BLICKPUNKT SICHERHEIT
FAHRSICHERHEITSTRAININGS FÜR FREIWILLIGE FEUERWEHREN
WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT?
Im Jahr 2020 werden praktische Fahrsicherheitstrainings (Groß- fahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW, www.
unfallkasse-nrw.de) mit mit einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für Großfahrzeuge der Feuerwehren bezuschusst.
Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Ange- stellte der Berufsfeuerwehren bzw. hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen. Die Beamten der Feuerwehren werden bei der Zuschussregelung nicht berücksichtigt, da diese nicht bei der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodisch-didaktischen Gründen bis zu zwölf Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann.
FÖRDERUNG VON PRAKTISCHEN FAHRSICHERHEITSTRAININGS
Es werden ausschließlich Anbieter/Trainings für Großfahrzeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden.
HÖHE DES ZUSCHUSSES
Die Förderung erfolgt in Höhe von 60 € pro Teilnehmer (bei maximal zwölf Teilnehmern). Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förde- rung durch die UK NRW besteht nicht. Es wird darauf hinge-
UNFALLKASSE NRW
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VERFAHREN
Frau Baumkötter sendet dem Leiter der Feuerwehr dann einen Gutschein mit der Bitte, diesen komplett und in Druckschrift ausgefüllt im Original an die UK NRW zurückzusenden. Der Gutschein muss innerhalb von 4 Wochen zurückgesandt werden, danach verliert der nummerierte Gutschein seine Gültigkeit!
Nachdem der Gutschein überprüft, freigegeben und zurück- gesandt wurde, kann er vom Wehrführer innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist verliert der Gutschein seine Gültigkeit (es zählt das Freigabe- datum durch die UK NRW)! Unter dem Punkt „Bankverbindung“
ist die Bankverbindung des durchführenden Anbieters/Mode- rators in Druckschrift einzutragen. Die UK NRW weist auf die Anforderungen an die Anbieter der Fahrsicherheitstrainings hin.
Durch Nichtbeachtung der Anmeldemodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten können von der Unfallkasse NRW nicht übernommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nur Fahrsicherheitstrainings gefördert werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
WICHTIGE HINWEISE
l Die Unfallkasse NRW stellt den Feuerwehren in NRW im Rahmen der Haushaltsmittel für Fahrsicherheitstrainings auf Großfahrzeugen der Feuerwehr Gutscheine aus.
l Eine Reservierung von Sicherheitstrainings durch die Feuer- wehren bei der Unfallkasse NRW ist nicht möglich.
l Von den geforderten Anmeldemodalitäten abweichende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
l Die UK NRW behält sich eine Überprüfung der Trainingsin- halte und des Teilnehmerkreises vor.
l Rechnungen müssen bis spätestens zum 31.12.2020 bei der Unfallkasse NRW eingehen, sonst können diese nicht bezahlt werden.
wiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können.
WER BIETET FAHRSICHERHEITS TRAININGS AN?
Geeignete Anbieter und Übungsplätze finden Sie im Internet (Sicherheitsprogramme für Berufskraftfahrer und umsetzende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatzfahrzeuge). Fahrt- und Verpflegungskosten bei den Trai- nings werden von der UK NRW nicht übernommen.
WIE KANN BEI DER UNFALLKASSE NRW EIN TRAINING BEANTRAGT WERDEN?
Wenn Interesse an einem Fahrsicherheitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per E-Mail bei Manuela Baumkötter einen Gutschein (Formular) anfordern:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Frau Manuela Baumkötter Telefon: 0251 21 02 3248 Fax: 0251 21 02 3264
E-Mail: m.baumkoetter@unfallkasse-nrw.de
Fotos: Feuerwehr Ratingen
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BEWERBUNGSFRIST LÄUFT
Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis 2020
Nach dem guten Anklang, den der Jugendfeuerwehr-Sicher- heitspreis in den vergangenen Jahren bei den Jugendfeuer- wehren in NRW gefunden hat, wird er auch dieses Jahr wieder von der Unfallkasse NRW ausgeschrieben. Dabei prämiert die Unfallkasse NRW erneut Jugendfeuerwehren aus NRW, die 2019 im Bereich der Unfallsicherheit und Unfallverhütung Außerge- wöhnliches geleistet haben. Dabei zählen sowohl Projekte als auch Einzelergebnisse oder Verbesserungsvorschläge. Einsen- deschluss ist der 31. Dezember 2020.
Der Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis wird von der Unfallkasse NRW in drei Stufen verliehen. Es werden Geldpreise in Höhe von 1.000 Euro, 500 Euro und 250 Euro vergeben.
Diese werden zusammen mit einer Urkunde und einem Pokal an die Preisträger im Rahmen einer feierlichen Verleihung über- reicht. So fand die Preisverleihung im vergangenen Jahr im Movie Park in Bottrop statt.
Darüber hinaus gibt es einen Sonderpreis für die Sparte Film/
Videoclip. Für dieses Jahr können sich Jugendfeuerwehren zum Thema „Gesunde Jugendfeuerwehr“ mit einem kurzen Filmbei- trag bewerben. Die Filmlänge sollte höchstens drei Minuten betragen. Dieser Medienpreis wird mit 400 Euro belohnt.
Die Teilnahmebedingungen im Überblick:
Wer: Teilnahmeberechtigt sind die Jugendfeuerwehr- gruppen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Was: Prämiert werden Vorschläge, Projekte und Einzelereig- nisse, die als besondere Leistungen auf dem Gebiet
der Unfallsicherheit zur Verbesserung der Feuerwehr- sicherheit in den Jugendfeuerwehren Nordrhein-West- falen beitragen.
Wie: Durch den jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadtju- gendfeuerwehrwart sollen aussagekräftige Unterlagen über den Vorstand der Jugendfeuerwehr NRW bei der Unfallkasse NRW eingereicht werden. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass eine Bewertung der beson- deren Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit aus sich heraus möglich ist. Neben der Bewertung von Einzelprojekten erfolgt die Auswahl unter den einge- sandten Beiträgen nach dem Maßstab der Innovation und/oder Nachhaltigkeit der Leistungen auf dem Gebiet der Unfallsicherheit.
Wohin: Die Beiträge sind bis zum 31. Dezember 2020 durch den jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadtjugend- feuerwehrwart über den Vorstand der Landesjugend- feuerwehr Nordrhein-Westfalen an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zu richten. Die Beiträge sind zu schicken an die:
Unfallkasse NRW
Regionaldirektion Westfalen-Lippe Martin Bach
Salzmannstraße 154 48159 Münster
Es gilt das Datum des Poststempels. Unter den Einsen- dungen werden die besten drei Arbeiten mit verschie- denen Preisen prämiert. Die Bewertung erfolgt durch die Mitglieder des Feuerwehrausschusses der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.
Wann: Die Verleihung des Jugendfeuerwehr-Sicherheits- preises erfolgt im Rahmen einer hochwertigen Veran- staltung in NRW unter Beteiligung der Mitglieder der prämierten Jugendfeuerwehren, des jeweiligen Kreis- beziehungsweise Stadtjugendfeuerwehrverbandes sowie Vertretern des Trägers der Feuerwehren.
Und: Mitglieder des Vorstandes der Jugendfeuerwehr NRW, Mitarbeiter der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sowie Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind nicht zur Teil- nahme berechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mehr zum Thema „Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis“ findet sich auf der Homepage der Unfallkasse NRW unter www.
unfallkasse-nrw.de, Webcode S0185.
Dort finden sich neben der ausführlichen Ausschreibung auch die Gewinner des Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreises der vergangenen Jahre und ihre prämierten Projekte.
– aw – Pokale des Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreises
UNFALLKASSE NRW
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WAS IST EIGENTLICH MIT…
DEM OSTERFEUER?
Wie jedes Jahr vor Ostern häufen sich die Anfragen, ob Ange- hörige der Freiwilligen Feuerwehren bei der Durchführung von Osterfeuern bei der Unfallkasse NRW versichert sind.
Zwar ist die Durchführung von Osterfeuern keine originäre Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehren nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), jedoch können im Einzelfall solche Tätigkeiten der Feuer- wehrangehörigen versichert sein, mit deren Wahrnehmung sie durch ihren Dienstherrn beauftragt werden. Beauftragt also die Verwaltungsspitze (die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister) einer Kommune die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise mit der Entfachung und Beaufsichtigung eines Osterfeuers, so stehen die Kameradinnen und Kameraden unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfall- kasse NRW.
Diese Beauftragung kann durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister auch auf die Leiterin bzw. den Leiter der Feuer-
Heike Giersberg Leiterin der Gruppe Feuerwehren, Hilfeleistende, Ehrenamtliche und Pflegende der Regionaldirektion Rheinland der Unfallkasse NRW
wehr delegiert werden. Der Versicherungsschutz umfasst die auszuübende Tätigkeit, aber auch die Wege, die in diesem Zusammenhang zurückgelegt werden. Wenn das Osterfeuer jährlich stattfindet, ist eine Aufnahme des Termins in den Dienstplan ratsam.
Nicht versichert ist die Teilnahme an einem Osterfeuer, welches z. B. auf Anfrage eines Kindergartens durchgeführt wird und nicht von der Kommune veranstaltet wurde.
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