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DER FEUERWEHRMANN 4/2006 91

FUK-NRW

Blickpunkt Sicherheit

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis: Bewerbungsfrist läuft

Gute Leistungen verdienen eine Be- lohnung, deshalb verleiht die Feuer- wehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfa- len (FUK NRW) auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit der Landesju- gendfeuerwehr Nordrhein-Westfalen den Jugendfeuerwehrsicherheitspreis.

Bewerben können sich Jugendfeuer- wehren aus NRW, die auf dem Gebiet der Unfallsicherheit Besonderes ge- leistet haben. Dabei kommen Vor- schläge, Projekte und Einzelergebnis- se in Frage, die im Jahr 2005 entwi- ckelt wurden. Unter den Einsendungen werden die besten drei Arbeiten mit je einem Pokal und einer Urkunde be- lohnt. Zusätzlich bekommt der Sieger einen Geldpreis über 300 Euro. Für den zweiten Platz gibt es 200 Euro und für Platz drei 100 Euro.

Im vergangenen Jahr nahm die FUK NRW die Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes NRW im Oktober zum Anlass, die besten In- novationen des Jahres 2004 zu ehren.

Den ersten Preis gewann die Jugend- feuerwehr Dülmen. Die jungen Feuer- wehrleute entwickelten eine Vorrich- tung zum Halten der Schlauchhaspel am Löschfahrzeug. Durch diese Kon-

struktion können die Jugendlichen in Zukunft die Schlauchhaspel ohne Ver- letzungsrisiko vom Löschfahrzeug neh- men. Der zweite Preis ging an die Ju- gendfeuerwehr Olfen für ihre Aktion

„Die Gefahrensucher“ – eine herausra- gende Unterweisung zum Thema Un- fallverhütung mit vielen praktischen Übungen. Die Jugendfeuerwehr Erkrath erhielt für ihre vorbildliche Ausbildung in Erster Hilfe den dritten Preis. Die Bewerbungen für den Preis 2005 kön-

Jetzt aber schnell: Die Bewerbungsfrist für den Jugendfeuerwehrsicherheitspreis endet am

30. Juni 2006. Foto: Feuerwehr Hilden

nen bis zum 30. Juni 2006 durch den jeweiligen Stadtjugendfeuerwehrwart über die Landesjugendfeuerwehr bei der Feuerwehr-Unfallkasse NRW ein- gereicht werden. Die Verleihung der Preise erfolgt im Rahmen der Ver- bandsausschuss-Sitzung des Landes- feuerwehrverbandes NRW im Oktober 2006 in Hövelhof. Die ausführliche Ausschreibung findet sich auf der Homepage der FUK NRW unter www.fuk-nrw.de. Anke Wendt

Präventionstage

„Prävention im Wandel“ – unter die- sem Motto stehen die „Siebten Bad Hersfelder Präventionstage“ des Bun- desverbandes der Unfallkassen am 19.

und 20. Juni 2006 in der Bad Hersfel- der Stadthalle. In Vorträgen und Foren werden die vielen Facetten dieses The- mas beleuchtet. Außerdem wird es ei- nen Info-Markt geben. Auch die Feu- erwehr-Unfallkasse Nordrhein-West- falen beteiligt sich mit einem Forum an der zweitägigen Veranstaltung. Der Titel des Forums lautet: „Sicher und gesund im Ehrenamt“. Weitere Infor- mationen gibt es unter: www.unfall- kassen.de

Fahrsicherheitstraining

Die FUK NRW bezuschusst 2006 ins- gesamt 40 praktische Fahrsicherheits- trainings für Versicherte, die eine gül- tige Fahrerlaubnis für Großfahrzeuge haben. Versicherte der FUK sind hier- bei aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Angestellte der Berufs- feuerwehren sowie hauptamtlicher Feuer- und Rettungswachen in NRW.

Mit dem Fahrsicherheitstraining soll unter anderem die realistische Gefah- reneinschätzung beim Bewegen von Einsatzfahrzeugen gefördert werden.

Die Gutscheine für das Training muss der Leiter der Feuerwehr anfordern.

Ausführliche Infos: www.fuk-nrw.de

Schutz der WM-Helfer

Gäste aus aller Welt werden bei der FIFA WM 2006 in Deutschland erwar- tet. Bei einer solchen Veranstaltung sind die Verantwortlichen auf das Enga- gement vieler Ehrenamtlicher angewie- sen. Für den Schutz ehrenamtlich Enga- gierter sorgt die gesetzliche Unfallver- sicherung. Bei der Feuerwehr-Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen etwa sind die rund 125.000 freiwilligen Feuer- wehrleute in NRW gegen Unfälle ver- sichert. Die Feuerwehr ist bei den Fuß- ball-Großveranstaltungen im Sommer besonders gefragt: Sie sorgt zum Bei- spiel für den bestmöglichen Brand- schutz und sichert den Rettungsdienst.

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92 DER FEUERWEHRMANN 4/2006

FUK-NRW

Serie: Die Selbstverwaltung der FUK NRW (1)

Für eine wirtschaftliche, effizien- te und nachhaltige Arbeit der Feuerwehr-Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen setzt sich Dieter Kurka ein.

Der 54-jährige Dieter Kurka wurde erst kürzlich als Vorsitzender des Vorstandes der FUK Selbstverwaltung wiederge- wählt. Ein Amt, das er ehrenamtlich aus- übt – wie alle Selbstverwalter der FUK NRW. In der Selbstverwaltung vertritt der Kölner Dieter Kurka – als Beauftragter des Kommuna- len Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NW) – die Belange der Arbeitgeberseite. Im Hauptberuf ist der gelernte Versicherungsfachwirt Kurka Mitglied des Vorstan- des der Provinzial Rheinland. Das Unternehmen, ein großer öffentlich-rechtlicher Versicherer, betreibt die Schaden- und Unfallversicherung sowie die Lebensversicherung im Rhein- land.

Die Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, die Be- standteil seiner beruflichen Tätigkeit sind, setzt Kurka auch in seiner ehrenamtlichen Vorstandsarbeit um – was insbe- sondere den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in NRW zugute kommt.

Dieter Kurka, Vorstandsvor- sitzender der FUK NRW

Den Versicherungsschutz für ehrenamtliche Angehörige in den Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter zu ent- wickeln, das ist das Anliegen von Walter Jonas.

Walter Jonas (51) ist Präsident des Lan- desfeuerwehrverbandes NRW. Doch das ist nur eines der zahlreichen Ehrenämter des Mannes aus Königswinter: Er ist Kreisbrandmeister des Rhein-Sieg-Kreises und Mitglied im Prüfungsausschuss am Institut der Feuerwehr in Münster.

Seit 1968 ist Jonas Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Königswinter. In der Selbstverwaltung der FUK NRW ver- tritt er die Belange der Versicherten. Für Jonas ist es wich- tig, dass diejenigen, die sich für andere ehrenamtlich einset- zen – so wie es Freiwillige Feuerwehrleute tun – einen opti- malen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz haben. Stirbt ein freiwilliger Feuerwehrmann im Einsatz, sollen auch die Hinterbliebenen ausreichend abgesichert sein. Beruflich be- schäftigt sich Walter Jonas ebenfalls mit dem Thema „Feu- erwehr“: Er ist Sachgebietsleiter „Vorbeugender Brand- schutz“ beim Rhein-Sieg-Kreis.

Walter Jonas, stell- vertretender Vor- standsvorsitzender der FUK NRW

Was macht eigentlich der Präventionsausschuss?

Zur Selbstverwaltung der Feuerwehr- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ge- hören verschiedene Organe, die die In- teressen der Versicherten und Arbeit- geber wahren. Dazu gehören Aus- schüsse, in denen sich Experten mit Spezialthemen auseinander setzen und Beschlüsse fachkundig vorbereiten.

Insgesamt bildet die Vertreterver- sammlung der FUK NRW vier Aus- schüsse, einer davon ist der Ausschuss für Unfallverhütung und Arbeitsmedi- zin – genannt: Präventionsausschuss.

Der Ausschuss klärt unter anderem Fragen der Ersten Hilfe, der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten oder der Arbeitsmedizin. So bereitet der Präventionsausschuss den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften und alle anderen die Arbeitssicherheit be- treffenden Regelungen vor und nimmt dazu Stellung. Die Arbeit im Aus- schuss gewährleistet damit eine inten-

sive fachliche Vorberatung. Im An- schluss an die Beratung legt der Aus- schuss seine Beschlussvorlagen der Vertreterversammlung vor. Diese berät abschließend und entscheidet darüber.

So hat der Präventionsausschuss zum

Beispiel die Unfallverhütungsvor- schrift „Grundsätze der Prävention“

vorberaten. Diese Vorschrift ist im An- schluss beschlossen worden. Der Aus- schuss besteht aus vier Mitgliedern.

Zwei werden aus der Gruppe der Ver- sicherten und zwei aus der Gruppe der Arbeitgeber in das Gremium entsen- det. Der Ausschussvorsitzende ruft nach Bedarf Sitzungen ein. Die Tages- ordnung erstellt der Vorsitzende im Einverständnis mit dem Geschäfts- führer der FUK NRW. Der Ausschuss muss zusammenkommen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.

An den Sitzungen des Ausschusses nehmen neben den ordentlichen Mitgliedern beziehungsweise deren Stellvertretern grundsätzlich auch der Geschäftsführer und der Leiter der Präventionsabteilung der FUK NRW teil.

Anke Wendt

Präventionsausschuss

Mitglieder:

Manfred Savoir (Übach-Palen- berg); Wolfgang Hackländer (Hiddenhausen); Manfred Eis (Roetgen-Rott); Hans Josef Bajon (Recklinghausen).

Stellvertreter:

Ernst-Friedrich Martin (Heiligen- haus); Bernd Schneider (Siegen);

Heinz Cortner (Lippetal-Hove- stadt); Ekkehard Fabian (Solin- gen).

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DER FEUERWEHRMANN 4/2006 93

FUK-NRW

Sachschäden: Neue Ansprüche und neue Voraussetzungen

Entstehen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren während der Ausübung ihres Dienstes Sachschäden, dann ha- ben sie Anspruch auf Ersatz. So legt es der Gesetzgeber in NRW im Feuer- schutzhilfeleistungsgesetz (FSHG NW) fest. Seit dem 1. Januar 2005 hat der Sozialgesetzgeber diesen An- spruch ergänzt. Da diese Neuerungen zu vielen Nachfragen bei der Feuer- wehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfa- len geführt haben, hier noch einmal die wichtigsten Punkte im Überblick:

Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Sachschäden ist der § 13 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Durch die seit Januar 2005 geltende Gesetzesänderung des § 13 SGB VII wurde der anspruchsberechtigte Perso- nenkreis unter anderem auf die freiwil- ligen Feuerwehrangehörigen erweitert, um eine Gleichstellung mit anderen (spontanen) Unglücks- und Nothelfern zu erreichen. Damit sollte die Position der „organisierten“ ehrenamtlichen Helfer verbessert werden. Gleichzeitig hat der Sozialgesetzgeber diesen neu- en Anspruch für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr konkretisiert:

Danach steht „Versicherten (…) ein Ersatz von Sachschäden nur dann zu, wenn der Einsatz der infolge der ver- sicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde.” Außerdem sind alle Sachschä- den ausgeschlossen, die bei Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen sowie bei Wegeunfällen (nicht so genannte Alarmfahrten, siehe unten) eingetreten sind. Mit diesen Einschränkungen be- rücksichtigt der Gesetzgeber, dass Mit- glieder der Freiwilligen Feuerwehren – anders als spontane Retter – in organi- sierter Form in den Einsatz gehen.

Das heißt: Die Einsatzplanung und Durchführung reagiert zwar auf un- vorhersehbare Ereignisse, die eine Hilfeleistung erfordern, doch anders als bei den Spontanrettern verfügen die organisierten Helfer über Organisati- on, Einsatzmittel, Training und Dienst- vorschriften zur Durchführung des Einsatzes. Sie können sich auf ihre

Tätigkeit vorbereiten, dies macht den Unterschied aus.

Schmuck wird

in der Regel nicht ersetzt

Für das Mitglied einer Freiwilligen Feu- erwehr ist ein Anspruch auf Ersatz der Sachschäden dann begründet, wenn es sich in einer Einsatzsituation befindet, bei der eine in seinem Besitz befindli- che Sache beschädigt wird. Darüber hi- naus muss die Mitführung der Sache im Interesse des Hilfsunternehmens in dem konkreten Einsatz sein. Danach können alle Schäden an eigenen Sachen wäh- rend eines Rettungseinsatzes verlangt werden, die zu Einsatzzwecken mitge- führt wurden. Dies gilt zum Beispiel für private Kleidung, soweit sie nicht we- gen der Schutzausrüstung vorab abge- legt werden kann. Nicht dazu gehören Schmuckstücke. Diese sind in jedem Fall vor dem Einsatz abzulegen, da sie ansonsten eine Verletzungsgefahr für den Versicherten bilden können. Wird die Brille während des bestimmungsge- mäßen Tragens beschädigt, dann erfolgt die Regulierung unverändert im Rah- men der gesetzlichen Unfallversiche- rung. Nicht ersetzt werden die Kosten für den Verlust, die Zerstörung und die

Beschädigung privater Mobiltelefone.

Denn: Die Benutzung während des Einsatzes steht – vor dem Hintergrund der Verwendung der entsprechenden Funkgeräte – grundsätzlich nicht im Interesse des Hilfsunternehmens. Es sei denn: Die Benutzung der privaten Mobiltelefone zu Einsatzzwecken wird ausdrücklich verlangt. Eine Be- sonderheit bei den Freiwilligen Feuer- wehren: Der Weg nach erfolgter Alar- mierung zum Gerätehaus oder Einsatz- ort. Dieser Weg wird dem Einsatzge- schehen zugeordnet. Private Fahrzeu- ge, die benötigt werden, um das Gerä- tehaus zu erreichen, fallen ebenfalls in den Schutzbereich der neuen Erweite- rung. Für die Versicherten sind die Leistungen nach § 13 SGB VII bei- tragsfrei. Die Städte und Gemeinden sichern sie durch ihre Beiträge.

Übrigens: Dieser Artikel kann nur ei- nen allgemeinen Überblick geben.

Selbstverständlich prüft die FUK NRW jeden Einzelfall.

Nähere Infos – auch zum Antrag – un- ter: www.fuk-nrw.de.

Birgit Bruck Schäden am privaten Pkw werden ersetzt, wenn der Feuerwehrangehörige mit dem Wagen nach der Alarmierung zum Gerätehaus oder Einsatzort unterwegs war.

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94 DER FEUERWEHRMANN 4/2006

FUK-NRW

Schlauchwagen prallte rückwärts vor die Hauswand Studie nennt Erfolgsfaktoren für freiwilligen Einsatz

Eine freiwillige Feuerwehr ohne Frei- willige? Das geht nicht! Doch was be- wegt Menschen dazu, sich freiwillig im Falle eines Falles für andere in Ge- fahr zu begeben? Und vor allem: Was müssen Politik und Gesellschaft tun, um Männer und Frauen auch heute noch für den ehrenamtlichen Dienst in der Brandbekämpfung zu begeistern?

Diesen Fragen rund um das Thema

„Bürgerschaftliches Engagement“

geht Dr. Gerrit Haverkamp in seiner Doktorarbeit nach.

Dabei ist Haverkamp nicht nur Theo- retiker: Er ist im niederländischen In- nenministerium mit der Organisation von Freiwilligendiensten beim Katas- trophenschutz und der Brandbekämp- fung betraut – und hat dabei wohl mit ganz ähnlichen Problemen zu kämpfen wie Verantwortliche in Deutschland.

So gibt es immer mehr Regelungen auf europäischer Ebene, die den Einsatz von Freiwilligen im Brand- und Katas- trophenfall „verbürokratisieren“. Zu- gleich wachsen in westlichen Indus- triestaaten ständig die Erwartungen der Bürger an die Helfer: Wo früher schon eine kräftige Hand herzlich willkom-

men war, herrscht heutzutage bei man- chen Zeitgenossen eine „Betreue-mich- rundum-sorglos-Haltung“ vor. Darüber hinaus tun sich angesichts des globalen Wettbewerbsdrucks immer mehr Ar- beitgeber schwer, den Einsatz von Mit- arbeitern für den Nächsten zu akzeptie- ren. Und: Die Entfernungen zwischen

Heimatgemeinde und Arbeitsplatz werden immer größer, die Mobilität nimmt zu – wie sollen freiwillige Hel- fer schnell genug von der Arbeit aus nach Hause zur Brandbekämpfung ei- len? Doch Haverkamp beklagt nicht nur, er beschreibt auch Lösungen. Die Politik, so der Sozialwissenschaftler, sei gut beraten, weiterhin in die Aus- bildung und die Fitness von Freiwilli- gen Feuerwehrleuten zu investieren – von einem umfassenden Versiche- rungsschutz bei Unfällen ganz zu schweigen. Verbessern lasse sich da- rüber hinaus sowohl der Erfahrungs- austausch über Ländergrenzen hinweg als auch die Zusammenarbeit unter- schiedlicher Organisationen im Kata- strophenfall. Hier gebe es auf admini- strativer Ebene noch viel zu tun.

Im Kern aber gelte es, die Begeiste- rung von Menschen für das unentgelt- liche Helfen zu erhalten – die soziale Anerkennung und den Teamgeist.

Also das, was die freiwillige Feuer- wehr seit den Tagen von Benjamin Franklin, der 1717 in Amerika die ers- te Freiwilligenwehr ins Leben rief, ausmacht. Johannes Plönes Die Doktorarbeit des Niederländers Haver-

kamp.

Vorsicht ist bei älteren Schlauchwagen mit so genannten „Stockhandbremsen“

geboten. Die mechanischen Hand- bremsen laufen durch Führungen, die bei entsprechendem Alter und hoher Beanspruchung ausleiern können. Löst sich dadurch die Bremse, macht sich das Fahrzeug unter Umständen selbst- ständig. So geschehen bei einem Unfall, der jetzt der Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet wurde.

Ein Schlauchwagen (SW 2000) sollte zur Brandsicherheitswache während der Karnevalszeit vor einem Festzelt abgestellt werden. Der Fahrer stieg aus und schlug die Tür zu. Dabei sprang die Handbremse aus der Arretierung und der SW 2000 kam auf dem ab- schüssigen Gelände sofort ins Rollen.

So konnte er auch nicht mehr durch Unterlegkeile gesichert werden. Das Fahrzeug rollte etwa zehn Meter rück- wärts, dann prallte es gegen eine Haus- wand. Unglücklicherweise befand sich noch eine Feuerwehrangehörige im Mannschaftsraum des Wagens. Sie wollte die Wagentüren schließen. Die Türen des Mannschaftsraumes lassen sich bei diesem mindestens 25 Jahre al- tem Modell nur von innen verriegeln.

Die eingeschlossene Kameradin ver- letzte sich an der Festhaltestange. Sie prellte sich den rechten Unterarm.

Wie die FUK erfuhr, war die defekte Handbremse Ursache für den Unfall. Das Fahrzeug war noch nicht, wie die moder- nen Schlauchwagen, mit einer Druckluft- bremsanlage ausgestattet. Der erfahrene

Werkstattmeister erläuterte, dass er die- sen Mangel bereits von früher kenne.

Die Führung der Stockhandbremse nei- ge dazu, auszuleiern. Er rät allen Feu- erwehren, die noch ältere Fahrzeuge mit dieser Art Bremsanlage besitzen, die Führungen regelmäßig kontrollie- ren zu lassen. Stephan Burkhardt Feuerwehrfahrzeug mit Stockhandbremse.

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