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November 2015 Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen

am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck

Ausgabe - Nr.: 70/2015

ausgegeben am: 6. November 2015

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 18.12.2014 zur wesentlichen Änderung der der Salzsäure-Fabrik;

Vorhaben: Sicherstellung der HCI-Versorgung SVM-Fabrik.

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bauten D 404, 405, Anlage-Nr. 17.06, Flurstücks-Nr.: 2608/51.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, 07.11.2015 Stadt Ludwigshafen am Rhein

gez.

Dillinger Beigeordneter

Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen/Rh.

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes Ludwigshafen (WBL) für das Jahr 2014 wurde am 06.07.2015 vom Stadtrat festgestellt. Er wird Anfang Dezember 2015 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Interessenten können ihn zu den Dienststunden vom 30.11.2015 - 04.12.2015 im Vorzimmer der kfm.

Werkleitung des Wirtschaftsbetriebes, Zimmer Nr. 2.02, Kaiserwörthdamm 3a, einsehen.

Für die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung gilt § 8 DVO (Durchführungsverordnung) zu § 27 GemO (Gemeindeordnung) und § 27 der EigAnVO (Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung) Rheinland-Pfalz.

Ludwigshafen am Rhein, 02.11.2015

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gez. gez.

Klaus Neuschwender Peter Lubenau Kaufm. Werkleiter Techn. Werkleiter

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Mitteilung des Wasser- und Bodenverbandes zur Beregnung der Vorderpfalz:

Der Beregnungsverband wird am 15. November 2015 die Beregnungsanlagen bis Mitte Februar 2016 abstellen. Alle Bewirtschafter und Nutzer werden gebeten, die Ihnen überlassenen Standrohrwasserzähler zur alljährlichen Endablesung bereitzuhalten.

Es wird daran erinnert, dass sämtliche Verbandseinrichtungen (vor allem Standrohrwasserzähler) ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln sind.

gez.

Wolfgang Renner Verbandsvorsteher

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