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Sitzungstitel7 2017.RRGR.529 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 24. Januar 2018

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

49 2017.RRGR.369 Motion 136-2017 Daetwyler (Saint-Imier, SP) Mittel- bis langfristiger Ausbau der Jurasüdfusslinie

Vorstoss-Nr.: 136-2017

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 08.06.2017

Eingereicht von: Daetwyler (Saint-Imier, SP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 12

RRB-Nr.: 1113/2017 vom 25. Oktober 2017 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Mittel- bis langfristiger Ausbau der Jurasüdlinie

Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Ausbau der Ju- rasüdfusslinie sicherzustellen.

Für die mittel- und langfristige Zukunft ist es unabdingbar,

1. den Halbstundentakt in Richtung Zürich Flughafen und Ostschweiz wieder einzuführen

2. den Halbstundentakt zwischen Biel und Lausanne einzuführen und mit einem dritten Zug Basel- Genf Flughafen zu ergänzen, um wieder eine umsteigefreie Verbindung zwischen Basel und der Genferseeregion zu bekommen

Diese Massnahmen müssen mit den Kantonen des Jurabogens koordiniert werden.

Begründung:

Die Jurasüdfusslinie ist ein lang gezogenes X mit den Achsen Lausanne und Genf im Westen, den Achsen Basel und Zürich im Osten und einer gemeinsamen Kernlinie zwischen Lengnau und Bus- signy.

Seit der Fahrplanänderung 2016 hat die Linienführung zwei wesentliche Verschlechterungen erfah- ren:

– die als temporär angekündigte Aufgabe der Direktverbindungen zwischen Basel und der Genfer- seeregion als eine der Konsequenzen der Arbeiten um Lausanne (Léman 2030)

– die Begrenzung in Zürich Hauptbahnhof des ICN mit Ankunft/Abfahrt um die Minute 00, während er ab Bahn 2000 seine Fahrt Richtung/aus Zürich Flughafen und St. Gallen fortsetzte. Mit ande- ren Worten: Der Halbstundentakt nach Zürich Flughafen und in die Ostschweiz wurde auf einen Stundentakt zurückgestuft, obwohl man Hunderte von Millionen in die Durchmesserlinie in Zürich investiert hat, gerade um den Ost-West-Transitverkehr zu erleichtern. Die Jurasüdfusslinie muss auch von dieser Investition profitieren. Die Verschlechterung erklärt sich vor allem mit einer un- genügenden Anzahl ICN-Züge, weil ein Teil davon weiterhin im Gotthard-Basistunnel fährt und die SBB nicht in der Lage waren, das nötige Rollmaterial fristgerecht zu bestellen.

– Diese Leistungen müssen innerhalb nützlicher Frist eingeführt bzw. wieder eingeführt werden.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Präsidentin. Wir kommen zum Traktandum 49. Es handelt sich um eine Motion. Die Regierung ist bereit, diese als Postulat anzunehmen. Der Motionär, Grossrat Daetwyler, ist zurzeit nicht mehr im Rat. Die Motion ist von David Stampfli übernommen worden, der aber krank zu Hause liegt. Von hier aus die besten Genesungswünsche. Ich weiss von der Fraktion, dass sie bereit ist, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ist die Motion als Postulat bestritten? – Dies ist nicht der Fall.

Da ich davon ausgehe, dass sich weder Fraktionen noch Einzelsprecher melden möchten, frage ich

(2)

Januarsession 2018 – Verlängerung der Novembersession 2017 2017.RRGR.369 2

die Regierungsrätin, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Dies ist nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wird dieses Vorgehen akzeptiert? – Ich stelle fest, dass es keine Einwände gibt. Somit stimmen wir über die Motion, die in ein Postulat umgewandelt worden ist, ab. Wer die Motion als Postulat annimmt, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (als Postulat)

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 129

Nein 0

Enthalten 2

Präsidentin. Sie haben das Postulat überwiesen mit 129 Ja- ohne Gegenstimmen und bei 2 Enthal- tungen.

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