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Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 32/2019 ausgegeben am: 22. Mai 2019

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 10.12.2013 zur wesentlichen Änderung der Zwipro-Destillation I.

Vorhaben: Neue Destillatonskolonne K 1300.

Standort der Anlage ist das Werksgelände der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bauten C 520, C 544, Anlage-Nr. 08.01, Gemarkung Ludwigshafen.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Ludwigshafen am Rhein, 22.05.2019 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.

Dillinger Beigeordneter

Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 18.04.2018 zur wesentlichen Änderung der Acyrlmonomere Nord Anlage.

Vorhaben: Sicherheitstechnische Optimierung des Salzschmelze-Wärmeträger-Systems.

(2)

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Fa. BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau Q 320, Anlage-Nr. 10.08, Gemarkung Ludwigshafen, Flurst.Nr.: 4003/20.

Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 7 des UVPG hat ergeben, dass nach Einschätzung der Stadtverwaltung Ludwigshafen das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:

 Die Emissionen der Gesamtanlage in die Luft sind so gering, dass Immissionskenngrößen nach TA Luft nicht zu ermitteln sind.

 Der Lärm-Immissionspegelanteil am relevanten Aufpunkt entspricht den Vorgaben des Lärmschutzkonzeptes der BASF SE.

 Das anfallende Abwasser kann in der Kläranlage behandelt werden.

Auswirkungen auf die Nitrifikation in der Kläranlage werden nicht erwartet.

Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt im Rahmen der Grenzwerte nach der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 30.08.2002, AZ.: 31/566-111 Fr 32/74.

 Die Entsorgung ist vorhanden und gesichert. Antragsbedingt ergeben sich keine Änderungen.

 Bei der beantragten Anlagenänderung handelt es sich um keine störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs der BASF SE im Sinne des § 16a BImSchG, da durch die antragsgemäßen Maßnahmen keine anderen störfallrelevanten Auswirkungen auf die Nachbarschaft als bisher hervorgerufen werden.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Ludwigshafen am Rhein, 22.05.2019 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.

Dillinger Beigeordneter

Öffentliche Bekanntgabe

der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Ludwigshafen

In der Gemarkung Ludwigshafen, Flur 0, Flurstück 1340 wird ein Grenztermin durchgeführt, in dem Flurstücksgrenzen nach § 17 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen

(LGVerm) aus Anlass einer Teilungsvermessung bestimmt und abgemarkt werden sollen.

Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wird am Mittwoch, 12.06.2019 um 9:00 Uhr ein Grenztermin durchgeführt. Dieser findet an der Messstelle, Kanalstraße 96 in Ludwigshafen, statt.

Die Öffentliche Bekanntgabe betrifft die Eigentümerin, Eigentümer oder Erbbauberechtigter folgendes Flurstückes: 1334/56. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung).

Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird Ihnen anschließend bekannt gegeben.

Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere ( z.B. Personalausweis, Reisepass ) mit.

Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können.

(3)

Sollten Sie am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.

Die Ihnen entstehenden Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Ein Auszug der gesetzlichen Grundlagen für unsere Tätigkeit kann auf Wunsch übermittelt werden.

Gernot Berg, Dipl.Ing. (FH) öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsbüro Berg, Berliner Straße 47, 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon 06321 13004, Fax 06321 15041, info@oebvi-berg.de

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

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