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August 2016 Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen

am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck

Ausgabe - Nr.: 43/2016

ausgegeben am: 17. August 2016

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 16. November 2015 zur wesentlichen Änderung der Coviplas-Fabrik;

Vorhaben: Neuer Einsatzstoff bei der Herstellung von PVP

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bau H 501, 503, Anlage-Nr. 11.08, Gemarkung Friesenheim, Flurstücks-Nr.: 2539/37.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, 17.08.2016 Stadt Ludwigshafen am Rhein

gez.

Dillinger Beigeordneter

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 20. Mai 2016 zur wesentlichen Änderung der Kaurit-Leim-Fabrik;

Vorhaben: Nutzungsänderung Behälter und Feststoffeintrag (Synthese R 2000)

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bau S 421, Anlage-Nr. 04.09, Gemarkung Oppau, Flurstücks-Nr.: 4003/30.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

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Ludwigshafen am Rhein, 17.08.2016 Stadt Ludwigshafen am Rhein

gez.

Dillinger Beigeordneter

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

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