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Ungerechte Raumplanung

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Academic year: 2022

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Österreichische Gesellschaft für Raumplanung

Karlsplatz 13 A-1040 Wien

E-Mail: office@ögr.at Web: www.ögr.at

Online-Dialog

Ungerechte

Raumplanung

Dr. Benjamin Davy

(Gastprofessor TU Wien)

12.04.2021 15:00 Uhr

Raumplanung ist unvermeidlich ungerecht.

Das liegt nicht an einer besonderen Neigung der Raumplaner*innen, ungerechte Planungen zu bevorzugen. Das liegt vielmehr an der

Vielzahl an Gerechtigkeitsmaßstäben, die in beinahe jeder Gesellschaft verbreitet sind.

Vereinfacht gesprochen, können drei Arten an Gerechtigkeitsmaßstäben unterschieden werden:

• Libertäre Gerechtigkeit begünstigt jene, die im Wettbewerb der freien Kräfte die Schwächeren hinter sich lassen: Gerecht ist, was den Starken nützt!

• Utilitaristische Gerechtigkeit begünstigt die

Mehrheit der Planbetroffenen und strebt nach dem größten Glück der größten Zahl: Gerecht ist, was den meisten nützt!

• Soziale Gerechtigkeit begünstigt die

benachteiligten Mitglieder der Gesellschaft

und schützt sie vor der Ausbeutung durch die Starken: Gerecht ist, was den Schwachen nützt!

Eine Entscheidung zwischen libertärer,

utilitaristischer oder sozialer Gerechtigkeit kann nicht als richtig oder falsch beurteilt werden.

Diese Entscheidung beruht auf moralischer

Überzeugung. Wählen Raumplaner*innen einen

der drei Gerechtigkeitsmaßstäbe als Grundlage ihrer Planungen, werden ihnen alle zustimmen, die der moralischen Überzeugung anhängen, die dem gewählten Maßstab zugrunde liegt. Doch

jene, die anderer Überzeugung sind, werden die Planung als ungerecht bezeichnen. Solange eine Vielzahl an Gerechtigkeitsmaßstäben verbreitet ist, ist Raumplanung unvermeidbar ungerecht.

Raumplaner*innen reagieren auf das

Gerechtigkeitsdilemma häufig, indem sie in die Alle-Falle tappen: Gerecht ist, was allen

nützt! Ein aktuelles Beispiel bietet der „gerechte Übergang“ in eine klimaneutrale Wirtschaft:

„Ziel des gerechten Übergangs ist es, dass der Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft

fair verläuft, keine Person und keinen Ort

zurücklässt und eine hohe Lebensqualität für alle schafft“ (Territoriale Agenda 2030 [2020], Absatz 39). Die Alle-Falle schnappt zu, wenn Entscheidungsträger vor der Entscheidung

zurückscheuen, die Starken, die meisten oder die Schwachen zu begünstigen. Die Folge der Alle-Falle: Räumliche Planungen treffen auf

Widerstand, werden unterlaufen und sind kaum umsetzbar.

Online via Zoom

Link wird per Mail zugesandt.

Anmeldung bis 9. April 2021per Mail an arthur.schindelegger@tuwien.ac.at

Moderation: Dr. Arthur Kanonier

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