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Juni 2015 Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen

am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck

Ausgabe - Nr.: 36/2015 ausgegeben am: 12. Juni 2015

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 21.10.2014 zur wesentlichen Änderung der Acrylester-Fabrik III Vorhaben: Herstellung organischer Grundchemikalien

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau G 402, 403, Anlage-Nr. 11.16, Gemarkung Friesenheim, Flurstück 2539/24.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfungen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

Ludwigshafen am Rhein, 12.06.2015 Stadt Ludwigshafen am Rhein

Gez.

Dillinger Beigeordneter

Referenzen

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