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7 des Bauge 414), zuletzt g nung (GemO dert durch § am Rhein a rat beschloss r den im beig ans Nr

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Rhein erhältlich: Bürg nen und Ortsvorstehe e

Druck: Stadt Lu fentlichkeitsarbe ostfach 21 12 25 wigshafen am Rh

shafen.de ch: Sigrid K Nr.: 63/2012 n am: 21. Sep

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(3)

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens be- antragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 28.03.2012 zur wesentlichen Änderung der Isoocten-Anlage Vorhaben: Sicherheitstechnische Nachrüstung an Kolonnen

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch- Straße 38, Bau Q 229, 245 Anlage-Nr. 01.07, Gemarkung Oppau, Flurst.-Nr. 4003/35.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderun- gen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, Stadt Ludwigshafen am Rhein

Dillinger Beigeordneter

„Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Karl-Helfferich-Straße 2, 67433 Neustadt/Wstr., gibt als zuständige Genehmigungs-behörde bekannt, dass von der Techni- sche Werke Ludwigshafen am Rhein AG, Industriestr. 3, 67063 Ludwigshafen am Rhein die Geneh- migung zur Änderung und zum Betrieb des Heizkraftwerkes für gasförmige Brennstoffe mit 9,3 MW Feuerungswärmeleistung in Ludwigshafen-Rheingönnheim, Hauptstr. 330; Flurstück 550/96 durch Nachrüstung eines BHKW-Moduls mit 637 kWel und 725 kWth auf 10,8 MW Gesamtfeuerungswärme- leistung beantragt wurde.

Die erfolgte Vorprüfung gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 und 2 UVPG i. V. m. Anlage 1 Ziffer 1.3.2 und An- lage 2 hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Für das beantragte Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.

Neustadt an der Weinstraße, den 18.09.2012 - AZ: 23-5/51,0/2012/0151/KL –

Struktur und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt/Wstr.

im Auftrag Dr. Arnold Müller

(4)

Anzeige der Nacht- und Sonntagsarbeit im Rahmen des Bauvorhaben Ludwigshafen Hbf;

Erneuerung Weichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DB Netz AG führt unaufschiebbare Oberbauarbeiten im Ludwigshafen Hbf durch.

Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich und kann aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen (Erfordernis der Einhaltung des Fahrplanes) nur in den angegebenen Tageszeiten bzw. an Sonn- bzw. Feiertagen durchgeführt werden.

Nach bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen besteht eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht.

Wir zeigen Ihnen hiermit diese Bauarbeiten aus Gründen der vertrauensvollen Zusammenarbeit an.

Mit dieser Anzeige ist ausdrücklich keine Antragstellung auf Erteilung einer Erlaubnis, gleich nach welchem Recht, verbunden.

Dies geschieht separat durch die Baufirma Strukton Rail GmbH & Co. KG.

Mit Lärmbelästigung durch Großmaschinen, Bagger und Arbeitszügen sowie Warnmitteln ist insbe- sondere während folgenden Hauptzeiten zu rechnen:

Die Arbeiten werden in der Zeit vom 08.10.2012 - 21.03.2013 ausgeführt.

• Vorarbeiten 08.10. – 19.10.2012 in Tag- und Nachtschichten

• Erneuerung von 16 Weichen vom 19.10. – 27.11.2012 in Tag- und Nachtschichten

• Qualitätsstopfgänge aller o. g. Weichen vom 15.03. – 21.03.2013 in Nachtschichten Ansprechpartner:

- DB Netz AG Bauüberwachung, I.NP-SW-D-KAR (IF), Herr Leue (Tel.: 0171-7602069) - Örtliche Bauüberwachung: Fa. Projekt Real, Herr Mörsdorf, 0170-5405200

Die DB Netz AG und die von ihr beauftragten Kräfte werden sich so verhalten, dass schädliche Um- welteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

Die Bevölkerung wird durch unsere Pressestelle in Frankfurt/M. über die örtliche Presse informiert.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Leue

Referenzen

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