann ein KASAK daher keine flächendeckende und alle Sportan- lagen im Kanton erfassende bedarfsgerechte Entwicklung ermöglichen und dürfte die von den Motionären erwartete Wirkung als Instrument zur Planung, Steuerung und Koordinati- on des Sportanlagenbaus nicht entfalten.

Die Polizei- und Militärdirektion hat bereits im Rahmen der Optimierung der Beitragspraxis im Sportfonds und der Teilrevision der Sportfondsverordnung auf die zentrale Rolle der Gemeinden und insbesondere der Regionalplanungsverbände und Regionalkonferenzen bei der Planung und Realisierung von Sportanlagen hingewiesen. Die Regionen müssen in enger Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden interdependente Planungsaspekte diskutie- ren und umsetzen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei der Planung neuer Sportanla- gen bereits heute von den Erstellern in der Regel eine Bedarfsanalyse durchgeführt und auf umliegende Anlagen Rücksicht genommen wird. Eine Häufung gleicher Sportanlagen wird dadurch nicht zuletzt aufgrund wirtschaftlicher Interessen automatisch vermieden. Die Entwicklung von Sportanlagen richtet sich somit bereits heute nach dem Bedarf, ein KA-

1 So umfasst etwa der KASAK-Katalog des vergleichbaren Kantons Graubünden bloss elf Anlagen.

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Geschäfts-Nr.: 2012.1522 Seite 3/4

SAK ist hierzu nicht nötig.

Auswirkungen eines KASAK auf die Gemeinden (GESAK) und auf den Sportfonds

Mit einem KASAK alleine können die Gemeinden nicht zur Erstellung eines GESAK an- gehalten werden. Hierzu sind weitere, vorwiegend finanzielle, Anreize erforderlich. Die momentane Finanzlage des Kantons Bern erlaubt es aber nicht, über die Unterstützung durch den Sportfonds hinausgehende finanzielle Mittel für den Bau und den Betrieb von Sportanlagen bereit zu stellen. Bei Vorliegen eines KASAK-Katalogs und einer entspre- chenden Fokussierung der Finanzierung auf darin enthaltene Anlagen könnten andere kommunale Anlagen nicht mehr mit Sportfonds-Geldern unterstützt werden.

In den vergangenen Jahren musste die Beitragspraxis des Sportfonds an die Gemeinden bereits zweimal zu deren Nachteil korrigiert werden, um die Liquidität des Sportfonds län- gerfristig sicherzustellen. Einen faktischen Verzicht von Sportfondsbeiträgen an kommuna- le Anlagen erachtet der Regierungsrat daher als kontraproduktiv für den im Sportkonzept ebenfalls verankerten Aufbau möglichst vieler lokaler Sportnetze.

Aufnahme einer Anlage ins NASAK

Das Vorliegen eines KASAK ist nicht Bedingung für die Aufnahme eines Projekts ins NA- SAK. Vielmehr müssen konkrete Projekte von Gemeinden oder Privaten vorliegen, die von den kantonalen und nationalen Sportverbänden getragen und von den Berner Vertreterin- nen und Vertretern in den Eidgenössischen Räten unterstützt werden. Das Fehlen ent- sprechender Projekte kann nicht durch die Erarbeitung eines KASAK kompensiert werden.

Der Regierungsrat ist aber bereit, sich auf politischer Ebene für die Aufnahme geeigneter Anlage ins NASAK einzusetzen. Dies ist grundsätzlich auch ohne KASAK möglich.

Nicht budgetierte Erstellungs- und Betriebskosten

Die Erfahrungen mit der bis in die 90er-Jahre durch den Kanton Bern betriebenen Sport- stättendatenbank zeigen, dass der Betrieb und der Unterhalt einer derartigen Datenbank erhebliche Kosten verursachen. Angesichts der aktuellen finanziellen Situation des Kan- tons Bern und der Aufgaben- und Strukturüberprüfung erachtet es der Regierungsrat da- her nicht als opportun, diese Datenbank zu reaktivieren. Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass derzeit keine neuen Aufgaben anzunehmen sind, welche nicht klar eine Verpflichtung des Kantons darstellen, einen nachweisbaren, erheblichen Mehrwert generieren und nicht bereits im Rahmen anderer Herangehensweisen hinreichend abge- deckt sind.

Bereits laufende Arbeiten und eingeleitete Massnahmen

Gegenwärtig läuft eine Studie der Firma Interface GmbH, des Unternehmens Rütter + Partner und des Instituts für Tourismuswirtschaft der Hochschule Luzern zum Thema «Die Sportstätten in der Schweiz: Statistische Grundlagen und betriebswirtschaftliche Vertie- fung»2. Das Bundesamt für Sport und verschiedene Kantone finanzieren dieses For- schungsprojekt zur Schaffung statistischer Grundlagen und Transparenz bezüglich des Angebots an Sportstätten in der Schweiz. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand haben nicht alle Gemeinden des Kantons Bern an der Umfrage teilgenommen, da keine Verpflichtung dazu besteht. Die erhobenen Daten können nach ihrer Publikation in Bezug auf ihre Eig- nung für eine Übersicht der Sportstätten im Kanton Bern geprüft werden.

Darüber hinaus setzt sich der Kanton Bern bereits heute für eine optimale Nutzung der bestehenden Sportanlagen ein. So hat etwa die Fachkommission Sport im Nachgang zur Beantwortung der Interpellation 270-2011 Spring Anfang 2013 Empfehlungen für eine op- timale Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen im Kanton Bern formuliert. Da die Mehr- zahl der betroffenen Einrichtungen den Gemeinden oder Privaten gehört oder von ihnen betrieben wird, haben diese Empfehlungen keinen bindenden oder verpflichtenden Cha- rakter. Die Empfehlungen tragen aber dazu bei, eine optimale Nutzung der vorhandenen (Schul-)Sportanlagen zu erreichen und somit das Anliegen der vorliegenden Motion, die Umsetzung des entsprechenden Leitsatzes des Sportkonzepts, zumindest teilweise zu erfüllen.

Solange die Gemeinden und die Regionen in der Pflicht sind, Sportanlagen zu erstellen und zu betreiben, sind sie aus Sicht des Regierungsrates im Rahmen der kantonalen Mög-

2http://www.interface-politikstudien.ch/de/projekte_publikationen/projekte/p11_01_sportststaetten _11.php

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Geschäfts-Nr.: 2012.1522 Seite 4/4

lichkeiten zu unterstützen. Dass bei dieser Unterstützung noch Optimierungspotenzial be- steht, ist unbestritten, bedingt jedoch nicht zwingend die Erarbeitung eines KASAK.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsident. Herr Spring hat das Wort zu seiner Motion.

Ueli Spring, Lyss (BDP). KASAK, ein kantonales Sportanlagenkonzept, wäre ein ganz wichtiges Führungsinstrument, mit dem sich langfristig ganz sicher Kosten einsparen liessen. Aber eben lang- fristig. Es wäre wichtig für die Planung der Sportfondsgelder und die langfristige Entwicklung des Fonds. KASAK wird in anderen Kantonen erfolgreich eingesetzt. Der Grosse Rat wäre in die Sport- anlagenplanung eingebunden und könnte mitwirken. Ich weiss nicht, ob die Regionalkonferenzen ein derartiges Sportanlagenkonzept als eine der Kernaufgaben betrachten. Ich nehme es nicht an.

Speziell danken möchte ich der Fachkommission Sport, die das Empfehlungsschreiben «Optimale Nutzung der Sport- und Mehrzweckanlagen» allen Gemeinden des Kantons zuschickte und via Er- ziehungsdirektion auch allen Schulen. Das ist ein sehr umfassendes und informatives Dokument, das dank der Gemeindeautonomie nur als Empfehlung stehen bleibt. Wir hoffen gleichwohl, dass die Resultate aus der nationalen Studie über Sportanlagen und Nutzungsbedingungen, die jetzt gerade erstellt wird, von unseren kantonalen Gemeinden beachtet werden und dass in der Abtei- lung Sport allenfalls mit Praktikantinnen und Praktikanten eine Übersicht erstellt wird. Obwohl meine Fraktion ein Postulat unterstützte, aber das Abstimmungsresultat sehr unsicher ist, ziehen wir die Motion zurück. Ich denke, dass sie nach der ASP allenfalls jemand anderes wieder einreichen wird, da doch alle Sportverbände dahinter gestanden waren.

Präsident. Die Motion ist zurückgezogen.

Referenzen

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