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Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 09/2018

ausgegeben am: 9. Februar 2018

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 01.03.2017 zur wesentlichen Änderung der Tamol-Fabrik; Vorhaben:

Lagerung von Gefahrstoffen

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau A 418, 515, 543, Anlage-Nr. 14.01, Gemarkung Ludwigshafen, Flurstücks-Nr.: 2801/5.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, 09.02.2018 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.

Dillinger Beigeordneter

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 27.10.2017 zur wesentlichen Änderung der Alkoholate-Fabrik; Vorhaben:

Restrukturierung der Alkoholate-Fabrik.

(2)

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bauten A 404, B 432, C 305, C 306, C 307, C 309, C 414, D 400, D 402, Anlage-Nr. 17.03.

Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i.V.m § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass nach Einschätzung der Stadtverwaltung Ludwigshafen das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs.

2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:

 Die Kapazität der Anlage erhöht sich nicht.

 Die Emissionen der Gesamtanlage in die Luft sind so gering, dass Immissionsgrößen nach TA Luft nicht zu ermitteln sind.

 Der Lärm-Immissionspegelanteil entspricht den Vorgaben des Lärmschutzkonzeptes der BASF SE.

 Das anfallende Abwasser wird in der Kläranlage behandelt. Auswirkungen auf die Nitrifikation in der Kläranlage werden nicht erwartet. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt im Rahmen der Grenzwerte nach der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 30.08.2002, AZ.: 31/566-111Fr32/74.

 Die Abfallentsorgung ist vorhanden und gesichert.

 Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden.

 Bei der beantragten Anlagenänderung handelt es sich um keine wesentliche Änderung des Betriebsbereichs der BASF SE im Sinne des § 16a BImSchG, da durch die antragsgemäßen Maßnahmen keine anderen störfallrelevanten Auswirkungen auf die Nachbarschaft als bisher hervorgerufen werden.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Ludwigshafen am Rhein, 09.02.2018 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.

Dillinger Beigeordneter

B e k a n n t m a c h u n g

Einladung

Der Jagdvorstand lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Frankenthal (Pfalz) - Studernheim (Jagdbogen IV) zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Donnerstag, 01. März 2018, 19:00 Uhr, in das Sportheim des SV Studernheim 1949 e.V., Eichwiesenweg, 67227 Frankenthal (Pfalz) - Studernheim, ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Begrüßung

2. Kassen- und Rechenschaftsbericht 3. Entlastung des Vorstandes

4. Verwendung des Pachtschillings 5. Verschiedenes

Die Niederschrift der Sitzung vom 15.02.2017 kann in der Zeit vom 09.02. bis 28.02.2018 bei Herrn Hubert Kreichgauer Oggersheimer Straße 46, 67227 Frankenthal (Pfalz), eingesehen werden; die aktuelle Satzung bei der unteren Jagdbehörde, Zimmer 2.18, Neumayerring 72, 67227 Frankenthal (Pfalz).

(3)

67227 Frankenthal (Pfalz), den 09.02.2018 gez.

Die Vorstandschaft

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

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