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I 010/2001 ERZ 14. März 2001 48C
Interpellation
Stoffer-Fankhauser, Biglen (SP)
Weitere Unterschriften: 27 Eingereicht am: 29.01.2001
Musikalische Grundschule in der neuen Lehrerinnen- und Lehrerbildung Kindergarten/Unterstufe
Die musikalische Grundschule (MGS) wurde 20 Jahre lang im abteilungsweisen Unterricht, mit 95 Prozent Beteiligung, als Wahlfach in der Unterstufe (US) (1.+2. Klasse) unterrichtet.
Ab 1995 wurde sie als obligatorisches Fach, leider zu Lasten einer Klassenmusikstunde, in den Lehrplan 95 aufgenommen.
Was die Ausbildung der Lehrkräfte für MGS anbelangt, so sieht deren Geschichte folgendermassen aus:
• Voraussetzung Primarlehrerinnen- oder Kindergärtnerinnen - Patent.
• Seit 1974 Ausbildungsmöglichkeit am Konservatorium,
• ab 1980 an der Lehrerinnen und Lehrerfortbildung (LLFB) (180 Std.)
• Seit 1993 als Zertifikatskurs, zweijährig (300 Std.)
• in sechs andern Kantonen als Fachausweis anerkannt.
• Ab 2003 wird es an der LLFB keinen Zertifikatskurs mehr geben. Im Stundenplan Stufenausbildung KG/US erscheint MGS nur mehr im 2. Semester als Modul sehr rudimentär unter vielen Grobinhalten, mit gemeinsam zwei Semesterwochenstunden (SWS).
Die jahrelang qualitativ gute Arbeit von unzähligen MGS - Lehrkräften wird durch die neue LLB missachtet.
Es ist wissenschaftlich bewiesen, das die frühzeitig musikalische Erziehung auf die ganzheitliche Entwicklung des Kindes einen enorm positiven Einfluss hat. Aus diesem Grund ist es unverständlich, dass gerade dieses Fach in der LLB so stiefmütterlich behandelt wird.
Ich frage den Regierungsrat
• Welchen Stellenwert räumt die Erziehungsdirektion der MGS ein?
• Soll MGS in Rhythmik oder Singunterricht integriert werden?
• Wie gedenkt der Regierungsrat die schwerwiegende Unterlassung der MGS im neuen Stundenplan zu korrigieren?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 01.02.2001
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Antwort des Regierungsrates 1. Allgemeines
1.1 Lehrplan Kindergarten / Lehrplan Volksschule
Der Stellenwert der Musikalischen Grundschule im Kindergarten und in der Volksschule kommt im Lehrplan Kindergarten und im Lehrplan Volksschule zum Ausdruck.
Im Lehrplan Kindergarten finden sich folgende Zielsetzungen, die einen Zusammenhang mit der Musikalischen Grundschule haben:
- Musik, d.h. Rhythmen, Melodien und Klänge als Mittel des Ausdruckes erleben und gestalten
- Mit Werkzeugen, Geräten und Musikinstrumenten Wirkungen erzielen, diese wahrnehmen und verbalisieren
- Einfache Abfolgen in gestalterischen Motiven, Musikstücken, Versen und Tänzen wahrnehmen und umsetzen
Im Lehrplan Volksschule ist festgehalten: „Im 1. und 2. Schuljahr wird von den beiden Lektionen Musik eine als Klassenunterricht und eine als musikalische Grundschule in Gruppen – entsprechend den Richtlinien für die Schülerzahlen – erteilt.“ Der Klas- senunterricht wie auch die musikalische Grundschule haben folgende Zielsetzungen zu erfüllen:
- Lieder mitsingen und mitgestalten
- Auf die eigene Stimme, gemeinsame Tonhöhe und klare Aussprache achten
- Mit Klanggesten und unterschiedlichen Materialien einfache Liedbegleitungen spielen - Verse und Geschichten verklanglichen
- Aufeinander hören
- Impulse aus verschiedenen Musikbeispielen in Bewegung umsetzen - Im Spiel Verhaltensweisen üben
- Mit unterschiedlichen Materialien und Instrumenten experimentieren, imitieren, improvisieren
- Mit rhythmischen und melodischen Bausteinen und Motiven spielen - In einfachen Liedern und Musikstücken das Metrum spüren
- Taktarten hörend erkennen, Taktstriche schreiben
- Einfache Rhythmen in der Rhythmensprache lesen und mit Rhythmuskarten notieren - Melodieverläufe in Bewegung umsetzen und grafisch darstellen
- Tonleiterabschnitte und ganze Tonleiter kennen
- Lautstärken und Tempi in Liedern und Musikstücken erfassen und benennen
- Am Beispiel von Kinderliedern formale Ordnungen in der Musik kennenlernen, spielen und mit Materialien darstellen
- Erfahren und wahrnehmen, dass Musik Stimmungen hervorruft - Höreindrücke in Bild, Text oder Bewegung umsetzen
- Einzelne Instrumente aus dem Erfahrungsbereich kennenlernen
- Bekannte Instrumente auf Grund ihrer Klangfarbe unterscheiden lernen Der Lehrplan Volksschule unterscheidet nicht, welche Grobziele im Rahmen der
Klassenstunde Musik und welche im Rahmen des Unterrichts in Gruppen (Musikalische Grundschule) zu verfolgen sind. Die Lehrperson trifft diese Entscheidung in eigener Verantwortung.
1.2 Studienplan Stufenausbildung für den Kindergarten und die unteren Klassen der Primarstufe
Die Ausbildung für den Kindergarten und die unteren Klassen der Primarstufe hat die Lehrkräfte zu befähigen, den Unterricht in Musik möglichst gut durchzuführen. Aus der Darstellung der Grobziele im Lehrplan Kindergarten beziehungsweise im Lehrplan Volksschule geht hervor, dass die Ausbildung in Musik, im Instrumentalunterricht
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beziehungsweise in Sologesang und in Rhythmik die Lehrkräfte auf den entsprechenden Unterricht vorbereitet. Der Studienplan sieht (abstrakter formuliert als in den Lehrplänen) in diesem Bereich folgende Inhalte vor:
2. Semester, Grundwissen Musik, 2 Semesterwochenstunden
- Formen der musikalischen (Re-)Produktion, Rezeption, Transposition, Improvisation und Reflexion
- Musiklehre
- Musikalische Grundschule
5. Semester, Praktisches Musizieren, 3 Semesterwochenstunden
- Singen und Musizieren in vokalen und instrumentalen Gruppen, Sing- und Kreisspiele - Lied und Liedgestaltung, Ensembleleitung
- Wechselwirkung von Musik, Gesang, Sprache, Spiel und Bewegung 5. Semester, Grundlagen der Rhythmik I und II, 2 Semesterwochenstunden
- Voraussetzungen und Grundlagen der Wechselwirkung von Musik und Bewegung - Tanz in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen
- Die Kreisrelation von Wahrnehmung und Bewegung
- Bewegung initiierende Medien zur Ausdifferenzierung verschiedener Bewegungs- qualitäten und -fertigkeiten
Instrumentalunterricht beziehungsweise Sologesang, insgesamt 2 Semesterwochen- stunden
Die Ausbildung hat die Lehrkräfte auf alle Unterrichtsbereiche des Kindergartens und des 1. und 2. Schuljahres vorzubereiten. Deshalb muss die zur Verfügung stehende
Ausbildungszeit eines einzelnen Fachbereichs in Relation zu den übrigen Fachbereichen gesehen werden. Der Studienplan nimmt bei den Fachstudien mit Bezug auf die Lehrpläne des Kindergartens und des ersten und zweiten Schuljahres folgende Aufteilung vor:
- Deutsch und Theaterpädagogik: 9 Semesterwochenstunden
- Musik, Rhythmik, Instrumentalunterricht: 9 Semesterwochenstunden - Natur-Mensch-Mitwelt: 7 Semesterwochenstunden
- Technisches und Textiles Gestalten: 6 Semesterwochenstunden - Bildnerisches Gestalten: 4 Semesterwochenstunden
- Sport: 4 Semesterwochenstunden - Mathematik: 4 Semesterwochenstunden
Das zeitliche Gefäss, das den Auszubildenden zur Verfügung steht, ist beschränkt.
Folglich ginge eine Ausdehnung des Faches Musik auf Kosten anderer Fächer. Wichtig ist zudem, die Grundausbildung nicht zu überfrachten; es soll genügend Zeit für das Üben und Vertiefen ausserhalb der Veranstaltungsstunden bleiben.
1.3 Zusatzausbildung
Die Verordnung über die deutschsprachige Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Entwurf Februar 2001) sieht Zusatzausbildungen vor. Für amtierende Lehrkräfte, die in Musi- kalischer Grundschule einen Schwerpunkt setzen wollen, kann Musikalische Grundschule auch in Zukunft in Form eines Zertifikatsstudiums im Umfang von 300 Stunden verteilt auf zwei Jahre angeboten werden.
2. Antworten auf die Fragen
2.1 Welchen Stellenwert räumt die Erziehungsdirektion der MGS ein?
Musikalische Grundschule ist Teil des Fachs Musik. Die Erziehungsdirektion räumt der Musik einen hohen Stellenwert ein. Dieser Stellenwert kommt in den Zielsetzungen des Unterrichts im Kindergarten und in der Volksschule zum Ausdruck. Die Bedeutung der Musik in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer zeigt sich im Gesamtumfang der zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit.
2.2 Soll MGS in Rhythmik oder Singunterricht integriert werden?
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Der Studienplan nach Ziffer 1.2 zeigt, dass Elemente der Musikalischen Grundschule, wie sie in den Lehrplänen des Kindergartens und der Volksschule enthalten sind, in den Ausbildungsmodulen Musik, Rhythmik und Instrumentalunterricht enthalten sind.
Musikalische Grundschule ist in allen drei Fächern integriert.
2.3 Wie gedenkt der Regierungsrat die schwerwiegende Unterlassung der MGS im neuen Studienplan zu korrigieren?
Die Ausführungen unter Ziffer 1 zeigen, dass keine Unterlassung vorliegt. Deshalb ist keine Korrektur nötig.
An den Grossen Rat