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Interpellation Peter A. Vogt betreffend Sondermüllanlage Grenzach-Wyhlen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 30. Januar 2013

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.710.02

Interpellation Peter A. Vogt betreffend Sondermüllanlage Grenzach-Wyhlen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Unabhängig davon, wie man zur geplanten Sondermüllanlage in Grenzach-Wyhlen steht, stellt der Gemeinderat fest, dass das Verfahren bis dato korrekt abgelaufen ist.

Wünschenswert wäre es aber gewesen, Grenzach-Wyhlen hätte offensiv orientiert und seine Nachbarn von der Planung direkt in Kenntnis gesetzt. Dies ist nicht erfolgt, wes- halb der Gemeinderat Bürgermeister Jörg Lutz in seine Sitzung vom 22. Januar 2013 eingeladen hat und sich aus erster Hand orientieren liess. Der Gemeinderat tat dies in seiner Rolle als Exekutive einer betroffenen Nachbargemeinde, nicht als Partei in ei- nem Verfahren. Das Gespräch hatte deshalb primär informativen Charakter und bot dem Gemeinderat Gelegenheit, seine Fragen und Bedenken in Bezug auf die Son- dermüllanlage auf den Tisch zu bringen.

Für Fragestellungen in den Details und ausgestattet mit dem nötigen Fachwissen sind die Fachstellen des Kantons wie das Amt für Umweltschutz oder die IWB zuständig, und diese nehmen diese Rolle auch für Riehen wahr. Der Gemeinderat weiss sich durch sie bestens vertreten und zählt auf deren Professionalität im Umgang mit den thematisierten Problemen. Er hat zudem den Fachstellenleiter Umwelt zu einer Be- sprechung ins AUE delegiert, um mit den Fachleuten den Kontakt aufzunehmen und die relevanten Informationen einzuholen.

Nun zu den einzelnen Fragen:

1. Trotz grosser Mängel der Umweltverträglichkeitsuntersuchung hat der Gemeinde- rat auf eine Einsprache verzichtet. Warum?

Dass der Gemeinderat auf eine formelle Einsprache verzichtet hat, darf nicht zum Kurzschluss führen, der Gemeinderat würde seine Verantwortung abschieben. Er hat diese im konstruktiven Gespräch auf politischer Ebene wie erwähnt durchaus wahrge- nommen und hat seine Haltung mit zwei Medienmitteilungen öffentlich gemacht. In fachlich derart komplexen Belangen kann und darf er sich aber auf die Fachstellen des Kantons verlassen. Dies ist auch stufengerecht, sind es doch beispielsweise die IWB, welche für die Trinkwasserversorgung zuständig sind.

Nota bene: Selbst die Fachstellen haben formell keine Einsprachen erhoben. Sie wer- den sich aber im Rahmen des ordentlichen Verfahrens vernehmen lassen und diese

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Seite 2 Frist läuft Ende Januar ab. Die kantonale Stellungnahme ist als behördliche Eingabe zu qualifizieren, welche von der Entscheidbehörde berücksichtigt werden muss.

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat nun der Gemeinderat, um Einfluss auf den Bau und den Betrieb der Sondermüllanlage in Grenzach-Wyhlen zu nehmen?

Im Genehmigungsverfahren für eine Anlage, wie die Sondermüllanlage in Grenzach- Wyhlen eine ist, kommt der Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beteiligung vom 10. Dezember 2010 zum Einsatz, wie er von der Oberrheinkonferenz in Kraft gesetzt worden ist. Dieser besagt, dass das Beteiligungsverfahren zwischen den im Leitfaden genannten Behörden abläuft. Und diese Behörde ist im Kanton Basel-Stadt die Koor- dinationsstelle Umweltschutz im AUE. Der Gemeinde Riehen kommt demnach keine direkte Beteiligung zu.

Viel wichtiger ist, dass nach demselben Leitfaden die zuständige Behörde des Ur- sprungstaats, in diesem Falle das Regierungspräsidium Freiburg, verpflichtet ist, bei ihrer Entscheidfindung im Rahmen der Vorschriften ihres nationalen Rechts die vom Nachbarstaat, also vom AUE, übermittelten Stellungnahmen zu berücksichtigen.

Wie erwähnt, zählt der Gemeinderat auf den Sachverstand und das Fachwissen des AUE und weiss seine Bedenken in dessen Stellungnahme gegenüber dem Regie- rungspräsidium vertreten.

Zu den Fragen 3-7:

Die Fragen 3 bis 7 sind technischer Natur und können vom Gemeinderat so nicht be- antwortet werden. Die Fragen kommen aber im Bewilligungsverfahren auf den Tisch und müssen dann behandelt werden.

Abschliessend weist der Gemeinderat gerne darauf hin, dass am 28. Februar 2013 in Grenzach-Wyhlen eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Fachleuten zum Thema „Sondermüllanlage“ stattfinden wird. Das wird der geeignete Ort sein, Fragen vorzutragen und von sachverständigen Personen beantwortet zu erhalten.

Riehen, 29. Januar 2013

Gemeinderat Riehen

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