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Archiv "ARZNEITHERAPIE: Ungeeignet" (26.12.1988)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

11251151111BI

REFORMGESETZ

Zu den Beiträgen: „Verbands- politik: Verbale Rundumschläge"

in Heft 43/1988 sowie „Aktionis- mus: Schuß nach hinten" ( „Seite eins", Heft 42/1988):

Einseitig

Nachdem in verschiede- nen Leserbriefen zu dem Ar- tikel „Verbale Rundum- schläge" meine berufspoliti- sche Position Unterstützung gefunden hat, sollen heute noch einige Tatsachen festge- halten werden.

Zunächst einmal ist mir un- verständlich, wie der Autor dieses Kommentares die Fest- stellungen der Hartmann- bund-Jahreshauptversamm- lung zum Gesundheits-Re- formgesetz als „verstärktes Echo der Kritik" bezeichnen kann, welche von den Körper- schaften seit Bekanntwerden der ersten Reformvorstellun- gen erhoben wurde.

Die erste Stellungnahme zum Vorentwurf eines Refe- rentenentwurfes zum soge- nannten „Gesundheits-Re- formgesetz" veröffentlichte der Hartmannbund am 21.

Dezember 1987, nachdem der Vorentwurf am 18. De- zember eingegangen war.

Das war ohne jeden Zweifel die allererste Stellungnahme einer ärztlichen Organisation zu dem ersten Entwurf eines Gesetzestextes. Und auch die öffentlich sehr beachtete Aussage des Hartmannbun- des am 9. Januar 1988 zur Datenproblematik dieses Vorentwurfes, die Mitteilung an alle Mandatsträger des Hartmannbundes und das Anfang Februar hergestellte erste Wartezimmer-Plakat des Hartmannbundes hatten keine Vorgänger, die sich in Ärzteschaft oder Öffentlich- keit mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzten. Von da an hat der Hartmannbund so oft und so präzise seine Kritik geäußert, daß viele seiner Argumente inzwischen in den Stellungnahmen und Reden anderer Verwendung gefun- den haben und sogar immer noch finden.

Dieser Sachverhalt ist in seiner zeitlichen Abfolge völ- lig klar. Dagegen ist mir un- klar, warum in diesem Arti- kel auf eine „10-Punkte-Er- klärung" des Bundesarbeits- ministers verwiesen wird, die ich zu keinem Zeitpunkt und in keiner Rede als Begrün- dung meiner Kritik verwen- det habe. Vielmehr war der Ausgangspunkt für meinen Hinweis auf ministerielle Vorgaben für die KBV-Poli- tik ein Papier, das aus dem Blüm-Ministerium stammt und uns Anfang 1985 be- kanntgeworden ist. In diesem Papier heißt es unmißver- ständlich: „Die Selbstverwal- tung erhält den Auftrag, in der Zwischenzeit Grundlagen für eine neue Honorierungs- form der Ärzte zu schaf- fen, . . .". Gleichzeitig wur- de damit der Vorschlag ver- bunden, den Zuwachs der Gesamtvergütung für drei Jahre an die Entwicklung der Grundlöhne zu binden und nach Ablauf dieser Frist die neue Honorierungsform zur Grundlage für Anschlußver- einbarungen über die Ge- samtvergütung zu machen.

Ich bin unverändert der Auf- fassung, daß diese Vorgaben sich durchaus auf die KBV- Honorarpolitik ausgewirkt haben, und kann die Wertun- gen meiner Darstellung, wie sie in dem Artikel des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLAUES erfolgt sind, nicht nachvollziehen. Meine War- nungen vor einer solchen Po- litik habe ich schon Anfang 1985 zum Ausdruck ge- bracht; damals wurden sie bestenfalls belacht.

Und schließlich ist es wohl eine journalistisch sehr einseitige Darstellung, wenn der Kommentar auf eine For- derung des Bundesfinanzmi- nisters verweist, der Hart- mannbund möge „wahrheits- widrige Behauptungen" zur Steuerreform auf seinem zweiten Wartezimmer-Plakat unterlassen, dann aber ver- schweigt, daß der Hartmann- bund eben nicht unterlassen hat und auch zu keiner Un- terlassung gezwungen wor- den ist. Für mich war das ins-

gesamt eine recht erstaun- liche Erfahrung, immer wie- der auch aus Kreisen der ärztlichen Körperschaften zu hören, die Aussagen auf den Hartmannbund-Plakaten wä- ren unrichtig, dann aber auf meine Bitte um Belehrung keine Antwort zu bekom- men. Selbst der Bundesar- beitsminister hat keine seiner Behauptungen angeblich un- richtiger Texte auf den Plaka- ten belegen können. Was al- so sollen solche Darstellun- gen, die dann nicht einmal den behandelten Gegenstand in seiner Gesamtheit be- schreiben?

Das sogenannte „Ge- sundheits-Reformgesetz" ist nun Wirklichkeit geworden und beinhaltet unverändert alle für die Ärzteschaft nega- tiven Regelungen, die angeb- lich in Gesprächen haben ausgeräumt werden sollen.

Es stellt eine große Belastung der ambulanten kassenärzt- lichen Versorgung dar. An- gesichts dieses Endergebnis- ses ist es müßig, darüber nachzudenken, ob die massi- ven Plakat-Aktionen des

ARZNEITHERAPIE

Zu dem Kurzbericht „Vor- schläge zur Verbesserung arz- neitherapeutischer Effizienz und Wirtschaftlichkeit" von Prof. Dr.

med. Hans Friebel in Heft 42/1988:

Ungeeignet

Die Autoren bemängeln den „partiellen Verzicht vie- ler Ärzte auf naturwissen- schaftliche Fundierung ihrer Therapieentscheidung". Die Mehrzahl der heutzutage in der täglichen Sprechstunde geklagten Beschwerden fal- len aber in die Kategorie der funktionellen Störungen. Be- handlungsmethoden aus dem Repertoire der Schulmedizin sind für diesen Beschwerde- typ ein ungeeignetes Instru- ment, weil es sich um Störun- gen der Wahrnehmung und Erlebnisreaktion handelt. In solchen Fällen muß sich die Therapie nach den Prinzipien der Zuwendung und Beloh- nung richten, wenn sie erfolg-

Hartmannbundes mehr oder weniger als Gespräche mit den Beamten zu Veränderun- gen des Gesetzes führten.

Der angeblich schon Anfang des Jahres geprüfte und da- mals als rechtlich korrekt be- zeichnete Datenbereich ist völlig umgeschrieben wor- den, wohl doch zuletzt wegen der schon Anfang Januar vom Hartmannbund begon- nenen Unterrichtung der Öf- fentlichkeit. Aber der Kom- plex Richtgrößen und Wirt- schaftlichkeitsprüfungen ein- schließlich Stichproben, die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versor- gung und die zahlreichen bü- rokratischen Auflagen zur künftigen Gestaltung der ärztlichen Tätigkeit sind ge- blieben.

Kann das eigentlich dieje- nigen befriedigen, die wie- derholt meinten, den Hart- mannbund wegen seiner deutlichen und informativen Sprache rügen zu müssen?

Prof. Dr. Horst Bourmer, Vorsitzender des Hartmann- bundes, Godesberger Allee 54, 5300 Bonn 2

reich sein soll. Die wissen- schaftliche Medizin, vor al- lem die institutionalisierte, kann sich den Wünschen der Patienten gelegentlich ver- schließen, wenn sie irrational sind — nicht aber der nieder- gelassene Arzt! Würden sich die Ärzte ausschließlich auf die Behandlung der Krank- heiten beschränken, die nach unserem heutigen Erkennt- nisstand definiert und mit na- turwissenschaftlichen Metho- den, das heißt nach dem Kau- salprinzip, behandelbar sind, so wäre die Kostenersparnis enorm.

Dies ginge allerdings auf Kosten der allgemeinen Zu- friedenheit. Unzufriedene Patienten in einer Gesell- schaft, in der Gesundheit als das „höchste Gut" gilt, kann sich heute weder ein Politiker noch ein niedergelassener Arzt auf Dauer leisten.

Prof. Dr. med. Ernst-Au- gust Schnieder, Hauptstraße 11 c, 7913 Senden

A-3638 (6) Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988

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