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64 DER FEUERWEHRMANN 3/2006

FUK-NRW

Blickpunkt Sicherheit

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Nebelmaschinen nur mit Vorsicht einsetzen

Die Feuerwehr muss auf alle Umstän- de im Einsatz optimal vorbereitet sein.

Dazu gehört auch, dass die Einsatz- kräfte auf Situationen vorbereitet wer- den, bei denen die Sicht unzureichend ist. Wenn es brennt, versperrt oft Rauch den klaren Blick. Um diese Situation vorab zu üben, setzen viele Feuerweh- ren Nebelgeräte ein, die mit Hilfe von Nebelfluiden den Rauch simulieren.

Wie kann man sicher gehen, dass die- ser Nebel die Gesundheit der übenden Feuerwehrleute nicht gefährdet?

Die Antwort geben umfangreiche Stu- dien und Untersuchungen, die erstellt wurden, um gesundheitlichen Be- schwerden von Theatermitarbeitern auf den Grund zu gehen, die dem künstlichen Nebel ausgesetzt waren.

Im Theater werden Nebelgeräte schon seit langem eingesetzt und oft große Mengen Nebel erzeugt.

Kern der Untersuchungsergebnisse ist, dass bei der Erhitzung von Nebelflui- den in Nebelmaschinen oft gesund- heitsgefährdende Aldehyde freigesetzt werden. Diese Aldehyde entstehen da- bei nicht durch die Pyrolyse des Fluids, sondern durch Verunreinigungen in den Fluiden. Auch wenn nur einmal ein falsches, aldehydhaltiges Fluid ver- wendet wird, bleiben Rückstände im System, die auch dann weiter freige- setzt werden, wenn wieder aldehyd-

freies Nebelfluid benutzt wird. Diese Ergebnisse lassen sich auch auf den Be- reich der Übungen bei den Feuerwehren übertragen. Die verantwortlichen Aus- bilder sollten also darauf achten, stets aldehydfreies Nebelfluid einzusetzen.

Wer eine Nebelmaschine sicher betrei- ben möchte, sollte außerdem die Ge- brauchsanweisung des jeweiligen Gerä- tes genau beachten. Es darf nur so be- nutzt werden, wie es vom Hersteller

vorgesehen ist. Allein dann übernimmt der Hersteller eine Garantie für die Ne- belmaschine. Dazu gehört auch, aus- nahmslos die zugelassenen Nebelflui- de zu verwenden und die in der Ge- brauchsanweisung genannten Sicher- heitsabstände einzuhalten.

Oft bringen Feuerwehrangehörige ihre

„privaten“ Nebelmaschinen von Zu- hause mit. Gerade die für den Heim- und Diskobereich vorgesehenen Gerä- te haben aber oftmals nicht die erfor- derliche Qualität. Außerdem sind die mitgelieferten Nebelfluide oft nicht ge- kennzeichnet und ihre Inhaltsstoffe sowie Herkunft lassen sich nicht mehr feststellen. In solchen Fällen ist es bes- ser, auf den Nebel zu verzichten.

Nebelmaschinen: Wissenswertes auf einen Blick – Benutzen Sie nur Geräte und Flüs-

sigkeiten, die die gesetzlichen Be- stimmungen einhalten und bei de- nen die Flüssigkeit für das jewei- lige Gerät geeignet ist. Selbst her- gestellte Nebelfluids dürfen nicht verwendet werden. Beim Kauf von Fluiden sollte bei den Herstel- lern/Lieferanten eine Unbedenk- lichkeitserklärung angefordert werden.

– Beachten Sie unbedingt die Ge- brauchsanweisung. Geräte und

Flüssigkeitsverpackung müssen eine Kennzeichnung tragen (Ty- penschild, Etikett etc.), die eine Identifikation ermöglicht.

– Die Geräte sind regelmäßig nach den Angaben des Herstellers zu warten.

– Wer Probleme mit den Atemwe- gen hat oder unter Allergien leidet, sollte sich grundsätzlich nicht dem künstlichen Nebel aussetzen. Glei- ches gilt für Kinder.

Nebelmaschine im Einsatz

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DER FEUERWEHRMANN 3/2006 65

FUK-NRW

Feuerwehren, die eine Nebelmaschine anschaffen möchten, sollten besonde- res Augenmerk auf die Qualität des Gerätes und des verwendeten Fluids legen, damit es später beim Einsatz im Feuerwehrübungsdienst nicht zu Pro- blemen kommt.

Bei richtiger Anwendung ist der künst- lich erzeugte Nebel gesundheitlich unbe- denklich. Für besonderen Personengrup- pen, beispielsweise für Kinder und All- ergiker, kann dies im Einzelfall anders sein. Gemeldet wurde der Feuerwehr- Unfallkasse NRW folgender Unfall im Zusammenhang mit Übungsnebel:

Während einer Alarmübung simulier- ten zwei Nebelmaschinen Rauch in einem leerstehenden Firmengebäu- de. Zwei Verletztendarsteller warte- ten im Dachgeschoss der Firma auf Rettung. Überrascht durch die Dichte des erzeugten Nebels wurde einer der Darsteller unruhig und schnell- atmig. Nach der Übung verschlimmer- te sich sein Zustand und er klagte

über Übelkeit und Atembeschwerden.

Nach der Erstversorgung durch den Notarzt musste sich der Mann in ei- ner Klinik untersuchen lassen. Im Nach- hinein stellte sich dabei heraus, dass er Allergiker war und auf den Nebel mit typischen Symptomen reagiert hatte.

Sind Kinder und Jugendliche als Ver- letztendarsteller dem Nebel ausgesetzt, so sollte dabei auch der psychische Aspekt berücksichtigt werden: Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann es leicht zu Angstreaktionen kommen.

Stephan Burkhardt

So füllen Sie die Unfallanzeige richtig aus

Erleidet ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder ein Angestellter der Feuerwehr während einer versicherten Tätigkeit einen Unfall, ist er grundsätz- lich über die Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (FUK NRW) versichert. Um diesen besonderen Ver- sicherungsschutz in Anspruch zu neh- men, muss bei jedem Unfall eine Un- fallanzeige erstellt werden. Dazu sind die Städte und Gemeinden verpflichtet.

Das Formular für die Unfallanzeige besteht aus zwei Seiten und lässt sich auf der Homepage der FUK NRW (www.fuk-nrw.de) als Download ab- rufen und direkt am PC ausfüllen. Die vollständig ausgefüllte und vom Wehr- führer unterschriebene Unfallanzeige ist mit dem Stempel der Stadt/Gemein- de per Post an die FUK NRW zu sen- den.

Damit die Sachbearbeiter der FUK NRW den Unfall zügig bearbeiten können, ist es wichtig, dass alle Anga- ben richtig und möglichst vollständig

sind. Die auszufüllenden Felder sind durchgängig nummeriert. Besonders bei den folgenden Feldern werden im-

mer wieder fehlerhafte Angaben ge- macht:

Feld 2:

Oft wird nachgefragt, was in Feld 2:

„Unternehmensnummer des Unfall- versicherungsträgers“ einzutragen ist.

Dieses Feld bleibt frei und muss nicht ausgefüllt werden.

Feld 12:

Ein für die FUK sehr wichtiger Punkt ist die Angabe des „Anspruchs auf Ent- geltfortzahlung“. Hier erkennt der Sachbearbeiter, ob er eine Kranken- kasse schriftlich beauftragen muss, Verletztengeld auszuzahlen. Die ge- setzlichen Krankenkassen zahlen im Auftrag der FUK das Verletztengeld nach Ablauf des 42. Kalendertages der Arbeitsunfähigkeit direkt an den Ver- sicherten aus. Im nächsten Schritt wird dieser Betrag durch die FUK an die Krankenkasse zurück erstattet. Die Angabe sichert, dass der Verletzte pünktlich sein Geld erhält.

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66 DER FEUERWEHRMANN 3/2006

FUK-NRW

Feld 17:

„Ausführliche Schilderung des Unfall- hergangs“ heißt hier, dass ein einziger Satz, wie zum Beispiel: „Auf dem Weg zum Einsatz“, auf keinen Fall ausreicht.

Wichtig ist, dass der Sachbearbeiter er- sehen kann, ob es sich um einen Ar- beitsunfall im Sinne des Sozialgesetz- buches VII (SGB VII) handelt. Gemäß

§ 8 Absatz 1 SGB VII liegt ein Arbeits- unfall vor, wenn die versicherte Person infolge der versicherten Tätigkeit ei- nen Unfall erleidet. Laut Gesetzestext sind Unfälle „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Er- eignisse, die zu einem Gesundheits- schaden oder zum Tod führen“. Es ist also wichtig anzugeben, wo, bei wel- cher Tätigkeit und unter welchen Um- ständen sich der Unfall ereignet hat.

Reicht der im Vordruck vorhandene Platz nicht aus, sollte ein Beiblatt ver- wendet werden.

Feld 18 und 19:

Auch die Felder 18: „Verletzte Körper- teile“ und 19: „Art der Verletzung“ müs- sen unbedingt ausführlich ausgefüllt werden. Sie geben den Sachbearbeitern der FUK einen ersten Hinweis darauf, ob bestimmte Verfahren eingeleitet wer- den müssen und ob die Heilbehandlung einer Steuerung bedarf.

Feld 21:

Die Anschrift des erstbehandelnden Arztes sollte vollständig sein. Die Feu- erwehr-Unfallkasse muss oft schnell Kontakt mit ihm aufnehmen, wenn der Verletzte zum Beispiel in ein anderes Krankenhaus verlegt werden muss. Da viele Verletzungen im Feuerwehr- dienst, wie etwa schwere Brandwun- den, eine sofortige besondere unfall- medizinische Behandlung brauchen, wird der Verletzte in Spezialkliniken gebracht, die zu den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossen- schaften gehören.

Felder 23 bis 27:

Unklarheit tritt auch häufig bei der An- gabe im Feld 23: „Zum Unfallzeit- punkt beschäftigt/tätig als“ auf. An dieser Stelle ist die Tätigkeit in der Feuerwehr, zum Beispiel als Atem- schutzträger, Maschinist oder Grup-

penführer gemeint, nicht jedoch die Tä- tigkeit im Hauptberuf.

Die Frage in Feld 24: „Seit wann bei dieser Tätigkeit?“ bezieht sich ebenfalls auf den Feuerwehrdienst, ebenso alle weiteren Angaben der Felder 25 bis 27.

Allgemein:

Wichtig: Unbedingt eine Telefonnum- mer des Sachbearbeiters der Stadt/Ge- meinde für eventuelle Rückfragen ange- ben. Eine Kopie der Unfallanzeige muss der Sicherheitsbeauftragte erhalten. Er muss nicht unterschreiben.

Auf der zweiten Seite der Unfall- anzeige muss angegeben werden, ob es sich bei dem Verletzten um ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder um einen Angestellten handelt.

Mitglieder der Freiwilligen Feuer- wehr haben nach der Satzung der FUK einen Anspruch auf Mehrleistungen, die Angestellten jedoch nicht. Die restlichen Angaben bis Punkt 3.9.3 sind für statistische Zwecke notwen- dig, daher ist die genaue Angabe wich- tig.

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DER FEUERWEHRMANN 3/2006 67

FUK-NRW

FireEngineering 2006: FUK präsentiert das Buch „Fit for Fire Fighting“

Die Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) NRW präsentiert sich vom 30. März bis zum 2. April 2006 auf der Messe

„FireEngineering“ in Köln – gemein- sam mit dem Landesfeuerwehrverband NRW in Halle 10.2 an Stand B 20. Im Mittelpunkt des Messeauftritts der FUK NRW steht die Fitness der Feu- erwehr.

Einen Termin, den sich Messebesucher unbedingt vormerken sollten, ist der 30. März 2006: Dann nämlich präsen-

tiert die FUK NRW von 13 bis 14 Uhr das Buch „Fit for Fire Fighting“ im Fo- rum (Halle 10.2). Mit dabei sind:

– Walter Jonas, Präsident des Landes- feuerwehrverbandes Nordrhein- Westfalen und Kreisbrandmeister des Rhein-Sieg-Kreises,

– Johannes Plönes, Geschäftsführer der Feuerwehr-Unfallkasse NRW, – Gereon Eyting, von der Feuerwehr

Köln. Er ist Diplom-Sportlehrer und Ab Punkt 4 beziehen sich die Angaben

auf den Verletzten und seinen Haupt- beruf. Hier erfahren die Sachbearbei- ter, ob der Versicherte selbstständig ist und das Verletztengeld direkt durch die FUK ausgezahlt werden muss. Die Angabe des Arbeitgebers ist wichtig für eine eventuelle Rentenermittlung oder für Berufshilfe, um mit dem Ar- beitgeber Wiedereingliederungen des verletzten Arbeitnehmers in den Beruf zu erörtern.

Die Bankverbindung des Versicherten sollte angegeben werden, damit die Mehrleistung – sofort nachdem der An- spruch festgestellt worden ist – über- wiesen werden kann.

So finden Sie die Unfallanzeige der FUK NRW im Internet:

www.fuk-nrw.de (dann linke Naviga- tionsleiste „Downloads“, dann „VI.

Sonstige Dokument“ anklicken, dort finden Sie die „Unfallanzeige“)

Heike Kleine/Anke Wendt

leitet die „Fit for Fire“-Seminare der FUK am Institut der Feuerwehr NRW in Münster.

Mit dem Buch „Fit for Fire Fighting“

baut die Feuerwehr-Unfallkasse NRW ihr Programm für eine gesunde und leistungsfähige Feuerwehr weiter aus.

Der Band ist eine Ergänzung zu den Seminaren, die die FUK NRW in Zu- sammenarbeit mit dem Institut der Feuerwehr NRW in Münster anbietet.

Feuerwehrleute sind im Einsatz erheb- lichen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Wer gesund und trainiert ist, kann diese Belastun- gen besser bewältigen.

Das Buch „Fit for Fire Fighting“ gibt den Feuerwehrmännern und -frauen fundierte Tipps für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Es bietet Feuer- wehrleuten Gelegenheit, ihre Fitness allein oder mit der Familie zu verbes- sern. „Fit for Fire Fighting“ wird allen Städten und Gemeinden in NRW durch die FUK NRW zur Verfügung gestellt.

Dipl.-Ing. Stephan Burkhardt bei der Fire- Engineering 2004 im Gespräch mit einem Sicherheitsbeauftragten.

Fragen rund um die gesetzliche Unfall- versicherung der Feuerwehr beantwor- ten an allen vier Messetagen die Exper- ten der FUK NRW. Auf einem Moni- tor präsentieren sie zudem neue Medi- enpakete zur Unfallverhütung.

Übrigens: Täglich werden am Messe- stand 25 Exemplare des Buches „Fit for Fire Fighting“ verlost.

Weitere Infos zur FireEgineering un- ter: www.fuk-nrw.de

Stephan Burkhardt

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