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Informationsschreiben Pflegekunden

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Statistisches Landesamt Bremen – Pflegeausbildungsfonds –

Information für Pflegekunden

in ambulanten und (teil-) stationärer Pflegeeinrichtungen

über das Finanzierungsverfahren für die berufliche Ausbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kund:in ambulanter Pflegedienste oder als Bewohner:in einer stationären (Tagespflege, Kurzzeitpflege o.Ä.) Pflegeeinrichtung nehmen Sie pflegerische Dienstleistungen in Anspruch.

Für die Erbringung dieser Pflegeleistungen erwarten Sie ein hohes Qualitätsniveau, dieses wird in erster Linie durch ausreichend vorhandenes und gut ausgebildetes, qualifiziertes Fach- personal erreicht.

Der Bundesgesetzgeber hat vor diesem Hintergrund und für die Zukunftsfähigkeit der Pflege- ausbildung in Deutschland mit dem Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG) vom 17. Juli 2017 beschlossen, die drei bisher getrennten Ausbildungsberufe, Gesundheits- und Krankenpfle- ger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in und Altenpfleger:in, zu einem neuen Ausbil- dungsberuf zusammen zu führen. Diese neue Berufsausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann soll die Qualität, Vielseitigkeit und die Attraktivität des Berufes steigern, um künftig die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu gewährleisten.

Die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung erfolgt in Bremen über den Pflegeausbildungs- fonds. Zuständige Stelle für die Umsetzung des Finanzierungsverfahrens in Bremen ist das Statistische Landesamt Bremen.

Um keinen Wettbewerbsnachteil aufkommen zulassen, sieht das Verfahren vor, dass die Kos- ten für die Ausbildung auf alle Pflegeeinrichtungen im Land Bremen und deren Pflegekund:in- nen gleichermaßen umgelegt werden. Was bedeutet, dass nicht nur die ausbildenden Pflege- betriebe und deren Kund:innen in den Pflegeausbildungsfonds einzahlen, sondern auch die Einrichtungen und deren Kund:innen die nicht selbst ausbilden.

Durch einen Ausbildungszuschlag, der auf die erbrachten Leistungen nach dem SGB XI zu entrichten ist, zahlen alle Pflegebedürftigen solidarisch einen Anteil in den Pflegeausbildungs- fonds ein. Dieser Ausbildungszuschlag wird in den Rechnungen der Pflegeeinrichtungen ge- sondert ausgewiesen. Dieser Ausbildungszuschlag wird im nächsten Jahr deutlich ansteigen.

Dies liegt darin begründet, dass der zweite und dritte Jahrgang der Auszubildenden in die Berechnung mit einfließt.

Neben den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und deren Pflegekund:innen zah- len auch die Krankenhäuser, die gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen sowie das Land Bremen in den Ausbildungsfond ein.

Im Interesse eines weiterhin gleichbleibenden hohen Qualitätsniveaus der angebotenen Pfle- geleistungen in Bremen durch gut ausgebildetes Personal hoffen wir auf Ihr Verständnis für den damit einhergehenden Ausbildungszuschlag.

Für nähere Informationen über die rechtlichen Grundlagen und die Durchführung des Verfah- rens besuchen Sie gerne unsere Internetseite http://www.statistik.bremen.de/info/pflegeaus- bildung

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team des Pflegeausbildungsfonds

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