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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 27.06.2017 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 136-2017

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2017.RRGR.369 Eingereicht am: 08.06.2017 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Daetwyler (Saint

Weitere Unterschriften: 12 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.:

Direktion: Bau-, Verkehrs

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Mittel- bis langfristiger Ausbau der Jurasüdfusslinie

Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Ausbau der Jurasüdfusslinie sicherzustellen.

Für die mittel- und langfristige Zukunft ist es unabdingbar,

1. den Halbstundentakt in Richtung Zürich Flughafen und Ostschweiz wieder einzuführen 2. den Halbstundentakt zwischen Biel und Lausanne einzuführen und

Basel-Genf Flughafen zu ergänzen

sel und der Genferseeregion zu bekommen

Diese Massnahmen müssen mit den Kantonen des Jurabogens koordiniert werden.

Begründung:

Die Jurasüdfusslinie ist ein lang gezogenes X mit den Achsen Lausanne und Gen den Achsen Basel und Zürich

Bussigny.

anton de Berne

Version: 5 / Dok.-Nr.: 151030 / Geschäftsnummer: 2017.RRGR.369

Parlamentarischer Vorstoss

2017

2017.RRGR.369 08.06.2017

Daetwyler (Saint-Imier, SP) (Sprecher/in)

vom

, Verkehrs- und Energiedirektion Nicht klassifiziert

langfristiger Ausbau der Jurasüdfusslinie

Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Ausbau der Jurasüdfusslinie sicherzustellen.

und langfristige Zukunft ist es unabdingbar,

in Richtung Zürich Flughafen und Ostschweiz wieder einzuführen den Halbstundentakt zwischen Biel und Lausanne einzuführen und

zu ergänzen, um wieder eine umsteigefreie Verbindung zwischen B eregion zu bekommen

Diese Massnahmen müssen mit den Kantonen des Jurabogens koordiniert werden.

Die Jurasüdfusslinie ist ein lang gezogenes X mit den Achsen Lausanne und Gen

den Achsen Basel und Zürich im Osten und einer gemeinsamen Kernlinie zwischen Lengnau und

M

2017.RRGR.369 Seite 1 von 2

Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Ausbau der

in Richtung Zürich Flughafen und Ostschweiz wieder einzuführen den Halbstundentakt zwischen Biel und Lausanne einzuführen und mit einem dritten Zug

, um wieder eine umsteigefreie Verbindung zwischen Ba-

Diese Massnahmen müssen mit den Kantonen des Jurabogens koordiniert werden.

Die Jurasüdfusslinie ist ein lang gezogenes X mit den Achsen Lausanne und Genf im Westen, einer gemeinsamen Kernlinie zwischen Lengnau und

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 27.06.2017 / Version: 5 / Dok.-Nr.: 151030 / Geschäftsnummer: 2017.RRGR.369 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Seit der Fahrplanänderung 2016 hat die Linienführung zwei wesentliche Verschlechterungen erfahren:

− die als temporär angekündigte Aufgabe der Direktverbindungen zwischen Basel und der Gen- ferseeregion als eine der Konsequenzen der Arbeiten um Lausanne (Léman 2030)

− die Begrenzung in Zürich Hauptbahnhof des ICN mit Ankunft/Abfahrt um die Minute 00, wäh- rend er ab Bahn 2000 seine Fahrt Richtung/aus Zürich Flughafen und St. Gallen fortsetzte.

Mit anderen Worten: Der Halbstundentakt nach Zürich Flughafen und in die Ostschweiz wurde auf einen Stundentakt zurückgestuft, obwohl man Hunderte von Millionen in die Durchmesser- linie in Zürich investiert hat, gerade um den Ost-West-Transitverkehr zu erleichtern. Die Jura- südfusslinie muss auch von dieser Investition profitieren. Die Verschlechterung erklärt sich vor allem mit einer ungenügenden Anzahl ICN-Züge, weil ein Teil davon weiterhin im Gotthard- Basistunnel fährt und die SBB nicht in der Lage waren, das nötige Rollmaterial fristgerecht zu bestellen.

− Diese Leistungen müssen innerhalb nützlicher Frist eingeführt bzw. wieder eingeführt werden.

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• Grosser Rat

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