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DER FEUERWEHRMANN 3/2005 35

FUK-NRW

Blickpunkt Sicherheit

Kleine Ursache – Große Wirkung:

Unfallgefahren durch Stolpern, Ausrutschen und Umknicken

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Die Zahlen sprechen für sich: Nahezu ein Drittel aller Unfälle im Bereich der Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein- Westfalen geschehen durch Stolpern, Ausrutschen oder Umknicken. Von den im Jahr 2004 bearbeiteten 2.200 Unfällen ereigneten sich 150 Unfälle durch Stolpern, 170 Unfälle durch Aus- rutschen und 322 Unfälle durch Um- knicken. Oft könnten kleine Verände- rungen und ein bisschen mehr Umsicht diese Unfälle vermeiden. Was muss ge- schehen, um in Zukunft für eine „siche- re Arbeit“ bei der Feuerwehr zu sor- gen?

Das Risiko beginnt bereits zu Hause Viele Unfälle passieren nicht erst im Feuerwehrdienst, an der Einsatz- und Übungsstelle, sondern bereits zu Hau- se. Mit der Alarmierung zu Hause oder an der Arbeitsstelle beginnt der Einsatz und es besteht schon dort die Gefahr ei- ner Verletzung.

Beispiele:

– Nach der Alarmierung durch den Funkmeldeempfänger beim Durch- laufen der Wohnung ausgerutscht und gegen den Telefontisch gefallen (Prellung des Kniegelenkes; 18 Tage arbeitsunfähig).

– Nach Alarmauslösung über Sirene im Flur der Wohnung ausgerutscht und den rechten Unterarm gebro- chen (42 Tage arbeitsunfähig).

– Nach Alarmauslösung im Treppen- haus gestürzt (Bänderzerrung; 45 Tage arbeitsunfähig)

Gefahren entstehen dadurch, dass der Alarmierte auf herumliegende Gegen- stände tritt, an Einrichtungsteilen hän- gen bleibt oder aber an Treppen, Schwellen, Podesten oder Abtretern umknickt, stolpert, aus- und abrutscht.

Um Unfälle zu vermeiden, sollten nur rutschfeste Läufer oder Abtreter ver- wendet werden. Die Wege in und au-

ßerhalb der Wohnung müssen frei sein.

Flurmöbel, an denen man sich beim Vorbeilaufen stoßen kann, sind eine Gefahrenquelle, ebenso Gegenstände, die draußen auf den Wegen herumlie- gen. Notwendig ist auch eine gute Be- leuchtung. Wer im Dunkeln durch die Wohnung läuft, kann schnell ein Hin- dernis übersehen. Besonders wichtig ist es, Hektik zu vermeiden, das heißt: auch wenn es eilt, nicht zu schnell durch die Wohnung laufen. Dies gilt besonders auf Treppen, denn ein Treppensturz kann schwerste Verletzungen nach sich ziehen. Sicher geht, wer sich beim Trep- pensteigen am Geländer festhält.

Sicherheit unterwegs zum Geräte- haus

Weitere Unfallgefahren ergeben sich auf dem Weg zum und am Feuerwehr- gerätehaus:

Beispiele:

– Nach der Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus über eine Unebenheit oder einen Stein gestol- pert: den rechten Fuß gebrochen (54 Tage arbeitsunfähig)

– Nach dem Aussteigen aus dem Auto am Feuerwehrhaus eine Anpflan- zung übersprungen, dabei mit dem Fuß umgeknickt (zehn Tage arbeits- unfähig)

Wichtig auf dem Weg zum Feuerwehr- gerätehaus sind geeignete Schuhe. Ge- tragen werden sollten Schuhe, die dem Fuß einen sicheren Halt geben – innen und außen. Hausschuhe sind daher un- geeignet. Unerlässlich sind rutschfeste Sohlen. Im Winter muss der Bereich um das Feuerwehrgerätehaus von Schnee und Eis freigehalten werden. Es sollte sichergestellt sein, dass ein verlässlicher Winterdienst organisiert ist.

Auch wenn Abkürzungen Zeit sparen, sind die sicheren Wege zum Gerätehaus die besseren. Nicht selten führt ein fal- scher Tritt dazu, dass der Feuerwehran-

gehörige aufgrund einer Verletzung nicht mehr am Einsatz teilnehmen kann. Auch auf dem Weg zum Feuer- wehrgerätehaus ist – trotz der gebote- ner Eile – Hektik zu vermeiden!

Unfallgefahren in und am Geräte- haus

Rasengittersteine sind als Belag eines Parkplatzes bei der Feuerwehr nicht ge- eignet. Die unebenen Zwischenräume der Rasengittersteine führen leicht zu Stolper- und Umknickunfällen. Sam- melt sich im Winter in den Zwischen- räumen gefrorenes Wasser, verwandelt sich der Parkplatz in eine Eisbahn.

Auch grober Schotter ist als Bodenbe- lag für einen Parkplatz am Feuerwehr- gerätehaus nicht zu empfehlen.

Eine gute Beleuchtung erhöht in und um das Feuerwehrgerätehaus bezie- hungsweise die Parkplätze die Sicher- heit. Zusätzliche Lampen sind nötig, wenn vorhandene Verkehrswege im Freien nicht im Bereich ausreichender öffentlicher Straßen- oder Platzbe- leuchtung liegen. Empfehlenswert ist der Einbau von Beleuchtung, die sich bei Dämmerung selbst einschaltet oder Bewegungswächter. Für Feuerwehr- einrichtungen, die nicht ständig besetzt sind, sollte die Innenraumbeleuchtung bereits im Zugangsbereich eingeschal- tet werden können.

Beispiele:

– Im Feuerwehrhaus auf einem Lat- tenrost umgeknickt und den Knö- chel gebrochen (77 Tage arbeitsun- fähig).

– Auf dem Weg durch die Garage zum Umkleideraum mit dem Fuß gegen einen Schlauchwickler gestoßen und die linke Großzehe gebrochen (32 Tage arbeitsunfähig).

Auch im Gerätehaus müssen die Wege sicher sein. Rutschhemmende Boden- beläge im Innenbereich geben Trittsi- cherheit. Die Bodenbeläge der Fahr-

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FUK-NRW

zeugstellplätze sollen der Bewertungs- gruppe R 11 entsprechen. Wichtig sind im Feuerwehrgerätehaus trockene bzw.

schnell abtrocknende Wege und Flä- chen. Hierzu ist in der Fahrzeughalle eine Bodenentwässerung notwendig.

Einsatzwege sollten frei sein von Trep- pen sowie sonstigen Stolperstellen, das heißt zum Beispiel: keine Lattenroste vor den Umkleidespinden. Gegenstän- de, die die Wege blockieren, sollten in einem Lagerraum sicher deponiert wer- den.

Bereits bei der Planung von Feuer- wehrgerätehäusern können Gefahren durch so genannte Schlupftüren, die in Toren konstruktionsbedingt Stolper- stellen aufweisen, ausgeschlossen wer- den. Vorhandene Schlupftüren sind farblich als Gefahrstelle zu kennzeich- nen.

Gibt es Sicherungen gegen unbeabsich- tigtes Zuschlagen von Torflügeln, dür- fen diese keine Stolperstellen darstel- len. Sie sind baulich abzusichern.

Stolperfallen am Einsatz- oder Übungsort

Beispiele:

– Beim Absitzen vom Löschfahrzeug auf die Kante des Bordsteins getre- ten und mit dem rechten Fuß umge- knickt (Schwellung, Bluterguss, Sehne gerissen; 17 Tage arbeitsun- fähig).

– Beim Herausspringen aus dem Löschfahrzeug mit dem linken Fuß auf den Bordstein getreten und um- geknickt (Bänderdehnung, zehn Tage arbeitsunfähig).

– Beim Absteigen vom Löschfahrzeu- ge auf einen unter Druck stehenden Feuerwehrschlauch getreten und mit dem Fuß umgeknickt (Verstau- chung rechter Knöchel; 46 Tage arbeitsunfähig).

– Die B-Leitung war ausgelegt. Der Feuerwehrangehörige wollte das 3.Strahlrohr holen, dabei über die Schlauchleitungen gestolpert und gefallen (Bruch der rechten Hand, 30 Tage arbeitsunfähig).

– Beim Vornehmen einer Leiter im Laufschritt in Eile auf einen sich

gerade füllenden B-Schlauch getre- ten (Bänderriss, 14 Tage arbeitsunfä- hig).

– Um Zeit zu sparen, wurde bei einer Übung die Schlauchleitung auf kür- zestem Weg verlegt. Dabei musste unebenes Gelände überwunden wer- den. Auf der mit hohem Gras be- wachsenen Grabenböschung ist der Verletzte in ein Kaninchenloch ge- treten (Fuß verstaucht, 7 Tage ar- beitsunfähig).

– Bei Vornahme eines Strahlrohres hat der Verletzte einen Schritt rückwärts gemacht. Dabei ist er auf den Schlauch getreten, der hinter ihm lag (Schlauchreserve). (Fuß umgeknickt, Bänderriss, 10 Tage arbeitsunfähig).

– Nach einer Löschübung in einem Abbruchhaus bei Aufräumarbeiten über einen Schlauch gestolpert, der auf der Eingangstreppe lag, und ge- stürzt (Prellungen und Bluterguss am Knie, 7 Tage arbeitsunfähig).

– Bei einer Löschübung sollte Wasser aus dem Fluss entnommen werden.

Beim Heruntertragen der Sauglei- tung auf nassem Gras der steilen Uferböschung ausgerutscht und auf den Rücken gefallen (Wirbelsäulen- prellung, 10 Tage arbeitsunfähig).

An der Einsatzstelle beginnt die Unfall- verhütung bereits damit, das Fahrzeug an einem möglichst günstigen Platz ab- zustellen. Sonst kann der Einsatz für denjenigen schon beendet sein, der als erster absitzt, auf den Bordstein tritt und umknickt. Im Einsatzfall kann man sich nicht immer aussuchen, wo man lang läuft. Aber bei der Auswahl eines Übungsplatzes oder -objektes kann die Beschaffenheit des Bodens berücksich- tigt werden. Auch wenn Übungen so realistisch wie möglich sein sollten, un- nötige Risiken müssen nicht eingegan- gen werden.

Wer den Fahrer- oder Mannschaftsraum sicher verlassen oder erreichen möchte, sollte die vorhandenen Aufstiege und Haltegriffe benutzen. Sicheres Ein- und Aussteigen ist insbesondere dann mög- lich, wenn man sich mit Händen und Füßen an drei Punkten gleichzeitig fest- halten beziehungsweise abstützen kann.

Über Reifen, Felgen oder Radnaben

darf nicht ein- oder ausgestiegen wer- den. Besonders risikoreich ist das Auf- oder Abspringen von Fahrzeugen. Wer ein Atemschutzgerät angelegt hat, darf nur rückwärts aussteigen und muss da- bei die vorhandenen Haltegriffe und Ausstiege des Fahrzeugs benutzen.

Die Wasserversorgung sollte möglichst so aufgebaut sein, dass der Weg zwi- schen den Fahrzeugen und dem Ein- satz-/Übungsobjekt frei bleibt. Der kür- zeste Schlauchweg ist nicht immer der beste. Nach Möglichkeit sollten schwie- riges, unübersichtliches, unebenes Ge- lände oder Hindernisse (Zäune, Grä- ben) vermieden und Umwege auf si- cherem Boden in Kauf genommen wer- den. Der Strahlrohrführer darf, wenn er plötzlich zurückweichen muss, nicht über den Schlauch fallen oder auf ihn treten müssen.

Auf Treppen können Druckschläuche zu besonders gefährlichen Stolperfal- len werden. Sicherer ist es, Schläuche am Treppenrand oder durch das Trep- penauge zu verlegen.

Zu sehr schweren Unfällen kommt es immer wieder an steilen Uferböschun- gen, wenn aus offenen Gewässern Wasser entnommen wird. Wenn mög- lich, sollte dort nicht geübt werden, sondern die Saugleitung zum Beispiel von einer Brücke oder einem sicheren Zugang zu Wasser gebracht werden.

Eventuell kann an der Stelle, an der häufiger geübt wird, ein sicherer Zu- gang geschaffen werden, damit die Saugleitung nicht jedes Mal die steile Uferböschung hinunter- und heraufge- tragen werden muss.

Licht schafft Sicherheit Beispiele:

– Bei der Suche nach Verletzten an der Unfallstelle in der Dunkelheit über einen mit Gras bewachsenen Baumstamm gestolpert (Schädel- prellung, drei Tage arbeitsunfähig).

– An der Einsatzstelle über einen Bordstein gestolpert. Durch Schlag- schatten der Einsatzstellenbeleuch- tung befand sich der Bordstein im Dunkeln (Schulterprellung, zehn Tage arbeitsunfähig).

– In dem unbeleuchteten Treppenhaus

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FUK-NRW

über eine Schlauchleitung gestolpert und die Treppe hinuntergestürzt (Hüftprellung, 7 Tage arbeitsunfä- hig).

Reicht das Tageslicht nicht aus, muss die Einsatzstelle beleuchtet werden.

Durch eine oder mehrere starke Licht- quellen werden Einsatzkräfte oft ge- blendet oder Schatten beeinträchtigen das Sehvermögen. Das lässt sich am zweckmäßigsten durch hoch liegende Lichtquellen vermeiden, etwa mittels Teleskop-Dreibein-Stativ oder einem am Fahrzeug angebauten Lichtmast.

Voneinander unabhängige Beleuch- tungsmittel sind möglichst im Winkel zueinander anzuordnen.

Fester Halt durch den „richtigen“

Schuh

Die Wahl des richtigen Schuhwerks ist zwingend, um Unfälle durch Ausrut- schen, Stolpern und Umknicken zu ver-

meiden. Beim Feuerwehrdienst (Übung und Einsatz) ist immer Feuerwehr-Si- cherheitsschuhwerk notwendig. Private Schuhe sind für den Feuerwehrdienst nicht geeignet.

Die Anforderungen für Feuerwehr-Si- cherheitsschuhwerk erfüllen:

– Lederstiefel entsprechend DIN EN 345-1 S 3 und DIN EN 345-2 FPA der Form D als Schaftstiefel oder als Schnürstiefel der Form C

– Vollgummistiefel oder Gesamtpoly- merstiefel gemäß DIN EN 345-1 S 5 und DIN EN 345-2 FPA der Form D als Schaftstiefel

– die 1993 zurückgezogene Norm DIN 4843 Schuhausführung S 9 oder S 10 Wichtig ist das Profil der Sohle. Ein Feuerwehrsicherheitsstiefel ist nur dann tauglich, wenn die Sohle nicht abgelau- fen ist. Wichtig ist auch die richtige

Passform der Feuerwehr-Sicherheits- schuhe. Analysen der Fußpassform ha- ben ergeben, dass 75 Prozent der Feu- erwehrleute Schuhe tragen, die nicht richtig passen. Wichtig bei der Aus- wahl des richtigen Schuhs ist nicht nur die Länge. Forschungsergebnisse ha- ben gezeigt, dass bei gleicher Länge der Fuß unterschiedlich breit sein kann.

Um einen optimalen Komfort zu garan- tieren, bieten einige Hersteller Mehr- weiten-Maßsysteme an. Im Wesentli- chen unterscheidet man zwei Systeme:

Im so genannten Mondopoint-System misst man Länge und Breite des Fußes, bei anderen Weitensystemen den Um- fang des Ballens. Durch diese individu- elle Anpassung sitzt der Schuh besser.

Diese Systeme werden auch für Feuer- wehr-Sicherheitsschuhwerk angebo- ten.

Stephan Burkhardt

Entdeckungsreise im Feuerwehrschlauch: Feuerwehr- Unfallkassen präsentieren sich auf der Interschutz 2005

Zwei hochkarätige Angebote präsen- tiert die Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) Nordrhein-Westfalen auf der weltgröß- ten Feuerwehrfachmesse, der „Inter- schutz 2005“, in Hannover. Vom 6. bis zum 11. Juni 2005 ist die FUK NRW gemeinsam mit den anderen Feuer- wehr-Unfallkassen an einem Stand in der Halle 23 zu finden. Schwerpunkt ist die „Sicherheit rund um den Schlauch“.

Am Freitag, 10. Juni 2005, organisie- ren die Feuerwehr-Unfallkassen außer- dem ein Forum zu den Themen „Fit- ness“ und „Heißausbildung“.

Blickfang des gemeinsamen Messe- standes wird ein überdimensionaler,

begehbarer Feuerwehrschlauch sein.

Welche Gefahren sich bei der Arbeit mit dem Schlauch ergeben können, ent- decken die Besucher beim Gang durch den Schlauch. Wer anschließend an ei- nem Quiz teilnimmt, kann interessante Preise gewinnen.

Warum Fitness wichtig ist, erfahren Feuerwehrleute am Freitag, 10. Juni 2005. Beim Expertenforum der Arbeits- gemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkas- sen (Nord LB Forum in Halle 17) wer- den Grundlagen der Sportwissenschaft vorgestellt. Die Feuerwehr-Unfallkas- sen stellen außerdem die Sportprojekte vor, die sie durchführen. Dieser Teil des

Forums beginnt gegen 13 Uhr und dau- ert bis etwa 15.30 Uhr. Um 16 Uhr steht das Thema „Heißausbildung“ auf dem Programm. Referenten sind Aus- bilder aus Deutschland, aber auch Ex- perten aus dem europäischen Ausland stehen Rede und Antwort. Vorgestellt werden die verschiedenen Möglichkei- ten der Heißausbildung und die dabei notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.

Anschließend besteht die Möglichkeit, bei einem kleinem Imbiss die Themen im Gespräch zu vertiefen und die Kon- takte zu pflegen. Die Teilnahme am Fo- rum ist kostenlos.

Stephan Burkhardt

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FUK-NRW

Klausurtagung der Unfallversicherungsträger in Haltern:

Neues über Gefahrstoffverordnung und Prävention

Haltern. Gefahrstoffverordnung, Ar- beitsfähigkeit im Alter und das geplan- te Präventionsgesetz: Drei aktuelle Themen standen auf dem Programm der vierten gemeinsamen Dienstbe- sprechung der Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger der öffentli- chen Hand in Nordrhein-Westfalen.

Die zweitägige Klausurtagung – orga- nisiert von der Feuerwehr-Unfallkasse NRW – fand Ende Januar in Haltern am See statt.

Werner Allescher vom Bundesministe- rium für Wirtschaft und Arbeit berich- tete über die neue Gefahrstoffverord- nung, die zum 1.1.2005 in Kraft getre- ten ist. Mit Allescher stand ein Experte zur Verfügung, der selbst maßgeblich an der Erarbeitung der neuen Gefahr- stoffverordnung beteiligt gewesen ist.

Künftig, so stellte er dar, werde die Ge- fährdungsbeurteilung die zentrale Maßnahme beim Umgang mit Gefahr- stoffen sein. Als erster Schritt sei grundsätzlich zu klären, ob es sich beim Umgang mit Stoffen tatsächlich um Gefahrstoffe handele. Allescher führte weiterhin aus, „dass es jetzt nur

noch einen Luftgrenzwert mit einem für alle Gefahrstoffe einheitlichen Bewer- tungsmaßstab, den Arbeitsplatzgrenz- wert, AGW, gibt.“ Neu ist auch das Schutzstufenkonzept. Dies soll die An- wendung der neuen Verordnung er- leichtern. Ist ein Stoff beurteilt und ein- gestuft, folgen weitere notwendige Maßnahmen.

„Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern – vom Berufsbe- ginn bis zur Rente“, hieß das Thema von Marianne Giesert, Mitarbeiterin der Firma IQ Consult. Marianne Giesert verdeutlichte, wie die demografische Entwicklung in Deutschland in Zukunft verlaufen wird: eine alternde Gesell- schaft und fehlende Fachkräfte. Um die- sem Umstand auch im Arbeitsleben Rechnung zu tragen, wurde der Begriff der Arbeitsbewältigungsfähigkeit eines Menschen eingeführt. Dieser beschreibt nach Giesert „das Potenzial, eine be- stimmte Aufgabe im Arbeitsleben zu einem gegebenen Zeitpunkt zu bewälti- gen.“ Diese Fähigkeit kann mit dem Arbeitsbewältigungsindex (ABI) ge- messen werden. Er dient unter anderem

der Früherkennung von drohender Er- werbsunfähigkeit, der individuellen Beratung und der Beurteilung von Maßnahmen der betrieblichen Gesund- heitsförderung.

Zum Abschluss der Tagung referierte Dr. Birgitt Höldke vom Bundesver- band der Unfallkassen über das geplan- te Gesetz zur Stärkung der gesundheit- lichen Prävention (Präventionsgesetz).

Das Gesetz soll zum 1.10.2005 in Kraft treten. Dr. Höldke machte deutlich, dass es die Intention des Gesetzgebers sei, „die Prävention als gesamtgesell- schaftliche Aufgabe zu sehen und das Bewusstsein hierfür zu stärken.“ Im geplanten Gesetz sollen Präventions- produkte einheitlich beschrieben und die Zusammenarbeit der sozialen Prä- ventionsträger mit Bund, Ländern und Gemeinden definiert werden. Von Sei- ten der gesetzlichen Unfallversiche- rung werde am Gesetzentwurf unter anderem kritisiert, so Dr. Höldke, „dass der Einfluss der Selbstverwaltung bei der Verwendung der eingebrachten Mittel unzureichend ist.“

Stephan Burkhardt

Referenzen

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